Oberverwaltungsgericht NRW entscheidet, dass die Gemeinde Stemwede das Festival Hai in den Mai nicht genehmigen muss; Landschaftsschutzverbot bleibt bestehen

Oberverwaltungsgericht NRW entscheidet, dass die Gemeinde Stemwede das Festival Hai in den Mai nicht genehmigen muss; Landschaftsschutzverbot bleibt bestehen Oberverwaltungsgericht NRW: Gemeinde Stemwede muss das Festival “Hai in den Mai” nicht genehmigen | NRW-Justiz Oberverwaltungsgericht NRW: Gemeinde Stemwede muss das Festival “Hai in den Mai” nicht genehmigen Die Veranstalterin des für den 30.04.2026 bis 04.05.2026 in Stemwede geplanten Festivals „Hai in den Mai“ blieb auch in zweiter Instanz mit ihrem Begehren erfolglos, die Gemeinde im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, über mehrere von ihr gestellte Anträge - auf Marktfestsetzung, immissionsschutzrechtliche Ausnahme sowie gaststättenrechtliche Erlaubnis - zu entscheiden. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte heute eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden vom 28.04.2026. ...

April 30, 2026

Zentrale Technische Dienstleistungen baut mobile Hochwasserschutzanlage an der Böcklinstraße in Pieschen; Schulung der Mitarbeitenden sichert Ernstfall-Handeln

Zentrale Technische Dienstleistungen baut mobile Hochwasserschutzanlage an der Böcklinstraße in Pieschen; Schulung der Mitarbeitenden sichert Ernstfall-Handeln Pieschen: Probeaufbau für mobilen Hochwasserschutz Pieschen: Probeaufbau für mobilen Hochwasserschutz Am Donnerstag, 7. Mai 2026, wird an der Böcklinstraße in Pieschen eine mobile Hochwasserschutzanlage probeweise aufgebaut und gewartet. Die Anlage soll die Straße und die angrenzenden Gebäude im Ernstfall zuverlässig vor Überschwemmungen schützen. Die Arbeiten finden von 6.30 Uhr bis 16 Uhr statt. In dieser Zeit kommt es zu Verkehrsbehinderungen und zeitweisen Sperrungen. Betroffen ist der Abschnitt zwischen Flutrinne und Kötzschenbrodaer Straße. Für die Kötzschenbrodaer Straße selbst gibt es keine Einschränkungen. Eine Umleitung ist ausgeschildert und führt über Kötzschenbrodaer Straße, Sternstraße und Overbeckstraße. ...

April 30, 2026

Emschergenossenschaft beginnt Ertüchtigung der Deiche an der Emscher in Oberhausen; Klimafolgenanpassungszuschlag von 20 cm

Emschergenossenschaft beginnt Ertüchtigung der Deiche an der Emscher in Oberhausen; Klimafolgenanpassungszuschlag von 20 cm Emscher-Deich wird erhöht - eglv Emschergenossenschaft beginnt in Oberhausen mit der Ertüchtigung ihrer Hochwasserschutzanlage – inklusive eines Klimawandelfolgen-Zuschlags Oberhausen. Das Starkregen-Ereignis und die daraus resultierende Hochwasserlage im Juli 2021 waren in vielen Teilen von NRW dramatisch und haben zu zahlreichen Todesopfern und hohen Sachschäden geführt. Auch an Emscher und Lippe gab es zum Teil heftige Niederschläge. Nach detaillierten Analysen der Niederschlagssituation in den Verbandsgebieten zeigten erste Ergebnisse, dass es – bei gleichen Regenmengen wie zum Beispiel in Hagen – auch im Emscher-Lippe-Gebiet zu erheblichen Schäden gekommen wäre. Als unmittelbare Folge dieser Erkenntnisse haben Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV) im Auftrag ihrer Aufsichtsgremien die „Roadmap Krisenhochwasser“ für die Verbesserung des Hochwasserschutzes in den beiden Verbandsgebieten entwickelt. Seitdem haben die Wasserwirtschaftsverbände 30 neue Pegel an ihren Gewässern installiert, um noch besser über das Hochwassergeschehen informiert zu sein. Zu dem in der Roadmap darüber hinaus beschriebenen Maßnahmenprogramm gehört auch die Deichertüchtigung an der Emscher. Nach langwierigen Genehmigungsverfahren konnten hier nun ganz aktuell die ersten Bauarbeiten in Oberhausen beginnen. ...

April 30, 2026

Berufsfeuerwehr Luzern – Brand Fahrzeug Sternmattstrasse; Rauchentwicklung war Wasserdampf aus Kühlsystem

Berufsfeuerwehr Luzern – Brand Fahrzeug Sternmattstrasse; Rauchentwicklung war Wasserdampf aus Kühlsystem Brand Fahrzeug – Feuerwehr Stadt Luzern Alarm: Brand Fahrzeug - Sternmattstrasse - Mittwoch, 29. April 2026 - 13:32 Uhr - Berufsfeuerwehr Kontrolle vor Ort, keine Massnahmen notwendig, Rauchentwicklung war Wasserdampf aus Kühlsystem. Sternmattstrasse Mittwoch, 29. April 2026 13:32 Uhr Berufsfeuerwehr Kontrolle vor Ort, keine Massnahmen notwendig, Rauchentwicklung war Wasserdampf aus Kühlsystem.

April 30, 2026

Feuerwehr Stadt Luzern Brandmeldeanlage Täuschung Luzernerstrasse

Feuerwehr Stadt Luzern Brandmeldeanlage Täuschung Luzernerstrasse Brandmeldeanlage Täuschung – Feuerwehr Stadt Luzern Alarm: Brandmeldeanlage Täuschung - Luzernerstrasse - Mittwoch, 29. April 2026 - 14:14 Uhr - Berufsfeuerwehr Kontrolle am Auslösungsort Luzernerstrasse Mittwoch, 29. April 2026 14:14 Uhr Berufsfeuerwehr Kontrolle am Auslösungsort

April 30, 2026

Ukrainische Patienten werden nach Deutschland verlegt; Kleeblatt-System verlegt 7 Patienten

Ukrainische Patienten werden nach Deutschland verlegt; Kleeblatt-System verlegt 7 Patienten PowerPoint-Präsentation Brandkatastrophe Crans –Montana 1.1.2026 Prof. Lechleuthner Prof. Lechleuthner Installation Plastikschaum 2. Verschluss Notausgang 3. Verengung Ausgangstreppe 4. Einführung des Flaschen-Feuerwerks 5. Hoch-Halten des Feuerwerks Verlauf 1.1.2026 in der Schweiz ▪Rettung der Patienten in Schweizer Krankenhäuser ▪Überlastung von Krankenhäusern ▪Beginn erster eigener Verlegungsinitiativen von Krankenhäusern ▪Aktivierung des Europäischen Katastrophenschutzmechsanismus (Union Civil Protection Mechanism- UCPM) um 13.30 Uhr ▪Aktivierung des Kleeblatt-Systems in Deutschland Prof. Lechleuthner ...

April 30, 2026

Deutscher Feuerwehrverband warnt Vegetationsbrandgefahr rund um das 1. Mai-Wochenende in Süden und Osten Deutschlands; Stufe 5 in Süden/Osten, Wochenende 3–4.

Deutscher Feuerwehrverband warnt Vegetationsbrandgefahr rund um das 1. Mai-Wochenende in Süden und Osten Deutschlands; Stufe 5 in Süden/Osten, Wochenende 3–4. Hinweise zur Vegetationsbrandgefahr rund um das lange Wochenende zum 1. Mai 2026 - Feuerwehrverband Hinweise zur Vegetationsbrandgefahr rund um das lange Wochenende zum 1. Mai 2026 Der Deutsche Feuerwehrverband weist angesichts der regional stark ausgeprägten Trockenheit, der zum Teil auch nachts sehr geringen Luftfeuchtigkeit und den hohen Tagestemperaturen der nächsten Tage auf die regional stark steigenden Vegetationsbrandgefahren hin. Dr. Ulrich Cimolino, Vorsitzender des Arbeitskreises Waldbrand im DFV, informiert: „In einigen Bereichen im Süden und Osten wird die Stufe 5 (von 5) des Waldbrandgefahrenindex‘ erreicht! Dieser und der Graslandfeuerindex wird das Wochenende in vielen Bereichen die Stufen 3 und 4 erreichen.“ ...

April 30, 2026

Stadt Ulm warnt vor erhöhter Waldbrandgefahr in Ulm; Waldbrandgefahrenindex erreicht Stufe 5 am 30. April 2026

Stadt Ulm warnt vor erhöhter Waldbrandgefahr in Ulm; Waldbrandgefahrenindex erreicht Stufe 5 am 30. April 2026 Stadt Ulm - Vorsicht: Brandgefahr im Wald steigt Vorsicht: Brandgefahr im Wald steigt Angesichts der trockenen Witterung warnt die Stadt Ulm vor einer erhöhten Waldbrandgefahr. Der Deutsche Wetterdienst stuft die Gefahr für Donnerstag, 30. April 2026, für Ulm als sehr hoch ein. Der Waldbrandgefahrenindex für die Station Ulm-Mähringen steigt auf die höchste Stufe 5. ...

April 30, 2026

Zivilschutz des Kantons Luzern präsentiert an der LUGA 2026; rund 50 Zivilschützer im Einsatz

Zivilschutz des Kantons Luzern präsentiert an der LUGA 2026; rund 50 Zivilschützer im Einsatz Zivilschutz an der LUGA 2026 - Kanton Luzern Wussten Sie, dass der Zivilschutz auch für die Kultur unterwegs ist? Im Kanton Luzern sind rund 50 Zivilschützer für präventive Arbeiten und im Ereignisfall für die Evakuierung der wichtigsten mobilen Kulturgüter im Einsatz. Erfahren sie mehr darüber an der LUGA 2026 vor der Messe Halle 2. An der LUGA 2026 präsentiert der Zivilschutz seine vielfältigen Aufgaben. Ihr Kernauftrag umfasst den Schutz der Bevölkerung und der Kulturgüter. Aber was heisst das nun konkret? ...

April 30, 2026

Landesdirektion Sachsen bestätigt UVP-Freiheit für Beiersdorfer Maßnahmekomplex B09, B11, B12 in Beiersdorf; UVP entfällt, keine erheblichen Umweltauswirkungen

Landesdirektion Sachsen bestätigt UVP-Freiheit für Beiersdorfer Maßnahmekomplex B09, B11, B12 in Beiersdorf; UVP entfällt, keine erheblichen Umweltauswirkungen Hochwasserschutz | Landkreis Görlitz - „Maßnahmekomplex - Nachhaltige Maßnahmen am Beiersdorfer Wasser B09, B11 und B12“ 1798] Landkreis Görlitz - „Maßnahmekomplex - Nachhaltige Maßnahmen am Beiersdorfer Wasser B09, B11 und B12“ Bekanntgabe der Landesdirektion Sachsen nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben Diese Bekanntgabe erfolgt gemäß § 5 Absatz 2 Sätze 1 bis 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist. Die Gemeinde Beiersdorf, Löbauer Straße 69, 02736 Beiersdorf, hat bei der Landesdirektion Sachsen mit übersandtem Schreiben des Landratsamtes des Landkreises Görlitz vom 4. September 2025 die Entscheidung beantragt, ob für das Vorhaben anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden kann. Das Vorhaben „Maßnahmekomplex – Nachhaltige Maßnahmen am Beiersdorfer Wasser B09, B11 und B12“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen. Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde am 23. April 2026 festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend: - die unerhebliche Größe und Ausgestaltung des Vorhabens und der Abrissarbeiten - die unerhebliche Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt - die unerhebliche Umweltverschmutzung und Belästigungen - die unerheblichen Risiken für die menschliche Gesundheit, z. B. durch Verunreinigung von Wasser oder Luft - die Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung folgender Gebiete und von Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien): - Überschwemmungsgebiete - gesetzlich geschützte Biotope - die unerhebliche Schwere und Komplexität der Auswirkungen. Für die Entscheidung, dass für das Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, sind die folgenden Merkmale des Vorhabens oder des Standorts maßgebend: - das Vorhaben führt zu einer Aufwertung des Landschaftsbildes, welche durch die naturnahe, begrünte Aufweitung und Gestaltung des Gewässerprofils erfolgt - das Vorhaben führt zu einer Verbesserung der Durchgängigkeit des Gewässers und dessen Abflussregimes sowie zu dessen morphologischer Aufwertung. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Chemnitz, den 27. April 2026 Landesdirektion Sachsen Kammel Referatsleiter Kammel Referatsleiter

April 30, 2026