Radio und Fernsehen Serute GmbH eröffnet Insolvenzverfahren am Amtsgericht Chemnitz, 31.07.2026 um 08:00 Uhr; Insolvenzverwalter Christoph Mathern bestellt

Radio und Fernsehen Serute GmbH eröffnet Insolvenzverfahren am Amtsgericht Chemnitz, 31.07.2026 um 08:00 Uhr; Insolvenzverwalter Christoph Mathern bestellt Veröffentlichungsdatum: 31.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 302 IN 967/26 Gericht: Chemnitz Name, Vorname / Bezeichnung: Radio und Fernsehen Serute GmbH Sitz / Wohnsitz: Chemnitz Register: Chemnitz, HRB 8284 Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 302 IN 967/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Radio und Fernsehen Serute GmbH, Zschopauer Straße 66, 09126 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 8284 vertreten durch den Geschäftsführer Michael Nestler ergeht am 31.07.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Fachhandel) wird am 31.07.2026 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christoph Mathern Kanzlerstraße 34 09112 Chemnitz Telefon geschäftlich: 0371 490 90 Telefax: 0371 490 9123 Email geschäftlich: info@mathern-chemnitz.com bestellt. 3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin. 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 18.09.2026 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten. 5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 30.10.2026 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

July 31, 2026

Dr. Simon Schoenmaker zum Richter am Amtsgericht Meppen ernannt; Lokale Justiz gestärkt

Dr. Simon Schoenmaker zum Richter am Amtsgericht Meppen ernannt; Lokale Justiz gestärkt Aboservice für Presseinformationen | Amtsgericht Meppen Ministerien Ministerpräsident Staatskanzlei Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung Finanzministerium Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kultusministerium Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Justizministerium Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung ...

July 31, 2026

Oberlandesgericht Köln Termin aufgehoben Sitzungssaal 6 W 37; Heute kein Verhandlungstermin

Oberlandesgericht Köln Termin aufgehoben Sitzungssaal 6 W 37; Heute kein Verhandlungstermin Oberlandesgericht Köln: Sitzungstermine Heute, den 31.07.2026 Montag, den 03.08.2026 Dienstag, den 04.08.2026 Mittwoch, den 05.08.2026 Donnerstag, den 06.08.2026 Freitag, den 07.08.2026 Nach Uhrzeit sortieren Nach Saal sortieren Nach Aktenzeichen sortieren aufsteigend sortieren absteigend sortieren Uhrzeit Termin Verfahren Saal Aktenzeichen Hinweis Ab 10:00 Uhr 10:00 Uhr Verkündungstermin Beschwerdeverfahren 167 (Sitzungssaal) 6 W 37 26 Termin aufgehoben Weitere Termininformationen liegen für heute, den 31.07.2026, nicht vor. ...

July 31, 2026

bvkm fordert Auslegung von §186 Abs.3 GVG UN-BRK-konform; GKHV erfasst auch kognitiv Beeinträchtigte in Gerichtsverfahren

bvkm fordert Auslegung von §186 Abs.3 GVG UN-BRK-konform; GKHV erfasst auch kognitiv Beeinträchtigte in Gerichtsverfahren Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027502 30.07.2026 09:48:29 Seite 1 von 2 R002906/RV0027502 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 30.07.2026 um 09:48 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Bürokratische Hürden bei der Kommunikation in Gerichtsverfahren abbauen Aktuell seit 30.07.2026 09:48:29 Angegeben von: am 30.07.2026 ...

July 30, 2026

Sozialverband VdK Deutschland e.V. GKHV-Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen in Gerichtsverfahren in Deutschland; Bestimmt Anspruch, Mitwirkungspflichten, Vergütungsgrundsätze

Sozialverband VdK Deutschland e.V. GKHV-Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen in Gerichtsverfahren in Deutschland; Bestimmt Anspruch, Mitwirkungspflichten, Vergütungsgrundsätze Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Sozialverband VdK Deutschland e.V.” Ansprüche von hör- oder sprachbehinderten Personen auf geeignete Kommunikationshilfen nach dem Gerichtsverfassungsgesetz Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. (R001964) am 02.04.2026 ...

July 30, 2026

Landeshauptstadt Erfurt Insolvenzverfahren eröffnet über Erschließungsträger Erfurt; Forderungen werden im Insolvenzverfahren verfolgt

Landeshauptstadt Erfurt Insolvenzverfahren eröffnet über Erschließungsträger Erfurt; Forderungen werden im Insolvenzverfahren verfolgt 61 Drucksachen Anfragen LV 1.61 07.24 © Stadt Erfurt Sie erreichen uns: E-Mail: oberbuergermeister@erfurt.de Internet: www.erfurt.de Rathaus Fischmarkt 1 99084 Erfurt Stadtbahn 2, 3, 6 Haltestelle: Fischmarkt Seite 1 von 2 Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Wie stellt sich der aktuelle Sachstand zur Fertigstellung der Er- schließungsanlagen im Wohngebiet KER 687 „Hinter dem Anger“ dar? Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 07.05.2026 von seinem Wahlrecht gemäß § 103 Insolvenzordnung (InsO) Gebrauch gemacht und die Erfüllung des städtebaulichen Vertrags (Erschließungsvertrag) abgelehnt. Die Landeshauptstadt Erfurt befindet sich derzeit mit dem Insolvenzverwalter in Vertragsverhandlungen über die Übertragung der öffentlichen Erschließungsflächen. Ziel ist es, die Voraussetzungen für die weitere Umsetzung der öffentlichen Erschließungsmaßnahmen zu schaffen. Der Insolvenzverwalter hat der Landeshauptstadt Erfurt eine Bauerlaubnis für die öffentlichen Erschließungsflächen erteilt. Dadurch ist es der Landeshauptstadt Erfurt möglich, die erforderlichen Arbeiten zur Fertigstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen bereits vor Abschluss der Eigentumsübertragung vorzubereiten bzw. mit der Durchführung zu beginnen, soweit die jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen. 2. Welche Maßnahmen hat die Stadt nach Ablauf der bis zum I. Quartal 2025 eingeräumten Frist gegenüber dem Erschließungsträger ergriffen und zu welchem Ergebnis haben diese geführt? ...

July 30, 2026

EBB GERMANY GmbH Insolvenzverfahren eröffnet vor dem Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen 502 IN 50/26; Stichtag 05.10.2026 erste Gläubigerversammlung

EBB GERMANY GmbH Insolvenzverfahren eröffnet vor dem Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen 502 IN 50/26; Stichtag 05.10.2026 erste Gläubigerversammlung Veröffentlichungsdatum: 30.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 502 IN 50/26 Gericht: Düsseldorf Name, Vorname / Bezeichnung: EBB GERMANY GmbH Sitz / Wohnsitz: Düsseldorf Register: Düsseldorf, HRB 111886 Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 50/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 111886 eingetragenen EBB GERMANY GmbH, Cuxhavener Str. 2a, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philip Corrado Färfers, Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.03.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin. Zugleich werden die Verfahren 502 IN 50/26 und 502 IN 148/26, 502 IN 72/26 und 502 IN 94/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet. Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 05.10.2026. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 21.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S.3 InsO). Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 502 IN 50/26 Düsseldorf, 27.07.2026

July 30, 2026

Twistcafe Germany GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Dresden; Forderungen bis 15.09.2026 anmelden

Twistcafe Germany GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Dresden; Forderungen bis 15.09.2026 anmelden Veröffentlichungsdatum: 30.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 532 IN 576/26 Gericht: Dresden Name, Vorname / Bezeichnung: Twistcafe Germany GmbH Sitz / Wohnsitz: Dresden Register: Dresden, HRB 43983 Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 532/557 IN 576/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Twistcafe Germany GmbH, Enderstraße 94, 01277 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 43983 vertreten durch den Geschäftsführer Radek Klein - wurde am 30.07.2026 um 12:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Ralf Goethner, Wasastraße 15, 01219 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 340850 Telefax: 0351 34085 5 Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 15.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über |die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters |die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters |die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO) |Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO |Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO) |Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO) |Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 27.10.2026 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen. Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden. Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

July 30, 2026

GVN e.V. Rechtsprechungsübersicht Arbeitsrecht 07/2026 Deutschland; Nur für Mitglieder zugänglich

GVN e.V. Rechtsprechungsübersicht Arbeitsrecht 07/2026 Deutschland; Nur für Mitglieder zugänglich Rechtsprechungsübersicht Arbeitsrecht 07/2026 : GVN e.V. Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik Möbelspedition zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de Telefon 0511 9626-260. Diese Website nutzt Cookies. Einige sind für den Betrieb der Seiten technisch notwendig, andere dienen statistischen Zwecken oder verbessern das Nutzererlebnis.

July 30, 2026

Klägerin Revision gegen Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts; Kosten zu Lasten der Klägerin

Klägerin Revision gegen Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts; Kosten zu Lasten der Klägerin 2 AZR 70/25 - Das Bundesarbeitsgericht Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 22. Januar 2025 – 1 Sa 59 24 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 22. Januar 2025 – 1 Sa 59 24 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

July 30, 2026