Rechnungssteller senden Bau- und Honorarrechnungen per E-Mail als PDF an die GMSH in Schleswig-Holstein; Übergangsfrist bis 31.12.2026 und Papierrechnung weiter möglich
Rechnungssteller senden Bau- und Honorarrechnungen per E-Mail als PDF an die GMSH in Schleswig-Holstein; Übergangsfrist bis 31.12.2026 und Papierrechnung weiter möglich Bau- und Honorarrechnung als PDF per E-Mail Sehr geehrte Damen und Herren, nach dem Wachstumschancengesetz sind Rechnungssteller ab dem 01. Januar 2025 grundsätzlich verpflichtet, E-Rechnungen zu stellen. Bei E-Rechnungen gemäß Richtlinie 2014/55/EU handelt es sich um maschinenlesbare Dateien im Format XRechnung (xml-Datei) oder einem anderen Format, das der europäischen Norm EN 16931-1-2017 entspricht. Reine PDF-Dateien gelten aufgrund des fehlenden, strukturierten Datensatzes nicht als E-Rechnung. Eine Übergangsfrist soll den Wechsel zur flächendeckend elektronischen Rechnungstellung verein- fachen. Sie können bis Ende des Jahres 2026 für bis zum 31. Dezember 2026 ausgeführte Umsätze statt einer generell angestrebten E-Rechnung auch weiterhin eine sonstige Rechnung ausstellen. Dabei kann eine Papierrechnung immer verwendet werden. Sie haben in diesem Zeitraum auch die Möglichkeit, eine E-Mail mit einer PDF-Datei (PDF-Rechnung) an uns zu senden. Sofern Sie einen Vorjahresumsatz von nicht mehr als 800.000 € erwirtschaftet haben, dürfen Sie darüber hinaus noch bis Ende des Jahres 2027 für im Jahr 2027 ausgeführte Umsätze weiterhin eine Papierrechnung oder eine PDF-Rechnung stellen. ...