Ratsversammlung der Stadt Plön hat Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse beschlossen; Tritt am 10.07.2026 in Kraft
Zuständigkeitsordnung (in der Fassung des 1. Nachtrages vom 08.07.2026 in Kraft getreten am 10.07.2026) Inhaltsverzeichnis Eingangsformel Präambel § 1 Hauptausschuss (§ 9 Hauptsatzung) § 2 Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (§ 10 Abs. 1 Ziff. 1 Hauptsatzung) § 3 Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (§ 10 Abs. 1 Ziff. 2 Hauptsatzung) § 4 Inkrafttreten Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat zur inhaltlichen Festlegung der Zuständigkeiten der Ausschüsse am 04.10.2023 (1. Nachtrag am 01.07.2026) folgende Neufassung der Zuständigkeitsordnung (§ 11 Abs. 2 Hauptsatzung) beschlossen: Präambel In den Ausschüssen sollen generell Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung beraten und entschieden werden. Steuerung und Kontrolle der beschlossenen Maßnahmen erfolgen mit Hilfe des Berichtswesens. Daneben sollen zwischen den Ausschüssen und der Verwaltung Kontrakte über die Umsetzung der Beschlüsse abgeschlossen werden. Gleichstellungsfragen sowie die finanziellen Auswirkungen und die Klimarelevanz von Beschlüssen sind in allen Ausschüssen zu berücksichtigen. § 1 Hauptausschuss (§ 9 Hauptsatzung) Aufgaben gem. § 9 der Hauptsatzung, Steuerung wirtschaftlicher Beteiligung der Stadt im Rahmen des Beteiligungsmanagements, Grundsätze zur Führung der städtischen Eigenbetriebe, Regiebetriebe und Gliederungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Entwicklung von Verfahren zur Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen bei Planungen und anderen städtischen Vorhaben, die deren Interessen berühren, Investitionsplanung, Wohnungs- und Grundstücksbewirtschaftung, Prüfung der Jahresrechnung, Grundsätze der Wirtschaftsförderung, Vorbereitung der Haushaltssatzung und der Anlagen einschl. möglicher Nachträge für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung, Vorbereitung und Änderung der Abgabesatzungen gem. KAG und BauGB für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung Entscheidungen über Kostenspaltung und Abschnittsbildung imErschließungs- und Ausbaubeitragsrecht, Festlegung des Ablösebetrages für Stellplätze gem. § 49 Abs. 3 LBO, Wahrnehmung der Angelegenheiten der kostenrechnenden Einrichtungen, Märkte und Parkplätze sowie Straßen- und Stadtreinigung Wahrnehmung der Angelegenheiten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes Wahrnehmung der Angelegenheiten des Tourismus, Wahrnehmung der Angelegenheiten des PlönBads sowie Wahrnehmung der Angelegenheiten des Baubetriebshofes. § 2 Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (§ 10 Abs. 1 Ziff. 1 Hauptsatzung) Bereitgestellt am 09.07.2026 Seite 1
...