Maximilianschule Rütenbrock grundsanierte Unterrichtsräume in der Stadt Haren (Ems) fertiggestellt; pünktlich zum Schulstart einsatzbereit und nutzbar für Lernräume

Maximilianschule Rütenbrock grundsanierte Unterrichtsräume in der Stadt Haren (Ems) fertiggestellt; pünktlich zum Schulstart einsatzbereit und nutzbar für Lernräume Pünktlich zum Schulstart: Grundsanierte Unterrichtsräume an der Maximilianschule Rütenbrock fertiggestellt | Stadt Haren (Ems) Bürgerservice und Rathaus Bürgerservice Service von A - Z Ansprechpartner Heiraten in Haren (Ems) Organigramm Gleichstellungsbeauftragte Behindertenbeauftragter Schiedsamt Verbesserungsvorschläge – – – Bürgermeister Portrait Bürgermeistersprechst und e Politik Bürgerinformationssystem Gremien Ortsvorsteher Wahlen Schöffenamt – – Stadtgeschichte Haren und seine Ortschaften Jüdisches Leben Plattdeutsch Städtepartnerschaften Satzungen und Verordnungen Bekanntmachungen – Aktuelles Pressemitteilungen Karriere Arbeiten bei der Stadt Stellenangebote ...

August 12, 2026

Stadt Haren (Ems) grundsanierte Unterrichtsräume an der Maximilian-Oberschule in Rütenbrock; Raumakustik deutlich verbessert

Stadt Haren (Ems) grundsanierte Unterrichtsräume an der Maximilian-Oberschule in Rütenbrock; Raumakustik deutlich verbessert Hausanschrift: Rathaus Neuer Markt 1, 49733 Haren (Ems) www.haren.de Pressesprecherin Melanie Knevel Tel.: 05932 8-216 E-Mail: m.knevel@haren.de Vertretung Kathrin Otten Tel.: 05932 8-297 E-Mail: k.otten@haren.de STADT HAREN (EMS) Der Bürgermeister Presseinformation Pünktlich zum Schulstart: Grundsanierte Unterrichtsräume an der Maximilianschule Rütenbrock fertiggestellt Haren (Ems). Rechtzeitig zum Beginn des neuen Schuljahres erstrahlen vier Unterrichtsräume der Maximilian-Oberschule in Rütenbrock in neuem Glanz: Die während der Sommerferien durchgeführten grundlegenden Sanierungsarbeiten im Erdgeschoss (Räume 010, 011, 012 und 019) wurden pünktlich abgeschlossen. Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte finden hier ab sofort moderne Bedingungen für ein zeitgemäßes Lernen und Unterrichten vor. Die in die Jahre gekommenen Fachunterrichtsräume wurden in den vergangenen Wochen umfassend modernisiert. Neben der Erneuerung der abgenutzten Bodenbeläge durch neue, elastische Böden erhielten die Wände eine neue Tapezierung sowie einen frischen Anstrich. Zudem sorgt eine neue Möblierung für ein rundum angenehmes Lernumfeld. Besonders bei der Raumakustik und der Energieeffizienz hat sich viel getan: Die alten, teils aus Holz bestehenden Abhangdecken wurden durch schallabsorbierende Rasterdecken ersetzt, was die Hörbarkeit im Unterricht spürbar verbessert. Zudem sorgen nun energieeffiziente LED-Panels für eine optimale Ausleuchtung der Räume. Um die Räume auch energetisch auf den neuesten Stand zu bringen, wurden im Zuge der Arbeiten die alten Heizkörpernischen fachgerecht geschlossen. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Sanierungsmaßnahmen setzt die Stadt Haren (Ems) ihren Weg fort, die Infrastruktur an den hiesigen Schulen kontinuierlich zu verbessern und zukunftsfähig zu gestalten. Datum: 12.08.2026 Nr. 113/2026 ...

August 12, 2026

Der Rat der Stadt Köln beschließt Leitlinien zur Anwendung des Bau-Turbo in Köln; Zustimmung künftig durch Verwaltung

Der Rat der Stadt Köln beschließt Leitlinien zur Anwendung des Bau-Turbo in Köln; Zustimmung künftig durch Verwaltung Ein „Bau-Turbo“ für Köln Kölner Dialog #3 Architektenschaft trifft Bauaufsicht 13.07.26 2 Bau-Turbo: Beschleunigung für was? Aufstockung von bestehenden Gebäuden Quartiersentwicklungen Wohnungsbauvorhaben Schließung von Baulücken Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026 3 Wohnungsbau-Turbo: In welchen Bereichen? „Planungsrechtlicher Zulässigkeitsrahmen“ mit Bebauungsplan integrierte Lagen … ohne Bebauungsplan Stadtplanungsamt Köln – 614 Gesamtstädtische Aufgaben | 13.07.2026 ...

August 12, 2026

voestalpine Grobblech GmbH EU-Konformitätserklärung Linz, Austria; Derzeit keine harmonisierten Normen zu PPWR 2025/40 vorhanden

voestalpine Grobblech GmbH EU-Konformitätserklärung Linz, Austria; Derzeit keine harmonisierten Normen zu PPWR 2025/40 vorhanden voestalpine Grobblech GmbH EU-Konformitätserklärung (gemäß EU-Verpackungsverordnung 2025/40, Anhang VIII) Eindeutige Kennung der Verpackung: Grobblech_001 - Schwarzbleche Grobblech_002 - plattierte Bleche (Verpackungsschlüssel Nr: 601, 800, 802, 805, 823, 888, 889) Grobblech_003 - Schleifstaubbriketts (Nebenprodukt der Plattierung) Grobblech_004 - Böden und Pressteile Name und Anschrift des Erzeugers und gegebenenfalls des Bevollmächtigten des Erzeugers: Erzeuger der gesamtheitlichen Transportverpackung: voestalpine Grobblech GmbH voestalpine-Straße 3 A-4020 Linz, Austria ...

August 12, 2026

voestalpine Stahl GmbH issues EU Declaration of Conformity for transport packaging in Linz, Austria; No harmonized standards for PPWR 2025/40

voestalpine Stahl GmbH issues EU Declaration of Conformity for transport packaging in Linz, Austria; No harmonized standards for PPWR 2025/40 voestalpine Stahl GmbH EU Declaration of Conformity (in accordance with EU Packaging Regulation 2025/40, Annex VIII) Unique identifier of the packaging: TSM_001 Standard Pallet Packaging TSM_002 Crate Packaging Name and address of the manufacturer and, where applicable, the manufacturer’s authorised representative: Manufacturer of the transport packaging: Mechanisch Technisches Zentrum (TSM) voestalpine Stahl GmbH voestalpine-Straße 3 4020 Linz, Österreich ...

August 12, 2026

voestalpine Steel & Service Center GmbH EU-Konformitätserklärung Verpackung Linz, Österreich; Keine harmonisierten Normen zu PPWR 2025/40 vorhanden

voestalpine Steel & Service Center GmbH EU-Konformitätserklärung Verpackung Linz, Österreich; Keine harmonisierten Normen zu PPWR 2025/40 vorhanden voestalpine Steel & Service Center GmbH EU-Konformitätserklärung (gemäß EU-Verpackungsverordnung 2025/40, Anhang VIII) Stand 10.08.2026 – Rev. 1 Eindeutige Kennung der Verpackung: Alle Verpackungen für Lieferungen von längsgeteiltem und quergeteiltem Stahlband. Aufgeschlüsselt entsprechend der Verpackungskataloge: » Verpackungskatalog Kaltband Produktion Scherschnitte – Querteiler Verpackungen auf Staffeln, Verpackung auf Palette, Sonderverpackungen für Formplatinen, Verpackung mit Standard und Sonderpaletten Verpackungsschlüsseln von P000 – P999 » Verpackungskatalog Kaltband Produktion Scherschnitte – Längsteiler liegende (eye to the sky) und stehende (eye to the side) Verpackung, Verpackung auf Paletten und Sonderverpackungen Verpackungsschlüsseln von R000 – R999 und C000 – C999 ...

August 12, 2026

CDU-Fraktion Überplanung des bisherigen EKS-Geländes in Rellingen; Geförderter Wohnraum auf ehemaligem Gelände geplant

CDU-Fraktion Überplanung des bisherigen EKS-Geländes in Rellingen; Geförderter Wohnraum auf ehemaligem Gelände geplant Gemeinde Rellingen: Ausschusses für Bauwesen und Umwelt Ausschusses für Bauwesen und Umwelt Die nächste Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Umwelt findet am Dienstag, den 18.08.2026 um 19:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Hauptstraße 60 in Rellingen statt. Feststellung der Niederschrift der Sitzung vom 16.06.2026 Mitteilungen Bebauungsplan Nr. 80 “Moorkampsweg” - Protokoll der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 19.05.2026 ...

August 12, 2026

Cutting Company GmbH übernimmt Angerer-Betriebe in Garmisch-Partenkirchen; 14 Arbeitsverhältnisse übernommen

Cutting Company GmbH übernimmt Angerer-Betriebe in Garmisch-Partenkirchen; 14 Arbeitsverhältnisse übernommen Zukunft gesichert – Cutting Company übernimmt Angerer-Betriebe - Anchor Zukunft gesichert – Cutting Company übernimmt Angerer-Betriebe Michael Verken , Dr. Robert Hänel , Gregorio Calocero , Deborah Walther, LL.M. Pressemeldungen , Dienstleistungen , Insolvenzverwaltung Übertragende Sanierung der beiden Garmisch-Partenkirchener Betonbohr- und -sägebetriebe erfolgreich abgeschlossen Cutting Company GmbH übernimmt die Geschäftsbetriebe mit allen 14 Arbeitnehmern Weilheim, 13. August 2026 . Die traditionsreichen Geschäftsbetriebe der Angerer Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sägen und Bohren in Stahlbeton & Co. Betriebs KG und der Angerer Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sägen und Bohren in Stahlbeton haben eine Zukunft. Die Insolvenzverwalter Dr. Robert Hänel und Michael Verken von Anchor Rechtsanwälte haben die Geschäftsbetriebe an die Cutting Company GmbH aus Taufkirchen veräußert. ...

August 12, 2026

Gemeinde Stavern Bebauungsplan Nr. 15 'Beim Sportplatz, 3. Erweiterung' Klein Stavern östlich der Kreisstraße 127 Am Steinberg; Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am 03.09.2026

Gemeinde Stavern Bebauungsplan Nr. 15 ‘Beim Sportplatz, 3. Erweiterung’ Klein Stavern östlich der Kreisstraße 127 Am Steinberg; Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am 03.09.2026 Steuernummer: 53/290/01818 Öffnungszeiten: Dienstag 14:30 – 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr Sparkasse Emsland IBAN DE39 2665 0001 0002 0008 00 Oldenburgische Landesbank Sögel IBAN DE91 2802 0050 3643 1989 00 Raiffeisenbank Ems-Vechte eG IBAN DE67 2806 9878 2235 0454 00 Volksbank Nordhümmling eG IBAN DE58 2806 9706 0010 0030 00 Seite 1 von 2 ...

August 12, 2026

Rennova Bau- und Projekt GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Charlottenburg (Berlin); Gläubiger melden Forderungen bis 10.09.2026

Rennova Bau- und Projekt GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Charlottenburg (Berlin); Gläubiger melden Forderungen bis 10.09.2026 Veröffentlichungsdatum: 12.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3615 IN 11474/25 Gericht: Charlottenburg (Berlin) Name, Vorname / Bezeichnung: Rennova Bau- und Projekt GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 230656 3615 IN 11474/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Rennova Bau- und Projekt GmbH, c/o Buescher, Chaussee 5, 14641 Priort, vertreten durch die Geschäftsführerin Larisa Mikolaivna Buescher Geschäftszweig: Baugewerbe Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 230656 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 07.08.2026 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Gordon Garz Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 10.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Donnerstag, 15.10.2026, 12:00 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Donnerstag, 15.10.2026, 12:00 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. 10. Die Verfahren 3615 IN 11474/25 und 3615 IN 64/26 und 3615 IN 1629/26 werden verbunden (§§ 4 InsO, 147 ZPO). Das Verfahren 3615 IN 11474/25 führt. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 04.12.2025 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.08.2026

August 12, 2026