Stadtverordnetenversammlung Beeskow beschließt Bebauungsplan GEe Industriestraße IV Beeskow, legt Entwurf zur Auslegung fest, billigt Begründung als Satzung; Verkaufsflächen max. 300 m2

Stadtverordnetenversammlung Beeskow beschließt Bebauungsplan GEe Industriestraße IV Beeskow, legt Entwurf zur Auslegung fest, billigt Begründung als Satzung; Verkaufsflächen max. 300 m2 260128_BPlan G 16 Beeskow_Satzungsexemplar_A1 OK max. 58 m über NHN GEe Verfahrensvermerke Beschlüsse Die Stadtverordnetenversammlung hat am 05.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 16 ‘Industriestraße IV’ beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses ist im Amtsblatt für die Stadt Beeskow am ………………………….. erfolgt. Die Stadtverordnetenversammlung hat am ……………………….. den Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses ist im Amtsblatt für die Stadt Beeskow am ……………………….. erfolgt. Die Stadtverordnetenversammlung hat am ……………………….. die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden geprüft. Der Abwägungsvorschlag der Verwaltung ist durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Protokoll der Abwägung geworden. Das Ergebnis ist mitgeteilt worden. Die Stadtverordnetenversammlung hat am ……………………….. zur Kenntnis genommen, dass während der Beteiligung der Öffentlichkeit …………… Stellungnahmen abgegeben wurden. Die Stadtverordnetenversammlung hat am ……………………….. den Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. Beeskow, den ……………………….. Bürgermeister Robert Czaplinski (Siegel) Verfahren Die für die Raumordnung und Landesplanung zuständige Stelle ist gemäß Artikel 12 Landesplanungsvertrag mit Schreiben vom ……………………….. beteiligt worden. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind gemäß §§ 4 Abs. 2 und §§ 2 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §§ 4 a BauGB mit Schreiben vom ……………………….. zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung hat in der Zeit vom ……………………….. bis einschließlich während der Dienstzeiten gemäß §§ 3 Abs. 2 und §§ 4 a BauGB öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung ist mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen im Auslegungszeitraum abgegeben werden können und dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, im Amtsblatt für die Stadt Beeskow am ……………………….. ortsüblich bekannt gemacht worden. Beeskow, den ……………………….. Bürgermeister Robert Czaplinski (Siegel) 1. Im eingeschränkten Gewerbegebiet GEe sind Einzelhandelsbetriebe sowie sonstige Handelsbetriebe, die Güter auch an Endverbraucher verkaufen, unzulässig. Ausnahmsweise können Verkaufsstätten von Betrieben des produzierenden Gewerbes sowie von Handwerks- und Dienstleistungs- betrieben zugelassen werden, wenn sie dem Hauptbetrieb flächen- und umsatzmäßig deutlich untergeordnet sind und eine Verkaufsfläche von 300 m2 nicht überschreiten. (§ 1 Abs. 5 BauNVO) 2. Im eingeschränkten Gewerbegebiet GEe sind nur solche Betriebe und Anlagen zulässig, die nach ihrem Störgrad im Mischgebiet zulässig sind. (§ 1 Abs. 4 Nr. 1 & 2 BauNVO) 3. Im eingeschränkten Gewerbegebiet GEe sind die ausnahmsweise zulässigen Anlagen für sportliche, kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke, Vergnügungsstätten und Beherbergungsbetriebe unzulässig. (§ 1 Abs. 5 BauNVO) 4. Im eingeschränkten Gewerbegebiet GEe können auf den Neubauten ausnahmsweise einzelne Dachauf- bauten und Aufzugsüberfahrten bis zu einer Höhe von 1,50 m oberhalb der festgesetzten Oberkante zugelassen werden, wenn sie ausschließlich der Aufnahme technischer Einrichtungen dienen. Die Festsetzungen über die Höhe baulicher Anlagen betreffen nicht Schornsteine und Einrichtungen zur Ableitung der Abluft. (§ 16 Abs. 6 BauNVO) 5. Für das eingeschränkte Gewerbegebiet GEe wird folgende abweichende Bauweise festgesetzt: Die Gebäude sind mit seitlichem Grenzabstand zu errichten. Die Länge der Gebäude darf 50 m überschreiten. (§ 22 Abs. 4 BauNVO) 6. Die Fläche A ist mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belasten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) Grünordnerische Festsetzungen 7. Im Gewerbegebiet sind mindestens 50 % der Dachflächen der Neubauten extensiv zu begrünen. Der durchwurzelbare Teil des Dachaufbaus muss mindestens 10 cm betragen. Die Bepflanzungen sind zu erhalten und bei Abgang nachzupflanzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 a BauGB) 8. Die Flächen B werden als private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Ruderale Wiese“ festgesetzt. ...

August 4, 2026

DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. Entwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Deutschland; Erleichterungen, Vereinfachungen und Beschleunigung

DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. Entwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Deutschland; Erleichterungen, Vereinfachungen und Beschleunigung Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V.” Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts: ZIele sind Erleichterungen, Vereinfachungen und Beschleunigung. Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) Angegeben von: DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. (R002269) am 04.08.2026 ...

August 4, 2026

DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. fordert Stärkung der Städtebauförderung auf 1,5 Mrd. Euro gegenüber Bundestag und Bundesregierung; Investitionsrückstand ca. 215,7 Mrd. Euro.

DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. fordert Stärkung der Städtebauförderung auf 1,5 Mrd. Euro gegenüber Bundestag und Bundesregierung; Investitionsrückstand ca. 215,7 Mrd. Euro. Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027582 04.08.2026 13:06:22 Seite 1 von 3 R002269/RV0027582 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 04.08.2026 um 13:06 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2026: Stärkung Städtebauförderung und KfW 432 Aktuell seit 04.08.2026 13:06:22 Angegeben von: am 04.08.2026 ...

August 4, 2026

DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. Lobbyregister-Stellungnahme SG2608030016 Bundestag Fraktionen; Vereinfachung bei Erhalt strategischer Qualität

DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. Lobbyregister-Stellungnahme SG2608030016 Bundestag Fraktionen; Vereinfachung bei Erhalt strategischer Qualität Lobbyregister-Stellungnahme SG2608030016 von “DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V.” Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 11 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Änderung Wärmeplanungsgesetz: Vereinfachung bei Erhalt der strategischen Qualität der Wärmeplanung Änderung Wärmeplanungsgesetz: Ziel sollte Vereinfachung bei Erhalt der strategischen Qualität und Steuerungsfähigkeit der Wärmeplanung sein. D.h. Wärmepläne müssen belastbare, vergleichbare und umsetzungsorientierte Grundlagen für kommunale Entscheidungen, Investitionen privater und öffentlicher Akteure sowie für die Erreichung der Klimaneutralitätsziele liefern. Sie sollteneiine ausreichende Orientierung für Bürger, Unternehmen, Netzbetreiber, Wohnungswirtschaft und kommunale Entscheidungsträger bieten. Erforderlich sind Mindeststandards für die Wärmeplanung, klare Anforderungen an Datenqualität und Plausibilisierung, belastbare Kriterien für Prüfgebiete, eine stärkere Verknüpfung mit Stadtentwicklung und Klimaanpassung sowie verbindlichere Anforderungen an Umsetzungsmaßnahmen. ...

August 4, 2026

Gemeinde Kißlegg Baustellen belasten Verkehr und Parkplätze im Gemeindegebiet; Umleitungen und Parkdruck bis Winter erwartet.

Gemeinde Kißlegg Baustellen belasten Verkehr und Parkplätze im Gemeindegebiet; Umleitungen und Parkdruck bis Winter erwartet. Baustellen in Kißlegg: Gemeinde Kißlegg Öffnungszeiten Gäste- und Bürgerbüro Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag und Freitag Nachmittag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Samstag 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr Sonn- und Feiertage (April-Oktober, nur Gästebüro) 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr Facebook Instagram Baustellen in Kißlegg icon.crdate04.08.2026 bringen vorübergehende Einschränkungen Viele Baustellen bringen vorübergehende Einschränkungen Auf dem gesamten Kißlegger Gemeindegebiet wird derzeit so viel gegraben wie wohl nie zuvor. Vor allem der Breitbandausbau und die Verstärkung des Stromnetzes stehen derzeit im Fokus von millionenschweren Zukunftsinvestitionen. Aber auch Straßensanierungen, Wasserleitungen, Abwasserkanäle, der Hochwasserschutz und Unterhaltungsarbeiten bei den Bahnlinien sorgen gerade für viele Grabarbeiten. Im Hochbaubereich ist die sichtbarste Baustelle das künftige „Bürgerhaus Löwen“ und ab September auch der Anbau des Hedwig-Kindergartens neben der Kißlegger Grundschule. Alle Baustellen haben gemeinsam, dass der Verkehr vorübergehend nicht mehr so rollen kann und auch Parkplätze nicht wie gewohnt nutzbar sind. Bis zum Einbruch des Winters ist deshalb an vielen Stellen auf dem Gemeindegebiet mit baubedingten Einschränkungen, Straßen und Wegesperrungen, Umleitungsverkehr und zusätzlichem Parkdruck zu rechnen. Bitte planen Sie deshalb mehr Zeit für Ihre Wegstrecken ein und üben bitte auch etwas Geduld! Anbau Kindergarten St. Hedwig: Der noch Mitte August 2026 beginnende Anbau des Kindergartens St. Hedwig bringt vorübergehende Einschränkungen für Anwohner, Eltern, Grundschul- und Kindergartenkinder, Lehrkräfte und Betreuungspersonal in und um die Grundschule Kißlegg mit sich. Ein Teil des Schönauwegs sowie die Parkplätze entlang der Hecke am Kindergartenspielplatz werden voraussichtlich bis 30.11.2026 gesperrt sein. Die Flächen dienen zur Baustelleneinrichtung und -zufahrt. In der Franz-Speth-Straße und in der Schellenbergstraße ist für die o.g. Dauer das Parken nicht erlaubt. Der Schönauweg wird eine Sackgasse ohne Wendemöglichkeit. Anwohner werden gebeten ihre Fahrzeuge auf Ihren privaten Grundstücken abzustellen. Sollten keine vorhanden sein, können Sie auf dem Schloss- ...

August 4, 2026

tecnotron elektronik gmbh, Aufstockung und Erweiterung des bestehenden Gebäudes, Wildberger Halde 13, Weißensberg; Gemeindliches Einvernehmen erteilt.

tecnotron elektronik gmbh, Aufstockung und Erweiterung des bestehenden Gebäudes, Wildberger Halde 13, Weißensberg; Gemeindliches Einvernehmen erteilt. S. 1 zugestellt: ……….. Gemeinde Weißensberg Niederschrift über die öffentliche 2. Sitzung des Bauausschusses Weißensberg am 18.06.2026 im Sitzungsraum der Festhalle Weißensberg, Kirchstraße 13, 88138 Weißensberg Sitzungsbeginn: 19:45 Uhr Sitzungsende: 19.48 Uhr Sämtliche Mitglieder des Bauausschusses sind ordnungsgemäß geladen. Vorsitzender: Herr Ralph Schielin, Erster Bürgermeister Schriftführerin: Christa Albrecht Anwesend sind: Göhl Fabian Kaeß Markus Lindenmüller Andreas Niederkrüger Maximilian Potzmann Christina Wagner Daniela ...

August 4, 2026

Politik und Verwaltung besuchen Baustellenbegehung in Varenrode, Spelle; Geplant bis Ende November 2026

Politik und Verwaltung besuchen Baustellenbegehung in Varenrode, Spelle; Geplant bis Ende November 2026 Baustellenbegehung im neuen Baugebiet Varenrode – Bewerbungsphase startete am 1. August | Samtgemeinde Spelle Baustellenbegehung im neuen Baugebiet Varenrode – Bewerbungsphase startete am 1. August Varenrode - Die Erschließungsarbeiten für das neue Baugebiet in Varenrode laufen planmäßig. Davon überzeugten sich Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung bei einer gemeinsamen Baustellenbegehung vor Ort. Die Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen ist für Ende November 2026 vorgesehen. Gleichzeitig rückt die Vermarktung der Grundstücke näher. Denn die Bewerbungsfrist für Interessierte ist am 1. August 2026 gestartet. ...

August 4, 2026

Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) Sachbearbeitung im Vertragsmanagement (m/w/d) Leipzig; unbefristete Anstellung im öffentlichen Dienst

Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) Sachbearbeitung im Vertragsmanagement (m/w/d) Leipzig; unbefristete Anstellung im öffentlichen Dienst Stellenausschreibung Sachbearbeitung im Vertragsmanagement (m/w/d) in Vollzeit im Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB), Standort Leipzig Über uns Der Staatsbetrieb SIB, bestehend aus der Zentrale in Dresden, sieben Niederlassungen in ganz Sachsen und dem Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement, gewährleistet ein professionelles, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ausgerichtetes Liegenschafts- und Baumanagement für den Freistaat Sachsen. Interessante Aufgaben Die Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement (ZS VVM) ist für die Betreuung und Sicherstellung von Vergabe- und Vertragsangelegenheiten im SIB zuständig. Das Vertragsmanagement der ZS VVM ist dezentral in den Niederlassungen angesiedelt. Ihr Aufgabengebiet liegt im Bereich des Vertragsmanagements für Bauleistungen (VOB) und Liefer- und Dienstleistungen (VOL/VgV) und umfasst u.a. folgende Tätigkeiten: ...

August 4, 2026

Liebherr zeigt acht Exponate auf der Steinexpo 2026 in Nieder-Ofleiden, Mitteldeutschland; Weltneuheit vorgestellt.

Liebherr zeigt acht Exponate auf der Steinexpo 2026 in Nieder-Ofleiden, Mitteldeutschland; Weltneuheit vorgestellt. steinexpo 2026: Liebherr zeigt Maschinenkompetenz und digitale Innovationen für die Gewinnungsindustrie - Liebherr +41 79 510 60 22 steinexpo 2026: Liebherr zeigt Maschinenkompetenz und digitale Innovationen für die Gewinnungsindustrie Acht Exponate, darunter eine Weltneuheit, und zahlreiche Technologien auf dem Messestand, in den Live-Shows sowie im Technologie-Pavillon Geländegängiger, robuster Muldenkipper TA 230 Litronic für Einsätze in der Gewinnungsindustrie und wendiger Teleskoplader T 60-9s mit kraftvoller Arbeitshydraulik ...

August 4, 2026

Bund revidiert RPG und RPG2 in der Schweiz; Außenbau max. 2% gegenüber September 2023.

Bund revidiert RPG und RPG2 in der Schweiz; Außenbau max. 2% gegenüber September 2023. Siedlung und Landschaft Veröffentlicht am 4. August 2026 Der Schutz der Landschaft ist eine zentrale Aufgabe der schweizerischen Raumentwicklungspolitik. Entsprechend fördert der Bund die Siedlungsentwicklung nach innen. Elementare Werkzeuge hierfür sind der Raumplanungsartikel der Bundesverfassung, das Zweitwohnungsgesetz, das Raumplanungsgesetz und die Raumplanungsverordnung. Das Raumplanungsgesetz bezweckt, die Siedlungsentwicklung kompakt zu gestalten und so die Landschaft zu schonen. ...

August 4, 2026