Der Angeklagte Erpressung mit Morddrohung in Hannover; Schutzgeldforderung 20.000 Euro

Der Angeklagte Erpressung mit Morddrohung in Hannover; Schutzgeldforderung 20.000 Euro Amtsgericht Hannover Terminsvorschau KW 33 | Amtsgericht Hannover Amtsgericht Hannover Terminsvorschau KW 33 In den kommenden beiden Wochen finden u.a. folgende Hauptverhandlungstermine statt: Fleischklopfer als Waffe in Hannover (11.08.) Verbotene NS-Symbole in Hannover (13.08.) Erpressung mit Morddrohung in Hannover (14.08.) Die Hauptverhandlungen dienen der Klärung, ob die mit der jeweiligen Anklageschrift bzw. dem jeweiligen Strafbefehl erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. ...

August 6, 2026

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen wird zurückgewiesen; Klägerin trägt Kosten der Revision.

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen wird zurückgewiesen; Klägerin trägt Kosten der Revision. 7 AZR 288/24 - Das Bundesarbeitsgericht Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 16. September 2024 – 12 SLa 177 24 – wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 16. September 2024 – 12 SLa 177 ...

August 6, 2026

E-Scooter-Fahrer haftet nach Unfall mit Taxi in München; voll haftbar und ersetzt Reparatur- und Gutachterkosten insgesamt

E-Scooter-Fahrer haftet nach Unfall mit Taxi in München; voll haftbar und ersetzt Reparatur- und Gutachterkosten insgesamt Urteil: E-Scooter-Fahrer haftet nach Unfall mit Taxi Urteil: E-Scooter-Fahrer haftet nach Unfall mit Taxi Wer mit dem E-Scooter gleich gegen mehrere Verkehrsregeln verstößt, kann bei einem Unfall vollständig haften. Ein Urteil des Amtsgerichts München. Der Fall: Ein Taxi wollte in der Münchner Innenstadt nach rechts abbiegen. Ihm kam ein E-Scooter-Fahrer auf dem Radweg in entgegengesetzter Richtung entgegen. Der E-Scooter-Fahrer hatte eine weitere Person als Beifahrer dabei , obwohl das verboten ist . Außerdem war er alkoholisiert : Atemalkoholgehalt 0,34 mg ...

August 6, 2026

Oberlandesgericht Köln Sitzungstermine

Oberlandesgericht Köln Sitzungstermine Oberlandesgericht Köln: Sitzungstermine Heute, den 05.08.2026 Donnerstag, den 06.08.2026 Freitag, den 07.08.2026 Montag, den 10.08.2026 Dienstag, den 11.08.2026 Mittwoch, den 12.08.2026 Nach Uhrzeit sortieren Nach Saal sortieren Nach Aktenzeichen sortieren aufsteigend sortieren absteigend sortieren Gerichtliche Urteile werden “im Namen des Volkes” verkündet. Aus diesem Grund sind Gerichtsverhandlungen in der Regel öffentlich, das heißt jede Bürgerin und jeder Bürger hat die Möglichkeit als Zuschauer an einem öffentlichen Gerichtstermin teilzunehmen. Auf dieser Seite finden Sie tagesaktuell die im Oberlandesgericht Köln stattfindenden Termine. ...

August 5, 2026

NonStop Bildung 1 GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Charlottenburg (Berlin); Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

NonStop Bildung 1 GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Charlottenburg (Berlin); Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3613 IN 1239/26 Gericht: Charlottenburg (Berlin) Name, Vorname / Bezeichnung: NonStop Bildung 1 GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 229347 3613 IN 1239/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. NonStop Bildung 1 GmbH, ehemals geschäftsansässig Oranienstraße 69, 10969 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Katarzyna Świst Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 229347 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Dienstleistungsbranche | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 21.07.2026 um 15.31 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Frank Brachwitz, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin. 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 01.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 01.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.07.2026

August 4, 2026

Osnabrücker Bischof Dominicus Meier erneut an die Apostolische Signatur berufen in Rom; Fünfjährige Amtszeit

Osnabrücker Bischof Dominicus Meier erneut an die Apostolische Signatur berufen in Rom; Fünfjährige Amtszeit Osnabrücker Bischof Meier weiter Richter am höchsten Kirchengericht | katholisch.de Osnabrücker Bischof Meier weiter Richter am höchsten Kirchengericht VERÖFFENTLICHT AM 04.08.2026 UM 12:40 UHR – LESEDAUER: 1 MINUTE OSNABRÜCK - Der Papst beruft den Osnabrücker Bischof Dominicus Meier erneut an die Apostolische Signatur. Weitere fünf Jahre wird er dort als Richter tätig sein und sich mit kirchenrechtlichen Streitfragen beschäftigen. ...

August 4, 2026

Staatsanwaltschaft Görlitz erhebt Anklage gegen 33-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Boxberg, Festgelände vor einer Bühne; Opfer starb zwei Wochen später

Staatsanwaltschaft Görlitz erhebt Anklage gegen 33-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Boxberg, Festgelände vor einer Bühne; Opfer starb zwei Wochen später Medienservice Sachsen - Pressemitteilung Seite 1 von 1 Medieninformation Staatsanwaltschaft Görlitz Ihre Ansprechpartnerin Aileen Reimann Durchwahl Telefon +49 3581 4696 824 presse@ stagr.justiz.sachsen.de* 03.08.2026 Anklage gegen 33-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge Staatanwaltschaft Görlitz erhebt Anklage zum Landgericht Görlitz Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens gegen einen 33-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer als Schwurgericht des Landgerichts Görlitz wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben. Dem Angeschuldigten liegt zur Last, einen 39-Jährigen in der Nacht auf den 19. Juli 2025 auf einem Festgelände in Boxberg derart heftig und unvermittelt vor einer Bühne gestoßen zu haben, dass dieser rücklings gegen eine dortige Betoneinfassung stürzte. Der Geschädigte verstarb etwa zwei Wochen nach der Tat an den Folgen der erlittenen schweren Kopfverletzungen. Körperverletzung mit Todesfolge ist mit Freiheitsstrafe von drei bis zu 15 Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, bedroht. Hausanschrift: Staatsanwaltschaft Görlitz Obermarkt 22 02826 Görlitz www.justiz.sachsen.de/stagr Zu erreichen mit dem Stadtbus und der Straßenbahn, Haltestelle Demianiplatz. Gekennzeichnete Behindertenparkplätze bendet sich auf dem Parkplatz Obermarkt. ...

August 3, 2026

Familie Nazeri kehrt nach Halstenbek, Schleswig-Holstein zurück; Gerichtliche Prüfung ermöglicht Rückkehr

Familie Nazeri kehrt nach Halstenbek, Schleswig-Holstein zurück; Gerichtliche Prüfung ermöglicht Rückkehr Familie Nazeri zurück in Schleswig-Holstein: FRSH Familie Nazeri zurück in Schleswig-Holstein Nach 6 Monaten Wohnungslosigkeit und sozialer Notlage in Griechenland kehrt Familie Nazeri endlich nach Halstenbek zurück. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein begrüßt die gelungene Rückholung. Am 22.07.2026 konnte die alleinerziehende Mutter mit ihren vier Kindern, aus Athen zurück nach Schleswig-Holstein fliegen. Dort wurden sie von Freundinnen und Unterstützerinnen in Empfang genommen. Diese Woche sollen sie nach Halstenbek zurückkommen und wieder ganz in der Nähe ihres alten Zuhauses wohnen. Für die Familie bedeutet das nach monatelangem Kampf endlich anzukommen und wieder in Sicherheit leben zu können. ...

August 3, 2026

Dr. Simon Schoenmaker zum Richter am Amtsgericht Meppen; Ernennung stärkt lokale Justizkompetenz

Dr. Simon Schoenmaker zum Richter am Amtsgericht Meppen; Ernennung stärkt lokale Justizkompetenz Aboservice für Presseinformationen | Amtsgericht Meppen Ministerien Ministerpräsident Staatskanzlei Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung Finanzministerium Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kultusministerium Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Justizministerium Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung ...

August 3, 2026

Landgericht Verden ändert Pressestelle am Landgericht Verden; ab 1. August 2026 wirksam

Landgericht Verden ändert Pressestelle am Landgericht Verden; ab 1. August 2026 wirksam Änderung in der Pressestelle zum 1. August 2026 beim Landgericht Verden | Landgericht Verden Ministerien Ministerpräsident Staatskanzlei Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung Finanzministerium Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kultusministerium Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Justizministerium Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung ...

August 3, 2026