Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte, Provider und Applikationsanbieter, 32. Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung in Berlin; Vor-Ort- oder Online-Teilnahme möglich

Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte, Provider und Applikationsanbieter, 32. Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung in Berlin; Vor-Ort- oder Online-Teilnahme möglich Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

August 13, 2026

Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA) lehnt gesetzliche Verankerung der DSK im BDSG in Deutschland ab; One-Stop-Shop im BDSG-E gefordert

Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA) lehnt gesetzliche Verankerung der DSK im BDSG in Deutschland ab; One-Stop-Shop im BDSG-E gefordert Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027762 12.08.2026 16:04:12 Seite 1 von 2 R001243/RV0027762 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 12.08.2026 um 16:04 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Gesetzliche Verankerung der DSK im BDSG nur bei verbindlichen Transparenz-, Konsultations- und Beteiligungsmechanismen Aktuell seit 12.08.2026 16:04:12 Aktiv vom 12.08.2026 bis 13.08.2026 Angegeben von: am 12.08.2026 ...

August 13, 2026

Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. Detailansicht des Regelungsvorhabens in Deutschland

Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. Detailansicht des Regelungsvorhabens in Deutschland Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0014271 13.08.2026 13:49:22 Seite 1 von 2 R000815/RV0014271 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 13.08.2026 um 13:49 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Klare datenschutzrechtliche Befugnisse für Gesundheits- und Präventionsprogramme für PKV-Versicherte schaffen Aktuell seit 13.08.2026 13:49:22 Angegeben von: am 14.01.2025 Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (R000815) Beschreibung: Für die PKV müssen hinreichend klare datenschutzrechtliche Verarbeitungsbefugnisse geschaffen werden, um rechtssicher Gesundheits- und Präventionsprogramme anbieten und durchführen zu können. Betroffene Interessenbereiche (2) ...

August 13, 2026

Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. fordert klare datenschutzrechtliche Befugnisse für Gesundheits- und Präventionsprogramme der PKV-Versicherten in Deutschland; Rechtssichere PKV-Programme möglich

Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. fordert klare datenschutzrechtliche Befugnisse für Gesundheits- und Präventionsprogramme der PKV-Versicherten in Deutschland; Rechtssichere PKV-Programme möglich Lobbyregister-Stellungnahme SG2608130011 von “Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.” Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 4 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Klare datenschutzrechtliche Befugnisse für Gesundheits- und Präventionsprogramme für PKV-Versicherte schaffen Für die PKV müssen hinreichend klare datenschutzrechtliche Verarbeitungsbefugnisse geschaffen werden, um rechtssicher Gesundheits- und Präventionsprogramme anbieten und durchführen zu können. ...

August 13, 2026

Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. Lobbyregister-Regelungsvorhaben Deutschland; rechtssichere Gesundheits- und Präventionsprogramme möglich

Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. Lobbyregister-Regelungsvorhaben Deutschland; rechtssichere Gesundheits- und Präventionsprogramme möglich Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.” Klare datenschutzrechtliche Befugnisse für Gesundheits- und Präventionsprogramme für PKV-Versicherte schaffen Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (R000815) am 14.01.2025 Beschreibung: Für die PKV müssen hinreichend klare datenschutzrechtliche Verarbeitungsbefugnisse geschaffen werden, um rechtssicher Gesundheits- und Präventionsprogramme anbieten und durchführen zu können. ...

August 13, 2026

Dr. Mario Lochmann regt Anregung zum Passwortschutz im Ratsinformationssystem der Stadt Halle an; 180 Tage Passwortgültigkeit, MFA geprüft

Dr. Mario Lochmann regt Anregung zum Passwortschutz im Ratsinformationssystem der Stadt Halle an; 180 Tage Passwortgültigkeit, MFA geprüft Stadt Halle (Saale) August 2026 Geschäftsbereich I Finanzen und Personal Sitzung des Hauptausschusses am 19.08.2026 Anregung des Stadtrates Dr. Mario Lochmann (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zum Passwortschutz im Ratsinformationssystem Vorlagen Nummer: VIII/2026/02848 TOP: Ö 8.6 Ich rege an, den erzwungenen Passwortwechsel zu streichen und dafür stattdessen die Anforderungen an ein sicheres Passwort zu erhöhen. Sinnvoll wäre z.B. eine Passwortlänge von mindestens 12 Zeichen bestehend aus Buchstaben, mindestens einer Zahl und mindestens einem Sonderzeichen. Die Stadtrat-iPads haben einen installierten Passwort-Manager. Empfohlen werden kann, das damit komplexere Passwort im Passwort-Manager („Passwörter“) zu speichern. ...

August 13, 2026

Unternehmen E-Rechnungen für Aufträge des Landes Schleswig-Holstein ab 28.02.2026; Übergangsregelungen bis 2027 möglich

Unternehmen E-Rechnungen für Aufträge des Landes Schleswig-Holstein ab 28.02.2026; Übergangsregelungen bis 2027 möglich Bau- und Honorarrechnung als e-Rechnung Sehr geehrte Damen und Herren, nach dem Wachstumschancengesetz sind Rechnungssteller ab dem 01. Januar 2025 grundsätz- lich verpflichtet, E-Rechnungen zu stellen. Bei E-Rechnungen gemäß Richtlinie 2014/55/EU han- delt es sich um maschinenlesbare Dateien im Format XRechnung (xml-Datei) oder einem anderen Format, das der europäischen Norm EN 16931-1-2017 entspricht. Reine PDF-Dateien gelten auf- grund des fehlenden, strukturierten Datensatzes nicht als E-Rechnung. Eine Übergangsfrist soll den Wechsel zur flächendeckend elektronischen Rechnungstellung ver- einfachen. Sie können bis Ende des Jahres 2026 für bis zum 31. Dezember 2026 ausgeführte Um- sätze statt einer generell angestrebten E-Rechnung auch weiterhin eine sonstige Rechnung aus- stellen. Dabei kann eine Papierrechnung immer verwendet werden. Sie haben in diesem Zeitraum auch die Möglichkeit, eine E-Mail mit einer PDF-Datei (PDF-Rechnung) an uns zu senden. Sofern Sie einen Vorjahresumsatz von nicht mehr als 800.000 € erwirtschaftet haben, dürfen Sie darüber hinaus noch bis Ende des Jahres 2027 für im Jahr 2027 ausgeführte Umsätze weiterhin eine Papierrechnung oder eine PDF-Rechnung stellen. ...

August 13, 2026

Google Street View-Verpixelung privater Wohnhäuser Sachsen-Anhalt; Adressnachweis ab sofort Pflicht seit 28.07.2026

Google Street View-Verpixelung privater Wohnhäuser Sachsen-Anhalt; Adressnachweis ab sofort Pflicht seit 28.07.2026 Landesbeauftragte für den Datenschutz Pressemitteilung: Nr. 5/2026 Magdeburg, 13. August 2026 Google Street View-Bilder Neuerungen bei Google Street View: Verpixeln von Wohnhäusern nur noch mit Nachweis der Berechtigung Ab sofort verlangt Google einen Adressnachweis für das Unkenntlichmachen von pri- vaten Wohnhäusern. Missbräuchliche oder irrtümlich gestellte Anträge zur Verpixelung will Google damit ausschließen. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen- Anhalt, Maria Christina Rost, betont unter Bezug auf die Mitteilung ihres Amtskollegen aus Hamburg vom 28. Juli 2026: „Antragstellende sollten beim Einreichen eines Nach- weises auf den Schutz persönlicher Daten achten. Sie sollten nicht mehr Daten von sich und anderen Personen als notwendig mit dem Antrag einreichen.“ Grundsätzlich haben Besitzerinnen und Besitzer eines Hauses die Möglichkeit, bei Google die Verpixelung von Bildern zu beantragen, also der Veröffentlichung von Bil- dern ihres Gebäudes zu widersprechen. Seit dem 28. Juli 2026 fordert Google zwin- gend einen Adressnachweis für einen solchen Antrag. Ausreichend dafür wäre bei- spielsweise ein Anschreiben, das an die relevante Anschrift adressiert ist, wie zum Beispiel eine Stromrechnung oder ein Behördenbescheid. Dabei muss die Anschrift mit der Adresse des Hauses übereinstimmen, zu dem der Antrag gestellt wird. Auch sollte das Schreiben ein aktuelles Datum aufweisen. Mehr als die Adresse und das Datum müssen nicht erkennbar sein. Zum Schutz persönlicher Daten sollten, mit Aus- nahme der eigenen Anschrift, der eigene Name und Namen Dritter sowie sonstige personenbezogene Daten, zum Beispiel Konto- oder Rechnungsdaten, geschwärzt werden. Auf keinen Fall sollte ein amtliches Ausweisdokument hochgeladen werden. Weiterhin kann die Verpixelung ohne Begründung beantragt werden. Bisher hatten Besitzerinnen und Besitzer eines Hauses das Nachsehen, wenn die Ver- pixelung nicht von ihnen selbst beantragt wurde und nicht gewünscht war. Eine einmal erfolgte Unkenntlichmachung kann Google nicht rückgängig machen. Unverpixelte Originalaufnahmen werden vom Unternehmen datenschutzkonform gelöscht. Weitere Informationen und weiterführende Links finden Sie bei dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit unter https://datenschutz-ham- burg.de/news/google-street-view-verpixeln-von-gebaeuden-nur-noch-mit-nachweis und https://datenschutz-hamburg.de/news/neue-bilder-bei-google-street-view sowie bei Google: https://www.google.de/intl/de/streetview/how-it-works/#sv-headed, https://support.google.com/maps/answer/15439776. ...

August 13, 2026

Landesdatenschutzbeauftragte laden Bürgerinnen und Bürger, Behörden, Unternehmen, NGOs und Initiativen in Berlin ein, Vorschläge zur Modernisierung des Datenschutzes zu kommentieren; Konsultationsfrist bis 10.09.2026

Landesdatenschutzbeauftragte laden Bürgerinnen und Bürger, Behörden, Unternehmen, NGOs und Initiativen in Berlin ein, Vorschläge zur Modernisierung des Datenschutzes zu kommentieren; Konsultationsfrist bis 10.09.2026 Pressemitteilung vom 13. August 2026 Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Ministerium für Inneres und Sport Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Ministerium für Infrastruktur und Digitales Landesbeauftragte zu Landesbeauftragte Kontakt Aufgaben Pressemitteilungen Aktenplan Organigramm Stellenausschreibungen Praktikum ...

August 13, 2026

Tolletaten gjennomfører anonym brukerundersøkelse i Norge; resultater ikke kobles til enkeltpersoner.

Tolletaten gjennomfører anonym brukerundersøkelse i Norge; resultater ikke kobles til enkeltpersoner. Tolletatens brukerundersøkelse 2026 - Tolletaten Høsten 2026 gjennomfører Tolletaten en anonym brukerundersøkelse. Har du mottatt invitasjon via brev fra Verian, eller via vårt nyhetsbrev? Da håper vi du tar deg tid til å svare. Hvordan opplever din virksomhet samhandlingen med Tolletaten i forbindelse med grensekryssende vareførsel? I hvilken grad mener dere at regelbrudd blir avdekket? Dine svar gir oss verdifull innsikt i hvordan vi kan utvikle samhandlingen med næringslivet. ...

August 13, 2026