Stadt Schönau im Schwarzwald Grillverbot auf öffentlichen Grillplätzen im Stadtgebiet; Waldbrandstufe 5, akute Gefahr
Stadt Schönau im Schwarzwald Grillverbot auf öffentlichen Grillplätzen im Stadtgebiet; Waldbrandstufe 5, akute Gefahr Stadt Schönau im Schwarzwald - Grillverbot aufgrund akuter Brandgefahr Die anhaltende Hitze und die seit Wochen ausbleibenden Niederschläge haben in unserer Region zu einer erheblichen Trockenheit geführt. Ab heute, Mittwoch, 29. Juli 2026 gilt die Waldbrandstufe 5 . Wälder, Wiesen und Grünflächen sind stark ausgedörrt – die Gefahr von Bränden ist derzeit besonders hoch. Aus diesem Grund ist das Grillen, so lange die Waldbrandstufe 5 besteht, an allen dafür eingerichteten öffentlichen Grillplätzen mit festen Feuerstellen im Stadtgebiet untersagt. Dies gilt ausdrücklich auch für das Grillen mit mitgebrachten Geräten wie Holzkohle- oder Gasgrills. ...