LANAT Abteilung Direktzahlungen Beschließt Ausnahmeregelung Beitrag für eine angemessene Bodenbedeckung auf offener Ackerfläche; Keine Meldung an LANAT erforderlich ab sofort
LANAT Abteilung Direktzahlungen Beschließt Ausnahmeregelung Beitrag für eine angemessene Bodenbedeckung auf offener Ackerfläche; Keine Meldung an LANAT erforderlich ab sofort Trockenheit: Ausnahme bei Beitrag für eine angemessenen Bodenbedeckung - Berner Bauern Verband Trockenheit: Ausnahme bei Beitrag für eine angemessenen Bodenbedeckung Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat die Abteilung Direktzahlungen des LANAT eine weitere Ausnahmeregelung für den Beitrag für eine angemessene Bodenbedeckung beschlossen. Bei Hauptkulturen auf offener Ackerfläche mit Ernte vor dem 1. Oktober genügt es, wenn die Bodenbedeckung noch im laufenden Kalenderjahr angelegt wird. Auf die übrigen Anforderungen wird ausnahmsweise verzichtet. ...