Stadt Haren (Ems) investiert in neue Spielplätze in Haren (Ems)

Stadt Haren (Ems) investiert in neue Spielplätze in Haren (Ems) Kinder gestalten mit: Stadt Haren (Ems) investiert in neue Spielplätze | Stadt Haren (Ems) Bürgerservice und Rathaus Bürgerservice Service von A - Z Ansprechpartner Heiraten in Haren (Ems) Organigramm Gleichstellungsbeauftragte Behindertenbeauftragter Schiedsamt Verbesserungsvorschläge – – – Bürgermeister Portrait Bürgermeistersprechst und e Politik Bürgerinformationssystem Gremien Ortsvorsteher Wahlen Schöffenamt – – Stadtgeschichte Haren und seine Ortschaften Jüdisches Leben Plattdeutsch Städtepartnerschaften Satzungen und Verordnungen Bekanntmachungen – Aktuelles Pressemitteilungen Karriere Arbeiten bei der Stadt Stellenangebote ...

August 6, 2026

Gemeinde Lorup Bebauungsplan Nr. 26 Kraftfutterwerk, 2. Änderung Rathaus der Gemeinde Lorup; Öffentliche Auslegung am 13.08.2026

Gemeinde Lorup Bebauungsplan Nr. 26 Kraftfutterwerk, 2. Änderung Rathaus der Gemeinde Lorup; Öffentliche Auslegung am 13.08.2026 SKM_C30826080514430 GEMEINDE UP yh . Lorup, 05.08.2026 Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 26 ,,Kraftfutterwerk“”, 2. Anderung Der Rat der Gemeinde Lorup hat in seiner Sitzung am 07.08.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 26 ,,Kraftfutterwerk“, 2. Anderung, beschlossen. GemaR § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Beschluss hiermit bekannt gemacht. Das Plangebiet umfasst eine Flache von ca. 4,64 ha und schlieRt unmittelbar an den bestehenden Standort des Kraftfutterwerkes stidlich der StraRe Kénigshook in Lorup an. Die genaue Planabgrenzung ergibt sich aus der nachfolgenden Skizze (Quelle: OpenStreetMap- Mitwirkende): ...

August 6, 2026

BGProjekt GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Hamburg; Gläubigerversammlung am 20.10.2026

BGProjekt GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Hamburg; Gläubigerversammlung am 20.10.2026 Veröffentlichungsdatum: 05.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 67a IN 270/26 Gericht: Hamburg Name, Vorname / Bezeichnung: BGProjekt GmbH Sitz / Wohnsitz: Hamburg Register: Hamburg, HRB 116043 67a IN 270/26 : Über das Vermögen der BGProjekt GmbH, Projektierung und Durchführung von Bauvorhaben im Wohnungs- und Gewerbebau und sonstigen Bauten, Rahlstedter Bahnhofstraße 17, 22143 Hamburg (AG Hamburg, HRB 116043), vertr. d.: 1. Benjamin Greve (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 10:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg, Tel.: 040 - 35 00 6 - 188. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Es ist das mündliche Verfahren angeordnet. Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 20.10.2026, 09:30 Uhr, B405, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO), - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hamburg, 03.08.2026 Datenschutzhinweise: Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise

August 6, 2026

Bauaufsichtsamt erteilt Vorbescheid für Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Heckgasse 7 in Köln-Lövenich; Planungsrechtlich zulässig; geförderter Wohnungsbau geplant

Bauaufsichtsamt erteilt Vorbescheid für Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Heckgasse 7 in Köln-Lövenich; Planungsrechtlich zulässig; geförderter Wohnungsbau geplant Mitteilung Dezernat, Dienststelle VI/630/2 Vorlagen-Nummer 1884/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Heckgasse 7 Am 04.03.2026 erhielt das Bauaufsichtsamt zu dem Grundstück Heckgasse 7 in Köln-Löve- nich (Flur, Flurstück, Nenner: Lövenich 50, 2501) einen Vorbescheidsantrag gemäß § 77 BauO NRW für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit gefördertem Wohnungsbau. ...

August 6, 2026

Bauaufsichtsamt Köln-Rondorf Bauantrag für 5-Geschossiges Wohngebäude mit 100 Wohneinheiten und Großgarage Rhöndorfer Str.4, Köln-Rondorf; Zulässigkeit gemäß §34 BauGB bestätigt

Bauaufsichtsamt Köln-Rondorf Bauantrag für 5-Geschossiges Wohngebäude mit 100 Wohneinheiten und Großgarage Rhöndorfer Str.4, Köln-Rondorf; Zulässigkeit gemäß §34 BauGB bestätigt Mitteilung Dezernat, Dienststelle VI/630/2 Vorlagen-Nummer 2212/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Bauvoranfrage (Bebauungsgenehmigung) für ein Gebäude zur Wohnungsnutzung und Großgarage; hier: 5-geschossiges Wohngebäude mit 100 Einheiten und Großgarage Am 30.03.2026 erhielt das Bauaufsichtsamt zu dem Grundstück Rhöndorfer Str.4 in Köln-Rondorf einen Bauantrag gemäß § 65 BauO NRW für die Errichtung eines 5-ge- schossigen Wohngebäudes mit 100 Wohneinheiten, sowie die Errichtung einer Groß- garage mit mehr als 1.000 qm Nutzfläche. ...

August 6, 2026

DENKMAL Bauantrag Christian-Hünseler-Straße; Abbruch geplant

DENKMAL Bauantrag Christian-Hünseler-Straße; Abbruch geplant 1:250 500cm 0cm 300cm 1000cm Maßstab Auszug aus der Deutschen Grundkarte 1:5000 / ABK Fluglärmzone Whs Büro Ga LEGENDE 543 Hecke oberirdisch unterirdisch Gegenstand eines anderen Bauantrags Stellplätze Zufahrten nicht gewidmet Vorhandene Bebauung Nutzungsänderung geplant Verkehrsfläche gewidmet Bäume zu fällen gemäß Baum- schutzsatzung ohne Auskunft Bäume zu fällen die nicht unter die Baumschutz- satzung fallen T1 Geplant auskragend auskragend OG = Obergeschoss IV = Anzahl der Vollgeschosse (hier 4) A = DG ausgebaut Kronenrückschnitt auf eine lichte Durchfahrts- höhe von 3,50m Dachbegrünung Photovoltaik Laub Nadel Grünfläche vorhanden DG = Dachgeschoss Umgrenzung von Flächen für Mass- nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Photographie- Standpunkt mit Bildnummer Bäume geplant Baum (Baumart) U=Stammumfang D=Kronendurchmesser Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (maßstabsgerecht) Schaltkasten oberirdisch Postkasten oberirdisch Kanaldeckel Lärmpegelbereich Verkehrsschild Kabelschacht einzeln ; doppelt Schutzgebietsgrenze gewidmet nicht gewidmet Vorhandene Bebauung Baugrundstück Abbruch Feuerwehrzufahrt Aufstellfläche besonderer Zweckbestimmung oberirdisch unterirdisch ohne Auskunft Gewässer Abstandfläche Verkehrsfläche vorhanden Spielplatz- begrenzung Befestigte Flächen versiegelt Baulastflächen unversiegelt WH = Wandhöhe Mast Hausgruppen und Doppelhäuser Einzel- und Doppelhäuser Hausgruppen Doppelhäuser Einzelhäuser Fläche mit Erhaltungs- gebot für Pflanzen u.a. Kanalentlüfter Gemarkungsgrenze Oberflurhydrant Leitung oberirdisch Leitung unterirdisch Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt Bemaßung FH = Firsthöhe EFH = Erdgeschossfussbodenhöhe OKF = Oberkantefussboden OK-Brü = Oberkante Brüstung OK-M = Oberkante Mauer Bäume zu pflanzen Fläche für Anlagen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen Flurgrenze Unterflurhydrant KS = Kanalsohle Gullydeckel Sinkschacht Bäume zu erhalten Planung Vorhandene Topographie Leitungsmast untersuchter Grenzpunkt StG = Staffelgeschoss Poller Wasserschieber Denkmal BOK = Bordsteinoberkante BUK = Bordsteinunterkante Fahnenmast Sonstiger Schacht Hauseingang Ein- und Ausfahrt Zaun Geplante Grenze Eigentumsgrenze Spielplatz KD = Kanaldeckel Vorh. Regenwasserkanal Gepl. Regenwasserkanal Vorh. Schmutzwasserkanal Gepl. Schmutzwasserkanal Vorh. Mischwasserkanal Gepl. Mischwasserkanal Baugrenze Baulinie Nutzungsartengrenze im Bebauungsplan Geltungsbereich eines Bebauungsplanes Mauer Fläche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten Gasschieber Flurstücksgrenze Gb. = Grundbuchblatt Böschung = Flurstücksnummer EG = Erdgeschoss vorhanden geplant vorhanden geplant TB1 Bestand Baugenehmigung liegt bereits vor 3 Hauptgebäude Nebengebäude unterirdisch D D 1 Geplante Bebauung DENKMAL DENKMAL Laubbaum U=1,7 D=5,0 Kiefer U=1,2 D=8,0 Nadelbaum U=1,1 D=6,0 53,95 53,60 53,48 53,37 53,58 53,47 53,80 53,92 53,50 53,52 53,62 53,55 OKM= 56,98 OKM= 56,63 EFH=53,68 EFH= 53,63 EFH= 53,62 EFH= 53,62 EFH=54,02 EFH=53,63 FH=58,16 WH=57,97 WH=61,39 WH=57,37 FH=61,08 FH=59,48 FH=57,64 FH=64,78 FH=60,77 53,58 53,60 53,52 53,66 53,57 53,89 53,91 53,66 53,53 53,88 WH=62,66 695 675 999 998 672 671 418 FH=61,9 668 FH=61,9 1033 2998 WH=59,0 2856 2515 2498 667 928 669 WH=59,81 694 2428 2997 673 867 670 2855 674 2853 53.97 53.95 2524 2499 53.91 836 1175 910 2501 417 WH=59.9 FH=62.0 OK Rinne=57.1 53.96 54.00 53.84 53.87 676 53.90 54.00 2854 53.98 124 4 929 2688 53,67 53,67 KD=53.96 1176 869 53,68 53,98 2427 53,90 931 53,90 53,43 53,51 WH=56,05 WH=56,77 OKM=54,20 53,51 53,37 53,23 53,12 53,26 53,36 53,58 53,60 53,45 53,38 53,30 53,15 53,06 53,23 53,35 53,49 53,18 53,46 53,04 53,20 53,19 53,08 53,26 53,00 52,99 52,99 52,99 53,02 52,94 52,93 52,95 52,96 52,98 53,12 53,02 52,94 52,88 52,83 52,87 52,88 53,01 52,99 53,10 53,07 53,10 53,10 53,16 53,04 53,33 53,20 53,14 53,25 53,89 53,67 53,77 53,61 53,53 53,57 53,26 53,21 53,15 53,12 53,03 OK Rinne=61,89 OK Rinne=61,36 OK Rinne=57,17 WH=62,66 WH=59,81 WH=63,96 WH=56,07 FH=63,92 5,9 WH=57,4 WH=57,4 Whs II+StG FD 12,0 19,0 19,0 12,0 4,5 WH=58,2 WH=59,0 WH=60,9 WH=58,0 FH=59,4 FH=62,2 FH=59,5 WH=57,7 WH=58,4 WH=56,1 FH=64,3 WH=60,6 WH=62,2 FH=65,8 FH=59,0 WH=56,9 FH=62,1 WH=60,1 53,9 54,0 54,0 53,8 53,2 53,0 53,1 53,2 Dachterrasse im StG EFH=53,2 OK Brü=60,2 WH=63,2 EG = 81 m² EG = 99 m² OG = 99 m² EG = 251 m² EG = 290 m² EG = 73 m² Haus B II Whs II + StG Ga FD FD FD I I FD II FD II + StG FD Whs 9 10 a 10,00 10 f 10 e 44,88 3 7 10,00 Friedhof 10 a Whs 44,01 Balkone 10 5 2 Dachaufbauten Heckgasse A 1,41 Whs 34,70 8,41 10 12 Christian-Hünseler-Straße 53,93 5 a 2,19 Whs Platten 30,50 Pflaster 10 c 8 35,30 19,66 3,19 12 a 10 d 7,85 0,53 27,44 8 14 14 a 8,40 10 b 8 a 18 Whs 5,88 13,05 Tor 16 36,29 11,55 10,00 10,00 I I I II WD SD Ga I II I SD SD I WD I FD SD FD SD SD SD FD FD I I II I II SD SD SD SD II FD IV FD FD Ga FD FD I FD FD -I I I I I FD I FD I SD II WD I Ga I Whs FD II I FD PD FD WD I I I I Ga FD SD I I Terrasse im EG Whs I SD Scheune Carport Wellblech im Firstdreieck Aussenkante- mauer EG Schp Schp Whs Laubbaum U=1,3 D=12,0 Buche U=1,4 D=9,0 Kiefer U=1,5 D=10,0 Laubbaum U=1,7 D=5,0 Kiefer U=1,2 D=8,0 Nadelbaum U=1,5 D=7,0 Eibe U=1,4 D=8,0 Eibe U=1,5 D=8,0 Laubbaum U=0,8 D=6,0 Laubbaum 2-stämmig U=0,8+1,5 D=14,0 Laubbaum U=0,7 D=2,0 Nadelbaum 2-stämmig U=0,8+0,5 D=5,0 Zypresse 4-stämmig U=0,6+3*0,5 D=6,0 Zypresse 2-stämmig U=0,7+0,7 D=7,0 Laubbaum U=3,0 D=20,0 Laubbaum 2-stämmig U=1,8+1,2 D=18,0 Laubbaum U=2,1 D=18,0 Nadelbaum U=1,1 D=6,0 Kirsche U=0,6 D=3,0 Kirsche U=0,7 D=4,0 Kirsche U=0,7 D=4,0 Whs A Dachaufbau Dachaufbau Dachaufbau Whs Dachterrasse Praxis Dachaufbau Whs A Dachaufbau Dachaufbau Dachterrasse 2 Dachaufbauten 2 Dachaufbauten Dachaufbau A Whs Whs Ga FD I I Dach- terrasse Whs FD II FD I Whs I FD 2 Ga FD I Ga FD I Ga Ga FD I Ga FD I Ga FD I Ga FD I Ga FD I Ga I FD Ga I FD EG = 228 m² OG = 228 m² StG = 171 m² geförderter Wohnungsbau H=11 H=10 H=10 H=10 H=12 H=10 H=8 H=10 H=8 WH=6,7 WH=6,8

August 6, 2026

Der Rat der Samtgemeinde Werlte beschloss Aufstellung der A 80. Flächennutzungsplanänderung in Lorup; Öffentliche Auslegung am 13.08.2026

Der Rat der Samtgemeinde Werlte beschloss Aufstellung der A 80. Flächennutzungsplanänderung in Lorup; Öffentliche Auslegung am 13.08.2026 00206BB60501260805105555 Samtgemeinde Werlte Werlte, den 05.08.2026 Bekanntmachung A 80. Flachennutzungsplananderung der Samtgemeinde Werlte Mitgliedsgemeinde Lorup — Sondergebiet Futtermittelherstellung Der Rat der Samtgemeinde Werlte hat in seiner Sitzung am 28.10.2025 die Aufstellung der A 80. Anderung des Flachennutzungsplanes beschlossen. Gem § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Beschluss hiermit bekannt gemacht. Das Plangebiet befindet sich in der Mitgliedsgemeinde Lorup. Das Gebiet umfasst eine Flache von ca. 4,64 ha und schlieSt unmittelbar an den bestehenden Standort des Kraftfutterwerkes siidlich der Strae ,Kénigshook“ an. Die genaue Planabgrenzung ergibt sich aus der beigefiigten Skizze (Quelle: Open StreetMap-Mitwirkende). ...

August 6, 2026

Volkshochschule Osnabrück Informationsveranstaltung über Wärmepumpen, Ort: Bergstraße 8, Osnabrück; neue Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes erklärt

Volkshochschule Osnabrück Informationsveranstaltung über Wärmepumpen, Ort: Bergstraße 8, Osnabrück; neue Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes erklärt Wärmepumpe und ihre Alternativen – Stadt Osnabrück Informationsveranstaltung über Wärmepumpen und ihre wichtigen alternativen Heizsysteme Die Veranstaltung gibt einen Überblick über Wärmepumpen und ihre wichtigsten alternativen Heizsysteme. Sie behandelt die neuen Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes, erläutert technische Grundlagen sowie Einsatzmöglichkeiten verschiedener Wärmepumpentypen. Abschließend werden Investitionskosten, Betriebskosten und Fördermöglichkeiten übersichtlich zusammengefasst. Datum: Dienstag, der 8. September 2026 ab 18:00 Uhr ...

August 6, 2026

Landkreis Osnabrück startet Teilfortschreibung des RROP 2025 im Landkreis Osnabrück; Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung künftig festlegen.

Landkreis Osnabrück startet Teilfortschreibung des RROP 2025 im Landkreis Osnabrück; Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung künftig festlegen. Teilfortschreibung des RROP sichert langfristige Rohstoffversorgung | Stadt Bramsche Teilfortschreibung des RROP sichert langfristige Rohstoffversorgung Teilfortschreibung des RROP sichert langfristige Rohstoffversorgung Der Landkreis Osnabrück informiert über den Stand der Dinge beim Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP). Der Landkreis Osnabrück hat das Verfahren zur ersten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2025 eingeleitet. Ziel ist es, den Abschnitt „Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung“ neu zu fassen und damit die planerischen Grundlagen für den zukünftigen Rohstoffabbau im Kreisgebiet weiterzuentwickeln. Hintergrund sind die besonderen geologischen Gegebenheiten im Landkreis mit vielfältigen Rohstoffvorkommen sowie die gleichzeitig enge Verzahnung von Abbauflächen, Wohnbebauung und anderen schutzwürdigen Nutzungen. Durch eine vertiefte Planung sollen Nutzungskonflikte künftig noch besser berücksichtigt und die Rohstoffgewinnung gezielter gesteuert werden. Das derzeit geltende Regionale Raumordnungsprogramm 2025 ist mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 15. Januar 2026 in Kraft getreten. Bereits im Vorfeld hatte der Kreistag am 30. Juni 2026 beschlossen , den Abschnitt „Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung“ gemäß des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) fortzuschreiben. Der Landkreis Osnabrück verfügt über umfangreiche und vielfältige Rohstoffvorkommen, die räumlich jedoch sehr unterschiedlich verteilt sind. Gleichzeitig prägen zahlreiche Splittersiedlungen und Einzelhäuser im Außenbereich das Kreisgebiet. Dadurch kommt es häufig zu Nutzungskonflikten zwischen Rohstoffgewinnung, Wohnnutzung sowie weiteren Schutz- und Nutzungsansprüchen. Mit der Teilfortschreibung soll deshalb eine fachlich vertiefte Planungskonzeption entwickelt werden, um Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffgewinnung sowie gegebenenfalls Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung künftig differenzierter festlegen zu können. Mit der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück vom 30. Juni 2026 ist das Verfahren nun offiziell gestartet. Im ersten Verfahrensschritt werden ausschließlich die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beteiligt. Sie erhalten Gelegenheit, Hinweise und Anregungen sowie Informationen zu bestehenden oder geplanten Vorhaben einzubringen, die für die Erarbeitung des Planentwurfs von Bedeutung sein können. Darüber hinaus werden vorhandene fachliche Informationen gesammelt, die für die spätere planerische Abwägung relevant sind. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wird anschließend ein erster Entwurf der Teilfortschreibung erarbeitet. Im weiteren Verfahren wird dieser öffentlich ausgelegt. Dann erhalten auch Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Inhaltlich soll die Teilfortschreibung insbesondere die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffgewinnung neu festlegen. Zudem wird geprüft, ob künftig Vorranggebiete zur langfristigen Rohstoffsicherung ausgewiesen werden sollen. Grundlage hierfür ist eine aktualisierte und vertiefte planerische Konzeption, die über die bisherigen Planungsgrundlagen des RROP 2025 hinausgeht. Ein zentrales Element dieser Konzeption ist ein Bodenabbauleitplan, der bereits seit mehreren Monaten erarbeitet wird. Das Fachgutachten überprüft die im RROP 2025 ausgewiesenen sowie weitere potenzielle Rohstoffgebiete und bewertet sie unter anderem im Hinblick auf Nutzungskonflikte mit Wohnbebauung, Infrastruktur und sensiblen Nutzungen. Gleichzeitig wird der zukünftige Rohstoffbedarf vertieft ermittelt. Dafür werden vorhandene Fachdaten aktualisiert und Rohstoffunternehmen zu ihren Einschätzungen und Bedarfen befragt. Ziel des Bodenabbauleitplans ist es, die langfristige Rohstoffversorgung im Landkreis Osnabrück sicherzustellen, Nutzungskonflikte frühzeitig zu erkennen und eine fundierte Grundlage für die planerischen Entscheidungen im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms zu schaffen. Quelle: Landkreis Osnabrück Meldung vom 05.08.2026

August 6, 2026

Grabarbeiten zur Fernwärmeleitung Laupen Süd Murtenstrasse zwischen Sense und Bahnweg; Durchgehend einspurig, Fuss- und Radweg umgeleitet

Grabarbeiten zur Fernwärmeleitung Laupen Süd Murtenstrasse zwischen Sense und Bahnweg; Durchgehend einspurig, Fuss- und Radweg umgeleitet Verkehrsführung Fernwärme-Grabarbeiten Murtenstrasse - Laupen.ch Vom 10.08.2028 – 28.08.2026 erfolgen die Grabarbeiten zur Erstellung der Fernwärmeleitung Laupen Süd im Bereich zwischen Sense und Bahnweg. Der Fuss- und Radweg zwischen Sensesteg und Murtenstrasse wird in südlicher Richtung umgeleitet. Der Abzweiger von der Murtenstrasse in den Bahnweg wird vorübergehend für den Verkehr gesperrt. Die Zu- und Wegfahrt in den Bahnweg wird zu dieser Zeit über die Mühlestrasse und das Zollgässli gewährleistet. ...

August 6, 2026