Amt für Immobilien- und Baumanagement Halle (Saale) – Fachplanung FbT und TRT-Auswertung Merseburg; Fertigstellung bis 18.09.2026

Amt für Immobilien- und Baumanagement Halle (Saale) – Fachplanung FbT und TRT-Auswertung Merseburg; Fertigstellung bis 18.09.2026 024033 PDF Ankündigung eines beabsichtigten Vergabeverfahrens Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) 024 033 PDF 03.2026 Beabsichtigtes Vergabeverfahren Gemäß Vergabenummer Name Straße PLZ Telefon Telefax E-Mail Internet Ort Vergabeverfahren Auftragsgegenstand Ort der Ausführung Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung Voraussichtlicher Zeitraum der Leistung Fertigstellung der Leistungen bis Dauer der Leistung ggf. Beginn der Ausführung Achtung: Ausfüllbares und speicherbares PDF-Formular! Zur vollumfänglichen Nutzung wird der AdobeReader in der aktuellsten Version empfohlen! Generell empfiehlt es sich bei browserbedingten Problemen mit PDF-Formularen, diese auf die Festplatte zu speichern und dort, d.h. außerhalb eines Browsers, zu öffnen. beschränkte Ausschreibung § 50 UVgO Amt für Immobilien- und Baumanagement Halle (Saale) An der Fliederwegkaserne 21 06130 Halle (Saale) +49 345 77798-201 vergabehalle@sachsen-anhalt.de www.aib.sachsen-anhalt.de Bekanntmachung Fachplanung FbT - Auswertung TRT mit erforderlichen Vorarbeiten 06217 Merseburg Alle notwendigen Genehmigung einholen Planung und Herstellung einer Pilotbohrung mit einer Multi-U-Rohrsonde TRT mit Auswertung 18.09.2026 01.09.2026 (Version 1) Zentrale Vordruckstelle - electronic-formular-design Eingaben entfernen

July 30, 2026

AR Projekt GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Charlottenburg (Berlin); Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Philipp Hackländer

AR Projekt GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Charlottenburg (Berlin); Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Philipp Hackländer Veröffentlichungsdatum: 30.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3617 IN 2191/26 Gericht: Charlottenburg (Berlin) Name, Vorname / Bezeichnung: AR Projekt GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: 3617 IN 2191/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. AR Projekt GmbH, Lindenufer 39, 13597 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Rindt Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 262746 B - Schuldnerin - Geschäftszweig: Erbringung von Leistungen, die den Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zuzurechnen sind (u.a.) 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 23.07.2026 um 13.11 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 03.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 03.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. 9. Die Verfahren 3617 IN 2191/26, 3617 IN 2881/26 und 3617 IN 3389/26 werden verbunden (§§ 4 InsO, 147 ZPO). Das Verfahren 3617 IN 2191/26 führt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.07.2026

July 30, 2026

voestalpine Railway Systems New Urban Track Berlin InnoTrans 2026; significantly reduces rail wear and long-term maintenance costs

voestalpine Railway Systems New Urban Track Berlin InnoTrans 2026; significantly reduces rail wear and long-term maintenance costs Innovation at InnoTrans 2026: “New Urban Track” system solution sets new standards in urban rail transport Innovation at InnoTrans 2026: “New Urban Track” system solution sets new standards in urban rail transport At InnoTrans 2026 in Berlin, voestalpine Railway Systems will present its “New Urban Track” system solution, a newly developed track superstructure system for trams and light rail systems. The integrated system was specifically designed for embedded tracks in urban areas and addresses key challenges such as high wear, costly maintenance, and increasing demands for availability, noise, and vibration reduction. ...

July 29, 2026

Hamburg Port Authority AöR schließt Ingenieur-/Gutachter-/Dienstleistungsvertrag in Hamburg ab; Haftpflichtdeckung: 1,5 Mio Personenschäden; 1 Mio sonstige Schäden

Hamburg Port Authority AöR schließt Ingenieur-/Gutachter-/Dienstleistungsvertrag in Hamburg ab; Haftpflichtdeckung: 1,5 Mio Personenschäden; 1 Mio sonstige Schäden AVB Ing./ Arch./ Gutacht./ Berater./ Dienstleistungsvertrag Hamburg Port Authority AöR | Am Strandkai 1 | 20457 Hamburg Geschäftsführer: Jens Meier (Vors.), Friedrich Stuhrmann | Aufsichtsratsvorsitzende: Senatorin Dr. Melanie Leonhard Deutsche Bundesbank IBAN: DE76 2000 0000 0020 0015 74 | Steuernummer: 27/253/00495 | USt ID: DE243314560 Seite 1 von 4 HPA 15.2-6.5 (08/26/CS31) INGENIEURVERTRAG ARCHITEKTENVERTRAG GUTACHTERVERTRAG DIENSTLEISTUNGSVERTRAG ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 1 Grundlagen 1.1 sind die zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistung gültigen Technischen Baubestimmungen und Normen. 1.2 sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere die des Werkvertrages, sofern in diesen Allgemeinen Bedingungen keine abweichenden Regelungen getroffen werden. 1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt insbe- sondere für Zahlungs- und Lieferbedingungen, Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand. Dies gilt auch für den Fall, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben einbezogen werden sollen. 2 Allgemeine Leistungen 2.1 Alle Leistungen müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Besondere örtlich bedingte Einflüsse sind zu berücksichtigen. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sind zu beach- ten. Nur bei Ingenieurverträgen: Wird eine statische Berechnung ganz oder in Teilen mittels Vergleichsrech- nung geprüft, gilt diese als Bestandteil der Prüfung und ist dem Prüfbericht beizufügen. 2.2 Fertige Berechnungen bzw. Ermittlungen sind in vierfacher Ausfertigung (Pläne farbig angelegt), geheftet, dem Auftraggeber auszuhändigen. 2.3 Pläne sind im Original auszuhändigen. 2.4 Die Leistungen sind unter persönlicher Verantwortung des im Auftragsschreiben genannten Sachbearbeiters des Auftragnehmers zu erbringen. Dien Sachbearbeiterwechsel beim Auftragnehmer und eine Weitervergabe von Teilleistungen an Subunternehmer bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. 2.5 Gutachten bzw. gutachterliche Stellungnahmen und Studien sind in zweifacher Ausfertigung (Pläne sind farbig angelegt), geheftet, dem Auftraggeber sowohl in Papierform als auch auf CD/DVD auszuhändigen. 2.6 Die vom Auftragnehmer zu erstellenden Leistungsbeschreibungen (Baubeschreibungen, Leistungsverzeich- nisse) und sonstigen Vergabeunterlagen dürfen keine Abweichungen von der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) enthalten, um deren Privilegierung nach 310 Absatz 3 Satz 1 BGB nicht zu gefährden. Dies ist ein Beschaffenheitsmerkmal der Leistung des Auftragnehmers. Diese Verpflichtung trifft auch Auftragnehmer, die Leistungen der Bauoberleitung erbringen und in diesem Zusammenhang Regelungen erstellen, die geeignet sind, den Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem bauausführenden Unternehmen nachträg- lich zu ändern oder zu ergänzen. Eine pauschale Klausel, die für den Fall des Widerspruchs einzelner Festlegungen und Bestimmungen der vom Auftragnehmer erstellten Regelungen einen Vorrang der VOB/B vorsieht, ist für die Erfüllung dieser Leistungspflicht nicht ausreichend. 3 Verantwortung, Haftung und Verjährung 3.1 Alle fertigen Unterlagen sind vom Auftragnehmer rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die vom Auftraggeber ausgeübte Aufsicht, Bearbeitung und ggf. auch das Abzeichnen von Plänen o.ä. schränkt die Verantwortung des Auftragnehmers nicht ein und vermag insbesondere kein Mitverschulden des Auftraggebers zu be- gründen. 3.2 Der Auftragnehmer haftet für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen und technischen Bestimmungen. Seine Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Er hat den Auftraggeber von An- sprüchen Dritter freizuhalten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich gegen Haftpflichtansprüche mindestens in der nachstehend aufge- führten Höhe mit ausreichender Vertragsdauer zu versichern, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist: für Personenschäden: 1.500.000 EUR für sonstige Schäden: 1.000.000 EUR ...

July 29, 2026

Bezirksamt Hamburg-Mitte; EU-Verhandlungsverfahren für Fachplanung TGA Neubau Sportfunktionsgebäude Anckelmannsplatz, Hamburg; Preis-/Leistungsverhältnis 30/70

Bezirksamt Hamburg-Mitte; EU-Verhandlungsverfahren für Fachplanung TGA Neubau Sportfunktionsgebäude Anckelmannsplatz, Hamburg; Preis-/Leistungsverhältnis 30/70 NATIONALE BEKANNTMACHUNG Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU) (VgV) 28.07.2026 Verfahren: BAM VGV 03 VVÖT 2026 - Anckelmannsplatz, Sportfunktionsgebäude, TGA Auftraggeber: Bezirksamt Hamburg-Mitte DETAILS ZUR BEKANNTMACHUNG Datum der EU-Auftragsbekanntmachung: (Bei nationalem Verfahren entfällt diese Angabe.) A) Name und Anschrift der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle, der den Zuschlag erteilenden Stelle sowie der Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind Bezirksamt Hamburg-Mitte Caffamacherreihe 1-3 20355 Hamburg Deutschland +49 40428543938 +49 40427901539 vergabestelle@hamburg-mitte.hamburg.de B) Art der Vergabe Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU) [VgV] C) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen D) Art und Umfang der Leistung sowie der Ort der Leistung Anckelmannsplatz, Sportfunktionsgebäude, TGA Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 2 - Neubau Sportfunktionsgebäude Anckelmannsplatz, Leistungsphase 1 - 8 (stufenweise Beauftragung) Ort der Leistungserbringung: 20537 Hamburg E) Gegebenenfalls die Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Losweise Ausschreibung: Nein F) Gegebenenfalls die Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen G) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist Von: Bis: H) Die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/084db84c-9c5e-4abc-a6e0-1ff0a6e7ebf5 I) Die Teilnahme- oder Angebots- und Bindefrist Teilnahme- oder Angebotsfrist: 28.08.2026 11:00:00 Bindefrist: J) Die Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen K) Die wesentlichen Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind L) Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen Siehe Vergabeunterlagen Nationale Bekanntmachung - 1/2 ...

July 29, 2026

Deutsche Bahn – (Junior-) Projektleiter:in – Modernisierung Leit- und Sicherungstechnik – Karlsruhe

Deutsche Bahn – (Junior-) Projektleiter:in – Modernisierung Leit- und Sicherungstechnik – Karlsruhe (Junior-) Projektleiter:in – Modernisierung Leit- und Sicherungstechnik / bwegt.de (Junior-) Projektleiter:in – Modernisierung Leit- und Sicherungstechnik Die Deutsche Bahn ist nicht nur einer der wichtigsten Mobilitätsdienstleister, sondern auch eines der größten Ingenieurbüros Deutschlands. Um neue Brücken, Tunnel, Bahnhöfe, Gleise und Signalanlagen zu realisieren und nachhaltig instand zu halten, arbeiten aktuell mehr als 10.000 Ingenieure bei uns – längst nicht genug. Als Ingenieur:in bei der Deutschen Bahn kannst du dabei etwas planen, managen oder überwachen, das bleibt: die Infrastruktur für kommende Generationen. ...

July 29, 2026

Aescher Türmlihaus in Aesch beleuchtet; Streulicht verschont Umgebung Innenräume unblendet

Aescher Türmlihaus in Aesch beleuchtet; Streulicht verschont Umgebung Innenräume unblendet Aescher Türmlihaus in perfektem Licht Das historische Türmlihaus in Aesch blickt auf eine lange Geschichte zurück: 1809 als Schul- und Gemeindehaus erbaut, prägt es seit weit über zwei Jahrhunderten das Ortsbild. Wir machen das Gebäude sichtbar, ohne die ganze Nachtlandschaft mitzubeleuchten Nun wird es mit modernster Technologie beleuchtet. EKZ hat eine kalte, grossflächige Beleuchtung durch eine effiziente Schablonenlösung ersetzt. Fenster und Umgebung bleiben dabei von der Beleuchtung ausgespart. Die Umgebung wird von Streulicht verschont und in den Innenräumen, in denen sich heute eine Wohnung und eine TCM-Praxis befinden, wird niemand von Licht geblendet.

July 28, 2026