Vermieter täuscht über nicht vorhandene Sicherheiten in Mieträumen, nach Ablauf des Mietverhältnisses weiter zur Verfügung; Verbindlichkeiten des Schuldners von der Restschuldbefreiung ausgenommen.
Vorsätzliche unerlaubte Handlung bei Täuschung über nicht vorhandene Sicherheiten
28.04.2026 - juris PraxisReport Insolvenz- und Sanierungsrecht Vorsätzliche unerlaubte Handlung bei Täuschung über nicht vorhandene Sicherheiten Stellt der Vermieter die Mieträume auch nach Ablauf des Mietverhältnisses weiter zur Verfügung, weil er über nicht vorhandene Sicherheiten im Hinblick auf die Nutzungsentschädigung getäuscht wurde, sind die entstandenen Verbindlichkeiten des Schuldners von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Der vollständige Artikel ist enthalten in juris PraxisReport Insolvenz- und Sanierungsrecht . Zugriff erhalten Sie mit: Zugriff erhalten Sie mit: juris DAV Nutzen Sie Rechtsprechung, Gesetze, Grundlagen-Literatur und die exklusive DAA-Onlinefortbildung mit 25 % Preisvorteil. juris Insolvenzrecht Die wichtigste Literatur zum Insolvenzrecht, davon 5 InsO-Top-Kommentare, intelligent verlinkt mit juris Rechtsprechung, Gesetzen und Verordnungen. juris Kommune Premium Das umfassendste Komplettpaket für die Kommunalverwaltung. juris Kommune Professionell Online-Zugriff auf die juris Recherche von allen Arbeitsplätzen Ihrer Kommune. juris Professionell Nutzen Sie Rechtsprechung, Bundes- und Europarecht, den juris PraxisKommentar BGB, rund 20 juris Zeitschriften sowie die juris Literaturnachweise. juris Spectrum Das umfangreichste juris Recherche-Paket über alle Rechtsgebiete: Rechtsprechung, Vorschriften, Fachliteratur - intelligent verlinkt, immer aktuell.