Kläger verklagt Stadt Aachen wegen Plakatierverbot auf privatem Grund; Privates Plakatierverbot unzulässig

Kläger verklagt Stadt Aachen wegen Plakatierverbot auf privatem Grund; Privates Plakatierverbot unzulässig Verwaltungsgericht Aachen: Kein generelles Plakatierverbot auf privatem Grund in Aachen | NRW-Justiz Verwaltungsgericht Aachen: Kein generelles Plakatierverbot auf privatem Grund in Aachen Der Kläger ist auf dem Gebiet der Plakatwerbung tätig. Im Jahr 2025 wurde er beauftragt, im Aachener Stadtgebiet Plakate für den Aachener Weihnachtscircus anzubringen. Eine von ihm beantragte Ausnahmegenehmigung versagte die Stadt Aachen im Hinblick auf ein in der sog. Aachener Straßenverordnung geregeltes Plakatierverbot. Zudem verpflichtete sie ihn, die ordnungswidrig angebrachten Plakate unverzüglich zu entfernen und forderte ihn auf, in Zukunft jegliches ordnungswidriges Plakatieren zu unterlassen. Die nach Entfernung der Plakate durch den Kläger erhobenen Klagen hatten teilweise Erfolg. ...

July 29, 2026

Landgericht Osnabrück neu beginnende Strafverfahren; Ab 03.08.2026

Landgericht Osnabrück neu beginnende Strafverfahren; Ab 03.08.2026 Neu beginnende Strafverfahren August 2026 | Landgericht Osnabrück Ministerien Ministerpräsident Staatskanzlei Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung Finanzministerium Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kultusministerium Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Justizministerium Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung ...

July 29, 2026

AfD-Fraktion Brandenburg erwirkt einstweilige Verfügung gegen BZ vor dem Berliner Landgericht; Kosten trägt Axel Springer.

AfD-Fraktion Brandenburg erwirkt einstweilige Verfügung gegen BZ vor dem Berliner Landgericht; Kosten trägt Axel Springer. AfD-Fraktion Brandenburg gewinnt Rechtsstreit gegen die BZ! - AfD-Fraktion Brandenburg AfD-Fraktion Brandenburg gewinnt Rechtsstreit gegen die BZ! 29. Juli 2026 Kategorien: Dr. Hans-Christoph Berndt , Presse AfD-Fraktion Brandenburg gewinnt Rechtsstreit gegen die BZ! Die AfD-Fraktion Brandenburg hat gestern vor dem Berliner Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Axel Springer Deutschland GmbH erwirkt, die dem Medienunternehmen die weitere Verbreitung von Falschbehauptungen über die Landtagssitzung vom 17. Juni 2026 untersagt. Das Gericht gab damit dem Antrag der AfD-Fraktion nahezu vollständig Recht. Die Kosten muss gänzlich die Axel Springer Deutschland GmbH tragen. ...

July 29, 2026

Landgericht Offenburg startet GeFa im Echtbetrieb; 16 Länder, 100.000 Anwender

Landgericht Offenburg startet GeFa im Echtbetrieb; 16 Länder, 100.000 Anwender Bundesweit erstes Gericht mit neuer Justiz-Software: Baden-Württemberg.de Bundesweit erstes Gericht mit neuer Justiz-Software Am Landgericht Offenburg läuft erstmals eine neue bundesweite Justizsoftware im Echtbetrieb. Eine neu entwickelte Software, mit der die Justiz in Zukunft bundesweit einheitlich arbeiten wird, ist am Landgericht Offenburg zum ersten Mal im Echtbetrieb im Einsatz. Am 18. Mai 2026 ist dort die Arbeit mit dem sogenannten Gemeinsamen Fachverfahren für die Justiz (GeFa) gemeinsam mit einem neuen Textverarbeitungssystem bk.text gestartet. 33 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zivilkammern und der Kammer für Handelssachen arbeiten in Offenburg derzeit mit GeFa, und die ersten Praxiserfahrungen sind sehr gut. ...

July 29, 2026

Nusser Textil GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Ulm; Insolvenzverwalter bestellt: Prof. Dr. Martin Hörmann

Nusser Textil GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Ulm; Insolvenzverwalter bestellt: Prof. Dr. Martin Hörmann Veröffentlichungsdatum: 29.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 1 IN 185/26 Gericht: Ulm Name, Vorname / Bezeichnung: Nusser Textil GmbH Sitz / Wohnsitz: Westerheim Register: Ulm, HRB 747211 1 IN 185/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Nusser Textil GmbH, Am Vogelherd 34, 72589 Westerheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Joseanne Nusser Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 747211 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 29.07.2026 um 10.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann Syrlinstraße 38, 89073 Ulm Telefon: 0731 93807790 Telefax: 0731 938077920 Email: ulm@anchor.eu 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 30.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 21.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 21.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 07.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Ulm Zeughausgasse 14 89073 Ulm einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 29.07.2026

July 29, 2026

Grundschullehrerin aus dem Kreis Recklinghausen, Versetzung nach Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen; Beschwerde der Lehrerin zurückgewiesen

Grundschullehrerin aus dem Kreis Recklinghausen, Versetzung nach Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen; Beschwerde der Lehrerin zurückgewiesen Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Keine Versetzung einer Lehrerin nach Ostfriesland Keine Versetzung einer Lehrerin nach Ostfriesland 29. Juli 2026 Eine Grundschullehrerin aus dem Kreis Recklinghausen ist auch beim Oberverwaltungsgericht mit dem Begehren erfolglos geblieben, das Land NRW im Eilverfahren zur Erteilung einer Freigabe für die Versetzung nach Niedersachsen zu verpflichten. Die Lehrerin hatte 2024 ein Haus in Greetsiel erworben. Im Sommer 2025 meldete sie dort ihren Hauptwohnsitz an, beantragte die Freigabe für eine Versetzung nach Niedersachsen und meldete ihren fast 14-jährigen Sohn bereits an einer dortigen Schule an; ihr Lebenspartner nahm eine neue berufliche Tätigkeit in Ostfriesland auf. Im März 2026 lehnte die Bezirksregierung Münster den Antrag auf Erteilung einer Freigabe ab. Sie verwies auf den Personalmangel im Grundschulbereich im Schulamtsbezirk Recklinghausen, stellte aber eine Freigabe spätestens nach zwei Jahren in Aussicht. Den darauf gestellten Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Beschluss vom 16.07.2026 ab. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts sind die hohen Anforderungen für einen Anspruch der Antragstellerin auf Erteilung der Freigabe nicht erfüllt; vielmehr hat die Bezirksregierung den öffentlichen Belangen an der Unterrichtsversorgung gegenüber den von der Antragstellerin angeführten persönlichen Belangen rechtsfehlerfrei vorerst den Vorzug gegeben. Es obliegt einem Beamten grundsätzlich, seine Wohnung und damit seinen Lebensmittelpunkt an dem Dienstort, an dem der Dienstherr ihn einsetzt, auszurichten und nicht umgekehrt. Mit dem Beamtenverhältnis ist es nicht vereinbar, wenn der Beamte sich in erheblicher, nicht täglich pendelbarer Entfernung von seinem Dienstort niederlässt, um dann zu erwarten, dass der Dienstherr ihm unverzüglich die Freigabe für eine Versetzung dorthin erteilt. Die dagegen gerichtete Beschwerde der Lehrerin wies das Oberverwaltungsgericht heute zurück. ...

July 29, 2026

Schleswig-Holstein Strafgerichte verurteilten 13.203 Personen; Rückgang um 4,7 Prozent gegenüber Vorjahr

Schleswig-Holstein Strafgerichte verurteilten 13.203 Personen; Rückgang um 4,7 Prozent gegenüber Vorjahr Strafverfolgung in Schleswig-Holstein 2025 - Statistik Nord Zahl der Verurteilten um 4,7 Prozent gesunken Statistik informiert … Nr. 127 Im Jahr 2025 haben die Strafgerichte in Schleswig-Holstein 13 203 Personen verurteilt. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang um 4,7 Prozent, so das Statistikamt Nord. Von den schuldig gesprochenen Personen waren 2,8 Prozent Jugendliche (zum Zeitpunkt der Tat 14 bis unter 18 Jahre alt) und 3,8 Prozent Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre). ...

July 29, 2026

Strafgerichte in Hamburg verurteilten 12.041 Personen im Jahr 2025; 5,3 Prozent weniger als 2024

Strafgerichte in Hamburg verurteilten 12.041 Personen im Jahr 2025; 5,3 Prozent weniger als 2024 Strafverfolgung in Hamburg 2025 - Statistik Nord Zahl der Verurteilten um 5,3 Prozent gesunken Statistik informiert … Nr. 126 Im Jahr 2025 haben die Strafgerichte in Hamburg 12 041 Personen verurteilt. Das sind 5,3 Prozent we­niger als im Vorjahr, so das Statistikamt Nord. Von den schuldig gesprochenen Personen waren 2,2 Prozent Jugendliche (zum Tatzeitpunkt 14 bis unter 18 Jahre alt) und 3,6 Prozent Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre). ...

July 29, 2026

Gemeinde Himmelstadt beantragt Einstweiligen Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für Gemeinschaftsunterkunft in Würzburg; Baugenehmigung bleibt acht Jahre gültig.

Gemeinde Himmelstadt beantragt Einstweiligen Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für Gemeinschaftsunterkunft in Würzburg; Baugenehmigung bleibt acht Jahre gültig. Pressestelle Dienstgebäude Telefon Telefax E-Mail RiVG Kreiselmeier RiVG Dr. Henke RiinVG Fabisch Burkarderstraße 26 97082 Würzburg 0931/41995-555 0931/41995-299 presse@vg-w.bayern.de www.vg-w.bayern.de Pressemitteilung Würzburg, 29.07.2026 VG Würzburg: Einstweiliger Rechtsschutz der Gemeinde Himmelstadt gegen Gemeinschaftsunterkunft bleibt erfolglos Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg hat mit Beschluss vom 29. Juli 2026 (W 5 S 26.1436) den Antrag der Gemeinde Himmelstadt auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für 100 Flüchtlinge abgelehnt. ...

July 29, 2026

66-jähriger Angeklagter gab in Osnabrück Ertragssteuererklärungen zu niedrig ab und soll Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten haben für Jahre 2017 bis 2021; Steuerschäden ca. 329.000 €

66-jähriger Angeklagter gab in Osnabrück Ertragssteuererklärungen zu niedrig ab und soll Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten haben für Jahre 2017 bis 2021; Steuerschäden ca. 329.000 € Verhandlungsvorschau des Amtsgerichts Osnabrück 32. KW 2026 | Amtsgericht Osnabrück Verhandlungsvorschau des Amtsgerichts Osnabrück 32. KW 2026 Vorsitzender: Richter am Amtsgericht Dr. Brauch Gewinne zu niedrig gegenüber dem Finanzamt angegeben? Der 66 Jahre alte Angeklagte soll einen Imbiss betrieben haben. Für die Jahre 2017 bis 2021 soll der Angeklagte inhaltlich unrichtige Ertragssteuererklärungen abgegeben haben, indem er seinen Gewinn zu niedrig angegeben haben soll. Hierdurch soll er Einkommenssteuer in Höhe von insgesamt knapp 100.000 €, Gewerbesteuer in Höhe von ca. 50.000 €, Umsatzsteuer in Höhe von ca. 87.000 € sowie Lohnsteuer in Höhe von ungefähr 92.000 € verkürzt haben. ...

July 29, 2026