Scottish Water refurbishes the Pitfodels Distribution Service Reservoir in Aberdeen, United Kingdom; extends service life and potable-water compliance

Scottish Water refurbishes the Pitfodels Distribution Service Reservoir in Aberdeen, United Kingdom; extends service life and potable-water compliance saw_Pitfodels Distribution Service Reservoir Sika@Work Structural Strengthening, Concrete Repair & Protection Structural Repair and Strengthening Pitfodels Distribution Service Reservoir, ­Aberdeen, United Kingdom Project description Pitfodels Distribution Service Reservoir (DSR), located in Aberdeen, is an important part of Scottish Water’s drinking water distribution network. Originally constructed in the 1930s, the reinforced concrete reservoir was taken out of service after inspections identified water ingress and significant deterioration of the roof structure. Rather than replacing the ageing asset, Scottish Water chose to refurbish and strengthen the existing reservoir, providing a more sustainable and cost-effective solution. Covering approximately 3,000 m² with a depth of 8 metres, the reser- voir is comparable in size to two football pitches. Following refurbish- ment, the structure was upgraded to meet the stringent requirements for potable water storage, extending its service life while restoring an essential part of the region’s drinking water infrastructure. Project requirements The refurbishment presented significant structural and operational challenges. Initial inspections identified water ingress through the roof structure. Once the reservoir had been drained, detailed investigations revealed substantially greater deterioration than originally anticipated, requiring extensive structural repairs and strengthening beyond the initial scope. The project was further complicated by the absence of as-built docu- mentation, requiring engineering decisions to be made following de- tailed on-site investigations. Working inside an 8-metre-deep confined space also imposed strict health and safety requirements, including specialist confined-space procedures and emergency rescue planning. A further challenge was the continuously damp environment. Since several strengthening systems require dry substrates to achieve opti- mum performance, the reservoir had to be carefully dehumidified before repair and strengthening works could begin. Finally, all repair materials had to comply with the stringent hygiene requirements applicable to structures used for drinking water storage, ensuring long-term durability without compromising water quality. The cost-effective repair and refurbishment of a mothballed reservoir to bring it back into service proves a sustainable, economic alternative to a costly new build replacement. Pitfodels Distribution Service Reservoir Aberdeen, United Kingdom ...

August 4, 2026

Manuel Funk beim Verlesen des Richtspruchs in Bad Schussenried; Bezug geplant Q1 2027

Manuel Funk beim Verlesen des Richtspruchs in Bad Schussenried; Bezug geplant Q1 2027 Traditionelles Richtfest für neuen Gebäudetrakt/ Traditionelles Richtfest für neuen Gebäudetrakt Objektleiter Manuel Funk (Mitte) beim Verlesen des traditionellen Richtspruchs. Mehr Platz für IT, Verwaltung, Technik und Werkfeuerwehr: Auf traditionelle Weise wurde am Standort Bad Schussenried das Richtfest für einen neuen Gebäudetrakt gefeiert. Bei dem Neubau handelt es sich um die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes. Künftig erhalten hier die IT-Abteilung und die Verwaltung neue Räumlichkeiten. Außerdem bietet der dreigeschossige Bau eine weitere Einsatzfahrzeug-Garage, neue Sozialräume und Umkleiden für die Werkfeuerwehr und für die Technik. Verbaut wurden rund 400 Kubikmeter Beton sowie etwa 40 Tonnen Stahl. Für die Baugrube wurden rund 900 Kubikmeter Erde ausgehoben. Für die Decken und Wände kamen rund 1700 Quadratmeter Schalung zum Einsatz, wodurch rund 480 Quadratmeter gemauerte Innen- und Außenwände entstanden sind. ...

August 4, 2026

Stadt Beeskow beschloss Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. G 16 Industriestrae IV im Norden Beeskows an der Radinkendorfer Straße/Industriestraße; Geltungsbereich ca. 2 ha

Stadt Beeskow beschloss Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. G 16 Industriestrae IV im Norden Beeskows an der Radinkendorfer Straße/Industriestraße; Geltungsbereich ca. 2 ha amtsblatt-nr.-25.2026.pdf Amtsblatt fir die Stadt Beeskow Jahrgang Beeskow, den 16.07.2026 Nr. 25 Inhaltsverzeichnis: A. Bekanntmachungen der Stadt Beeskow Seite 1 Inhaltsverzeichnis und Impressum Seite 2 - 3 Offentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. G 16 ,,Industriestrae IV“ der Stadt Beeskow gemaS § 10 (1) BauGB B. Bekanntmachungen anderer Stellen ...

August 4, 2026

Liebherr unveils world-first at Steinexpo 2026, Nieder-Ofleiden, Germany; 1,000 m² stand A27

Liebherr unveils world-first at Steinexpo 2026, Nieder-Ofleiden, Germany; 1,000 m² stand A27 steinexpo 2026: Liebherr showcases its expertise in machinery and digital innovations for the extraction industry - Liebherr +41 79 510 60 22 Envoyer une demande de prise de contact steinexpo 2026: Liebherr showcases its expertise in machinery and digital innovations for the extraction industry Eight exhibits, including a world first, and a wide range of technologies on display at the stand, in the live demonstrations and in the technology pavilion ...

August 4, 2026

Stadtverordnetenversammlung Beeskow beschließt Bebauungsplan GEe Industriestraße IV Beeskow, legt Entwurf zur Auslegung fest, billigt Begründung als Satzung; Verkaufsflächen max. 300 m2

Stadtverordnetenversammlung Beeskow beschließt Bebauungsplan GEe Industriestraße IV Beeskow, legt Entwurf zur Auslegung fest, billigt Begründung als Satzung; Verkaufsflächen max. 300 m2 260128_BPlan G 16 Beeskow_Satzungsexemplar_A1 OK max. 58 m über NHN GEe Verfahrensvermerke Beschlüsse Die Stadtverordnetenversammlung hat am 05.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 16 ‘Industriestraße IV’ beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses ist im Amtsblatt für die Stadt Beeskow am ………………………….. erfolgt. Die Stadtverordnetenversammlung hat am ……………………….. den Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses ist im Amtsblatt für die Stadt Beeskow am ……………………….. erfolgt. Die Stadtverordnetenversammlung hat am ……………………….. die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden geprüft. Der Abwägungsvorschlag der Verwaltung ist durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Protokoll der Abwägung geworden. Das Ergebnis ist mitgeteilt worden. Die Stadtverordnetenversammlung hat am ……………………….. zur Kenntnis genommen, dass während der Beteiligung der Öffentlichkeit …………… Stellungnahmen abgegeben wurden. Die Stadtverordnetenversammlung hat am ……………………….. den Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. Beeskow, den ……………………….. Bürgermeister Robert Czaplinski (Siegel) Verfahren Die für die Raumordnung und Landesplanung zuständige Stelle ist gemäß Artikel 12 Landesplanungsvertrag mit Schreiben vom ……………………….. beteiligt worden. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind gemäß §§ 4 Abs. 2 und §§ 2 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §§ 4 a BauGB mit Schreiben vom ……………………….. zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung hat in der Zeit vom ……………………….. bis einschließlich während der Dienstzeiten gemäß §§ 3 Abs. 2 und §§ 4 a BauGB öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung ist mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen im Auslegungszeitraum abgegeben werden können und dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, im Amtsblatt für die Stadt Beeskow am ……………………….. ortsüblich bekannt gemacht worden. Beeskow, den ……………………….. Bürgermeister Robert Czaplinski (Siegel) 1. Im eingeschränkten Gewerbegebiet GEe sind Einzelhandelsbetriebe sowie sonstige Handelsbetriebe, die Güter auch an Endverbraucher verkaufen, unzulässig. Ausnahmsweise können Verkaufsstätten von Betrieben des produzierenden Gewerbes sowie von Handwerks- und Dienstleistungs- betrieben zugelassen werden, wenn sie dem Hauptbetrieb flächen- und umsatzmäßig deutlich untergeordnet sind und eine Verkaufsfläche von 300 m2 nicht überschreiten. (§ 1 Abs. 5 BauNVO) 2. Im eingeschränkten Gewerbegebiet GEe sind nur solche Betriebe und Anlagen zulässig, die nach ihrem Störgrad im Mischgebiet zulässig sind. (§ 1 Abs. 4 Nr. 1 & 2 BauNVO) 3. Im eingeschränkten Gewerbegebiet GEe sind die ausnahmsweise zulässigen Anlagen für sportliche, kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke, Vergnügungsstätten und Beherbergungsbetriebe unzulässig. (§ 1 Abs. 5 BauNVO) 4. Im eingeschränkten Gewerbegebiet GEe können auf den Neubauten ausnahmsweise einzelne Dachauf- bauten und Aufzugsüberfahrten bis zu einer Höhe von 1,50 m oberhalb der festgesetzten Oberkante zugelassen werden, wenn sie ausschließlich der Aufnahme technischer Einrichtungen dienen. Die Festsetzungen über die Höhe baulicher Anlagen betreffen nicht Schornsteine und Einrichtungen zur Ableitung der Abluft. (§ 16 Abs. 6 BauNVO) 5. Für das eingeschränkte Gewerbegebiet GEe wird folgende abweichende Bauweise festgesetzt: Die Gebäude sind mit seitlichem Grenzabstand zu errichten. Die Länge der Gebäude darf 50 m überschreiten. (§ 22 Abs. 4 BauNVO) 6. Die Fläche A ist mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belasten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) Grünordnerische Festsetzungen 7. Im Gewerbegebiet sind mindestens 50 % der Dachflächen der Neubauten extensiv zu begrünen. Der durchwurzelbare Teil des Dachaufbaus muss mindestens 10 cm betragen. Die Bepflanzungen sind zu erhalten und bei Abgang nachzupflanzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 a BauGB) 8. Die Flächen B werden als private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Ruderale Wiese“ festgesetzt. ...

August 4, 2026

DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. Entwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Deutschland; Erleichterungen, Vereinfachungen und Beschleunigung

DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. Entwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Deutschland; Erleichterungen, Vereinfachungen und Beschleunigung Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V.” Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts: ZIele sind Erleichterungen, Vereinfachungen und Beschleunigung. Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) Angegeben von: DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. (R002269) am 04.08.2026 ...

August 4, 2026

DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. fordert Stärkung der Städtebauförderung auf 1,5 Mrd. Euro gegenüber Bundestag und Bundesregierung; Investitionsrückstand ca. 215,7 Mrd. Euro.

DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. fordert Stärkung der Städtebauförderung auf 1,5 Mrd. Euro gegenüber Bundestag und Bundesregierung; Investitionsrückstand ca. 215,7 Mrd. Euro. Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027582 04.08.2026 13:06:22 Seite 1 von 3 R002269/RV0027582 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 04.08.2026 um 13:06 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2026: Stärkung Städtebauförderung und KfW 432 Aktuell seit 04.08.2026 13:06:22 Angegeben von: am 04.08.2026 ...

August 4, 2026

DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. Lobbyregister-Stellungnahme SG2608030016 Bundestag Fraktionen; Vereinfachung bei Erhalt strategischer Qualität

DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. Lobbyregister-Stellungnahme SG2608030016 Bundestag Fraktionen; Vereinfachung bei Erhalt strategischer Qualität Lobbyregister-Stellungnahme SG2608030016 von “DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V.” Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 11 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Änderung Wärmeplanungsgesetz: Vereinfachung bei Erhalt der strategischen Qualität der Wärmeplanung Änderung Wärmeplanungsgesetz: Ziel sollte Vereinfachung bei Erhalt der strategischen Qualität und Steuerungsfähigkeit der Wärmeplanung sein. D.h. Wärmepläne müssen belastbare, vergleichbare und umsetzungsorientierte Grundlagen für kommunale Entscheidungen, Investitionen privater und öffentlicher Akteure sowie für die Erreichung der Klimaneutralitätsziele liefern. Sie sollteneiine ausreichende Orientierung für Bürger, Unternehmen, Netzbetreiber, Wohnungswirtschaft und kommunale Entscheidungsträger bieten. Erforderlich sind Mindeststandards für die Wärmeplanung, klare Anforderungen an Datenqualität und Plausibilisierung, belastbare Kriterien für Prüfgebiete, eine stärkere Verknüpfung mit Stadtentwicklung und Klimaanpassung sowie verbindlichere Anforderungen an Umsetzungsmaßnahmen. ...

August 4, 2026

Gemeinde Kißlegg Baustellen belasten Verkehr und Parkplätze im Gemeindegebiet; Umleitungen und Parkdruck bis Winter erwartet.

Gemeinde Kißlegg Baustellen belasten Verkehr und Parkplätze im Gemeindegebiet; Umleitungen und Parkdruck bis Winter erwartet. Baustellen in Kißlegg: Gemeinde Kißlegg Öffnungszeiten Gäste- und Bürgerbüro Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag und Freitag Nachmittag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Samstag 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr Sonn- und Feiertage (April-Oktober, nur Gästebüro) 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr Facebook Instagram Baustellen in Kißlegg icon.crdate04.08.2026 bringen vorübergehende Einschränkungen Viele Baustellen bringen vorübergehende Einschränkungen Auf dem gesamten Kißlegger Gemeindegebiet wird derzeit so viel gegraben wie wohl nie zuvor. Vor allem der Breitbandausbau und die Verstärkung des Stromnetzes stehen derzeit im Fokus von millionenschweren Zukunftsinvestitionen. Aber auch Straßensanierungen, Wasserleitungen, Abwasserkanäle, der Hochwasserschutz und Unterhaltungsarbeiten bei den Bahnlinien sorgen gerade für viele Grabarbeiten. Im Hochbaubereich ist die sichtbarste Baustelle das künftige „Bürgerhaus Löwen“ und ab September auch der Anbau des Hedwig-Kindergartens neben der Kißlegger Grundschule. Alle Baustellen haben gemeinsam, dass der Verkehr vorübergehend nicht mehr so rollen kann und auch Parkplätze nicht wie gewohnt nutzbar sind. Bis zum Einbruch des Winters ist deshalb an vielen Stellen auf dem Gemeindegebiet mit baubedingten Einschränkungen, Straßen und Wegesperrungen, Umleitungsverkehr und zusätzlichem Parkdruck zu rechnen. Bitte planen Sie deshalb mehr Zeit für Ihre Wegstrecken ein und üben bitte auch etwas Geduld! Anbau Kindergarten St. Hedwig: Der noch Mitte August 2026 beginnende Anbau des Kindergartens St. Hedwig bringt vorübergehende Einschränkungen für Anwohner, Eltern, Grundschul- und Kindergartenkinder, Lehrkräfte und Betreuungspersonal in und um die Grundschule Kißlegg mit sich. Ein Teil des Schönauwegs sowie die Parkplätze entlang der Hecke am Kindergartenspielplatz werden voraussichtlich bis 30.11.2026 gesperrt sein. Die Flächen dienen zur Baustelleneinrichtung und -zufahrt. In der Franz-Speth-Straße und in der Schellenbergstraße ist für die o.g. Dauer das Parken nicht erlaubt. Der Schönauweg wird eine Sackgasse ohne Wendemöglichkeit. Anwohner werden gebeten ihre Fahrzeuge auf Ihren privaten Grundstücken abzustellen. Sollten keine vorhanden sein, können Sie auf dem Schloss- ...

August 4, 2026

tecnotron elektronik gmbh, Aufstockung und Erweiterung des bestehenden Gebäudes, Wildberger Halde 13, Weißensberg; Gemeindliches Einvernehmen erteilt.

tecnotron elektronik gmbh, Aufstockung und Erweiterung des bestehenden Gebäudes, Wildberger Halde 13, Weißensberg; Gemeindliches Einvernehmen erteilt. S. 1 zugestellt: ……….. Gemeinde Weißensberg Niederschrift über die öffentliche 2. Sitzung des Bauausschusses Weißensberg am 18.06.2026 im Sitzungsraum der Festhalle Weißensberg, Kirchstraße 13, 88138 Weißensberg Sitzungsbeginn: 19:45 Uhr Sitzungsende: 19.48 Uhr Sämtliche Mitglieder des Bauausschusses sind ordnungsgemäß geladen. Vorsitzender: Herr Ralph Schielin, Erster Bürgermeister Schriftführerin: Christa Albrecht Anwesend sind: Göhl Fabian Kaeß Markus Lindenmüller Andreas Niederkrüger Maximilian Potzmann Christina Wagner Daniela ...

August 4, 2026