Opferhilfe Schweiz, Einführung der nationalen Opferhilfe-Nummer 142, Schweiz ab 1. Mai 2026; rund um die Uhr kostenlose, vertrauliche Beratung

Opferhilfe Schweiz, Einführung der nationalen Opferhilfe-Nummer 142, Schweiz ab 1. Mai 2026; rund um die Uhr kostenlose, vertrauliche Beratung Einführung der nationalen Opferhilfe-Nummer 142 Einführung der nationalen Opferhilfe-Nummer 142 Aus dem Departement des Innern Ab dem 1. Mai 2026 ist die Opferhilfe schweizweit unter der Nummer 142 erreichbar. Sie bietet Betroffenen von Gewalt und ihren Angehörigen rund um die Uhr kostenlose und vertrauliche Beratung. Die aktuellen Zahlen zur häuslichen Gewalt zeigen: Auch im Kanton St.Gallen steigt der Bedarf an Unterstützung. Am 1. Mai 2026 wird die nationale Opferhilfe-Nummer 142 eingeführt. Damit ist eine zentrale Forderung der Istanbul-Konvention – das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – erfüllt. Die Konvention ist in der Schweiz seit 2018 in Kraft. Die Opferhilfe-Nummer 142 kann von Personen konsultiert werden, die physische, psychische oder sexuelle Gewalt im privaten oder öffentlichen Raum erlebt haben. Sie ist eine kostenlose, rund um die Uhr erreichbare, niederschwellige und vertrauliche Anlaufstelle. Auch Angehörige sowie nahestehende Personen von Gewaltopfern können sich beraten lassen. Das Angebot steht unabhängig davon zur Verfügung, ob eine Strafanzeige erstattet wurde oder ob die Tatperson ermittelt werden konnte. Ebenso spielt es keine Rolle, ob die Straftat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. Im Zentrum steht die Beratung – die Nummer ersetzt keine Notrufnummern. Bei akuter Gefahr sind weiterhin die Notfall-nummern der Polizei (117) oder des Rettungsdiensts (144) zu wählen. Regionale Lösung für den Kanton St.Gallen Für die Umsetzung der nationalen Nummer 142 sind die Kantone zuständig. Der Kanton St.Gallen setzt dabei auf eine regionale Lösung. Die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden (deutschsprachig) und St.Gallen haben sich zu einer gemeinsamen Lösung zusammengeschlossen. An den Werktagen decken tagsüber die einzelnen Kantone über ihre jeweiligen Opferhilfestellen die Telefonanrufe ab. Konkret über die Opferhilfe SG – AR – AI, die Opferberatungsstelle Glarus und die Opferhilfe Graubünden. Ausserhalb dieser Zeiten nimmt die Stiftung Frauenhaus St.Gallen die Anrufe für alle fünf Kantone entgegen. Steigende Polizeiinterventionen und Beratungen zu häuslicher Gewalt Die heute veröffentlichte Statistik 2025 zur häuslichen Gewalt im Kanton St. Gallen zeigt: Der Bedarf an Hilfe und Unterstützung nimmt weiter zu. Die rund um die Uhr erreichbare nationale Opferhilfe-Nummer ist ein wichtiger Baustein, um diesem Bedarf zu begegnen. Im Jahr 2025 ist im Kanton St.Gallen die Zahl der polizeilichen Einsätze im häuslichen Bereich – wie bereits in den Vorjahren – weiter angestiegen und erreichte insgesamt 2'008 Interventionen. Bei über der Hälfte dieser Einsätze waren Minderjährige involviert, meist aufgrund partnerschaftlicher Gewalt zwischen Erwachsenen. Gleichzeitig nahmen mehr gewaltbetroffene Personen die Beratung der Opferhilfe in Anspruch, wobei es sich überwiegend um Frauen handelte. Das Frauenhaus verzeichnete weiterhin eine hohe Auslastung. Auch die Angebote der Bewährungshilfe für gewaltausübende Personen, mehrheitlich Männer, wurden vermehrt genutzt. In der Statistik sind jene Fälle erfasst, in denen betroffene Personen oder ihr Umfeld Hilfe und Unterstützung in Anspruch genommen haben. Daraus lässt sich jedoch nicht automatisch ableiten, dass die Fälle von häuslicher Gewalt tatsächlich zunehmen. Ebenso ist möglich, dass Betroffene vermehrt Zugang zu professionellen Hilfsangeboten finden. Das wiederum führt zu einem Anstieg in der Statistik. Klar ist, dass die grosse Mehrheit der Fälle von häuslicher Gewalt im Verborgenen bleibt und statistisch nicht erfasst wird.

May 1, 2026

Thomas Beck Kollokationsplan und Inventar Buchs SG; Gläubiger können Forderungen anfechten bis 21.05.2026

Thomas Beck Kollokationsplan und Inventar Buchs SG; Gläubiger können Forderungen anfechten bis 21.05.2026 Kollokationsplan und Inventar Thomas Beck, ausgeschlagene Erbschaft Kollokationsplan und Inventar Thomas Beck, ausgeschlagene Erbschaft Thomas Beck, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Wittnau AG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 24.10.1961 Todesdatum: 21.11.2025 Wohnhaft gewesen: Wiedenstrasse 44 9470 Buchs Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 21.05.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 11.05.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland, 8887 Mels

May 1, 2026

Waltraud Mülich vorläufige Konkursanzeige ausgeschlagene Erbschaft Rorschach; Konkurs eröffnet am 29.04.2026

Waltraud Mülich vorläufige Konkursanzeige ausgeschlagene Erbschaft Rorschach; Konkurs eröffnet am 29.04.2026 Vorläufige Konkursanzeige Waltraud Mülich, ausgeschlagene Erbschaft Vorläufige Konkursanzeige Waltraud Mülich, ausgeschlagene Erbschaft Waltraud Mülich, ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Österreich Geburtsdatum: 11.01.1941 Todesdatum: 27.02.2026 Wohnhaft gewesen: Signalstrasse 39 9400 Rorschach Datum der Konkurseröffnung: 29.04.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

May 1, 2026

GdP-Bezirk Bundespolizei Zoll 8. Ordentlicher Delegiertentag geht zu Ende Berlin; Über 200 Anträge beraten.

GdP-Bezirk Bundespolizei Zoll 8. Ordentlicher Delegiertentag geht zu Ende Berlin; Über 200 Anträge beraten. GdP-Bezirk Bundespolizei | Zoll - 8. Ordentlicher Delegiertentag geht zu Ende Ordentlicher Delegiertentaggeht zu Ende Am heutigen Donnerstag (30. April 2026) geht in Berlin der 8. Ordentliche Delegiertentag des GdP-Bezirks Bundespolizei | Zoll zu Ende. An drei Tagen haben die Delegierten unter anderem einen neuen Vorstand gewählt und über mehr als 200 Anträge beraten. Damit haben sie den Grundstein für die gewerkschaftliche Arbeit der kommenden vier Jahre gelegt. ...

May 1, 2026

Schleswig-Holstein diskutiert Generalverdacht statt Vertrauen; Antidiskriminierungsgesetz geprüft

Schleswig-Holstein diskutiert Generalverdacht statt Vertrauen; Antidiskriminierungsgesetz geprüft DP Ausgabe Mai 2026 jumpToMain site_logo Gewerkschaft der Polizei Schleswig-Holstein Benutzer Wonach suchst du? menu GdP 30.04.2026 DP Ausgabe Mai 2026 DP - DEUTSCHE POLIZEI Titelthema: GENERALVERDACHT STATT VERTRAUEN Braucht Schleswig-Holstein ein „Antidiskriminierungesetz“? Links & Downloads Ausgabe Mai 2026

May 1, 2026

wandtopay .com Kein Impressum Niedersachsen; Fakeshopwarnung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

wandtopay .com Kein Impressum Niedersachsen; Fakeshopwarnung der Verbraucherzentrale Niedersachsen wandtopay .com - Kein Impressum: Fakeshop | Verbraucherzentrale Niedersachsen wandtopay .com - Kein Impressum: Fakeshop Niedersachsen:wandtopay .com -Geldkarte in Zauberstab einlegen und einfach bezahlen? Klingt spannend.Dieser Shop hat kein Impressum, es ist keine verantwortliche Person benannt. Im Kleingedruckten ist eine amerikanische Adresse zu finden. Achtung Fakeshop.UnsereChecklistehilft Ihnen, wenn Sie auf einen Fakeshop hereingefallen sind.Zur Beratung perTelefon,Videoodervor Ort. Fakeshop-Finder: Prüfen Sie, ob ein Online-Shop seriös ist ...

May 1, 2026

Saskia Unkhoff – Qualifizierung zur Multiplikatorin für Prävention sexualisierter Gewalt – Braunschweig; Schulungen künftig im Zweierteam

Saskia Unkhoff – Qualifizierung zur Multiplikatorin für Prävention sexualisierter Gewalt – Braunschweig; Schulungen künftig im Zweierteam Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Uelsen I m Mai wächst Hoffnung leise – und Gott geht Schritt für Schritt mit. SEXUALISIERTE GEWALT KIRCHEN GRENZENLOS SEELSORGE GEMEINDE BRIEF Ausgabe 3 | Mai - Juni 2026 ANDACHT AUS DER GEMEINDE Prävention sexualisierter Gewalt in unserer Gemeinde Im Dezember habe ich an einem Ausbildungswochenende in Braunschweig sowie an einem weiteren Ausbildungstag im Januar die Qualifizierung zur Multiplikatorin für „Prävention sexualisierter Gewalt“ abgeschlossen. Die Ausbildung sowie die künftigen Schulungen orientieren sich an den Standards des EKD-Konzeptes „Hinschauen – Helfen – Han- deln“. Dahinter steht eine klare Haltung: Verantwortung überneh- men, aufmerksam sein und im Ernstfall wissen, was zu tun ist. Inhaltlich ging es in meiner Ausbildung um Grundlagenwissen zu sexualisierter Gewalt, Täterstrategien, Dynamiken von Grenzver- letzungen, rechtliche Fragen und konkrete Handlungsschritte bei Verdachtsmomenten. Ein Schwerpunkt lag darauf, wie Prävention verständlich, sensibel und praxisnah im Gemeindeleben umgesetzt werden kann. Ein wichtiger Bestandteil meiner Qualifizierung waren zudem drei Hospitationen bei Basisschulungen in anderen Gemeinden. Diese Basisschulungen vermitteln grundlegendes Wissen, schaffen Hand- lungssicherheit und bieten Raum für Fragen und Austausch. Da- bei habe ich erlebt, wie offen und konstruktiv über dieses sensible Thema gesprochen werden kann und wie sehr es entlastet, mehr Sicherheit im eigenen Handeln zu gewinnen. Künftig werde ich mit diesem Schwerpunkt vor allem in unserer eigenen Gemeinde unterwegs sein und hier entsprechende Basis- schulungen anbieten. Wir werden die Schulungen grundsätzlich im Zweierteam durchführen. Das sorgt für fachliche Qualität, unter- schiedliche Perspektiven und eine gute Begleitung – auch dann, wenn Gespräche sensibel werden. Vielleicht denken manche: „So etwas passiert doch bei uns nicht.“ Doch sexualisierte Gewalt ist kein Randthema und kein Problem „der anderen“. Sie kann überall dort vorkommen, wo Vertrauen besteht und Kirche ist ein Vertrauensraum. Genau deshalb ist es wichtig, dass wir uns bewusst damit auseinandersetzen. Warum braucht es Prävention? Sexualisierte Gewalt geschieht meist nicht plötzlich, sondern ent- wickelt sich über Grenzverletzungen und ausgenutztes Vertrauen. Prävention setzt genau hier an: Sie stärkt Aufmerksamkeit, fördert eine Kultur des Respekts und schafft klare Strukturen. Das bedeutet konkret: • Grenzen wahrnehmen und achten • transparente Regeln und Abläufe haben • Unsicherheiten ansprechen dürfen • im Ernstfall wissen, wie man verant- wortlich handelt Es geht nicht darum, Misstrauen zu säen. Es geht darum, Verantwortung zu über- nehmen. Für alle Mitarbeitenden mit Kontakt zu Minderjährigen sind diese Schulungen verpflichtend. Darüber hinaus verstehe ich Prävention als gemeinsame Aufgabe unserer Gemeinde. Denn der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist kein Zu- satzthema – er gehört zur Mitte unseres kirchlichen Handelns. Ich freue mich darauf, dieses wichtige Thema in unserer Gemeinde weiter zu verankern. Herzlich Saskia Unkhoff - Gemeindepädagogin Das kennen doch die meisten irgendwie, oder? Es ist die erste Frage aus dem Heidelberger Katechismus. „Dass ich mit Leib und Seele, im Leben und im Sterben nicht mir, sondern meinem getreuen Heiland Jesus Christus gehöre.“ So lautet der Beginn der (langen) Antwort! ...

May 1, 2026

18-jähriger Mann kollidiert frontal mit Kandelaber in Glattpark, Opfikon; schwere Verletzungen

18-jähriger Mann kollidiert frontal mit Kandelaber in Glattpark, Opfikon; schwere Verletzungen Schwerer Unfall in Glattpark: 18-jähriger verletzt | Region Bülach Schwerer Unfall in Glattpark: 18-jähriger verletzt Ein dramatischer Unfall erschüttert den Glattpark in Opfikon. Am Donnerstagnachmittag kollidiert ein 18-jähriger Mann mit seinem dreirädrigen Kleinmotorfahrzeug auf einem Radweg neben der Thurgauerstrasse frontal mit einem Kandelaber. Gegen 13.45 Uhr kommt es zum folgenschweren Aufprall. Warum der junge Mann die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, ist noch unklar. Die Wucht der Kollision ist enorm. Der Fahrer zieht sich schwere Verletzungen zu. ...

April 30, 2026

Pater Jörg Alt muss letztes Urteil abwarten in München; Beweisaufnahme abgeschlossen, Verhandlung folgt

Pater Jörg Alt muss letztes Urteil abwarten in München; Beweisaufnahme abgeschlossen, Verhandlung folgt Klima-Pater Jörg Alt muss auf letztes Urteil noch warten - katholisch.de Klima-Pater Jörg Alt muss auf letztes Urteil noch warten München‐ War der Rückstau durch die Blockade vor Bayerns Staatskanzlei 50, 150 oder 600 Meter lang? Diese und andere Fragen bewegten das Gericht – dabei will Pater Jörg Alt die Welt doch gerade vor der Klimakatastrophe bewahren. ...

April 30, 2026

Gesundheitsamt Erstbelehrung für Lebensmittelpersonal in Niesky; Termin im Vorfeld zwingend zu vereinbaren

Gesundheitsamt Erstbelehrung für Lebensmittelpersonal in Niesky; Termin im Vorfeld zwingend zu vereinbaren Veranstaltungen in Sachsen | Veranstaltungsportal Sachsen Sie können gezielt nach Beteiligungsverfahren zu bestimmten Themen und Beteiligungsformaten in Ihrer Region suchen. Abgeschlossene Beteiligungsverfahren finden Sie unter „Beendete Beteiligungen“. Aktuelle Veranstaltungen0Aktuelle Veranstaltungen: 0 Ergebnisse Beendete Veranstaltungen0Beendete Veranstaltungen: 0 Ergebnisse Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) - in Niesky 29.06.2026, 09.30 Uhr Durch das Gesundheitsamt erfolgt die Erstbelehrung für Personal, das Umgang mit Lebensmitteln entsprechend §§ 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hat. Diese ist notwendig zur Ausübung der Tätigkeit. ...

April 30, 2026