Bundesarchitektenkammer e. V. Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) Deutschland; Reduziert Rechtsunsicherheit bei Abweichungen
Bundesarchitektenkammer e. V. Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) Deutschland; Reduziert Rechtsunsicherheit bei Abweichungen Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Bundesarchitektenkammer e. V.” Änderung des Zivilrechts zur Erleichterung von Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden(Mehr Informationen) Angegeben von:Bundesarchitektenkammer e. V. (R002429)am 03.06.2024 Beschreibung:Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E. ...