SIBU DESIGN Wallcoverings GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht Bielefeld; Insolvenzverwalter Frank M. Welsch ernannt

SIBU DESIGN Wallcoverings GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht Bielefeld; Insolvenzverwalter Frank M. Welsch ernannt Veröffentlichungsdatum: 31.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 43 IN 396/26 Gericht: Bielefeld Name, Vorname / Bezeichnung: SIBU DESIGN Wallcoverings GmbH Sitz / Wohnsitz: Gütersloh Register: Gütersloh, HRB 14093 Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 396/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 14093 eingetragenen SIBU DESIGN Wallcoverings GmbH, Friedrich-Ebert-Str. 64, 33330 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Julian Theisen, Geschäftszweig: Handel mit Wandbelägen, insbesondere Designplatten und Dekoroberflächen für den Innenbereich. wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.07.2026, um 11:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Frank M. Welsch, Barkeystraße 30, 33330 Gütersloh. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 22.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 08.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.107 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 43 IN 396/26 Bielefeld, 30.07.2026

July 31, 2026

ENA Hoch- und Tiefbau GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Gifhorn; Insolvenzverwalter Tim F. Gätcke benannt, Stichtag 29.10.2026

ENA Hoch- und Tiefbau GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Gifhorn; Insolvenzverwalter Tim F. Gätcke benannt, Stichtag 29.10.2026 Veröffentlichungsdatum: 31.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 35 IN 142/26 Gericht: Gifhorn Name, Vorname / Bezeichnung: ENA Hoch- und Tiefbau GmbH Sitz / Wohnsitz: Gifhorn Register: Hildesheim, HRB 205462 35 IN 142/26 : Über das Vermögen der ENA Hoch- und Tiefbau GmbH, vertr. d.d. GF, Gerhard-Fieseler-Str. 5, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 205462), vertr. d.: Goran Milenkovic, Tempelhofer Str. 1, 38518 Gifhorn, (Geschäftsführer), ist am 30.07.2026 um 11:06 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tim F. Gätcke, Hohenzollernstr. 48, 30161 Hannover, Tel.: 0511/54558485, Fax: 0511/54558490, E-Mail: mail@gsd-law.de, Internet: mail@gaetcke-insolvenzverwaltung.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.10.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 29.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (08.10.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (29.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Gifhorn, 30.07.2026 Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: http://www.amtsgericht-gifhorn.niedersachsen.de/wir_ueber_uns/hinweise_zum_datenschutz/ Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

July 31, 2026

Laubholz-Sägewerk Blum GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Freiburg im Breisgau; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. André Berbuer

Laubholz-Sägewerk Blum GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Freiburg im Breisgau; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. André Berbuer Veröffentlichungsdatum: 31.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 58 IN 425/26 Gericht: Freiburg im Breisgau Name, Vorname / Bezeichnung: Laubholz-Sägewerk Blum GmbH Sitz / Wohnsitz: Waldkirch Register: Freiburg im Breisgau, HRB 280080 58 IN 425/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Laubholz-Sägewerk Blum GmbH, Stadtsäge 2, 79183 Waldkirch, vertreten durch die Geschäftsführer Holger Markus Blum und Matthias Simon Gute Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 280080 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 31.07.2026 um 09.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. André Berbuer Güterhallenstraße 4, 79106 Freiburg i.Br. Telefon: 0761 21634510 Telefax: 0761 21634599 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 17.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 24.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Donnerstag, 08.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal XIV, 1. OG, Bismarckallee 2, 79098 Freiburg i.Br. Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Donnerstag, 08.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal XIV, 1. OG, Bismarckallee 2, 79098 Freiburg i.Br. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der mit Beschluss vom 20.05.2026 eingesetzte Gläubigerausschuss bleibt bis zur Beschlussfassung in der ersten Gläubigerversammlung im Amt. Dieser besteht aus den Mitgliedern - Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau, vertreten durch Herrn Sven Kaukerat, Kaiser-Joseph-Straße 186-190, 79098 Freiburg - Volksbank Breisgau Nord eG, vertreten durch Herrn Patrick Wolf, Marktplatz 2, 79312 Emmendingen - Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch Herrn Patric Frey Weingartenstraße 3, 77654 Offenburg 9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 10. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau Kaiser-Joseph-Straße 257a 79098 Freiburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 31.07.2026

July 31, 2026

Rote Radler Freiburg GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Freiburg im Breisgau; Insolvenzverwalter bestellt: Prof. Dr. Thomas Kaiser

Rote Radler Freiburg GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Freiburg im Breisgau; Insolvenzverwalter bestellt: Prof. Dr. Thomas Kaiser Veröffentlichungsdatum: 31.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 58 IN 465/26 Gericht: Freiburg im Breisgau Name, Vorname / Bezeichnung: Rote Radler Freiburg GmbH Sitz / Wohnsitz: Freiburg Register: Freiburg im Breisgau, HRB 732936 58 IN 465/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Rote Radler Freiburg GmbH, Rimsinger Weg 20, 79111 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Ahmet Öztürk Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 732936 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 31.07.2026 um 09.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Kaiser Egonstraße 55a, 79106 Freiburg i.Br. Telefon: 0761 70394-0 Telefax: 0761 70394-10 Email: inso@kaisersozien.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 25.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 16.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 16.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 02.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau Kaiser-Joseph-Straße 257a 79098 Freiburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 31.07.2026

July 31, 2026

David Fischer Aufforderung zur Stellungnahme im Zivilverfahren B. G. AG gegen ihn, Kreisgericht St. Gallen, Bohl 1, 9004 St. Gallen; Verhandlung nicht vorgesehen

David Fischer Aufforderung zur Stellungnahme im Zivilverfahren B. G. AG gegen ihn, Kreisgericht St. Gallen, Bohl 1, 9004 St. Gallen; Verhandlung nicht vorgesehen Aufforderung zur Stellungnahme Aufforderung zur Stellungnahme Im Zivilverfahren B. G. AG gegen David Fischer, zuletzt wohnhaft gewesen Rorschacher Strasse 231, 9016 St. Gallen, betreffend Mieterausweisung (SZ.2026.155-FS SG3ZE-EMA) wird der Gesuchsgegner David Fischer aufgefordert, innert 10 Tagen ab Veröffentlichung im Doppel eine Stellungnahme mit Beweisurkunden und Beweismittelverzeichnis beim Kreisgericht St. Gallen, Bohl 1, 9004 St. Gallen, einzureichen. Die Gerichtsferien gelten nicht. Bei unbenutztem Ablauf der Frist wird keine Nachfrist angesetzt und aufgrund der vorliegenden Akten entschieden. Eine verspätete Eingabe wird nicht berücksichtigt. Die Akten des Verfahrens können nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 058 229 06 20) bei der Gerichtskanzlei eingesehen werden. Eine Verhandlung ist nicht vorgesehen. Der Entscheid wird schriftlich eröffnet. 9004 St. Gallen, 30. Juli 2026 Die Kreisgerichtskanzlei

July 31, 2026

Amtsgericht Köln Sitzungs-Termine; mehrere Termine nicht öffentlich

Amtsgericht Köln Sitzungs-Termine; mehrere Termine nicht öffentlich Amtsgericht Köln: Sitzungs-Termine Was ist ein Termin oder eine Verhandlung?Ein Termin ist ein Treffen An einem bestimmten Ort Zu einer bestimmten Zeit Mit bestimmten Menschen. Einen Termin bei Gericht nennt man auch Verhandlung oder Sitzungs-Termin.Zeit und Ort bestimmt das Gericht. Was ist eine Sitzung?Eine Sitzung ist ein Treffen mit mehreren Menschen.Dort besprechen sie etwas.Im Gericht nimmt an einer Sitzung auch ein Richter teil.Eine Sitzung nennt man auch Verhandlung.Die Sitzung findet in einem Sitzungs-Saal statt.Ein Sitzungs-Saal ist ein großer Raum in einem Gericht. Am Ende von dem Text finden Sie eine Übersicht.Die Übersicht enthält die Sitzungs-Termine von heute.Wichtiger als die Übersicht ist die Info zu der Sitzung neben dem Saal.Das ist ein Blatt. Darauf stehen die wichtigen Informationen. Das Blatt finden sie neben der Tür zu dem Saal. Das Blatt ist in einem Rahmen. So kann man es gut sehen. Gerichtliche Urteile werden bekannt gemacht.Das heißt: Sie werden öffentlich vorgelesen.Das findet im Gericht statt.Jede Person kann sich die öffentliche Bekannt-Machung anhören.Dazu muss man aber im Gericht dabei sein. Unten kommen die nächsten Sitzungs-Terminein schwerer Sprache. Tagesaktuelle Veröffentlichung der Sitzungstermine im Amtsgericht KölnGerichtliche Urteile werden “im Namen des Volkes” verkündet. Aus diesem Grund sind Gerichtsverhandlungen in der Regel öffentlich, das heißt jede Bürgerin und jeder Bürger hat die Möglichkeit als Zuschauer an einem öffentlichen Gerichtstermin teilzunehmen. Auf dieser Seite finden Sie tagesaktuell die im Amtsgericht Köln stattfindenden Termine.Maßgeblich ist nur der Aushang vor dem jeweiligen Sitzungssaal.Technisch bedingt werden aufgehobene und verlegte Termine als aufgehoben gekennzeichnet. Letzte Aktualisierung: 30.07.2026, 17:25 Uhr Datum und Sortierung Heute, den 31.07.2026 Montag, den 03.08.2026 Dienstag, den 04.08.2026 Mittwoch, den 05.08.2026 Donnerstag, den 06.08.2026 Freitag, den 07.08.2026 Nach Uhrzeit sortieren Nach Saal sortieren Nach Aktenzeichen sortieren aufsteigend sortieren absteigend sortieren Uhrzeit Termin Verfahren Saal Aktenzeichen Hinweis Ab 08:00 Uhr 08:40 Uhr Früher erster Termin Prozessverfahren 127 219 C 143 ...

July 31, 2026

Sozialgericht Köln liegen heute keine Termininformationen vor; für heute 31.07.2026 keine Termine

Sozialgericht Köln liegen heute keine Termininformationen vor; für heute 31.07.2026 keine Termine Sozialgericht Köln: Sitzungs-Termine Heute, den 31.07.2026 Montag, den 03.08.2026 Dienstag, den 04.08.2026 Mittwoch, den 05.08.2026 Donnerstag, den 06.08.2026 Freitag, den 07.08.2026 Nach Uhrzeit sortieren Nach Saal sortieren Nach Aktenzeichen sortieren aufsteigend sortieren absteigend sortieren Uhrzeit Termin Verfahren Saal Aktenzeichen Hinweis Für heute, den 31.07.2026, liegen keine Termininformationen vor. Was ist ein Termin oder eine Verhandlung? Ein Termin ist ein Treffen ...

July 31, 2026

Sozialgericht Köln Termine Köln; heute keine Termininformationen

Sozialgericht Köln Termine Köln; heute keine Termininformationen Sozialgericht Köln: Sitzungstermine Heute, den 31.07.2026 Montag, den 03.08.2026 Dienstag, den 04.08.2026 Mittwoch, den 05.08.2026 Donnerstag, den 06.08.2026 Freitag, den 07.08.2026 Nach Uhrzeit sortieren Nach Saal sortieren Nach Aktenzeichen sortieren aufsteigend sortieren absteigend sortieren Uhrzeit Termin Verfahren Saal Aktenzeichen Hinweis Für heute, den 31.07.2026, liegen keine Termininformationen vor. Gerichtliche Urteile werden “im Namen des Volkes” verkündet. Aus diesem Grund sind Gerichtsverhandlungen in der Regel öffentlich, das heißt jede Bürgerin und jeder Bürger hat die Möglichkeit als Zuschauer an einem öffentlichen Gerichtstermin teilzunehmen. Auf dieser Seite finden Sie tagesaktuell die im Sozialgericht Köln stattfindenden Termine. ...

July 31, 2026

Ri'in AG Schulte bei Amtsgericht Halle (Saale) 10. Änderungsbeschluss zum richterlichen Geschäftsverteilungsplan 2026; Vertretung ab 03.08.2026 bis 17.08.2026

Ri’in AG Schulte bei Amtsgericht Halle (Saale) 10. Änderungsbeschluss zum richterlichen Geschäftsverteilungsplan 2026; Vertretung ab 03.08.2026 bis 17.08.2026 Änderungsbeschluss zum richterlichen Geschäftsverteilungsplan 2026 Amtsgericht Halle (Saale) 3204 I E 2 10. Änderungsbeschluss zum richterlichen Geschäftsverteilungsplan 2026 Aufgrund der fortdauernden längerfristigen Erkrankung von Ri’in AG Schulte wird die Vertretung ihres Dezernats in Abänderung des richterlichen GVP unter B II.2. und des 9. Abänderungsbeschlusses zum richterlichen Geschäftsverteilungsplan 2026 für den Zeitraum vom 03.08.2026 bis einschließlich 17.08.2026 wie folgt geregelt: ...

July 30, 2026

Amtsgericht Hannover technische Störung in der Zahlstelle; Zahlungsabwicklung vorübergehend gestört

Amtsgericht Hannover technische Störung in der Zahlstelle; Zahlungsabwicklung vorübergehend gestört Technische Störung in der Zahlstelle beim Amtsgericht Hannover | Amtsgericht Hannover Ministerien Ministerpräsident Staatskanzlei Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung Finanzministerium Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kultusministerium Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Justizministerium Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung ...

July 30, 2026