Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) stellt Fördergelder für Hitzeschutzmaßnahmen bereit in Sachsen; bis zu 80 Prozent Förderung

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) stellt Fördergelder für Hitzeschutzmaßnahmen bereit in Sachsen; bis zu 80 Prozent Förderung SMWA stellt Gelder für Hitzeschutzmaßnahmen bereit - #ZUKUNFTblog - sachsen.de SMWA stellt Gelder für Hitzeschutzmaßnahmen bereit Sachsen wird heißer – und das spüren wir im Alltag. Mehr Hitzetage, trockenere Böden, Niedrigwasser, aufgeheizte Straßen und Plätze. Besonders in Städten entstehen regelrechte »Wärmeinseln«, die für alle spürbar sind. Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) stellt gezielt Gelder für Hitzeschutzmaßnahmen bereit – mit bis zu 80 Prozent Förderung z.B. für Kommunen, Vereine, Unternehmen. Das Ziel: schneller, spürbarer Schutz vor Ort. ...

August 11, 2026

Stadt Freiburg in Kooperation mit ASF erweitert Taubenschlag im Dachgeschoss des Historischen Kaufhauses am Münsterplatz; Amortisation durch geringere Taubenkot-Schäden

Stadt Freiburg in Kooperation mit ASF erweitert Taubenschlag im Dachgeschoss des Historischen Kaufhauses am Münsterplatz; Amortisation durch geringere Taubenkot-Schäden Neuer Taubenschlag für das Historische Kaufhaus: Am Mittwoch befördert ein Kranwagen das benötigte Material in den Dachstuhl Pressemitteilung vom 10. August 2026 Neuer Taubenschlag für das Historische Kaufhaus: Am Mittwoch befördert ein Kranwagen das benötigte Material in den Dachstuhl Stadttauben sind ein weltweites Phänomen und Problem. Von Vancouver bis Sydney, von Peking bis Buenos Aires – kaum eine Stadt kommt ohne ihre Columbidae aus. Da jede Taube pro Jahr 4 bis 12 Kilo Kot hinterlässt und diverse Krankheiten übertragen kann, gehen viele Städte gegen große Taubenpopulationen vor. Selten im Sinne von Georg Kreisler („Tauben vergiften im Park“), oft aber durch betreute Taubenschläge, in denen die Vögel versorgt und die Eier brütender Paare durch Attrappen ausgetauscht werden. ...

August 11, 2026

Hentschke Bau errichtet Notunterstützungen an der Budapester Straße, Dresden; Ergebnisse bis Ende der Woche erwartet

Hentschke Bau errichtet Notunterstützungen an der Budapester Straße, Dresden; Ergebnisse bis Ende der Woche erwartet Schnelle Lösungen für eine anspruchsvolle Aufgabe: Notunterstützungen an der Brücke Budapester Straße - Hentschke Bau Technisches Know-how und partnerschaftliche Zusammenarbeit unter hohem Zeitdruck Ende Mai erreichte Hentschke Bau die Nachricht, dass an der Brücke Budapester Straße in Dresden aufgrund weiterer Drahtbrüche im verbauten Hennigsdorfer Spannstahl kurzfristig zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind. Zu diesem Zeitpunkt war das Bauwerk bereits teilweise für den Verkehr gesperrt. Für Hentschke Bau war schnell klar: Wo kurzfristig tragfähige und technisch fundierte Lösungen gefragt sind, ist schnelles und entschlossenes Handeln erforderlich. Gemeinsam mit dem Planungspartner Marx Krontal Partner , der MKP GmbH, wurde innerhalb kürzester Zeit ein Abstützkonzept entwickelt. Die enge und lösungsorientierte Zusammenarbeit zwischen Planung und Ausführung war dabei ein wesentlicher Faktor, um auf die besondere Situation am Bauwerk schnell reagieren zu können. ...

August 11, 2026

Staatsbetrieb SIB, Niederlassung Chemnitz – Sachgebietsleitung Ingenieurbau (m/w/d) in Chemnitz; Unbefristete Stelle Leitung eines Ingenieurbau-Sachgebiets

Staatsbetrieb SIB, Niederlassung Chemnitz – Sachgebietsleitung Ingenieurbau (m/w/d) in Chemnitz; Unbefristete Stelle Leitung eines Ingenieurbau-Sachgebiets Stellenausschreibung Sachgebietsleitung Ingenieurbau (m/w/d) in Vollzeit im Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB), Niederlassung Chemnitz Über uns Der Staatsbetrieb SIB, bestehend aus der Zentrale in Dresden, sieben Niederlassungen in ganz Sachsen und dem Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement, gewährleistet ein professionelles, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ausgerichtetes Liegenschafts- und Baumanagement für den Freistaat Sachsen. Interessante Aufgaben Die Niederlassung Chemnitz ist zuständig für Liegenschaften des Freistaats Sachsen innerhalb der Stadt Chemnitz, des Landkreises Mittelsachsen und in Teilen des Erzgebirgskreises. Das Sachgebiet Ingenieurbau ist für die Wahrnehmung der breitgefächerten Bauherrenaufgaben im Zusammenhang mit Ingenieurbaumaßnahmen von Liegenschaften und Gebäuden staatlicher Behörden zuständig. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen Leistungen der Ingenieurbaugewerke, Verkehrsanlagen und Freianlagenplanung sowie Leistungen der Geotechnik und Vermessung für Bauunterhaltsmaßnahmen bis zu Großprojekten. ...

August 11, 2026

KönningKrane GmbH & Co. KG adds Liebherr LTM 1150-5.4 mobile crane in Stadtlohn; 3rd Liebherr mobile crane in fleet

KönningKrane GmbH & Co. KG adds Liebherr LTM 1150-5.4 mobile crane in Stadtlohn; 3rd Liebherr mobile crane in fleet One more Liebherr every year: KönningKrane expands its fleet with an LTM 1150-5.4 - Liebherr Invia una richiesta di contatto One more Liebherr every year: KönningKrane expands its fleet with an LTM 1150-5.4 LTM 1150-5.4 bridges the gap between the 100- and 180-metric-tonne classes State-of-the-art technologies: VarioBase®, AutoBallast, assistance systems, Windspeed Load Charts and LICCON3 ...

August 11, 2026

Gemeinde Seuzach und EKZ prüfen Erweiterung des Wärmeverbunds Seuzach, ZH; Ergebnisse Ende November, Verkauf an EKZ vorgesehen.

Gemeinde Seuzach und EKZ prüfen Erweiterung des Wärmeverbunds Seuzach, ZH; Ergebnisse Ende November, Verkauf an EKZ vorgesehen. Zürcher Handelskammer: Seuzach und EKZ prüfen Erweiterung des Wärmeverbunds Seuzach und EKZ prüfen Erweiterung des Wärmeverbunds Seuzach ZH - Die Gemeinde Seuzach hat Energieversorger Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Sie soll die Grundlagen für die Erneuerung der bestehenden Energiezentrale und die Erweiterung des Wärmeverbundnetzes klären. ( CONNECT ) Die Gemeinde Seuzach hat EKZ nach einem Ausschreibungsverfahren damit beauftragt, als Kooperationspartner eine Machbarkeitsstudie für die Erneuerung und Erweiterung des Wärmeverbundnetzes zu erstellen. Hintergrund sind laut einer Mitteilung des Energieversorgers die ausgeschöpfte Kapazität der bestehenden Energiezentrale, die fehlende Redundanz und der steigende Investitionsbedarf. ...

August 11, 2026

Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt erteilen Vorbescheid zum Bau von zwei Mehrfamilienhäusern in Kamenz, 01917; Stadt Kamenz stimmt zu

Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt erteilen Vorbescheid zum Bau von zwei Mehrfamilienhäusern in Kamenz, 01917; Stadt Kamenz stimmt zu Positiver Vorbescheid zum Bau von zwei Mehrfamilienhäusern in Kamenz erteilt Aktuelles Elektronisches Amtsblatt News Öffentliche Zustellungen Veranstaltungen Straßenbaustellen Von Zeit zu Zeit Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 07.08.2026 den Vorbescheid zum Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils 7 Wohneinheiten und Änderung der Zufahrtssituation in 01917 Kamenz, Gemarkung Kamenz, Flurstück 1878 Im Rahmen des Verfahrens wurde geprüft, ...

August 11, 2026

bbk-Kortyka GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am 11.08.2026 in Wildberg; Insolvenzverwalter: Alexander Lutz, Forderungsanmeldung bis 21.09.2026.

bbk-Kortyka GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am 11.08.2026 in Wildberg; Insolvenzverwalter: Alexander Lutz, Forderungsanmeldung bis 21.09.2026. Veröffentlichungsdatum: 11.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 23 IN 213/26 Gericht: Tübingen Name, Vorname / Bezeichnung: bbk-Kortyka GmbH Sitz / Wohnsitz: Wildberg Register: Stuttgart, HRB 754519 23 IN 213/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. bbk-Kortyka GmbH, Poststraße 19, 72218 Wildberg, vertreten durch die Geschäftsführer Max Ralph Kortyka und Ralph Walter Kortyka Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 754519 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wolfgang Maurer, Mecklenburger Straße 10, 71083 Herrenberg, Gz.: 26/0019/13/AM/MA Geschäftszweig: Bauleitung, Projektentwicklung/-steuerung und Erbringung von Bauleistungen sowie die Erstellung von Baukonzepten und -planungen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 11.08.2026 um 08.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Alexander Lutz Schillerstraße 1, 78628 Rottweil Telefon: 0741 174570 Telefax: 0741 1745720 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 21.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 13.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 13.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 28.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Tübingen Doblerstraße 14 72074 Tübingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 11.08.2026

August 11, 2026

Schwammstadt WinterTour Rundgang in Winterthur; 2,5 Mio Liter Wasser im Kreislauf gehalten

Schwammstadt WinterTour Rundgang in Winterthur; 2,5 Mio Liter Wasser im Kreislauf gehalten Komm mit auf die Schwammstadt WinterTour — Stadt Winterthur Komm mit auf die Schwammstadt WinterTour Wie sieht ein lebenswertes Winterthur von morgen aus? Und wie bereiten wir unsere Stadt besser auf Hitze, Trockenheit und Starkregen vor? Antworten auf diese Fragen liefert die «Schwammstadt WinterTour», ein Rundgang zum Thema Klimaresilienz dank dem Schwammstadt-Prinzip mitten in Winti. Kommen Sie mit und entdecken Sie Winterthur aus einem neuen Blickwinkel. Acht Stationen veranschaulichen auf einem selbständig begehbaren Stadtrundgang, was die klimaangepasste Stadt auszeichnet. Rund ums Stichwort «Schwammstadt» erfährt man einerseits mehr zu den Herausforderungen, die die Klimaveränderung mit sich bringt, und andererseits, was wir alle dagegen tun können. Das Tiefbauamt Winterthur zeigt anhand konkreter Beispiele, wie sich das Stadtklima heute schon verändert und wieso das Schwammstadt-Prinzip ein wichtiger Hebel im Umgang mit den Folgen ist. Man erfährt, wie die blau-grüne Infrastruktur funktioniert und wie Winterthur den natürlichen Wasserkreislauf zurück in die Stadt holen möchte. Oder inwiefern Winti besonders innovativ ist, wenn es um den Schutz des städtischen Mikroklimas und damit auch der Bevölkerung geht. ...

August 11, 2026

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Konferenz zur Schönheit und Lebensfähigkeit der Stadt in Frankfurt Poelzig-Bau der Goethe-Universität Frankfurt, 26. August 2026; Fortbildungspunkte: sechs

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Konferenz zur Schönheit und Lebensfähigkeit der Stadt in Frankfurt Poelzig-Bau der Goethe-Universität Frankfurt, 26. August 2026; Fortbildungspunkte: sechs Stadt einfach bauen - einfach Stadt bauen | Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) Stadt einfach bauen - einfach Stadt bauen Einfacher bauen, schneller bauen - das ist das Gebot der Stunde, um schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, der zugleich nachhaltig ist. Die politisch auf den Weg gebrachte Vereinfachung von Vorschriften für Architektur und Städtebau ist ein erster Schritt in diese Richtung. Entscheidend ist jedoch, dass dieser neue Wohnraum nicht nur in Quadratmeter zahlen, Investitionsvolumen oder Schadstoffkennziffern gemessen wird, sondern dass mit den neuen Wohnhäusern langfristig lebendige und schöne Stadtquartiere entstehen. Wie dies gelingen kann, diskutiert die 16. „Konferenz zur Schönheit und Lebensfähigkeit der Stadt“ des Deutschen Instituts für Stadtbaukunst. Die AKNW ist Partnerin des renommierten Kongresses. ...

August 11, 2026