Komm.ONE erwirbt Anteile an der Berliner Telecomputer GmbH; Verkehrswesen wird bundesweit modernisiert.

Komm.ONE erwirbt Anteile an der Berliner Telecomputer GmbH; Verkehrswesen wird bundesweit modernisiert. Seite 1 von 2 PRESSEMITTEILUNG Bundesweite Stärkung des digitalen Verkehrswesens: Komm.ONE wird neue Gesellschafterin der Telecomputer GmbH Stuttgart, 06. August 2026 – Rückwirkend zum 01.01.2026 hat die Komm.ONE wie geplant Anteile an der Berliner Telecomputer GmbH erworben. Der auf der Smart Country Convention 2025 initiierte Zusammenschluss öffentlicher IT- Dienstleister im Verkehrswesen unter dem Dach der Telecomputer GmbH erreicht damit den nächsten Meilenstein. Gleichzeitig hat die Telecomputer auch die hessische ekom21 in den Kreis der Gesellschafter aufgenommen und die Verkehrswesen-Bereiche der kommunalen IT-Dienstleister KDO und regio iT übernommen. Mit diesen Schritten werden die Kompetenzen, Ressourcen und langjährigen Erfahrungen aller Fachverfahrenshersteller für das Kfz- Zulassungswesen in der Telecomputer zusammengeführt. Gemeinsam mit ihren Gesellschaftern trägt Telecomputer damit den Plänen der föderalen Modernisierungsagenda des Bundes Rechnung. ...

August 6, 2026

Weserfähre fährt ab sofort für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende ab der Seebäderkaje; Neuer Fährbetrieb ab Seebäderkaje

Weserfähre fährt ab sofort für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende ab der Seebäderkaje; Neuer Fährbetrieb ab Seebäderkaje Diese Webseite verwendet einwilligungsbedürftige Cookies und Dienste Die Weserfähre fährt ab sofort für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende ab der Seebäderkaje. Informationen zum Fahrplan unter https: weserfaehre.de. Benachrichtigungen von Bremerhaven.de via Web Push Mit diesem Service haben Sie die Möglichkeit, von ausgewählten Nachrichten automatische Benachrichtigungen von Bremerhaven.de zu erhalten. Dazu werden keine personenbezogenen Daten bei uns gespeichert. Die einzigen Daten, die wir speichern müssen, sind Ihre Auswahl der Nachrichten, die Sie abonnieren wollen. Eine Kopie dieser Daten wird auch lokal bei Ihnen auf dem Gerät gespeichert. Uns ist es nicht möglich anhand der übergebenen Daten eine Person zu identifizieren. Zum Senden und Empfangen der Nachrichten wird ein vom Ihrem Browseranbieter zur Verfügung gestellter Service namens “Web Push” genutzt. Sie können jederzeit die Einstellungen bei unseren Datenschutzeinstellungen anpassen und die Benachrichtigungsfunktion wieder deaktivieren. Informationen zu den Benachrichtigungen: Die Benachrichtigungsfunktion wird momentan nicht von allen Geräten unterstützt. Um Benachrichtigungen erhalten zu können, muss der Browser auf einigen Geräten im Hintergrund geöffnet sein. Sollten Sie Bremerhaven.de länger als 14 Tage nicht besucht haben, werden die Benachrichtigungen eventuell von ihrem Gerät automatisch abgestellt. Sollten keine aktuellen Informationen für die von Ihnen ausgewählten Nachrichten vorliegen erfolgt auch keine Benachrichtigung. Wir weisen Sie auf das Risiko hin, dass die Dienstleister, die über Ihren Browser zum Einsatz kommen, aus einem Drittland (USA) kommen, bei dem kein angemessenes Datenschutzniveau existiert. Mit der Aktivierung haben Sie aktiv einer Einwilligung gem. Artikel 49 Absatz 1 lit a) EU-Datenschutzgrundverordnung zugestimmt. Um die Benachrichtigungen zu aktivieren, drücken Sie bitte auf den folgenden Knopf und bestätigen Sie die Abfrage ihres Browsers Stadtkasse Bremerhaven für Publikumsverkehr geschlossen Die Stadtkasse Bremerhaven bleibt in der Zeit von Montag, dem 10. August, bis Mittwoch, dem 12. August 2026, wegen einer internen Fortbildung für den Publikumsverkehr geschlossen. Ab Donnerstag, dem 13. August 2026, ist die Stadtkasse wie gewohnt von Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr erreichbar sowie zusätzlich montags von 15.00 bis 17.00 Uhr. Für diesen Artikel wurden folgende Schlagworte vergeben Diese Webseite verwendet einwilligungsbedürftige Cookies und Dienste Um das Informationsangebot unserer Internetseite nutzerfreundlicher zu gestalten, verwenden wir u. a. einwilligungsbedürftige Cookies und Dienste. Wir unterscheiden zwischen: notwendigen und daher obligatorischen Cookies und Diensten, eigenen Cookies und Diensten (voreingestellt) sowie einwilligungsbedürftigen Cookies und Diensten (nicht voreingestellt). Wir setzen in diesem Rahmen auch Dienstleister aus den USA ein. In den USA existiert kein angemessenes Datenschutzniveau. Das birgt das Risiko des unbemerkten Zugriffs durch Behörden, das Fehlen von Betroffenenrechten, fehlende Rechtsmittel und den Kontrollverlust über Ihre Daten. Wenn Sie Cookies zulassen, werden wir diese zu den oben genannten Zwecken verwenden. Sofern Sie die Cookies nicht zulassen, beschränken wir den Einsatz auf die notwendigen Cookies und es findet keine Übermittlung in die USA statt. Wenn Sie „Voreingestellte Cookies zulassen“ anklicken, haben Sie dem Einsatz der notwendigen und eigenen Cookies zugestimmt. Alternativ können Sie sich die Datenschutzeinstellungen im Detail anschauen und bei Bedarf die Einstellungen ändern oder Ihre Einwilligung jederzeit ändern oder widerrufen. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Internetseite zur Verfügung stehen. KI-Bürgerservice-Chatbot Um den Chatbot benutzen zu können, müssen Sie der Verwendung von KI-Bürgerservice-Chatbot (inkl. Datenübertragung) zustimmen. Hierbei wird der Dienstleister neuraflow GmbH eingesetzt. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde (z. B. eine Einwilligung zur Speicherung von Cookies), erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar auf der Seite Datenschutzeinstellungen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

August 6, 2026

Handwerksbetriebe setzen KI in der EU ein und prüfen Transparenzpflichten seit 2. August 2026; Ausnahme: Texte zu öffentlichem Interesse ohne Prüfung

Handwerksbetriebe setzen KI in der EU ein und prüfen Transparenzpflichten seit 2. August 2026; Ausnahme: Texte zu öffentlichem Interesse ohne Prüfung EU AI ActKI richtig kennzeichnen Seite aktualisiert am 06. August 2026 EU AI Act KI richtig kennzeichnen Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung, dem EU AI Act. Handwerksbetriebe, die ChatGPT, Bild-KI oder andere KI-Werkzeuge nutzen, sollten deshalb wissen: Was muss gekennzeichnet werden – und was nicht? ...

August 6, 2026

LfDI Bremen beabsichtigt, Informatiker/in (w/m/d) in Bremerhaven einzustellen; Beamtung möglich

LfDI Bremen beabsichtigt, Informatiker/in (w/m/d) in Bremerhaven einzustellen; Beamtung möglich eine Informatikerin oder einen Informatiker (w/m/d) – Bremerhaven.de Benachrichtigungen von Bremerhaven.de via Web Push Mit diesem Service haben Sie die Möglichkeit, von ausgewählten Nachrichten automatische Benachrichtigungen von Bremerhaven.de zu erhalten. Dazu werden keine personenbezogenen Daten bei uns gespeichert. Die einzigen Daten, die wir speichern müssen, sind Ihre Auswahl der Nachrichten, die Sie abonnieren wollen. Eine Kopie dieser Daten wird auch lokal bei Ihnen auf dem Gerät gespeichert. Uns ist es nicht möglich anhand der übergebenen Daten eine Person zu identifizieren. ...

August 6, 2026

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Gössenheim fasst Beschlüsse zu Erläuterungen, Aufgabenverteilung, Entschädigung, FlurbG-Bestimmungen, Beauftragten, Wegbaumeister und Pflanzmeister; Beschlussfähigkeit bestätigt

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Gössenheim fasst Beschlüsse zu Erläuterungen, Aufgabenverteilung, Entschädigung, FlurbG-Bestimmungen, Beauftragten, Wegbaumeister und Pflanzmeister; Beschlussfähigkeit bestätigt Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Seite 1 von 2 Dorferneuerung Gössenheim 3 Gemeinde Gössenheim, Landkreis Main-Spessart Bekanntmachung Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat in seiner öffentlichen Sit- zung vom 13.07.2026 Beschlüsse gefasst und Feststellungen getroffen über: 1. Erläuterungen zur Teilnehmergemeinschaft, Aufgabenvertei- lung im Vorstand, Entschädigung der Vorstandsmitglieder 1.1. Erläuterungen und Bestimmungen zu §§ 16 – 26 Flurbereinigungsge- setz –FlurbG–, Art. 2 und 4 AGFlurbG sowie zu den Vollzugsbestim- mungen 1.2. Bestellung des “örtlich Beauftragten des Vorsitzenden des Vor- stands” 1.3. Bestellung des Wegebaumeisters 1.4. Bestellung des Pflanzmeisters 1.5. Sitzungen des Vorstands 1.6. Entschädigung der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder 1.7. Verpflichtung von Vorstandsmitgliedern (sofern in Abwesenheit gewählt) ...

August 6, 2026

KBV 32. Anbietermeeting der Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Anmeldeschluss 28. Sep 2026

KBV 32. Anbietermeeting der Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Anmeldeschluss 28. Sep 2026 Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

August 5, 2026

KBV Anbietermeeting zur Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Anmeldeschluss 28. Sep 2026

KBV Anbietermeeting zur Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Anmeldeschluss 28. Sep 2026 Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

August 5, 2026

KBV 32. Anbietermeeting der Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Hybrid vor Ort/Zoom, Anmeldeschluss 28.09.2026

KBV 32. Anbietermeeting der Digitalisierung in der Versorgung Berlin; Hybrid vor Ort/Zoom, Anmeldeschluss 28.09.2026 Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

August 5, 2026

KBV 32. Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Berlin

KBV 32. Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Berlin Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

August 4, 2026

Anbieter von KI-Systemen wie Google, Meta oder OpenAI in der EU müssen Nutzende darauf hinweisen, wenn sie interagieren; Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.

Anbieter von KI-Systemen wie Google, Meta oder OpenAI in der EU müssen Nutzende darauf hinweisen, wenn sie interagieren; Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026. Neue Pflichten für KI-Inhalte Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO). Anbieter und Unternehmen müssen bestimmte KI-generierte oder manipulierte Inhalte kennzeichnen. Privatpersonen sind von den Vorgaben nicht betroffen, wenn sie KI-Inhalte privat veröffentlichen oder teilen. Anbieter müssen Herkunft kenntlich machen ...

August 4, 2026