Kläger Urteile wegen Widerrufs der Corona-Soforthilfe in Karlsruhe sind rechtskräftig geworden; Berufung nicht eingelegt

Kläger Urteile wegen Widerrufs der Corona-Soforthilfe in Karlsruhe sind rechtskräftig geworden; Berufung nicht eingelegt Karlsruhe: Urteile wegen Widerrufs von Corona-Soforthilfe sind rechtskräftig geworden - Verwaltungsgericht Karlsruhe Karlsruhe: Urteile wegen Widerrufs von Corona-Soforthilfe sind rechtskräftig geworden Kurzbeschreibung: Die von der 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe am 2. Juni 2026 den Beteiligten bekannt gegebenen Urteile zu zwei als Musterverfahren behandelten Klagen sind mittlerweile rechtskräftig geworden. Die Kläger haben die wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassene Berufung nicht eingelegt. ...

July 28, 2026

Sozialgericht Köln Sitzungs-Termine in Köln; Zuschauer können teilnehmen

Sozialgericht Köln Sitzungs-Termine in Köln; Zuschauer können teilnehmen Sozialgericht Köln: Sitzungs-Termine Heute, den 28.07.2026 Mittwoch, den 29.07.2026 Donnerstag, den 30.07.2026 Freitag, den 31.07.2026 Montag, den 03.08.2026 Dienstag, den 04.08.2026 Nach Uhrzeit sortieren Nach Saal sortieren Nach Aktenzeichen sortieren aufsteigend sortieren absteigend sortieren Was ist ein Termin oder eine Verhandlung? Ein Termin ist ein Treffen Einen Termin bei Gericht nennt man auch Verhandlung oder Sitzungs-Termin. Zeit und Ort bestimmt das Gericht. ...

July 28, 2026

CAUCESS TRADING GMBH Insolvenzverfahren eröffnet Frankfurt am Main; Insolvenzverwalter bestellt: Peter Jost

CAUCESS TRADING GMBH Insolvenzverfahren eröffnet Frankfurt am Main; Insolvenzverwalter bestellt: Peter Jost Veröffentlichungsdatum: 28.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 810 IN 1917/25 C-2-7 Gericht: Frankfurt am Main Name, Vorname / Bezeichnung: CAUCESS TRADING GMBH Sitz / Wohnsitz: Frankfurt am Main Register: Frankfurt am Main, HRB 39720 810 IN 1917/25 C-77-: In dem Insolvenzverfahren CAUCESS TRADING GMBH, Schützenstraße 6, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 39720), vertreten durch: Li Cui, (Geschäftsführerin), wurde am 27.07.2026 um 14:58 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Peter Jost, CURATOR AG, Homburger Landstraße 838, D 60437 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 20 97 39 0, Fax: 069/ 20 97 39 29, E-Mail: frankfurt@curator.ag, Internet: www.curator.ag. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 986/26 C-77 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1917/25 C-77- führt. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 27.07.2026

July 28, 2026

EL-SA Handels GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Arnsberg; Insolvenzverwalter Jens Brömmelmeier ernannt

EL-SA Handels GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Arnsberg; Insolvenzverwalter Jens Brömmelmeier ernannt Veröffentlichungsdatum: 28.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 52 IN 148/26 Gericht: Arnsberg Name, Vorname / Bezeichnung: EL-SA Handels GmbH Sitz / Wohnsitz: Arnsberg Register: Arnsberg, HRB 15752 Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 148/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 15752 eingetragenen EL-SA Handels GmbH, Dieselstraße 13, 59823 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Recep Ali Bas, Siederstr. 20, 59457 Werl wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.07.2026, um 10:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Jens Brömmelmeier, Königswall 21, 44137 Dortmund. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 19.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 21.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 302 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 52 IN 148/26 Arnsberg, 27.07.2026

July 28, 2026

Andreas Putzer, Peter Putzer Aufgebot der Grundschuldbriefe Amtsgericht Osnabrück; Bis 24.11.2026 Rechte anmelden, sonst kraftlos.

Andreas Putzer, Peter Putzer Aufgebot der Grundschuldbriefe Amtsgericht Osnabrück; Bis 24.11.2026 Rechte anmelden, sonst kraftlos. St -begl. Abschrift- Amtsgericht Osnabrück Aufgebot 40 II 55/26 20.07.2026 In der Aufgebotssache Andreas Putzer, Auf dem Weipen 13, 49152 Bad Essen Peter Putzer, Auf dem Weipen 13, 49152 Bad Essen -Antragsteller- Verfahrensbevollmächtigter zu 1) und 2): Notar Jochen Dr. Busse, Gartenstraße 26, 49152 Bad Essen haben die Antragsteller das Aufgebot a) des Grundschuldbriefes Gruppe 4 Nr. 213262, erteilt über die im Grundbuch von Hü- sede Blatt 538 in Abteilung III Nr. 1 eingetragene Grundschuld in Höhe von 12.500,00 DM Nennbetrag zuzüglich zehn % Zinsen für die Sparkasse des Krei- ses Wittlage in Bohmte, b) des Grundschuldbriefes Gruppe 4 Nr. 213263, erteilt über die im Grundbuch von Hü- sede Blatt 538 in Abteilung III Nr. 2 eingetragene Grundschuld in Höhe von 6.400,00 DM Nennbetrag zuzüglich zehn % Zinsen für die Sparkasse des Kreises Witt- lage in Bohmte, c) des Grundschuldbriefes Gruppe 1 Nr. 123346, erteilt über die im Grundbuch von Hü- sede Blatt 538 in Abteilung III Nr. 3 eingetragene Grundschuld in Höhe von 6.400,00 DM Nennbetrag zuzüglich achteinhalb % Zinsen für die Sparkasse des Kreises Witt- lage in Bohmte, d) des Grundschuldbriefes Gruppe4 Nr. 213264, erteilt über die im Grundbuch von Hüsede Blatt 538 in Abteilung III Nr. 4 eingetragene Grundschuld in Höhe von 5.300 DM Nenn- betrag zuzüglich vier % Zinsen für die Sparkasse des Kreises Wittlage in Bohmte, ...

July 28, 2026

Carsten Gronwald verstorben in Osnabrück; Erbschaft fällt an Niedersachsen.

Carsten Gronwald verstorben in Osnabrück; Erbschaft fällt an Niedersachsen. Standard Amtsgericht Osnabrück Nachlassgericht Öffentliche Aufforderung 18 VI 114/26 02.07.2026 in der Nachlassangelegenheit Carsten Gronwald, geboren am 30.03.1980, verstorben am 16.01.2026 in Osnabrück, mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Bierstraße 7, 49074 Osnabrück Erblasser - Beteiligter: Heinz Josef Eilermann, wohnhaft Arndtstraße 29, 49080 Osnabrück Geschäftszeichen: 30042673 Nachlasspfleger - konnten Erbinnen oder Erben nicht ermitteln werden. Erben erster Ordnung sind nicht vorhanden. Sämtliche Erben der zweiten Ordnung haben die Erbschaft ausgeschlagen. Daher wird jede Person, der ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, ihr Recht innerhalb von sechs Wochen ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Osnabrück anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls festgestellt wird, dass eine andere Erbin oder ein anderer Erbe als das Land Niedersachsen nicht vorhanden ist. Der Nachlasswert beträgt ca. 10.564,90 €, wovon gegebenenfalls noch Kosten in Abzug zu bringen sind. Im Nachlass befinden sich Aktiva von ca. 104.232,81 EUR, darunter diverse Fahrzeuge, deren Wert noch nicht feststeht und Passiva von mindestens 93.564,90 EUR. Radtke Rechtspflegerin

July 28, 2026