Fachverband Fliesen und Naturstein (FFN) veranstaltet 26. Sachverständigentage Fliesen in Fulda; aaRdT-Standards und KI im Fokus.

Fachverband Fliesen und Naturstein (FFN) veranstaltet 26. Sachverständigentage Fliesen in Fulda; aaRdT-Standards und KI im Fokus. Sachverständigentage Fliesen 2026 am 3. und 4. November in Fulda Pressemeldung Sachverständigentage Fliesen 2026 am 3. und 4. November in Fulda - aktuelle Rechtsprechung, KI im Sachverständigenwesen und neue Regelwerke im Fokus - Fachausstellung begleitet die Tagung – Online-Anmeldung ab sofort möglich Am 3. und 4. November 2026 veranstaltet in Fulda Hessen der Fachverband Fliesen und Naturstein im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (FFN) seine 26. Sachverständigentage für das Fliesenlegerhandwerk. Diese etablierte Fachtagung richtet sich an Planer, Sachverständige wie auch Inhaber und Führungskräfte aus dem Fliesen-, Naturstein-, Estrich- sowie Steinmetz- und Bildhauerhandwerk. Begleitend zum Bühnenprogramm präsentieren führende Unternehmen der Branche ihre Produkte und Dienstleistungen im Rahmen einer umfangreichen Fachausstellung. Fokus auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik Seit mehr als 25 Jahren greifen die Sachverständigentage aktuelle technische und rechtliche Fragestellungen auf, die für die Beurteilung von Schadensfällen wie auch für die Tätigkeit von Sachverständigen und Führungskräften im Fliesenhandwerk von besonderer Bedeutung sind. Ein Schwerpunkt der diesjährigen Veranstaltung ist die Bedeutung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) aus juristischer und technischer Perspektive. Namhafte Referenten beleuchten, welche Rolle die aaRdT bei der Bewertung von Abweichungen und Mängeln spielen und in welchem Umfang sie im Einzelfall als Bewertungsmaßstab herangezogen werden können. Das Programm am ersten Veranstaltungstag Den Auftakt macht Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Honorarprofessor für Bauschadensfragen am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und Inhaber eines Architektur- und Sachverständigenbüros. In seinem Vortrag „Technik versus Recht – Die aaRdT, Handhabung und Konsequenzen für den Sachverständigen unter Berücksichtigung der Empfehlungen des 10. Deutschen Baugerichtstags“ eröffnet er die fachliche Diskussion. In einem weiteren Beitrag widmet sich Professor Zöller der Abgrenzung zwischen tatsächlichen Mängeln und hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten. Das Programm dieses ersten Veranstaltungstages wird durch eine praxisnahe Schadensfallbegutachtung von Andreas Hintemann, Sachverständiger und Mitglied des Technischen Ausschusses des FFN, sowie den Vortrag „Bautechnische Grundlagen für Sachverständige“ von Dr. Karl-Uwe Voß (MPVA Neuwied) ergänzt. Normenwesen und Künstliche Intelligenz an Tag zwei Am zweiten Veranstaltungstag stehen aktuelle Entwicklungen im Normungswesen im Mittelpunkt. Dipl.-Ing. Jan Bredemeyer, Vorsitzender des Normenausschusses DIN 18534, und Stephan Bongartz, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sowie Mitglied des Technischen Ausschusses des FFN, stellen die maßgeblichen Regelwerke zur Innenraumabdichtung und deren Weiterentwicklung vor. Darüber hinaus widmen sich zwei renommierte Juristen aktuellen Fragestellungen rund um den Einsatz Künstlicher Intelligenz im Sachverständigenwesen. Dr. Oliver Kontusch, Vorsitzender Richter am Landgericht Heilbronn, und Rechtsanwalt Ari-Daniel Schmitz erläutern Chancen und Risiken der KI-Nutzung und ordnen das Zusammenspiel von Erfahrungswissen, Regelwerken und baurechtlicher Bewertung ein. Fachinformationen und Praxisbeispiele Abgerundet wird das Programm durch zwei technisch orientierte Fachvorträge von Bernd Stahl und Gregor Wiedemann, Vorsitzender beziehungsweise Mitglied des Technischen Ausschusses des FFN und öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Vorgestellt werden die neue FFN-Fachinformation „Betonuntergründe“ sowie kompakte Updates zu aktuellen Normen und Merkblättern. Ein fester Bestandteil der Sachverständigentage bleibt der beliebte Programmpunkt „Mangel oder nicht?“. Anhand ausgewählter Praxisbeispiele aus der Sachverständigentätigkeit diskutieren Experten gemeinsam mit den Teilnehmern technische und juristische Bewertungen. Das interaktive Online-Voting bindet das Publikum aktiv ein und belebt so den fachlichen Austausch. Weitere Informationen und der Zugang zur Anmeldung Die Sachverständigentage sind als Fortbildungsveranstaltung im Rahmen des Qualifizierungsprogramms „Zert-Fliese“ wie auch von der Handwerksorganisation als Fortbildungsmaßnahme für Sachverständige anerkannt. Die vollständige Programmübersicht und das Online-Anmeldeportal für die 26. Sachverständigentage stehen zur Verfügung unter sachverstaendigentage.fachverband-fliesen.de. Eine Anmeldung ist noch bis zum 20. Oktober möglich.

August 6, 2026

Landratsamt Alb-Donau-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- ordnet geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebiets Erbach-Donaurieden/Ersingen (B311) in Achstetten, Gemarkung Stetten; Gesamtfläche 760 ha.

Landratsamt Alb-Donau-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- ordnet geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebiets Erbach-Donaurieden/Ersingen (B311) in Achstetten, Gemarkung Stetten; Gesamtfläche 760 ha. 1 - -untere Flurbereinigungsbehörde- Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Erbach-Donaurieden/Ersingen (B311) Landkreise Alb-Donau-Kreis und Biberach Änderungsbeschluss 2 vom 03.07.2026 Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- ordnet hiermit eine geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebiets der Flurbereinigung Erbach-Donaurieden/Ersingen (B311) nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) an. In das Flurbereinigungsgebiet werden einbezogen: Von der Gemeinde Achstetten, Gemarkung Stetten Flur 0 Landkreis Biberach die Grundstücke 1142/1 und 1302. Die Fläche der neu einbezogenen Grundstücke beträgt rd. 0,29 ha. Das geänderte Flurbereinigungsgebiet umfasst nunmehr eine Fläche von 760 ha. Seine Abgrenzung ist aus dem beiliegenden Auszug aus der Gebietskarte in der Fassung vom 02.07.2026 ersichtlich. (Anlage 1). 2. Am Flurbereinigungsverfahren sind neu beteiligt: Als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Erweiterungsgebiet gehörenden Grundstücke, als Nebenbeteiligte die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken, sowie die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebiets mitzuwirken haben. 3. Dieser Beschluss mit Begründung und Gebietskarte liegt 1 Monat lang - vom 1. Tag seiner öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet - im Rathaus in Erbach (Donau) und im Rathaus Achstetten zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Die Wirkungen dieses Beschlusses treten am Tag der Bekanntgabe sämtlicher Unterlagen in der betreffenden Gemeinde ein. Zusätzlich kann der Beschluss mit Begründung und dem Auszug aus der Gebietskarte auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3299) eingesehen werden. 4.1 Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, z. B. Pachtrechten, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis -untere Unterzeichnet von: Stadtverwaltung Erbach Datum: 06.08.2026 ...

August 6, 2026

VdW Rheinland Westfalen veranstaltete 'Aktuelles Steuerrecht' in Bochum; BMF-Abgrenzung im Fokus

VdW Rheinland Westfalen veranstaltete ‘Aktuelles Steuerrecht’ in Bochum; BMF-Abgrenzung im Fokus “Aktuelles Steuerrecht”: Aus Tradition erfolgreich - VdW Rheinland Westfalen „Aktuelles Steuerrecht“: Aus Tradition erfolgreich Die erste Fachveranstaltung des Jahres 2026 „Aktuelles Steuerrecht“ des VdW Rheinland Westfalen bot am 19. Mai 2026 rund 100 Vorständen, Geschäftsführungen und Fachkräften aus dem Rechnungswesen fundierte Einblicke in aktuelle steuerliche und regulatorische Entwicklungen. Themenschwerpunkte waren unter anderem das erwartete steuerliche Maßnahmenpaket der Bundesregierung, Aktuelles zur Bilanzierung und aktuelle Urteile und Verwaltungsmeinungen zur Umsatz-, Ertrag- und Lohnsteuer. Im Rahmen der ganztägigen Veranstaltung im Europäischen Bildungszentrum in Bochum – und im Livestream – beleuchteten die Referentinnen und Referenten aus dem GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, dem VdW Niedersachsen Bremen und dem VdW Rheinland Westfalen praxisrelevante Entwicklungen im Steuerrecht und der Bilanzierung. ...

August 6, 2026

Berufliche Schulzentren des Landkreises Leipzig erhalten 7,5 Mio Euro Fördermittel; Förderquote bis zu 90% der Ausgaben

Berufliche Schulzentren des Landkreises Leipzig erhalten 7,5 Mio Euro Fördermittel; Förderquote bis zu 90% der Ausgaben Investitionen - Landkreis Leipzig 7,5 Millionen für die Zukunft Berufliche Schulzentren des Landkreises Leipzig werden durch EU- und Landesmittel gefördert Fit für die künftigen Veränderungen der Arbeitswelt: Mit Hilfe einer kräftigen Finanzspritze aus EU-Mitteln über den Just Transition Fund und einer Förderung des Freistaates Sachsen können die Beruflichen Schulzentren auf den Strukturwandel vorbereiten. Mit einem symbolischen Scheck überreichte Wilfried Kühner, Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium für Kultus, am 17.10. 2025 Fördermittel über 7,5 Mio. Euro an Landrat Henry Graichen. Die Gelder werden dringend gebraucht, an den Beruflichen Schulzentren des Landkreises Leipzig auch weiterhin optimale Ausbildungsbedingungen anbieten zu können. Die Fördermittel fließen in die Modernisierung der Fachkabinette, bauliche Maßnahmen sowie die Entwicklung innovativer Ausbildungsangebote. ...

August 6, 2026

ANLIKER Gruppe 33 neue Lernende starten Lehrbeginn in Basel, Olten, Thun, Bern, Zentralschweiz und Zürich; Ausbildung in elf Berufen.

ANLIKER Gruppe 33 neue Lernende starten Lehrbeginn in Basel, Olten, Thun, Bern, Zentralschweiz und Zürich; Ausbildung in elf Berufen. 33 neue Lernende starten bei ANLIKER in ihre berufliche Zukunft 33 neue Lernende starten bei ANLIKER in ihre berufliche Zukunft Die ANLIKER Gruppe begrüsste am Montag 33 junge Menschen zu ihrem Lehrbeginn. Während zweier abwechslungsreicher Einführungstage lernten sie ihre neue Arbeitswelt kennen und knüpften erste Kontakte. Zum Start des neuen Lehrjahres im August 2026 heisst die ANLIKER Gruppe 33 Lernende aus den Regionen Basel, Olten, Thun ...

August 6, 2026

Einwohnergemeinde Unterseen gewährt Baurecht auf Teilfläche Unterseen-Gbbl. Nr. 1522, Unterseen; Schulhausbau vorgesehen

Einwohnergemeinde Unterseen gewährt Baurecht auf Teilfläche Unterseen-Gbbl. Nr. 1522, Unterseen; Schulhausbau vorgesehen Urschrift Nr. B a u r e c h t s v e r t r a g Stefan Schmutz, Notar des Kantons Bern, mit Büro in Thun, eingetragen im Nota- riatsregister des Kantons Bern beurkundet: Die Einwohnergemeinde Unterseen, öffentlich-rechtliche Körperschaft gemäss Gemeindegesetz des Kantons Bern, in Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen handelnd durch die kollektiv zu zweien zeichnungsberechtigten Personen, Herrn Thomas Wegmann, von , in Unterseen (Gemeindepräsident), und Herrn Peter Beuggert, von , in (Gemeindeschreiber) ...

August 6, 2026

SERO Lausitz nimmt neue Baumischsortieranlage im Industriepark Cottbus-Ost; 40 t/h bis 150.000 t/Jahr

SERO Lausitz nimmt neue Baumischsortieranlage im Industriepark Cottbus-Ost; 40 t/h bis 150.000 t/Jahr SERO Lausitz nimmt neue Baumischsortieranlage in Betrieb | LEAG Unternehmen Übersicht Unternehmen Management Engagement Einkauf Güterverkauf Immobilien Übersicht Immobilien Baugrundstücke in Trebendorf Standort Hagenwerder Standort Hirschfelde Standort Thierbach Standort Zschornewitz Standort Boxberg Standort Vockerode Immobilien Übersicht Immobilien Baugrundstücke in Trebendorf Standort Hagenwerder Standort Hirschfelde Standort Thierbach Standort Zschornewitz Standort Boxberg Standort Vockerode GigawattFactory Übersicht GigawattFactory Erneuerbare Energien Übersicht Erneuerbare Energien Bohrau Forst Briesnig II Erneuerbare auf Ihren Flächen Batteriespeicher Übersicht Batteriespeicher GigaBatterien BigBattery Betriebsführung Wasserstoff H2-Kraftwerke Innovation Emobility LEAG energy cubes ...

August 6, 2026

Ortschaftsrat Geschwend Bauvoranfrage Rinderstall Flurstück 361 Gemarkung Geschwend L149 Verkehrslage; Abstimmung 3 Ja, 2 Nein, 1 Enthaltung

Ortschaftsrat Geschwend Bauvoranfrage Rinderstall Flurstück 361 Gemarkung Geschwend L149 Verkehrslage; Abstimmung 3 Ja, 2 Nein, 1 Enthaltung N I E D E R S C H R I F T über die öffentliche Verhandlung des Ortschaftsrates Geschwend am 29. Juli 2026 in Geschwend, Ortsverwaltung (Beginn: 20:00 Uhr; Ende: 21:10 Uhr) Vorsitzender: Ortsvorsteher Christian Rombach Zahl der anwesenden Mitglieder: 6 (Normzahl 6 Mitglieder) Namen der nicht anwesenden Mitglieder*: - Schriftführer: Christian Rombach Sonstige Verhandlungsteilnehmer: ...

August 6, 2026

Stadt Haren (Ems) investiert in neue Spielplätze in Haren (Ems)

Stadt Haren (Ems) investiert in neue Spielplätze in Haren (Ems) Kinder gestalten mit: Stadt Haren (Ems) investiert in neue Spielplätze | Stadt Haren (Ems) Bürgerservice und Rathaus Bürgerservice Service von A - Z Ansprechpartner Heiraten in Haren (Ems) Organigramm Gleichstellungsbeauftragte Behindertenbeauftragter Schiedsamt Verbesserungsvorschläge – – – Bürgermeister Portrait Bürgermeistersprechst und e Politik Bürgerinformationssystem Gremien Ortsvorsteher Wahlen Schöffenamt – – Stadtgeschichte Haren und seine Ortschaften Jüdisches Leben Plattdeutsch Städtepartnerschaften Satzungen und Verordnungen Bekanntmachungen – Aktuelles Pressemitteilungen Karriere Arbeiten bei der Stadt Stellenangebote ...

August 6, 2026

Gemeinde Lorup Bebauungsplan Nr. 26 Kraftfutterwerk, 2. Änderung Rathaus der Gemeinde Lorup; Öffentliche Auslegung am 13.08.2026

Gemeinde Lorup Bebauungsplan Nr. 26 Kraftfutterwerk, 2. Änderung Rathaus der Gemeinde Lorup; Öffentliche Auslegung am 13.08.2026 SKM_C30826080514430 GEMEINDE UP yh . Lorup, 05.08.2026 Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 26 ,,Kraftfutterwerk“”, 2. Anderung Der Rat der Gemeinde Lorup hat in seiner Sitzung am 07.08.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 26 ,,Kraftfutterwerk“, 2. Anderung, beschlossen. GemaR § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Beschluss hiermit bekannt gemacht. Das Plangebiet umfasst eine Flache von ca. 4,64 ha und schlieRt unmittelbar an den bestehenden Standort des Kraftfutterwerkes stidlich der StraRe Kénigshook in Lorup an. Die genaue Planabgrenzung ergibt sich aus der nachfolgenden Skizze (Quelle: OpenStreetMap- Mitwirkende): ...

August 6, 2026