Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg Bekanntmachung Flurneuordnungsverfahren Zentrallewitz; Verfahren öffentlich angekündigt

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg Bekanntmachung Flurneuordnungsverfahren Zentrallewitz; Verfahren öffentlich angekündigt Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg zum Flurneuordnungsverfahren Zentrallewitz Springe direkt zu: Inhalt Menü-Button DE EN PL Karriere Crivitzer Amtsbote Login Sitzungsdienst Ortsrecht Satzungen Kontakt >???leichte_sprache??? Kontrast Schrift größer Schrift kleiner Suche Suchbegriff eingeben senden Amt Crivitz Amt der Zukunft Bürgerservice Fachbereiche Onlinedienste und Formulare Planen & Bauen Grundstücke Immobilien Bauleitplanung Belegungskalender Amtsfahrzeug Der Rufbus Das Amt Aktuelles Bekanntmachungen Crivitzer Amtsbote Ausschreibungen Sprechzeiten und Info Elektronische Rechnung Karriere Stellenausschreibungen Das Amt Crivitz als attraktiver Arbeitgeber Ausbildung im Amt Crivitz Datenschutz im Bewerbungsverfahren Datenschutz im Amt Datenschutz im Amt Ihre Amtsverwaltung Ortsrecht ...

April 30, 2026

Bundesarchitektenkammer e. V. – Detailansicht des Regelungsvorhabens Klimaschutzprogramm 2026 im Gebäudebereich – Deutscher Bundestag und Bundesregierung; Praxisumsetzbarkeit bewertet, Umsetzungsempfehlungen.

Bundesarchitektenkammer e. V. – Detailansicht des Regelungsvorhabens Klimaschutzprogramm 2026 im Gebäudebereich – Deutscher Bundestag und Bundesregierung; Praxisumsetzbarkeit bewertet, Umsetzungsempfehlungen. Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0024079 29.04.2026 15:47:31 Seite 1 von 2 R002429/RV0024079 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 29.04.2026 um 15:47 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Klimaschutzprogramm 2026 im Gebäudebereich praxistauglich ausgestalten Aktuell seit 29.04.2026 15:47:31 Angegeben von: am 29.04.2026 ...

April 30, 2026

Bundesarchitektenkammer e. V. – Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) in Deutschland

Bundesarchitektenkammer e. V. – Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) in Deutschland Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0001318 29.04.2026 15:47:31 Seite 1 von 2 R002429/RV0001318 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 29.04.2026 um 15:47 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Änderung des Zivilrechts zur Erleichterung von Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik Aktuell seit 29.04.2026 15:47:31 Angegeben von: am 03.06.2024 ...

April 30, 2026

Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Deutschland; Wohnungsbau als zwingender Grund des öffentlichen Interesses

Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Deutschland; Wohnungsbau als zwingender Grund des öffentlichen Interesses Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0024085 29.04.2026 16:44:42 Seite 1 von 2 R000810/RV0024085 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 29.04.2026 um 16:44 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raum-ordnungsrechts Aktuell seit 29.04.2026 16:44:42 Angegeben von: am 29.04.2026 ...

April 30, 2026

KOALITION für HOLZBAU (KfH) reicht Stellungnahme zum BauGB II-Referentenentwurf in Deutschland; Fehlende Rechtsfolgen bei Verfahrensdauer.

KOALITION für HOLZBAU (KfH) reicht Stellungnahme zum BauGB II-Referentenentwurf in Deutschland; Fehlende Rechtsfolgen bei Verfahrensdauer. Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0024068 29.04.2026 13:04:32 Seite 1 von 2 R006789/RV0024068 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 29.04.2026 um 13:04 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens BauGB Novelle Aktuell seit 29.04.2026 13:04:32 Angegeben von: am 29.04.2026 KOALITION für HOLZBAU (R006789) Beschreibung: Die KOALITION für HOLZBAU (KfH) hat am 28. April 2026 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMWSB „Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (BauGB II)" eingereicht. Die KfH begrüßt die geplante Planungsbeschleunigung, die Vereinheitlichung des Vollgeschossbegriffs sowie die explizite Berücksichtigung seriellen und modularen Bauens in der planerischen Abwägung. Kritisch bewertet wird das Fehlen von Rechtsfolgen bei Überschreitung der vorgesehenen Verfahrensdauer. Die KfH fordert zudem eine verpflichtende Anpassung von Alt-Bebauungsplänen sowie eine gezielte Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung der neuen Instrumente. Zu Regelungsentwurf Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel: Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (BauGB II) Datum des Referentenentwurfs: 16.03.2026 ...

April 30, 2026

Bundesarchitektenkammer e. V. fordert Nichteinführung von §246e BauGB in Deutschland; Bodenpolitik stärker betont

Bundesarchitektenkammer e. V. fordert Nichteinführung von §246e BauGB in Deutschland; Bodenpolitik stärker betont Lobbyregister-Stellungnahme SG2509120004 von “Bundesarchitektenkammer e. V.” Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden(Mehr Informationen) Zu Regelungsvorhaben:Nichteinführung eines neuen § 246e BauGB. BauGB so ändern, dass es zukunftsfest ist und gemeinwohlorientierte Bodenpolitik stärkt Das BauGB soll den Zielen der Leipzig-Charta folgen und eine gerechte, blau-grüne und produktive Stadtentwicklung mit Leitsätzen für eine integrative und transformative Flächenplanung ermöglichen. Die BauGB-Novelle muss klare Steuerungs-möglichkeiten für kommunales Handeln bieten. Vor allem müssen die Instrumente einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik gestärkt werden. Der Umgang mit veralteten Bebauungsplänen muss erleichtert werden. Die Einführung des § 246e BauGB ist zu verhindern ...

April 30, 2026

Bundesarchitektenkammer e. V. Nichteinführung eines neuen § 246e BauGB in Deutschland; Bodenpolitik gestärkt

Bundesarchitektenkammer e. V. Nichteinführung eines neuen § 246e BauGB in Deutschland; Bodenpolitik gestärkt Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0001320 29.04.2026 15:59:32 Seite 1 von 3 R002429/RV0001320 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 29.04.2026 um 15:59 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Nichteinführung eines neuen § 246e BauGB. BauGB so ändern, dass es zukunftsfest ist und gemeinwohlorientierte Bodenpolitik stärkt Aktuell seit 29.04.2026 15:59:32 Angegeben von: am 03.06.2024 ...

April 30, 2026

Bundesarchitektenkammer e. V. positioniert sich zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes im Rahmen der Detailansicht RV0024080 in Deutschland; Ziel: Lebenszyklusbetrachtungen integriert.

Bundesarchitektenkammer e. V. positioniert sich zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes im Rahmen der Detailansicht RV0024080 in Deutschland; Ziel: Lebenszyklusbetrachtungen integriert. Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0024080 29.04.2026 15:47:31 Seite 1 von 2 R002429/RV0024080 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 29.04.2026 um 15:47 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz rechtlich konsistent und praxistauglich ausgestalten Aktuell seit 29.04.2026 15:47:31 Angegeben von: am 29.04.2026 ...

April 30, 2026

Bundesarchitektenkammer e. V. Stellungnahme zum Gebäudetyp-E-Gesetz in Deutschland; Erleichterung von Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik

Bundesarchitektenkammer e. V. Stellungnahme zum Gebäudetyp-E-Gesetz in Deutschland; Erleichterung von Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik Lobbyregister-Stellungnahme SG2604200034 von “Bundesarchitektenkammer e. V.” Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden(Mehr Informationen) Zu Regelungsvorhaben:Änderung des Zivilrechts zur Erleichterung von Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E. ...

April 30, 2026

Bundesarchitektenkammer e. V. Stellungnahme zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus in Deutschland; Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus

Bundesarchitektenkammer e. V. Stellungnahme zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus in Deutschland; Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus Lobbyregister-Stellungnahme SG2408260006 von “Bundesarchitektenkammer e. V.” Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden(Mehr Informationen) Zu Regelungsvorhaben:Änderung des Zivilrechts zur Erleichterung von Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E. ...

April 30, 2026