Carlos C., Anthony H., Jeremy W. hingerichtet in Oklahoma, Tennessee, Alabama; Dreifache Vollstreckung am selben Tag

Carlos C., Anthony H., Jeremy W. hingerichtet in Oklahoma, Tennessee, Alabama; Dreifache Vollstreckung am selben Tag Medien: Drei Menschen an einem Tag in den USA hingerichtet - RADIO RST Atmore (dpa) - In den USA sind an einem einzigen Tag drei verurteilte Straftäter hingerichtet worden. Die Todesstrafen wurden per Giftspritze in den Bundesstaaten Oklahoma, Tennessee und Alabama am Donnerstag vollstreckt. Diese Männer wurden hingerichtet: Der Fall Carlos C. in Oklahoma ...

August 14, 2026

Die Bundesregierung will das Recht der internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit in Deutschland neu ordnen; Effektive grenzüberschreitende Strafverfolgung sichern.

Die Bundesregierung will das Recht der internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit in Deutschland neu ordnen; Effektive grenzüberschreitende Strafverfolgung sichern. Internationale strafrechtliche Zusammenarbeit - Deutscher Bundestag SCR) Die Bundesregierung will das Recht der internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit umfassend neu ordnen. Ihr „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen“ ( 21 7558 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) dient nach eigenem Bekunden zum einen der Umsetzung neuer unionsrechtlicher Vorgaben. Zum anderen nimmt die Bundesregierung dies zum Anlass, das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen insgesamt inhaltlich zu überarbeiten, neu zu strukturieren und zu modernisieren. Ziel sei es, die in der Praxis bewährten Abläufe zu fördern und Rechtsanwendern systematische sowie verständliche Regelungen an die Hand zu geben. Damit solle eine „effektive grenzüberschreitende Strafverfolgung“ sichergestellt und zugleich die Rechte betroffener Personen gestärkt werden. ...

August 14, 2026

Justizprüfungsamt beim Oberlandesgericht Köln, Prüfung am 04.09.2026, Saal 440A; Beginn der Prüfung ca. 10.00 Uhr

Justizprüfungsamt beim Oberlandesgericht Köln, Prüfung am 04.09.2026, Saal 440A; Beginn der Prüfung ca. 10.00 Uhr [Liste] Prüferwechsel bleiben vorbehalten. Telefonische Auskünfte werden NICHT erteilt. 04.09.2026 Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Köln Saal 440A Nr. Kennziffer 1 9318/25 2 8733/25 3 9498/25 4 6926/26 5 8293/25 Frau LOStA.in Stephanie Sauer, GStA Köln, (als Vorsitz) Herr Prof. Dr. Alexander Scheuch, Uni Bonn, Herr Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, DHPol, Beginn der Prüfung: ca. 10.00 Uhr

August 14, 2026

Prof. Dr. Gereon Wolters Beginn der Prüfung OLG Köln Saal 442; Prüferwechsel bleiben vorbehalten

Prof. Dr. Gereon Wolters Beginn der Prüfung OLG Köln Saal 442; Prüferwechsel bleiben vorbehalten [Liste] Prüferwechsel bleiben vorbehalten. Telefonische Auskünfte werden NICHT erteilt. 04.09.2026 Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Köln Saal 442 Nr. Kennziffer 1 9655/25 2 6201/26 3 9618/25 4 6332/26 5 8420/25 Herr Prof. Dr. Gereon Wolters, Uni Bochum, (als Vorsitz) Herr RiOLG Prof. Dr. Jan Luckey LL.M. LL.M., OLG Köln Herr VRiVG Benjamin Quirin Pfohl, VG Aachen Beginn der Prüfung: ca. 10.00 Uhr

August 14, 2026

Britischer Staatsangehöriger fuhr mit massiv überhöhter Geschwindigkeit Gadmen Kantonsstrasse Innertkirchen; am Grenzübergang Boncourt festgenommen

Britischer Staatsangehöriger fuhr mit massiv überhöhter Geschwindigkeit Gadmen Kantonsstrasse Innertkirchen; am Grenzübergang Boncourt festgenommen Gadmen: Autolenker nach Raserdelikt angehalten Gadmen: Autolenker nach Raserdelikt angehalten Am Montag, 3. August 2026, um zirka 16.40 Uhr, wurde auf der Kantonsstrasse in Gadmen (Gemeinde Innertkirchen) auf der Höhe Eygräbli mittels eines Geschwindigkeitsmessgeräts ein Auto mit massiv überhöhter Geschwindigkeit gemessen. Der Lenker war in Richtung Innertkirchen unterwegs. Die massgebende Geschwindigkeit betrug nach Abzug der gesetzlichen Toleranz 146 km ...

August 14, 2026

ifo Institut – Studie: Mietendeckel und Enteignungsdebatte verschärfen Wohnungskrise in Berlin; Angebotsmieten 10–15% über Erwartung

ifo Institut – Studie: Mietendeckel und Enteignungsdebatte verschärfen Wohnungskrise in Berlin; Angebotsmieten 10–15% über Erwartung Mietendeckel und Enteignungsdebatte verschärfen Wohnungskrise in Berlin | Pressemitteilung | ifo Institut Mietendeckel und Enteignungsdebatte verschärfen Wohnungskrise in Berlin Der Berliner Mietendeckel und Unsicherheiten über staatliche Eingriffe hinterlassen bis heute Schäden am Wohnungsmarkt, obwohl das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel bereits 2021 gekippt hat. Das zeigt eine neue Studie des ifo Instituts. „Drei Jahre nach dem Aus des Mietendeckels liegt das Verhältnis von Kaufpreisen zu Mieten in Berlin etwa 10 bis 15 Prozent unter dem Wert, den die Entwicklung anderer Großstädte erwarten lässt“, sagt ifo-Forscher Mathias Dolls. „Der Mietendeckel sowie die anhaltende Enteignungsdebatte sorgen zudem dafür, dass Investoren und Wohnungsunternehmen in Berlin deutlich weniger neu gebaut und saniert haben.“ ...

August 14, 2026

BFH klärt Totalgewinnprognose bei Photovoltaikanlage in Deutschland; Restwert zählt nicht, Prognose bleibt negativ

BFH klärt Totalgewinnprognose bei Photovoltaikanlage in Deutschland; Restwert zählt nicht, Prognose bleibt negativ Totalgewinnprognose bei Photovoltaikanlage | Steuern | Haufe Sonderausgabenabzug bei Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen Gesonderte und einheitliche Feststellung seit 2024 Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA Einkommensteuererklärung 2025: Änderungen in den Vordrucken Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Vertreter nach § 69 AO Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und steuerlich Verluste geltend machen will, muss eine positive Gewinnprognose nachweisen. Dabei zählt nur, was zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung absehbar war – spätere Gesetzesänderungen bleiben außen vor. ...

August 14, 2026

Alfred Anton Speck, Kollokationsplan und Inventar zur ausgeschlagenen Erbschaft, Konkursamt St.Gallen, St.Gallen; Gläubigeranfechtung möglich, 20-Tage-Klagefrist bis 04.09.2026

Alfred Anton Speck, Kollokationsplan und Inventar zur ausgeschlagenen Erbschaft, Konkursamt St.Gallen, St.Gallen; Gläubigeranfechtung möglich, 20-Tage-Klagefrist bis 04.09.2026 Kollokationsplan und Inventar Alfred Anton Speck, ausgeschlagene Erbschaft Kollokationsplan und Inventar Alfred Anton Speck, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Alfred Anton Speck, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Appenzell (AI) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 15.09.1958 Todesdatum: 05.03.2026 Wohnhaft gewesen: Herberge zur Heimat, Gallusstrasse 38 9000 St.Gallen Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 24.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht St.Gallen, 9004 St.Gallen Alfred Anton Speck, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Appenzell (AI) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 15.09.1958 Todesdatum: 05.03.2026 Wohnhaft gewesen: Herberge zur Heimat, Gallusstrasse 38 9000 St.Gallen Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 24.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht St.Gallen, 9004 St.Gallen

August 14, 2026

Beschwerdeführerin Verteilung der Kosten bei Deponiesanierung Deponie A.__; Kanton übernimmt keinen Anteil, Beschwerdeführerin ist Verursacherin.

Beschwerdeführerin Verteilung der Kosten bei Deponiesanierung Deponie A.__; Kanton übernimmt keinen Anteil, Beschwerdeführerin ist Verursacherin. B 2025/103 | 14.08.2026 | Entscheid Verwaltungsgericht, 26.05.2026 Entscheid Verwaltungsgericht, 26.05.2026 Verteilung der Kosten bei Deponiesanierung. Art. 51 des Einführungsgesetzes zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung (sGS 672.1, EG-USG). Kanton und politische Gemeinde tragen die nach Abzug von allfälligen Beiträgen Dritter verbleibenden Kosten für Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten je zur Hälfte, wenn die Verursacher nicht ermittelt werden können oder zahlungsunfähig sind. Im Licht der gesamten Umstände erscheint überwiegend wahrscheinlich, dass es sich bei der streitbetroffenen Deponie A.__ um eine öffentliche Deponie der Beschwerdeführerin handelte und sie die kostenpflichtige Verursacherin (Verhaltensstörerin) ist. Eine hälftige Übernahme der nach dem Bundesbeitrag verbliebenen Kosten durch den Kanton im Sinn von Art. 51 EG-USG scheidet demnach aus. (Verwaltungsgericht, B 2025

August 14, 2026

GS Garage GmbH in Liquidation, Wil (SG), neu GS Garage GmbH; Auflösung im Handelsregister gestrichen.

GS Garage GmbH in Liquidation, Wil (SG), neu GS Garage GmbH; Auflösung im Handelsregister gestrichen. Mutation GS Garage GmbH in Liquidation, Wil (SG), neu GS Garage GmbH Mutation GS Garage GmbH in Liquidation, Wil (SG), neu GS Garage GmbH GS Garage GmbH in Liquidation, in Wil (SG), CHE-385.701.213, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 137 vom 20.07.2026, Publ. 1006711189). Firma neu: GS Garage GmbH. Mit Entscheid vom 07.08.2026 hat das Kantonsgericht des Kantons St. Gallen der Beschwerde gegen den Entscheid der Konkursrichterin des Kreisgerichts Wil vom 13.07.2026 betreffend Konkurseröffnung aufschiebende Wirkung zuerkannt. Demnach wird die Eintragung betreffend Auflösung der Rechtseinheit infolge Konkurs im Handelsregister gestrichen. [gestrichen: Auflösung der Rechtseinheit durch Konkurs gemäss Konkurserkenntnis der Konkursrichterin des Kreisgerichts Wil vom 13.07.2026 mit Wirkung ab dem 13.07.2026, 09.30 Uhr.]

August 14, 2026