Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) Stellungnahmen zur Lobbyregisterregelung an Bundesregierung, BMWE; Ziel: Reaktion auf neue Risiken, Emissionsziele, Kosten.

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) Stellungnahmen zur Lobbyregisterregelung an Bundesregierung, BMWE; Ziel: Reaktion auf neue Risiken, Emissionsziele, Kosten. Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralin… Änderung der Verordnung über die Überprüfung und Kehrung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO) Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden(Mehr Informationen) Angegeben von:Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - (R002756)am 28.04.2026 ...

April 30, 2026

Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts an BMWSB; Verbesserungsvorschläge eingebracht

Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts an BMWSB; Verbesserungsvorschläge eingebracht Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Verband der Landwirtschaftskammern (VLK)” Entwurf Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden(Mehr Informationen) Angegeben von:Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) (R000166)am 28.04.2026 ...

April 30, 2026

Verband Wohneigentum e.V. Stellungnahme zum Entwurf des Städtebau- und Raumordnungsrechts in Deutschland; Investitionen erleichtern, Eigentumsrechte verhältnismäßig bleiben

Verband Wohneigentum e.V. Stellungnahme zum Entwurf des Städtebau- und Raumordnungsrechts in Deutschland; Investitionen erleichtern, Eigentumsrechte verhältnismäßig bleiben Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Verband Wohneigentum e.V.” Begrenzung finanzieller Belastungen und Wahrung der Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen in Eigentumsrechte. Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden(Mehr Informationen) Angegeben von:Verband Wohneigentum e.V. (R002609)am 28.04.2026 Beschreibung:Der bestehende Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts soll im Sinne der selbstnutzenden Wohneigentümer*innen angepasst werden. Der Verband möchte, dass Investitionen erleichtert werden und dafür sorgen, dass Eingriffe in das Eigentumsrecht verhältnismäßig bleiben. ...

April 30, 2026

Bundesarchitektenkammer e. V. bewertet die geplanten Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2026 im Gebäudebereich im Deutschen Bundestag; Praxisumsetzung im Fokus

Bundesarchitektenkammer e. V. bewertet die geplanten Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2026 im Gebäudebereich im Deutschen Bundestag; Praxisumsetzung im Fokus Regelungsvorhaben “Klimaschutzprogramm 2026 im Gebäudebereich praxistauglich ausgestalten” von “Bundesarchitektenkammer e. V.” - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag Klimaschutzprogramm 2026 im Gebäudebereich praxistauglich ausgestalten Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden(Mehr Informationen) Angegeben von:Bundesarchitektenkammer e. V. (R002429)am 29.04.2026 ...

April 30, 2026

Bundesarchitektenkammer e. V. Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) Deutschland; Reduziert Rechtsunsicherheit bei Abweichungen

Bundesarchitektenkammer e. V. Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) Deutschland; Reduziert Rechtsunsicherheit bei Abweichungen Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Bundesarchitektenkammer e. V.” Änderung des Zivilrechts zur Erleichterung von Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden(Mehr Informationen) Angegeben von:Bundesarchitektenkammer e. V. (R002429)am 03.06.2024 Beschreibung:Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E. ...

April 30, 2026

Bundesarchitektenkammer e. V. fordert Nichteinführung des § 246e BauGB in Deutschland; Stärkt gemeinwohlorientierte Bodenpolitik

Bundesarchitektenkammer e. V. fordert Nichteinführung des § 246e BauGB in Deutschland; Stärkt gemeinwohlorientierte Bodenpolitik Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Bundesarchitektenkammer e. V.” Nichteinführung eines neuen § 246e BauGB. BauGB so ändern, dass es zukunftsfest ist und gemeinwohlorientierte Bodenpolitik stärkt Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden(Mehr Informationen) Angegeben von:Bundesarchitektenkammer e. V. (R002429)am 03.06.2024 Beschreibung:Das BauGB soll den Zielen der Leipzig-Charta folgen und eine gerechte, blau-grüne und produktive Stadtentwicklung mit Leitsätzen für eine integrative und transformative Flächenplanung ermöglichen. Die BauGB-Novelle muss klare Steuerungs-möglichkeiten für kommunales Handeln bieten. Vor allem müssen die Instrumente einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik gestärkt werden. Der Umgang mit veralteten Bebauungsplänen muss erleichtert werden. Die Einführung des § 246e BauGB ist zu verhindern ...

April 30, 2026

Bundesarchitektenkammer e. V. positioniert sich zum zukünftigen Gebäudemodernisierungsgesetz in Deutschland, betont Lebenszyklusbetrachtungen und Praxistauglichkeit; Nachweisverfahren im Fokus

Bundesarchitektenkammer e. V. positioniert sich zum zukünftigen Gebäudemodernisierungsgesetz in Deutschland, betont Lebenszyklusbetrachtungen und Praxistauglichkeit; Nachweisverfahren im Fokus Lobbyregister-Stellungnahme SG2604230030 von “Bundesarchitektenkammer e. V.” Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden(Mehr Informationen) Zu Regelungsvorhaben:Zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz rechtlich konsistent und praxistauglich ausgestalten Die BAK hat sich frühzeitig fachpolitisch zur Vorbereitung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes positioniert. Die BAK hat zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Im Mittelpunkt stehen eine systematische Integration von Lebenszyklusaspekten, die Sicherstellung der Praxistauglichkeit sowie die Vermeidung unnötiger Komplexität im Nachweis- und Vollzugssystem. Ziel für ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine rechtlich konsistente, praxistaugliche und planungsintegrierte Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutzanforderungen, Lebenszyklusbetrachtungen und Nachweisverfahren. ...

April 30, 2026

Bundesarchitektenkammer e. V. positioniert sich zur Vorbereitung eines zukünftigen Gebäudemodernisierungsgesetzes in Deutschland; Stellungnahmen an Bundesregierung und BMWSB versendet

Bundesarchitektenkammer e. V. positioniert sich zur Vorbereitung eines zukünftigen Gebäudemodernisierungsgesetzes in Deutschland; Stellungnahmen an Bundesregierung und BMWSB versendet Regelungsvorhaben “Zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz rechtlich konsistent und praxistauglich ausgestalten” von “Bundesarchitektenkammer e. V.” - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag Zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz rechtlich konsistent und praxistauglich ausgestalten Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden(Mehr Informationen) Angegeben von:Bundesarchitektenkammer e. V. (R002429)am 29.04.2026 ...

April 30, 2026

Bundesarchitektenkammer e. V. Stellungnahme zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz in Deutschland; Klimaschutz, Lebenszyklusfokus, Nachweisverfahren vereinfachen

Bundesarchitektenkammer e. V. Stellungnahme zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz in Deutschland; Klimaschutz, Lebenszyklusfokus, Nachweisverfahren vereinfachen Lobbyregister-Stellungnahme SG2604230035 von “Bundesarchitektenkammer e. V.” Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden(Mehr Informationen) Zu Regelungsvorhaben:Zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz rechtlich konsistent und praxistauglich ausgestalten Die BAK hat sich frühzeitig fachpolitisch zur Vorbereitung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes positioniert. Die BAK hat zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Im Mittelpunkt stehen eine systematische Integration von Lebenszyklusaspekten, die Sicherstellung der Praxistauglichkeit sowie die Vermeidung unnötiger Komplexität im Nachweis- und Vollzugssystem. Ziel für ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine rechtlich konsistente, praxistaugliche und planungsintegrierte Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutzanforderungen, Lebenszyklusbetrachtungen und Nachweisverfahren. ...

April 30, 2026

Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Deutschland; Wohnungsbau als zwingender Grund öffentlichen Interesses.

Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Deutschland; Wohnungsbau als zwingender Grund öffentlichen Interesses. Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V.” Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raum-ordnungsrechts Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden(Mehr Informationen) Angegeben von:Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. (R000810)am 29.04.2026 ...

April 30, 2026