Gemeinde Nünchritz ändert Bebauungsplan 'Hauptstraße Leckwitz' Leckwitz; gewerbliche Nutzung des Fl.-Nr. 55 vorgesehen
Gemeinde Nünchritz ändert Bebauungsplan ‘Hauptstraße Leckwitz’ Leckwitz; gewerbliche Nutzung des Fl.-Nr. 55 vorgesehen Änderung des Bebauungsplanes „Hauptstraße Leckwitz“ - Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit | Beteiligungsportal Gemeinde Nünchritz Status Aktiv Zeitraum 10.08.2026 bis 08.09.2026 Änderung des Bebauungsplanes „Hauptstraße Leckwitz“ - Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit Änderung des Bebauungsplanes „Hauptstraße Leckwitz“ Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat der Gemeinde Nünchritz hat in seiner Sitzung am 18.05.2026 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hauptstraße Leckwitz“ beschlossen (BV-R2026-029) und in gleicher Sitzung den Vorentwurf gebilligt. Der Umgriff der 1. Änderung umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 55 ...