KBV Anbietermeeting der Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Anmeldeschluss: Sep 28, 2026

KBV Anbietermeeting der Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Anmeldeschluss: Sep 28, 2026 Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

August 7, 2026

Deutsche Versicherungsunternehmen Beitrittserklärung zu Verhaltensregeln Datenschutz Deutschland; Viele Unterzeichner

Deutsche Versicherungsunternehmen Beitrittserklärung zu Verhaltensregeln Datenschutz Deutschland; Viele Unterzeichner Unternehmen Beitritt mit Wirkung zum 1 Achmea Schadeverzekeringen NV 01.08.2021 2 ADAC Autoversicherung AG 24.01.2022 3 ADLER Versicherung AG 01.01.2013 4 ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG 01.01.2014 5 Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse AG 01.01.2014 6 Allianz Direct Versicherungs-AG 01.01.2015 7 Allianz Lebensversicherungs-AG 01.01.2014 8 Allianz Pensionsfonds AG 01.01.2015 9 Allianz Pensionskasse AG 01.01.2015 10 Allianz Private Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft 01.01.2014 11 Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft 01.01.2014 12 ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G. 01.01.2014 13 ALTE LEIPZIGER Pensionsfonds AG 01.01.2014 14 ALTE LEIPZIGER Pensionskasse Aktiengesellschaft 01.01.2014 15 ALTE LEIPZIGER Versicherung Aktiengesellschaft 01.01.2014 16 ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG 01.03.2013 17 ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G. 01.03.2013 18 Ammerländer Versicherung VVaG 01.01.2025 19 ARAG Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft 01.07.2013 20 ARAG Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft 01.07.2013 21 ARAG SE 01.07.2013 22 ASSTEL Sachversicherung Aktiengesellschaft 01.01.2014 23 astra Versicherung AG 01.08.2023 24 AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-Aktiengesellschaft 01.01.2015 25 AXA easy Versicherung AG 01.01.2014 26 AXA Krankenversicherung AG 01.01.2014 Stand: 05.08.2026 Verzeichnis der Versicherungsunternehmen, die die Beitrittserklärung zu den Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft unterzeichnet haben Seite 1 von 9 ...

August 7, 2026

EU oppdaterer KI-forordningen i Brussel; innført forbud mot ikke-samtykkede intime deepfakes

EU oppdaterer KI-forordningen i Brussel; innført forbud mot ikke-samtykkede intime deepfakes EU endrer KI-loven | BI EU har oppdatert og «forenklet» KI-forordningen før den har trådt i kraft fullt ut. Hva er det som foregår? Like før Europaparlamentets sommerferie stemte 423 parlamentarikere for den såkalte «digitale Omnibus for KI» og de nye reglene trer i kraft allerede fra og med august. Teknisk sett er det tale om en lov som endrer EUs KI-forordning. Ja, nettopp den loven som ble vedtatt for litt over to år siden og rost som en av de første KI-lovene i verden og som Norge nå er i gang med å implementere. ...

August 7, 2026

KBV Anbietermeeting Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Anmeldeschluss Sep 28, 2026

KBV Anbietermeeting Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Anmeldeschluss Sep 28, 2026 Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

August 6, 2026

Stadtbücherei Plön Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung; Fernleihe 2 €, Online-Bestellung 1 €.

Stadtbücherei Plön Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung; Fernleihe 2 €, Online-Bestellung 1 €. Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Plön Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i. d. F. vom 28.02.2003, zuletzt geändert durch Ges. v. 25.07.2025 (GVOBl. Nr. 121) sowie der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 4 und 6 Abs. 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig - Holstein i. d. F. vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Ges. v. 04.05.2022 (GVOBl. S. 564) wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 01.07.2026 folgende Satzung erlassen: § 1 Allgemeines (1) Die Stadtbücherei Plön ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Plön. (2) Sie stellt Bücher und andere Druckerzeugnisse sowie Bild-, Ton- und Datenträger (im Folgenden Medien genannt) zur Benutzung zur Verfügung. § 2 Benutzerkreis und Anmeldung (1) Jede Person ist im Rahmen dieser Satzung berechtigt, Medien zu entleihen. (2) Die Anmeldung erfolgt persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder gültigen Reisepasses in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung. Kinder und Jugendliche ohne eigenen Ausweis legen den Nachweis einer erziehungsberechtigten Person vor. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist außerdem die schriftliche Einwilligung einer erziehungsberechtigten Person erforderlich. (3) Mit der Anmeldung erkennt die nutzende Person beziehungsweise deren gesetzliche Vertretung diese Satzung durch eigenhändige Unterschrift an Die Benutzungs- und Gebührensatzung liegt in der Stadtbücherei aus und wird auf Verlangen ausgehändigt. (4) Nach erfolgter Anmeldung wird der nutzenden Person ein Benutzerausweis ausgestellt. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Stadtbücherei. Der Verlust des Benutzerausweises sowie jede Änderung der Anschrift sind der Stadtbücherei unverzüglich anzuzeigen. Der Benutzerausweis ist zurückzugeben, wenn die Stadtbücherei dies verlangt oder die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr vorliegen. (5) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhebt und verarbeitet die Stadtbücherei personenbezogene Daten der Nutzenden im erforderlichen Umfang elektronisch nach den Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung (siehe § 10). § 3 Benutzung (1) Für alle Benutzungsvorgänge (Entleihung, Rückgabe, Verlängerung, Vormerkung, Zahlung u.a.) ist der gültige Benutzerausweis vorzulegen. (2) Medien werden für die Dauer von einer bzw. drei Wochen ausgeliehen. In begründeten Ausnahmefällen und für bestimmte Mediengruppen kann die Leihfrist verkürzt oder verlängert werden. Die entliehenen Medien sind der Stadtbücherei fristgerecht und unaufgefordert zurückzugeben. (3) Für bestimmte Mediengruppen kann die Leihfrist vor ihrem Ablauf auf Antrag maximal zweimal verlängert werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt. Auf Verlangen sind dabei die entliehenen Medien vorzulegen. (4) Die Stadtbücherei ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern. (5) Ausgeliehene Medien bestimmter Mediengruppen können vorgemerkt werden. (6) Die Stadtbücherei kann einzelne Medien von der Ausleihe ausschließen. Dies gilt insbesondere für Zeitungen und Nachschlagewerke im Präsenzbestand. (7) Die Stadtbücherei ist berechtigt, die Anzahl der gleichzeitig an eine nutzende Person zu verleihenden Medien zu beschränken. Seite 1 ...

August 6, 2026

Bayerische Vermessungsverwaltung bietet Katasterauszug zur Bauvorlage online in Bayern; Zugang nur mit Genehmigung durch LDBV

Bayerische Vermessungsverwaltung bietet Katasterauszug zur Bauvorlage online in Bayern; Zugang nur mit Genehmigung durch LDBV Bayerische Vermessungsverwaltung Katasterauszug zur Bauvorlage Produktinformation Der Onlinedienst „Katasterauszug zur Bauvorlage“ ermöglicht den einfachen und schnellen Online-Abruf der katastertechnischen Unterlagen nach den Vorgaben des § 7 der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV). Aktuelle Auszüge aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden in Form eines „Katasterauszugs zur Bauvorlage“ bereitgestellt und können direkt durch die zuständige Gemeinde an einen Bauwerber abgegeben werden. ...

August 6, 2026

Alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten nehmen an der bundesweiten Befragung der KBV zur Digitalisierung in Deutschland; bis 23. August möglich.

Alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten nehmen an der bundesweiten Befragung der KBV zur Digitalisierung in Deutschland; bis 23. August möglich. KBV - PraxisBarometer Digitalisierung – Befragung für alle offen PraxisBarometer Digitalisierung – Befragung für alle offen Seit Montag können alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten an der bundesweiten Befragung der KBV zur Digitalisierung teilnehmen. Im Mittelpunkt des diesjährigen PraxisBarometers steht die elektronische Patientenakte. Die Teilnahme an der freiwilligen und anonymen Online-Befragung ist bis 23. August möglich. ...

August 6, 2026

KBV veröffentlicht Richtlinien sichere Videokommunikation Praxen; BSI IT-Sicherheitskennzeichen erleichtert Auswahl sicherer Dienste

KBV veröffentlicht Richtlinien sichere Videokommunikation Praxen; BSI IT-Sicherheitskennzeichen erleichtert Auswahl sicherer Dienste KBV - Sichere Videokommunikation: Darauf sollten Praxen achten Sichere Videokommunikation: Darauf sollten Praxen achten Für Videosprechstunden und Telekonsilien gibt es klare Sicherheitsvorgaben. Doch wie verhält es sich zum Beispiel bei Videokonferenzen, um im Team Organisatorisches zu besprechen? Worauf Praxen bei der Videokommunikation achten sollten, stellen wir im vierzehnten Teil unserer Serie vor. Videosprechstunden mit Patienten gehören in vielen Praxen zum Alltag. Ärzte und Psychotherapeuten nutzen hierfür zertifizierte Videodienstanbieter, damit sensible Patientendaten geschützt sind. Für Telekonsilien, die per Videokonferenz stattfinden können, gelten ebenfalls klare Sicherheitsvorgaben. In beiden Fällen ist also für einen geeigneten Schutz gesorgt. ...

August 6, 2026

Komm.ONE erwirbt Anteile an der Berliner Telecomputer GmbH; Verkehrswesen wird bundesweit modernisiert.

Komm.ONE erwirbt Anteile an der Berliner Telecomputer GmbH; Verkehrswesen wird bundesweit modernisiert. Seite 1 von 2 PRESSEMITTEILUNG Bundesweite Stärkung des digitalen Verkehrswesens: Komm.ONE wird neue Gesellschafterin der Telecomputer GmbH Stuttgart, 06. August 2026 – Rückwirkend zum 01.01.2026 hat die Komm.ONE wie geplant Anteile an der Berliner Telecomputer GmbH erworben. Der auf der Smart Country Convention 2025 initiierte Zusammenschluss öffentlicher IT- Dienstleister im Verkehrswesen unter dem Dach der Telecomputer GmbH erreicht damit den nächsten Meilenstein. Gleichzeitig hat die Telecomputer auch die hessische ekom21 in den Kreis der Gesellschafter aufgenommen und die Verkehrswesen-Bereiche der kommunalen IT-Dienstleister KDO und regio iT übernommen. Mit diesen Schritten werden die Kompetenzen, Ressourcen und langjährigen Erfahrungen aller Fachverfahrenshersteller für das Kfz- Zulassungswesen in der Telecomputer zusammengeführt. Gemeinsam mit ihren Gesellschaftern trägt Telecomputer damit den Plänen der föderalen Modernisierungsagenda des Bundes Rechnung. ...

August 6, 2026

Weserfähre fährt ab sofort für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende ab der Seebäderkaje; Neuer Fährbetrieb ab Seebäderkaje

Weserfähre fährt ab sofort für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende ab der Seebäderkaje; Neuer Fährbetrieb ab Seebäderkaje Diese Webseite verwendet einwilligungsbedürftige Cookies und Dienste Die Weserfähre fährt ab sofort für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende ab der Seebäderkaje. Informationen zum Fahrplan unter https: weserfaehre.de. Benachrichtigungen von Bremerhaven.de via Web Push Mit diesem Service haben Sie die Möglichkeit, von ausgewählten Nachrichten automatische Benachrichtigungen von Bremerhaven.de zu erhalten. Dazu werden keine personenbezogenen Daten bei uns gespeichert. Die einzigen Daten, die wir speichern müssen, sind Ihre Auswahl der Nachrichten, die Sie abonnieren wollen. Eine Kopie dieser Daten wird auch lokal bei Ihnen auf dem Gerät gespeichert. Uns ist es nicht möglich anhand der übergebenen Daten eine Person zu identifizieren. Zum Senden und Empfangen der Nachrichten wird ein vom Ihrem Browseranbieter zur Verfügung gestellter Service namens “Web Push” genutzt. Sie können jederzeit die Einstellungen bei unseren Datenschutzeinstellungen anpassen und die Benachrichtigungsfunktion wieder deaktivieren. Informationen zu den Benachrichtigungen: Die Benachrichtigungsfunktion wird momentan nicht von allen Geräten unterstützt. Um Benachrichtigungen erhalten zu können, muss der Browser auf einigen Geräten im Hintergrund geöffnet sein. Sollten Sie Bremerhaven.de länger als 14 Tage nicht besucht haben, werden die Benachrichtigungen eventuell von ihrem Gerät automatisch abgestellt. Sollten keine aktuellen Informationen für die von Ihnen ausgewählten Nachrichten vorliegen erfolgt auch keine Benachrichtigung. Wir weisen Sie auf das Risiko hin, dass die Dienstleister, die über Ihren Browser zum Einsatz kommen, aus einem Drittland (USA) kommen, bei dem kein angemessenes Datenschutzniveau existiert. Mit der Aktivierung haben Sie aktiv einer Einwilligung gem. Artikel 49 Absatz 1 lit a) EU-Datenschutzgrundverordnung zugestimmt. Um die Benachrichtigungen zu aktivieren, drücken Sie bitte auf den folgenden Knopf und bestätigen Sie die Abfrage ihres Browsers Stadtkasse Bremerhaven für Publikumsverkehr geschlossen Die Stadtkasse Bremerhaven bleibt in der Zeit von Montag, dem 10. August, bis Mittwoch, dem 12. August 2026, wegen einer internen Fortbildung für den Publikumsverkehr geschlossen. Ab Donnerstag, dem 13. August 2026, ist die Stadtkasse wie gewohnt von Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr erreichbar sowie zusätzlich montags von 15.00 bis 17.00 Uhr. Für diesen Artikel wurden folgende Schlagworte vergeben Diese Webseite verwendet einwilligungsbedürftige Cookies und Dienste Um das Informationsangebot unserer Internetseite nutzerfreundlicher zu gestalten, verwenden wir u. a. einwilligungsbedürftige Cookies und Dienste. Wir unterscheiden zwischen: notwendigen und daher obligatorischen Cookies und Diensten, eigenen Cookies und Diensten (voreingestellt) sowie einwilligungsbedürftigen Cookies und Diensten (nicht voreingestellt). Wir setzen in diesem Rahmen auch Dienstleister aus den USA ein. In den USA existiert kein angemessenes Datenschutzniveau. Das birgt das Risiko des unbemerkten Zugriffs durch Behörden, das Fehlen von Betroffenenrechten, fehlende Rechtsmittel und den Kontrollverlust über Ihre Daten. Wenn Sie Cookies zulassen, werden wir diese zu den oben genannten Zwecken verwenden. Sofern Sie die Cookies nicht zulassen, beschränken wir den Einsatz auf die notwendigen Cookies und es findet keine Übermittlung in die USA statt. Wenn Sie „Voreingestellte Cookies zulassen“ anklicken, haben Sie dem Einsatz der notwendigen und eigenen Cookies zugestimmt. Alternativ können Sie sich die Datenschutzeinstellungen im Detail anschauen und bei Bedarf die Einstellungen ändern oder Ihre Einwilligung jederzeit ändern oder widerrufen. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Internetseite zur Verfügung stehen. KI-Bürgerservice-Chatbot Um den Chatbot benutzen zu können, müssen Sie der Verwendung von KI-Bürgerservice-Chatbot (inkl. Datenübertragung) zustimmen. Hierbei wird der Dienstleister neuraflow GmbH eingesetzt. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde (z. B. eine Einwilligung zur Speicherung von Cookies), erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar auf der Seite Datenschutzeinstellungen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

August 6, 2026