KBMT Bau Verwaltungs GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Flensburg; Insolvenzverwalter bestellt: Rechtsanwalt Ygglev Stintzing

KBMT Bau Verwaltungs GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Flensburg; Insolvenzverwalter bestellt: Rechtsanwalt Ygglev Stintzing Veröffentlichungsdatum: 14.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 56 IN 197/26 Gericht: Flensburg Name, Vorname / Bezeichnung: KBMT Bau Verwaltungs GmbH Sitz / Wohnsitz: Langenhorn Register: Flensburg, HRB 12364 56 IN 197/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. KBMT Bau Verwaltungs GmbH, , 25842 Langenhorn, vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Schäfing Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 12364 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 12.08.2026 um 07.45 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Ygglev Stintzing Rathausstraße 1, 24937 Flensburg Telefon: 0461 14141-0 Telefax: 0461 14141-24 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 02.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 30.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Flensburg Südergraben 22 24937 Flensburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 12.08.2026

August 14, 2026

MTE Haustechnik GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Amtsgericht Mönchengladbach; Gläubiger melden Forderungen bis 14.10.2026

MTE Haustechnik GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Amtsgericht Mönchengladbach; Gläubiger melden Forderungen bis 14.10.2026 Veröffentlichungsdatum: 14.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 20 IN 63/26 Gericht: Mönchengladbach Name, Vorname / Bezeichnung: MTE Haustechnik GmbH Sitz / Wohnsitz: Hückelhoven Register: Mönchengladbach, HRB 18172 Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 63/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 18172 eingetragenen MTE Haustechnik GmbH, Neckarstraße 15, 41836 Hückelhoven, vertreten durch die Geschäftsführerin Marina Makarow, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 14.08.2026, um 09:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.07.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Müller-Stein, Schützenstraße 5, 50126 Bergheim, Telefon: 02271 / 76 91 - 0, Fax: 02271769110. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 14.11.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO), - zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO). Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 26.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 204 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 20 IN 63/26 Mönchengladbach, 14.08.2026

August 14, 2026

Dr. Simon Schoenmaker zum Richter am Amtsgericht Meppen; Meppens Justiz gestärkt

Dr. Simon Schoenmaker zum Richter am Amtsgericht Meppen; Meppens Justiz gestärkt Aboservice für Presseinformationen | Amtsgericht Meppen Ministerien Ministerpräsident Staatskanzlei Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung Finanzministerium Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kultusministerium Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Justizministerium Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung ...

August 14, 2026

Gemeinde Y.__ Wegzug-Unterstützung verstößt gegen Abschiebungsverbot in Zürich; Kantonszahlungspflicht entfällt wegen Zürcher Unterstützungswohnsitz.

Gemeinde Y.__ Wegzug-Unterstützung verstößt gegen Abschiebungsverbot in Zürich; Kantonszahlungspflicht entfällt wegen Zürcher Unterstützungswohnsitz. B 2025/139 | 14.08.2026 | Entscheid Verwaltungsgericht, 10.03.2026 Entscheid Verwaltungsgericht, 10.03.2026 Unterstützungszuständigkeit, Verbot der Abschiebung. Art. 10 ZUG. Die Behörden dürfen eine bedürftige Person nicht veranlassen, aus dem Wohnkanton wegzuziehen, auch nicht durch Umzugsunterstützungen oder andere Begünstigungen, wenn dies nicht in ihrem Interesse liegt. Der Wegzug des Sozialhilfebezügers A.__ lag nicht in seinem objektiven Interesse. Damit hat die Gemeinde Y.__ mit dem von ihr geförderten Wegzug (Mietzinsgarantie in der Höhe der Kaution) gegen das Verbot der Abschiebung verstossen. Eine Leistungspflicht des Kantons St. Gallen – bzw. im innerkantonalen Verhältnis der Gemeinde V.__ – für den Aufenthalt von A.__ in V.__ fällt zufolge Fortbestands des im Kanton Zürich liegenden Unterstützungswohnsitzes ausser Betracht. (Verwaltungsgericht, B 2025

August 14, 2026

jointhegreen GmbH Konkursverfahren eingestellt Wil SG; Kostenvorschuss CHF 5'000; Frist 20 Tage

jointhegreen GmbH Konkursverfahren eingestellt Wil SG; Kostenvorschuss CHF 5'000; Frist 20 Tage Einstellung des Konkursverfahrens jointhegreen GmbH Einstellung des Konkursverfahrens jointhegreen GmbH Schuldner jointhegreen GmbH CHE-206.406.229 Bürerfeld 4 9245 Oberbüren Datum der Konkurseröffnung: 07.07.2026 Datum der Einstellung: 10.08.2026 Kostenvorschuss: CHF 5'000.00 Rechtliche Hinweise Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 03.09.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Wil, Lerchenfeldstrasse 11, 9500 Wil SG jointhegreen GmbH CHE-206.406.229 Bürerfeld 4 9245 Oberbüren Datum der Konkurseröffnung: 07.07.2026 Datum der Einstellung: 10.08.2026 Kostenvorschuss: CHF 5'000.00 Rechtliche Hinweise Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 03.09.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Wil, Lerchenfeldstrasse 11, 9500 Wil SG

August 14, 2026

Mutation Hochfrequenz Balance GmbH in Liquidation, Waldkirch; Konkurs eröffnet, mangels Aktiven eingestellt

Mutation Hochfrequenz Balance GmbH in Liquidation, Waldkirch; Konkurs eröffnet, mangels Aktiven eingestellt Mutation Hochfrequenz Balance GmbH in Liquidation, Waldkirch Mutation Hochfrequenz Balance GmbH in Liquidation, Waldkirch Hochfrequenz Balance GmbH in Liquidation, in Waldkirch, CHE-283.670.914, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 139 vom 22.07.2026, Publ. 1006713666). Mit Entscheid der Einzelrichterin des Kreisgerichts St.Gallen vom 06.08.2026 wird die am 09.06.2026 angeordnete Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs im Sinne von Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR als Konkursverfahren, ab dem 06.08.2026, 10.00 Uhr, weitergeführt. [gestrichen: Mit Entscheid vom 09.06.2026 hat der Einzelrichter des Kreisgerichts St.Gallen die Rechtseinheit gemäss Art. 819 i.V.m. Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.]. Mit Entscheid vom 06.08.2026 hat die Konkursrichterin des Kreisgerichts St.Gallen mit Wirkung ab dem 06.08.2026, 10.00 Uhr, den Konkurs über die bereits aufgelöste Rechtseinheit eröffnet. Das Konkursverfahren ist mit Entscheid derselben Richterin vom 06.08.2026 mangels Aktiven eingestellt worden.

August 14, 2026

OWNLYOU GmbH, Insolvenzverfahren eröffnet, Frankfurt am Main; Schriftliches Verfahren angeordnet

OWNLYOU GmbH, Insolvenzverfahren eröffnet, Frankfurt am Main; Schriftliches Verfahren angeordnet Veröffentlichungsdatum: 14.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 810 IN 417/26 O-2-7 Gericht: Frankfurt am Main Name, Vorname / Bezeichnung: OWNLYOU GmbH Sitz / Wohnsitz: Frankfurt am Main Register: Frankfurt am Main, HRB 131001 810 IN 417/26 O-2-7 Am 11.08.2026 um 11:19 Uhr ist das Insolvenzverfahren OWNLYOU GmbH, Mainzer Landstraße 10, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131001), vertreten durch: Lukas Eppelmann, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 26.10.2026 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 09.11.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 13.08.2026

August 14, 2026

Gemeinde Winkel ordnet Urnenabstimmung zur Bildung eines gemeinsamen Friedensrichterkreises Bachenbülach-Winkel; Wahltag: 27. September 2026

Gemeinde Winkel ordnet Urnenabstimmung zur Bildung eines gemeinsamen Friedensrichterkreises Bachenbülach-Winkel; Wahltag: 27. September 2026 Gemeinde Winkel Online - Anordnung einer Urnenabstimmung zur Bildung eines gemeinsamen Friedensrichterkreises Bachenbülach und Winkel am 27. September 2026 Anordnung einer Urnenabstimmung zur Bildung eines gemeinsamen Friedensrichterkreises Bachenbülach und Winkel am 27. September 2026 Den Stimmberechtigten wird folgende Frage zur Beantwortung vorgelegt: Stimmen Sie der Bildung eines gemeinsamen Friedensrichterkreises Bachenbülach-Winkel und dem Zusammenarbeitsvertrag zu? Der beleuchtende Bericht wird mit den Abstimmungsunterlagen zugestellt und kann hier von der Gemeinde-Website heruntergeladen werden. ...

August 14, 2026

Amtsgericht Köln Sitzungs-Termine

Amtsgericht Köln Sitzungs-Termine Amtsgericht Köln: Sitzungs-Termine Was ist ein Termin oder eine Verhandlung?Ein Termin ist ein Treffen An einem bestimmten Ort Zu einer bestimmten Zeit Mit bestimmten Menschen. Einen Termin bei Gericht nennt man auch Verhandlung oder Sitzungs-Termin.Zeit und Ort bestimmt das Gericht. Was ist eine Sitzung?Eine Sitzung ist ein Treffen mit mehreren Menschen.Dort besprechen sie etwas.Im Gericht nimmt an einer Sitzung auch ein Richter teil.Eine Sitzung nennt man auch Verhandlung.Die Sitzung findet in einem Sitzungs-Saal statt.Ein Sitzungs-Saal ist ein großer Raum in einem Gericht. Am Ende von dem Text finden Sie eine Übersicht.Die Übersicht enthält die Sitzungs-Termine von heute.Wichtiger als die Übersicht ist die Info zu der Sitzung neben dem Saal.Das ist ein Blatt. Darauf stehen die wichtigen Informationen. Das Blatt finden sie neben der Tür zu dem Saal. Das Blatt ist in einem Rahmen. So kann man es gut sehen. Gerichtliche Urteile werden bekannt gemacht.Das heißt: Sie werden öffentlich vorgelesen.Das findet im Gericht statt.Jede Person kann sich die öffentliche Bekannt-Machung anhören.Dazu muss man aber im Gericht dabei sein. Unten kommen die nächsten Sitzungs-Terminein schwerer Sprache. Tagesaktuelle Veröffentlichung der Sitzungstermine im Amtsgericht KölnGerichtliche Urteile werden “im Namen des Volkes” verkündet. Aus diesem Grund sind Gerichtsverhandlungen in der Regel öffentlich, das heißt jede Bürgerin und jeder Bürger hat die Möglichkeit als Zuschauer an einem öffentlichen Gerichtstermin teilzunehmen. Auf dieser Seite finden Sie tagesaktuell die im Amtsgericht Köln stattfindenden Termine.Maßgeblich ist nur der Aushang vor dem jeweiligen Sitzungssaal.Technisch bedingt werden aufgehobene und verlegte Termine als aufgehoben gekennzeichnet. Letzte Aktualisierung: 13.08.2026, 17:25 Uhr Datum und Sortierung Heute, den 14.08.2026 Montag, den 17.08.2026 Dienstag, den 18.08.2026 Mittwoch, den 19.08.2026 Donnerstag, den 20.08.2026 Freitag, den 21.08.2026 Nach Uhrzeit sortieren Nach Saal sortieren Nach Aktenzeichen sortieren aufsteigend sortieren absteigend sortieren Uhrzeit Termin Verfahren Saal Aktenzeichen Hinweis Ab 09:00 Uhr 09:00 Uhr Verkündungstermin Prozessverfahren 715 158 C 48 ...

August 14, 2026

Landgericht Köln veröffentlicht tagesaktuelle Sitzungstermine

Landgericht Köln veröffentlicht tagesaktuelle Sitzungstermine Landgericht Köln: Sitzungstermine Heute, den 14.08.2026 Montag, den 17.08.2026 Dienstag, den 18.08.2026 Mittwoch, den 19.08.2026 Donnerstag, den 20.08.2026 Freitag, den 21.08.2026 Nach Uhrzeit sortieren Nach Saal sortieren Nach Aktenzeichen sortieren aufsteigend sortieren absteigend sortieren Gerichtliche Urteile werden “im Namen des Volkes” verkündet. Aus diesem Grund sind Gerichtsverhandlungen in der Regel öffentlich, das heißt jede Bürgerin und jeder Bürger hat die Möglichkeit als Zuschauer an einem öffentlichen Gerichtstermin teilzunehmen. Auf dieser Seite finden Sie tagesaktuell die im Landgericht Köln stattfindenden Termine. ...

August 14, 2026