Sächsische Jugendämter registrierten 10.456 Sorgeerklärungen 2025 in Sachsen; 86 Fälle durch Familiengerichte ersetzt.
10.456 Sorgeerklärungen 2025 bei den Jugendämtern in Sachsen registriert
Seite 1 von 3 Medieninformation 104/2026 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 10.456 Sorgeerklärungen 2025 bei den Jugendämtern in Sachsen registriert Im Jahr 2025 wurde bei den sächsischen Jugendämtern die gemeinsame elterliche Sorge in 10.370 Fällen von beiden Elternteilen erklärt bzw. in 86 Fällen durch Familiengerichte ersetzt. Nach § 1626a BGB steht Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren, die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), wenn sie einander heiraten oder ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt. Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge. Des Weiteren übten die sächsischen Jugendämter am Jahresende 2025 insgesamt 3.108 Amtsvormundschaften für Minderjährige aus. Wenn ein Minderjähriger nicht unter elterlicher Sorge steht, aber auch, wenn die Eltern nicht berechtigt sind, weder in den die Person noch das Vermögen betreffenden Angelegenheiten des Minderjährigen als Vertreter zu fungieren, kommt es zur Berufung eines Vormundes. Dabei gab es 2.912 bestellte Amtsvormundschaften, insbesondere bei Entzug der elterlichen Sorge, und 196 gesetzliche Amtsvormundschaften bei der Geburt eines Kindes durch eine unverheiratete minderjährige Mutter oder bei Freigabe eines Kindes zur Adoption. Die Zahl der bestellten Amtspflegschaften für Kinder und Jugendliche betrug 1.536. Insbesondere bei Gefährdung des Kindeswohls sowie nach Scheidung oder bei Getrenntleben der Eltern wird die Personensorge ganz oder teilweise oder auch die Vermögenssorge auf das Jugendamt übertragen. 11.977 Kinder und Jugendliche erhielten zum Jahreswechsel von den Jugendämtern Beistand auf Antrag eines Elternteils zur Feststellung der Vaterschaft und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter Amtsvormundschaft verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um knapp 10 Prozent, unter bestellter Amtspflegschaft um 8 Prozent und mit Beistandschaft um 1 Prozent.
...