Genossenschaft WAK in Wenzikon errichtet Wärmeversorgung über Eisspeicher, Erdregister, Solarthermie; Kostenersparnis: 7'137 Franken gegenüber fossiler Referenz

Genossenschaft WAK in Wenzikon errichtet Wärmeversorgung über Eisspeicher, Erdregister, Solarthermie; Kostenersparnis: 7'137 Franken gegenüber fossiler Referenz Eisspeicher, Erdregister und Solarthermie für ein Mehrfamilienhaus | Kanton Zürich Eisspeicher, Erdregister und Solarthermie für ein Mehrfamilienhaus Im Schwalbenhof in Wenzikon versorgt eine Wärmepumpe vier Wohnungen und ein Büro mit Wärme aus Eisspeichern, Erdregistern und Solarthermie. Messdaten aus zwei Betriebsjahren zeigen, wie zuverlässig und wirtschaftlich diese Kombination arbeitet. Die Baugenossenschaft Wohnen, Arbeiten und Kultur Elgg und Umgebung ersetzte zwischen 2018 und 2020 ein Mehrfamilienhaus durch einen Neubau mit vier Wohnungen, Gemeinschaftsräumen und einem gemeinsam genutzten Büro auf 608 Quadratmetern beheizter Fläche. ...

August 11, 2026

Haus & Grund Kiel macht Felde Mut zum Wohnungsbau; mindestens 50 Wohnungen entstehen

Haus & Grund Kiel macht Felde Mut zum Wohnungsbau; mindestens 50 Wohnungen entstehen Haus & Grund Kiel macht Felde Mut zum Wohnungsbau | Haus & Grund Haus & Grund Kiel macht Felde Mut zum Wohnungsbau Die Gemeinde Felde steht bei der Entwicklung der Hauskoppel offenbar vor einem Durchbruch. Der Eigentümerverein Haus & Grund Kiel und Umgegend sieht darin eine wichtige Chance für dringend benötigten Wohnraum. Nach Jahren der Diskussion zeichnet sich für das Wohngebiet Hauskoppel in Felde endlich eine konkrete Perspektive ab. Haus & Grund Kiel begrüßt, dass Gemeinde und Investor inzwischen an einer Lösung arbeiten. Gerade angesichts des anhaltend hohen Bedarfs an Wohnungen im Kieler Umland sei es wichtig, jetzt den Weg für die Umsetzung freizumachen. ...

August 11, 2026

Alfred Jud, Neubau Kompost-Mistlagerhalle, Hornen 4, 8717 Benken; Auflage 11.–24. Aug 2026

Alfred Jud, Neubau Kompost-Mistlagerhalle, Hornen 4, 8717 Benken; Auflage 11.–24. Aug 2026 Benken - Bauanzeige - Hornen, 8717 Benken Bauanzeige - Hornen, 8717 Benken Gesuchsteller Alfred Jud, Hornen 4, 8717 Benken Grundeigentümer Alfred Jud, Hornen 4, 8717 Benken Projektverfasser Romer Holzbau AG, Unterhaldenstrasse 16, 8717 Benken Bauvorhaben Neubau Kompost-Mistlagerhalle Grundstück-Nr. 375, Hornen, 8717 Benken Visiere Sind gestellt Auflage Das Baugesuch und die Unterlagen liegen vom 11. August 2026 bis und mit 24. August 2026 beim Bauamt (Büro Nr. 6) der Gemeindeverwaltung Benken zur Einsicht auf. Einsprachen Privat- und ...

August 11, 2026

LERAG AG Bauanzeige Rückbau Lagerhalle Blattenstrasse, 8717 Benken; Einsprachefrist bis 24. August 2026

LERAG AG Bauanzeige Rückbau Lagerhalle Blattenstrasse, 8717 Benken; Einsprachefrist bis 24. August 2026 Benken - Bauanzeige - Blattenstrasse, 8717 Benken Bauanzeige - Blattenstrasse, 8717 Benken Gesuchsteller LERAG AG, Unterhaldenstrasse 16, 8717 Benken Grundeigentümer A. Kühne & Sohn AG, Dorfstrasse 7, 8717 Benken Projektverfasser Fäh Architektur, Altersheimstrasse 2, 8717 Benken Bauvorhaben Rückbau Lagerhalle Vers. Nr. 732 Grundstück-Nr. 161, Blattenstrasse, 8717 Benken Versicherungs-Nr. 732 Visiere Sind gestellt Auflage Das Baugesuch und die Unterlagen liegen vom 11. August 2026 bis und mit 24. August 2026 beim Bauamt (Büro Nr. 6) der Gemeindeverwaltung Benken zur Einsicht auf. Einsprachen Privat- und ...

August 11, 2026

Gemeinde Rellingen öffnet Tangstedter Chaussee; Verbindung zwischen Tangstedt und Rellingen wieder hergestellt

Gemeinde Rellingen öffnet Tangstedter Chaussee; Verbindung zwischen Tangstedt und Rellingen wieder hergestellt Gemeinde Rellingen: Auf nach Rellingen! Die Tangstedter Chaussee ist wieder frei! Nach der Bauphase rund um das neue Gewerbegebiet B70 an der Tangstedter Chaussee möchte sich die Gemeinde Rellingen noch einmal herzlich bei den Tangstedtern für das Verständnis und die Geduld bedanken. Mit einer kleinen Plakataktion kurz vor dem Ende der Sommerferien sagt die Gemeinde: ,,Danke für das Verständnis während der Bauphase!‘‘ ...

August 10, 2026

ARZ Baumanagement GmbH Insolvenzverfahren Augsburg; Eigenverwaltung angeordnet, Gläubiger melden bis zum 24.09.2026.

ARZ Baumanagement GmbH Insolvenzverfahren Augsburg; Eigenverwaltung angeordnet, Gläubiger melden bis zum 24.09.2026. Veröffentlichungsdatum: 10.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 1 IN 23/26 Gericht: Augsburg Name, Vorname / Bezeichnung: ARZ Baumanagement GmbH Sitz / Wohnsitz: Gersthofen Register: Augsburg, HRB 23810 1 IN 23/26 | In dem Verfahren über den Antrag der ARZ Baumanagement GmbH, Röntgenstraße 40, 86368 Gersthofen, vertreten durch den Geschäftsführer Kücük Harun - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, Gz.: ARZ Baumanagement GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. ARZ Baumanagement GmbH, Röntgenstraße 40, 86368 Gersthofen, vertreten durch den Geschäftsführer Kücük Harun Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 23810 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, Gz.: ARZ Baumanagement GmbH Geschäftszweig/Beschäftigung: Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerde | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 10.08.2026 um 13.00 Uhr eröffnet. 2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. 3. Zum Sachwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Stemshorn Georg Provinostraße 52, 86153 Augsburg Telefon: +49(821)99980680 Telefax: +49(821)9998068-9 Email: augsburg@pluta.net 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 24.09.2026 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 5. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Donnerstag, 08.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 6. Prüfungstermin wird anberaumt auf Donnerstag, 08.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 12.01.2026 beim Insolvenzgericht Augsburg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Augsburg Am Alten Einlaß 1 86150 Augsburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 10.08.2026

August 10, 2026

DB InfraGO AG unterstützt Ziel des Verordnungsentwurfs zur Ersatzbaustoffverordnung gegenüber Bundestag und Bundesregierung; Verzicht auf Einbaudokumentation bei RC-Gleisschotter

DB InfraGO AG unterstützt Ziel des Verordnungsentwurfs zur Ersatzbaustoffverordnung gegenüber Bundestag und Bundesregierung; Verzicht auf Einbaudokumentation bei RC-Gleisschotter Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027722 10.08.2026 12:58:45 Seite 1 von 2 R001379/RV0027722 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 10.08.2026 um 12:58 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Anpassungen bei Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung Aktuell seit 10.08.2026 12:58:45 Angegeben von: am 10.08.2026 ...

August 10, 2026

GD Holz fordert stärkere Berücksichtigung nachhaltiger Holznutzung als Klimaschutz gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung; Planungssicherheit und Förderbedingungen für Waldumbau stärken.

GD Holz fordert stärkere Berücksichtigung nachhaltiger Holznutzung als Klimaschutz gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung; Planungssicherheit und Förderbedingungen für Waldumbau stärken. Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027718 10.08.2026 10:35:05 Seite 1 von 2 R000054/RV0027718 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 10.08.2026 um 10:35 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Aktionsplan Natürlicher Klimaschutz Aktuell seit 10.08.2026 10:35:05 Angegeben von: am 10.08.2026 ...

August 10, 2026

Autobahn GmbH des Bundes Vollsperrung der Tank- und Rastanlage Frankenwald-Ost A9 Fahrtrichtung Berlin (07.09.–13.09.2026); Verkehr auf neue Fahrbahn umgelegt.

Autobahn GmbH des Bundes Vollsperrung der Tank- und Rastanlage Frankenwald-Ost A9 Fahrtrichtung Berlin (07.09.–13.09.2026); Verkehr auf neue Fahrbahn umgelegt. A9: Vollsperrung der Tank- und Rastanlage Frankenwald-Ost in Fahrtrichtung Berlin | Die Autobahn GmbH des Bundes A9: Vollsperrung der Tank- und Rastanlage Frankenwald-Ost in Fahrtrichtung Berlin Bad Steben-Landesgrenze Thüringen, Fahrtrichtung Berlin, T+R Frankenwald Ost Zeitraum: Vom: 07.09.2026 (0 Uhr) Bis: 13.09.2026 (24 Uhr) Seit September 2025 werden auf der A9 zwischen der AS Berg-Bad Steben und der Landesgrenze Thüringen umfangreiche Sanierungsarbeiten durchgeführt. ...

August 10, 2026

OOWV errichtet neue Verbindungsleitung zwischen Damme und Steinfeld zur Sicherung der Trinkwasserversorgung; Unterbrechung 22:00–06:00, 13.–14. Aug. 2026

OOWV errichtet neue Verbindungsleitung zwischen Damme und Steinfeld zur Sicherung der Trinkwasserversorgung; Unterbrechung 22:00–06:00, 13.–14. Aug. 2026 Zusätzliche Verbindungsleitung in Damme wird ans Netz angeschlossen Zusätzliche Verbindungsleitung in Damme wird ans Netz angeschlossen Damme. Eine neue Verbindungsleitung zwischen Damme und Steinfeld schafft bald mehr Sicherheit für die Trinkwasserversorgung im Südkreis Vechta. Seit Oktober 2025 hat der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) zwischen Damme und Steinfeld die zusätzliche Leitung mit einem Außendurchmesser von 225 Millimetern und einer Länge von 2800 Metern verlegt. Sie soll auch helfen, Druckschwankungen zu vermeiden. ...

August 10, 2026