Hurrikan Lala trifft Big Island, Hawaii, verursacht zerstörerische Winde und schwere Niederschläge; 63.000+ stromlos, Überschwemmungen, Erdrutsche befürchtet

Hurrikan Lala trifft Big Island, Hawaii, verursacht zerstörerische Winde und schwere Niederschläge; 63.000+ stromlos, Überschwemmungen, Erdrutsche befürchtet Hurrikan «Lala» vor Hawaii: Zehntausende ohne Strom - RADIO RST Honolulu (dpa) - Hurrikan «Lala» hat zerstörerische Winde und massive Niederschläge auf Hawaiis größte Insel Big Island gebracht. Bis zum Samstagabend (Ortszeit) waren dort mehr als 63.000 Stromkunden ohne Versorgung, gemeinsame mit den Nachbarinseln Maui und Oahu waren es knapp 100.000, wie Daten der US-Webseite Poweroutage.us zeigten. Örtliche Medien berichteten auf der Insel mit rund 200.000 Einwohnern von umgestürzten Bäumen, Straßensperren und heftigen Überschwemmungen. ...

August 16, 2026

Spanien kämpft gegen zwei Großbrände nahe Niebla, Huelva; 31.000 Hektar Wald erfasst, Evakuierungen fortgesetzt

Spanien kämpft gegen zwei Großbrände nahe Niebla, Huelva; 31.000 Hektar Wald erfasst, Evakuierungen fortgesetzt Spanien kämpft gegen zwei Großbrände - weitere Evakuierungen - RADIO RST Madrid (dpa) - Zwei große Waldbrände halten die Einsatzkräfte in Spanien weiter in Atem. Die größten Sorgen bereitet im Urlaubsland ein Feuer, das seit gut einer Woche in der Provinz Huelva im Südwesten des Landes wütet. Die Flammen haben dort bereits 31.000 Hektar erfasst, wie die Regionalregierung von Andalusien mitteilte. Das entspricht der Fläche der Stadt München. ...

August 15, 2026

THW bekämpft Wald- und Flächenbrände in Hürtgenwald nahe Düren; 220+ Kräfte in 24 Stunden im Einsatz

THW bekämpft Wald- und Flächenbrände in Hürtgenwald nahe Düren; 220+ Kräfte in 24 Stunden im Einsatz THW - Newsroom - Einsatz gegen die Flammen: THW bundesweit gefordert Einsatz gegen die Flammen: THW bundesweit gefordert Rund um die Uhr sind Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks ( THW ) aktuell im Einsatz, um die Bekämpfung von Wald- und Flächenbränden im gesamten Bundesgebiet zu unterstützen. Zentrale Aufgaben sind dabei unter anderem die Wasserförderung und die Kraftstofflogistik. ...

August 15, 2026

BABS Magazin wird künftig digital in der Schweiz; Gedruckte Ausgabe entfällt

BABS Magazin wird künftig digital in der Schweiz; Gedruckte Ausgabe entfällt Das neue und viel mehrbessere BABS Magazin Veröffentlicht am 14. August 2026 Das neue und viel mehrbessere BABS Magazin Das BABS Magazin erscheint einmal jährlich und behandelt eine breite Palette von Themen aus Sicht des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz. Das BABS entwickelt seine Publikationsformate weiter und richtet sie stärker auf die digitale Nutzung aus. Deshalb wird das BABS-Magazin künftig nicht mehr als gedruckte Ausgabe erscheinen. ...

August 14, 2026

Bistum Cremona absagt Flussprozession am Po in Cremona; Statue per Landweg nach Brancere gebracht

Bistum Cremona absagt Flussprozession am Po in Cremona; Statue per Landweg nach Brancere gebracht Niedrigwasser stoppt traditionelle Marienprozession | katholisch.de Flusskönigin muss an Land bleiben VERÖFFENTLICHT AM 14.08.2026 UM 11:25 UHR – LESEDAUER: 1 MINUTE CREMONA - Die Muttergottes von Brancere gilt als Königin und Schutzpatronin des Po. Gegen das extreme Niedrigwasser dieses Jahr ist jedoch auch sie machtlos. Die traditionelle Flussprozession zu ihren Ehren muss daher ausfallen. Die Flusskönigin muss an Land bleiben: Das Bistum Cremona hat die traditionelle Prozession zu Mariä Himmelfahrt auf dem Po abgesagt. Der längste Fluss Italiens führt bei Cremona kaum noch Wasser, der Pegel liegt derzeit etwa achteinhalb Meter unter Null. Sand- und Kiesbänke sind freigelegt. Die bekannte Bootsprozession ist deshalb nicht möglich. ...

August 14, 2026

Feuerwehr West Midlands in Stourbridge kämpft gegen Waldbrände; 14 Löschfahrzeuge vor Ort

Feuerwehr West Midlands in Stourbridge kämpft gegen Waldbrände; 14 Löschfahrzeuge vor Ort Mehrere Häuser bei Waldbränden in England zerstört - RADIO RST London (dpa) - Wie in vielen Teilen Deutschlands und in anderen Ländern Europas ringen auch Einsatzkräfte in England mit mehreren Waldbränden. Tausende Notrufe gingen bislang allein wegen unterschiedlicher Brände in den West Midlands ein, mehrere Häuser wurden dort von den Flammen zerstört oder schwer beschädigt. Den derzeit größten Brand in der Region in der Stadt Stourbridge bezeichnete der lokale Feuerwehrchef Simon Tuhill als einen der «schwerwiegendsten» Vorfälle, mit denen die Feuerwehr dort jemals konfrontiert gewesen sei. Er sprach von «umfangreichen» Zerstörungen. ...

August 14, 2026

Städtelauf Plauen-Hof führt über angepasste Route in Plauen; Sicherheit höchste Priorität, neue Route um Waldbrand

Städtelauf Plauen-Hof führt über angepasste Route in Plauen; Sicherheit höchste Priorität, neue Route um Waldbrand Städtelauf Plauen-Hof führt über angepasste Route / Stadt Plauen Städtelauf Plauen-Hof führt über angepasste Route Aufgrund des Großbrandes und Feuerwehreinsatzes im »Schwarzen Holz«-Waldgebiet nahe der B173 musste der Streckenverlauf des Städtelaufes im Stadtgebiet Plauen für morgen (15. August) angepasst werden. Die Stadt Plauen ist für die Wegeführung Erlaubnisbehörde. Die neue Strecke führt großzügig um das Einsatzgebiet des Waldbrandes im »Schwarzen Holz« herum. Start bleibt am Concordia-Sportplatz, die Strecke führt dann über den Elsterradweg nach Straßberg und Kürbitz weiter nach Schwand.Die Läufergruppen werden durch den Veranstalter informiert, auf der Website des Veranstalters (https: ...

August 14, 2026

Dr. Stephan Hofmeister diskutiert Krisenvorsorge in der ambulanten Versorgung bei KBV-Herbsttagung 2026; Resiliente Strukturen gefordert

Dr. Stephan Hofmeister diskutiert Krisenvorsorge in der ambulanten Versorgung bei KBV-Herbsttagung 2026; Resiliente Strukturen gefordert KBV-Herbsttagung 2026Navigating Care: Resilienz, Orientierung und Kooperation in der ambulanten Versorgung Dauer: Uhrzeit: 09:30 - 16:00 Uhr KBV-Herbsttagung 2026 Navigating Care: Resilienz, Orientierung und Kooperation in der ambulanten Versorgung Wie bleibt die ambulante Versorgung leistungsfähig, verlässlich und patientenorientiert? Die KBV-Herbsttagung 2026 bündelt zentrale Fragen des Gesundheitssystems: von der Sicherstellung von Versorgung zwischen Alltag und Krise über mögliche Formen von Navigation im Gesundheitswesen und zukunftsfähigen Kooperationsstrukturen bis zu modernen Versorgungskonzepte sowohl im ärztlichen als auch im psychotherapeutischen Bereich. ...

August 13, 2026

Bistum Dresden-Meißen Sonderkollekte für Erdbebenopfer in Venezuela; Erlös geht an Caritas International

Bistum Dresden-Meißen Sonderkollekte für Erdbebenopfer in Venezuela; Erlös geht an Caritas International Bistum: Sonderkollekte für die Erdbebenopfer in Venezuela International Bistum: Sonderkollekte für die Erdbebenopfer in Venezuela Für die Erdbebenopfer in Venezuela wird in den katholischen Gottesdiensten des Bistums Dresden-Meißen am Sonntag, 6. September, eine Sonderkollekte gehalten. Der Erlös kommt der Katastrophenhilfe von Caritas international zugute. Erschienen am: 13.08.2026 Bistum: Sonderkollekte für die Erdbebenopfer in Venezuela Für die Erdbebenopfer in Venezuela wird in den katholischen Gottesdiensten des Bistums Dresden-Meißen am Sonntag, 6. September, eine Sonderkollekte gehalten. Der Erlös kommt der Katastrophenhilfe von Caritas international zugute. ...

August 13, 2026

Einsatzkräfte aus Saalfeld-Rudolstadt, Nordhausen und Saale-Orla üben Evakuierung auf dem Hohenwarte-Stausee; 42 Passagiere evakuiert

Einsatzkräfte aus Saalfeld-Rudolstadt, Nordhausen und Saale-Orla üben Evakuierung auf dem Hohenwarte-Stausee; 42 Passagiere evakuiert AMT_SLF_0926_gestaucht.indd August 2026 09/26 JAHRGANG Amts- und Mitteilungsblatt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Amtsblatt: Wir sind für Sie da: Leitstelle Jena (03641) 40 40 Das nächste Amtsblatt erscheint voraussichtlich am 10. September 2026 Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt Schloßstraße 24 07318 Saalfeld Tel. Zentrale 03671 823-0 Ämtersprechzeiten im Landratsamt Di 9 - 12 Uhr 13 - 16 Uhr Do 9 - 12 Uhr 13 - 18 Uhr Fr 9 - 12 Uhr www.kreis-slf.de KfZ-Zulassung/Führerscheinstelle in Rudolstadt Haus III und in der Zulassung Außenstelle Saalfeld Mo, Mi, Fr 8-14 Uhr Di, Do 8-18 Uhr Nur noch mit Terminvergabe! Termine SLF: 03671/823-161/175/183/185 Termine RU: 03672/823-192 (Kfz), -186 (FS) Führerscheinstelle Mi geschlossen! Einsatzkräfte aus den Stausee-Anrainer-Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla haben bei hochsommerlichen Temperaturen zusammen mit den Aktiven aus dem Landkreis Nordhausen die Evakuierung von Passagieren von einem Fahrgastschiff auf dem Hohenwartestausee geübt. Zum Einsatz kamen dabei die Wasserrettungseinheiten mit ihren Rettungsboten und Spezialfahrzeugen. (Foto: Franziska Ehms) Wasserrettungsübung auf dem Hohenwarte-Stausee Etwa 90 Personen aus drei Thüringer Landkreisen üben gemeinsam den Ernstfall auf dem Wasser Unterwellenborn/Saalthal-Alter. Mehr als 90 Beteiligte aus den Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt, Nordhausen und Saale-Orla ha- ben am Samstag, 11. Juli, am Hohenwarte-Stausee gemeinsam den Ernstfall geprobt. Ziel der landkreisübergreifenden Übung war es, das Zusammenwirken der verschiedenen Einsatzkräfte bei einem Katastrophenfall auf dem Wasser zu üben und bestehende Einsatzkonzepte weiter zu opti- mieren. Unter der Leitung von Kreisbrand- meister André Ludwig wurde das Szenario eines manövrierunfähi- gen Fahrgastschiffes realitätsnah dargestellt. Die angenommene Lage erforderte die Evakuierung von 42 Passagierinnen und Pas- sagieren mit Rettungsbooten, die Rettung von Personen aus dem Wasser sowie das anschließende Abschleppen des Fahrgastschif- fes zur Anlegestelle. Gleichzeitig wurde eine mobile Befehlsstelle aufgebaut und der Einsatz nach den Vorgaben des Thüringer Rahmenkonzeptes für die länder- übergreifende Katastrophenhilfe koordiniert. An der Übung beteiligten sich zahlreiche Feuerwehren und Wasserrettungseinheiten aus drei Landkreisen. Aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt waren die Feuerwehren Unterwellenborn, Goßwitz/Bucha und Drognitz mit ihren Rettungsbooten und Spe- zialfahrzeugen vertreten. Hinzu kamen die Wasserwacht des DRK Saalfeld-Rudolstadt mit ihrem Gerätewagen Wasserrettung und einem Rettungsboot sowie die Johanniter-Unfall-Hilfe aus Ru- dolstadt, die die sanitätsdienst- liche Absicherung der Übung übernahm. Aus dem Landkreis Nordhausen beteiligten sich die Feuerwehr Nordhausen mit einem Rettungsboot sowie die Wasser- wacht des DRK Nordhausen mit ihrem Gerätewagen Taucher. Der Saale-Orla-Kreis war durch die Wasserwacht Pößneck mit einem Rettungsboot sowie die Wasser- schutzpolizei vertreten. Insgesamt waren rund 50 Einsatzkräfte und 42 Darstellerinnen und Darsteller an der Übung beteiligt. Die Übung zeigte eindrucksvoll, wie wichtig eingespielte Abläufe und enge Zusammenarbeit über Organisations- und Landkreis- grenzen hinweg bei Koordinie- rung und Evakuierung unter realitätsnahen Bedingungen sind. Michael Haun, Leiter des Amtes für Bevölkerungsschutz, bedankte sich ausdrücklich bei der Fahrgast- schifffahrt Hohenwarte für die Be- reitstellung eines Fahrgastschiffes: „Mit ihrer Unterstützung haben sie wesentlich dazu beigetragen, dass wir ein realistisches Einsatzsze- nario unter nahezu echten Bedin- gungen darstellen konnten.“ Vor Ort verfolgten Landrat Marko Wolfram sowie sein Nordhause- ner Amtskollege Matthias Jen- dricke direkt das koordinierte Zu- sammenwirken der Einsatzkräfte. Wolfram dankte allen Beteiligten für ihr großes Engagement: „Un- sere Einsatzkräfte investieren un- zählige Stunden ihrer Freizeit in Ausbildung und Übungen. Das ist keine Selbstverständlichkeit und verdient höchste Anerkennung. Mein herzlicher Dank gilt allen Einsatzkräften der Feuerwehren, der Wasserwachten, der Johanni- ter-Unfall-Hilfe, dem DRK sowie den Organisatoren und der Fahr- gastschifffahrt Hohenwarte.“ 2 09/26_13. August Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Amtsblatt Amtliche Bekanntmachungen Genehmigung und amtliche Bekanntmachung Genehmigung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindergärten“ von der Gemeinde Schwarzburg auf die Gemeinde Sitzendorf Der Gemeinderat der Gemeinde Sitzendorf (Beschluss-Nr. 039-13/2026 vom 02.06.2026) und der Gemeinderat der Gemeinde Schwarzburg (Beschluss-Nr. 051-10/2026 vom 23.04.2026) hat die oben genannte Zweckvereinbarung beschlossen und jeweils den Bürgermeister ermächtigt und beauftragt, die vor- liegende Zweckvereinbarung zu unterzeichnen. Die beschlossene und jeweils durch den Bürgermeister der beteiligten Gemein- den am 10.07.2026 unterzeichnete Zweckvereinbarung wurde dem Landrat- samt Saalfeld-Rudolstadt als untere staatliche Verwaltungsbehörde gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsar- beit (ThürKGG) zur Genehmigung vorgelegt. Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt als untere staatliche Verwaltungsbehör- de hat die nachstehend abgedruckte Zweckvereinbarung mit Bescheid vom 17.07.2026 (Az.: 093.030:035_084,082(26)1-03/sege) gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Thüringer Gesetzes über die kommu- nale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) genehmigt. Diese genehmigte Zweckvereinbarung wird hiermit amtlich bekannt gemacht und tritt gemäß § 11 der Zweckvereinbarung am 1. August 2026 in Kraft. Saalfeld/Saale, den 17.07.2026 Landratsamt, Kommunalaufsicht gez. Machelett Leiter Kommunalaufsicht Az.: 093.030:35_084,082(26)1-03/sege Amtsblatt Landkreis Nr. 09/2026 vom 13.08.2026, S.2–4 Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindergärten“ von der Gemeinde Schwarzburg auf die Gemeinde Sitzendorf Auf Grund der § 3 Abs. 2 S. 3 ThürKigaG vom 18. Dezember 2017 (GVBL. S. 276), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 29) schließen gemäß Beschluss 039-13/2026 des Gemeinderates Sitzendorf vom 02.06.2026 und gemäß Beschluss 051-10/2026 des Gemeinderates Schwarz- burg vom 23.04.2026: die Gemeinde Sitzendorf (als aufnehmende Gemeinde) vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Martin Friedrich und die Gemeinde Schwarzburg (als die abgebende Gemeinde) vertreten durch die Bürgermeisterin Frau Heike Printz folgende Zweckvereinbarung nach den §§ 7 ff. des Gesetzes über die kommu- nale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201) ab: Inhaltsverzeichnis § 1 Aufgaben und Befugnisse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 § 2 Aufnahme von Kindern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 § 3 Elternbeiträge, sonstige Einnahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 § 4 Finanzierung der ungedeckten Betriebskosten. . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 § 5 Berechnung der ungedeckten Betriebskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 § 6 Finanzierung der Investitionskosten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 § 7 Kündigung und Auseinandersetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 § 8 Streitigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 § 9 Gleichstellungsklausel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 § 10 Salvatorische Klausel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 § 11 Inkrafttreten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 § 1 Aufgaben und Befugnisse (1) Für die Betreuung von Kindern ab 1 Jahr bis zum Beginn der Grundschule, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schwarzburg haben, stellt die Gemeinde Sitzendorf die erforderlichen Plätze gemäß § 3 Abs. 2 ThürKi- gaG in ihrer Kindertageseinrichtung zur Verfügung. Im Übrigen bestimmen sich die Aufgaben entsprechend der Vorschriften des ThürKigaG und der einschlägigen Rechtsverordnungen. (2) Mit der Aufgabenübertragung geht die Befugnis über, Satzungen und Ver- ordnungen die die Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindergärten betreffen zu erlassen und die zur Durchführung entsprechend erforderli- chen Maßnahmen zu treffen (vgl. § 10 Abs. 1 und 2 ThürKGG). (3) Die aufnehmende Gemeinde Sitzendorf hat die Betreibung des Kinder- gartens mit Betreibervertrag vom 15.01. bzw. 19.01.2015 (Beschluss des Gemeinderates 44/6/2015 vom 07.01.2015) auf den freien Träger AWO Soziale Dienste Rudolstadt gGmbH übertragen. Diese erlässt die zur Erfüllung der Aufgaben nach Abs. 1 notwendigen Benutzungs- und Beitragsordnungen. Diese gelten auch für die Kinder aus der abgebenden Gemeinde Schwarzburg, die den Kindergarten in Sitzendorf besuchen. § 2 Aufnahme von Kindern (1) Die Kinder der beteiligten Gemeinden sind gleichrangig in der Reihenfolge ihrer Anmeldung in den Kindergarten aufzunehmen. Öffentliche Zustellungen erfolgen auf der Internetseite des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt unter der Adresse „www.kreis-slf.de/oeffentliche_zustellungen“ Impressum Herausgeber: Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, vertreten durch Landrat Marko Wolfram, Schloßstraße 24, 07318 Saalfeld/Saale Gedruckte Auflage: 2.300 Exemplare Das Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich und wird an zentralen Verteil- stellen in den Kommunen des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt. Das Amtsblatt wird außerdem digital als PDF zur Verfü- gung gestellt. Die PDF und die Übersicht über die zentralen Auslagestellen kann unter folgenden Internetadressen abgerufen werden: www.kreis-slf.de Das Amtsblatt kann im Einzelbezug oder im Abonnement zum Preis 6,00 € inkl. Versand und MwSt. bezogen werden bei: wgv Schleiz GmbH, Geraer Straße 12, 07907 Schleiz. Die Bestellung kann auch per Mail unter f.brossmann@ wgvschleiz.de erfolgen. (Es wird nach der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) gearbeitet. Nachzulesen unter https://wgvschleiz.de/impressum. html) Layout und Druck: wgv Schleiz GmbH, Geraer Straße 12, 07907 Schleiz in Zusammenarbeit mit Druckhaus Gera GmbH. Verantwortlich für die Verteilung an die öffentlichen Auslage- stellen: wgv Schleiz GmbH, Geraer Straße 12, 07907 Schleiz Kontakt zur Redaktion: Redaktion Landkreis Saalfeld-Rudolstadt: Presse- und Kulturamt, 0 36 71/8 23-209, presse@kreis-slf.de Redaktionsschluss in der Regel 14 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes. Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Kommunen, Zweckverbän- de oder sonstiger öffentlicher Institutionen und weiterer Verbände zeichnen diese selbst verantwortlich. Für unverlangt eingereichte Manuskripte übernehmen der Verlag und die Re- daktion keine Verantwortung. Für Schäden, die durch Druckfehler, fehlerhafte oder unterbliebene Einträge entstehen, wird nicht gehaftet. Nachdruck, Ab- druck, fotomechanische Wiedergabe und jedwede elektronische Nutzung oder Vervielfältigung ist nur mit Genehmigung gestattet. Davon unberücksichtigt bleibt der Ausdruck der pdf-Ausgabe oder das Kopieren für persönliche Zwecke. Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint voraussichtlich am 10.09.2026. ...

August 12, 2026