Stadt Bretten erhält Fördermittel aus der Städtebauförderung im Sanierungsgebiet Westliche Vorstadt; bis zu 100.000 Euro pro Gebäude
Stadt Bretten erhält Fördermittel aus der Städtebauförderung im Sanierungsgebiet Westliche Vorstadt; bis zu 100.000 Euro pro Gebäude Große Kreisstadt Bretten Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme,,Westliche Vorstadt"in Bretten Förderrichtlinien für private Bau und Ordnungsmaßnahmen Die Stadt Bretten erhält im Sanierungsgebiet,,WestIiche Vorstadt" Finanzhilfen aus der Städ- tebauförderung. Ein Ziel der städtebaulichen Erneuerung ist die Wohnqualität und die Arbeits- verhältnisse durch Ordnungs- und Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden zu verbes- sern. Die Stadt Bretten hält für diesen Zweck Fördermittel bereit, die für die Grundstückseigentümer unter den folgenden Fördervoraussetzungen im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eingesetzt werden können. l. Allgemeine Fördervoraussetzungen Das Gebäude befindet sich im Sanierungsgebiet. Die Maßnahme entspricht den Zielen der Sanierung und ist wirtschaftlich vertretbar. Vor Durchführung der Maßnahmen muss eine schriftliche Vereinbarung mit der Stadt Bretten abgeschlossen werden. Die Belange des Denkmalschutzes sowie der Erhaltungssatzung sind bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Das Vorhaben sowie die Gestaltung sind mit der Stadt und dem Sanierungsträger vor Durchführung der Maßnahmen abzustimmen und zeitlich zu befristen. Der Bauherr trägt das Bauherren- und das Finanzierungsrisiko und muss das Projekt vorfinanzieren. Gültige Bauvorschriften ...