Landgericht Köln: Sitzungs-Termine; Nächste Termine 17.08.–21.08.2026

Landgericht Köln: Sitzungs-Termine; Nächste Termine 17.08.–21.08.2026 Landgericht Köln: Sitzungs-Termine Heute, den 14.08.2026 Montag, den 17.08.2026 Dienstag, den 18.08.2026 Mittwoch, den 19.08.2026 Donnerstag, den 20.08.2026 Freitag, den 21.08.2026 Nach Uhrzeit sortieren Nach Saal sortieren Nach Aktenzeichen sortieren aufsteigend sortieren absteigend sortieren Was ist ein Termin oder eine Verhandlung? Ein Termin ist ein Treffen Einen Termin bei Gericht nennt man auch Verhandlung oder Sitzungs-Termin. Zeit und Ort bestimmt das Gericht. Was ist eine Sitzung? Eine Sitzung ist ein Treffen mit mehreren Menschen. Dort besprechen sie etwas. Im Gericht nimmt an einer Sitzung auch ein Richter teil. Eine Sitzung nennt man auch Verhandlung. Die Sitzung findet in einem Sitzungs-Saal statt. Ein Sitzungs-Saal ist ein großer Raum in einem Gericht. ...

August 14, 2026

Sozialgericht Köln Sitzungs-Termine

Sozialgericht Köln Sitzungs-Termine Sozialgericht Köln: Sitzungs-Termine Heute, den 14.08.2026 Montag, den 17.08.2026 Dienstag, den 18.08.2026 Mittwoch, den 19.08.2026 Donnerstag, den 20.08.2026 Freitag, den 21.08.2026 Nach Uhrzeit sortieren Nach Saal sortieren Nach Aktenzeichen sortieren aufsteigend sortieren absteigend sortieren Was ist ein Termin oder eine Verhandlung? Ein Termin ist ein Treffen Einen Termin bei Gericht nennt man auch Verhandlung oder Sitzungs-Termin. Zeit und Ort bestimmt das Gericht. Was ist eine Sitzung? Eine Sitzung ist ein Treffen mit mehreren Menschen. Dort besprechen sie etwas. Im Gericht nimmt an einer Sitzung auch ein Richter teil. Eine Sitzung nennt man auch Verhandlung. Die Sitzung findet in einem Sitzungs-Saal statt. Ein Sitzungs-Saal ist ein großer Raum in einem Gericht. ...

August 14, 2026

Sozialgericht Köln Sitzungstermine; tagesaktuell veröffentlicht

Sozialgericht Köln Sitzungstermine; tagesaktuell veröffentlicht Sozialgericht Köln: Sitzungstermine Heute, den 14.08.2026 Montag, den 17.08.2026 Dienstag, den 18.08.2026 Mittwoch, den 19.08.2026 Donnerstag, den 20.08.2026 Freitag, den 21.08.2026 Nach Uhrzeit sortieren Nach Saal sortieren Nach Aktenzeichen sortieren aufsteigend sortieren absteigend sortieren Gerichtliche Urteile werden “im Namen des Volkes” verkündet. Aus diesem Grund sind Gerichtsverhandlungen in der Regel öffentlich, das heißt jede Bürgerin und jeder Bürger hat die Möglichkeit als Zuschauer an einem öffentlichen Gerichtstermin teilzunehmen. Auf dieser Seite finden Sie tagesaktuell die im Sozialgericht Köln stattfindenden Termine. ...

August 14, 2026

Verwaltungsgericht Köln Sitzungstermine in Köln; öffentliche Verhandlungen, Aushang vor dem Saal maßgeblich

Verwaltungsgericht Köln Sitzungstermine in Köln; öffentliche Verhandlungen, Aushang vor dem Saal maßgeblich Verwaltungsgericht Köln: Sitzungstermine Heute, den 14.08.2026 Montag, den 17.08.2026 Dienstag, den 18.08.2026 Mittwoch, den 19.08.2026 Donnerstag, den 20.08.2026 Freitag, den 21.08.2026 Nach Uhrzeit sortieren Nach Saal sortieren Nach Aktenzeichen sortieren aufsteigend sortieren absteigend sortieren Gerichtliche Urteile werden “im Namen des Volkes” verkündet. Aus diesem Grund sind Gerichtsverhandlungen in der Regel öffentlich, das heißt jede Bürgerin und jeder Bürger hat die Möglichkeit als Zuschauer an einem öffentlichen Gerichtstermin teilzunehmen. Auf dieser Seite finden Sie tagesaktuell die im Verwaltungsgericht Köln stattfindenden Termine. ...

August 14, 2026

OneTableClub GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Stuttgart; Dr. Axel Kulas als Insolvenzverwalter bestellt

OneTableClub GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Stuttgart; Dr. Axel Kulas als Insolvenzverwalter bestellt Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 5 IN 455/26 Gericht: Stuttgart Name, Vorname / Bezeichnung: OneTableClub GmbH Sitz / Wohnsitz: Stuttgart Register: Stuttgart, HRB 740725 5 IN 455/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. OneTableClub GmbH, Theodor-Heuss-Straße 34, 70174 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Knoblauch Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 740725 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 13.08.2026 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Axel Kulas Gänsheidestraße 43, 70184 Stuttgart Telefon: 0711 70707580 Telefax: 0711 70707588 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 30.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 06.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 06.11.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 12.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Stuttgart Hauffstraße 5 70190 Stuttgart einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 13.08.2026

August 13, 2026

Dr. Simon Schoenmaker zum Richter am Amtsgericht Meppen

Dr. Simon Schoenmaker zum Richter am Amtsgericht Meppen Aboservice für Presseinformationen | Amtsgericht Meppen Ministerien Ministerpräsident Staatskanzlei Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung Finanzministerium Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kultusministerium Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Justizministerium Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung ...

August 13, 2026

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, Antrag DIE LINKE zur Stadtratsreise nach Mannheim, Dresden; Stadtrat entscheidet selbst, Reise gehört nicht OB-Sache.

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, Antrag DIE LINKE zur Stadtratsreise nach Mannheim, Dresden; Stadtrat entscheidet selbst, Reise gehört nicht OB-Sache. Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden muss einen Antrag der Fraktion DIE LINKE zu einer Reise nach Mannheim auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung setzen Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden muss einen Antrag der Fraktion DIE LINKE zu einer Reise nach Mannheim auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung setzen 27.06.2023, 10:09 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) ...

August 13, 2026

Veranstalter des Fahrradkorsos reichte Beschwerde gegen Verbot der Nutzung der A4 in Dresden; Oberverwaltungsgericht wies Beschwerde zurück

Veranstalter des Fahrradkorsos reichte Beschwerde gegen Verbot der Nutzung der A4 in Dresden; Oberverwaltungsgericht wies Beschwerde zurück Beschwerde gegen Verbot eines Fahrradkorsos auf der Autobahn A4 erfolglos Beschwerde gegen Verbot eines Fahrradkorsos auf der Autobahn A4 erfolglos 22.07.2022, 16:40 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) Medieninformation 11 2022 Ein Bündnis aus mehreren Initiativen wollte am Sonntag, dem 24. Juli 2022, ab 8.00 Uhr unter dem Motto »Stoppt den Ausbau der A4! Sozial-ökologische Verkehrswende jetzt!« einen Fahrradkorso vom Bahnhof Dresden-Neustadt über die Bundesautobahn A4 (AS Dresden-Hellerau bis AS Dresden Flughafen) bis zum Alaunplatz in Dresden durchführen. Mit Bescheid der Landeshauptstadt Dresden, Versammlungsbehörde, vom 15. Juli 2022 wurde ein Streckenverlauf festgelegt, der die Nutzung der A4 und deren Anschlussstellen ausnimmt. Zur Begründung wurde ausgeführt, durch die notwendige beidseitige Sperrung der A4 könne es zu Verkehrsunfällen und damit zu einer Gefährdung von Leib und Leben von Verkehrsteilnehmern kommen. Die Abwägung der beiderseitigen Grundrechtspositionen (Versammlungsfreiheit einschließlich des Rechts, den Versammlungsort zu bestimmen, einerseits, der Schutz der Verkehrsteilnehmer andererseits) erfordere eine Ausweichroute ohne Nutzung der Autobahn. Der Veranstalter der Versammlung hat gegen die Routenänderung einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Dresden beantragt. Dieses hat den Antrag mit Beschluss vom 21. Juli 2022 zurückgewiesen. Die Routenänderung sei auch unter Berücksichtigung der besonderen Bedeutung der Versammlungsfreiheit offensichtlich rechtmäßig. Die Einschätzung der Versammlungsbehörde, dass es durch den ursprünglich angedachten Streckenverlauf des Fahrradkorsos zu erheblichen Konflikten mit den Interessen der Nutzer der A4 an der ungehinderten Durchfahrt sowie auch der körperlichen Unversehrtheit aller Verkehrs- und Versammlungsteilnehmer kommen würde, sei rechtlich nicht zu beanstanden. Mit der Beschwerde vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht macht der Veranstalter insbesondere geltend, das Verwaltungsgericht und die Versammlungsbehörden gingen von einer unzutreffenden, weil zu hohen, Verkehrsbelastung der A4 im fraglichen Zeitraum aus, eine beidseitige Sperrung der A4 sei nicht erforderlich, es sei eine belastbare Umleitungsstrecke vorhanden und der örtliche Bezug des Versammlungsthemas zur Autobahn werde nicht hinreichend berücksichtigt. Das Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde mit Beschluss vom heutigen Tage zurückgewiesen. Das Gericht ist davon ausgegangen, dass sich die Bestimmung der Ausweichroute und damit das Verbot der Nutzung der Autobahn auch unter Berücksichtigung des Vortrags des Antragstellers als rechtmäßig darstellt und das Grundrecht der Versammlungsfreiheit des Antragstellers nicht verletzt. Gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist kein Rechtsmittel gegeben. SächsOVG, Beschluss vom 22. Juli 2022 - 5 B 194 ...

August 13, 2026

Landgericht Osnabrück neu beginnende Strafverfahren Osnabrück; ab 17.08.2026

Landgericht Osnabrück neu beginnende Strafverfahren Osnabrück; ab 17.08.2026 Neu beginnende Strafverfahren August 2026 | Landgericht Osnabrück Ministerien Ministerpräsident Staatskanzlei Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung Finanzministerium Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kultusministerium Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Justizministerium Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung ...

August 13, 2026

Verwaltungsgericht Köln Tauben am ehemaligen Großmarkt in Köln dürfen nicht gefüttert werden; Ausnahmegenehmigung abgelehnt

Verwaltungsgericht Köln Tauben am ehemaligen Großmarkt in Köln dürfen nicht gefüttert werden; Ausnahmegenehmigung abgelehnt Verwaltungsgericht Köln: Verwaltungsgericht Köln: Tauben am ehemaligen Großmarkt dürfen nicht gefüttert werden Verwaltungsgericht Köln: Tauben am ehemaligen Großmarkt dürfen nicht gefüttert werden 13.08.2026 Die am ehemaligen Großmarkt in Köln lebenden Tauben dürfen nicht gefüttert werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden. Der Antragsteller, eine Projektgruppe, begehrte eine Ausnahmegenehmigung von dem in der Kölner Stadtordnung vorgesehen Taubenfütterungsverbot. Zur Begründung führte er an, nach der Räumung des ehemaligen Großmarktes sei die Nahrungsgrundlage für die dort lebenden Tauben entfallen. Da Tauben regelmäßig standorttreue Tiere seien, würden sie nicht kurzfristig auf andere geeignete Futterquellen ausweichen. In der Folge drohten die Tiere Hunger zu leiden und zu verenden. ...

August 13, 2026