Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss in Berlin beschließt neue S3-Leitlinie zu Psychosen mit komorbider substanzbezogener Störung; 44 Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie.

Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss in Berlin beschließt neue S3-Leitlinie zu Psychosen mit komorbider substanzbezogener Störung; 44 Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie. Beschluss Beschluss des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß § 92b Absatz 3 SGB V zum abgeschlossenen Projekt LL-KoPsS (01VSF21014) Vom 19. Juni 2026 Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat im schriftlichen Verfahren am 19. Juni 2026 zum Projekt LL-KoPsS - S3-Leitlinie Psychosen mit komorbider substanzbezogener Störung (01VSF21014) folgenden Beschluss gefasst: I. Die neu entwickelte S3-Leitlinie wird der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e. V. zur Veröffentlichung im AWMF Leitlinien- Register zur Verfügung gestellt. Begründung Bei Menschen mit Psychosen liegt die Lebenszeitprävalenz für eine substanzbezogene Komorbidität bei rund 50 %. Der Konsum von Substanzen wie Cannabis oder Alkohol kann sowohl die Diagnose als auch den Verlauf von psychotischen Erkrankungen beeinflussen. Das gleichzeitige Auftreten beider Diagnosen, auch als „Doppeldiagnose“ bezeichnet, stellt folglich besondere Anforderungen an die gesundheitliche Versorgung. Neben komplexen und langfristigen Versorgungsbedarfen ist zudem häufig die Therapietreue der Patientinnen und Patienten eingeschränkt, Krankheitsverläufe sind schwerer und Rezidive häufiger. Im Rahmen des Projekts wurde für den deutschen Versorgungskontext eine neue S3- Leitlinie zu Psychosen mit komorbider substanzbezogener Störung entwickelt. Sie liefert 44 Empfehlungen zur Diagnostik und Früherkennung sowie zur Therapie, Rehabilitation und Prävention dieser spezifischen Doppeldiagnose. Darüber hinaus liegen Empfehlungen zu verschiedenen Subgruppen (z. B. Jugendlichen) und der Behandlung in speziellen Settings (z. B. Wohnungslosigkeit) vor. Die Leitlinie richtet sich an alle Berufsgruppen, die in die Beratung, Behandlung und Versorgung von Menschen mit der Komorbidität Psychose und Sucht oder einer substanzinduzierten Psychose eingebunden sind. Darüber hinaus dient sie zur Information für Allgemeinärztinnen und -ärzte sowie Sport- und Bewegungstherapeutinnen und -therapeuten. Die neu entwickelte S3-Leitlinie erfüllt die Kriterien des AWMF-Regelwerks für S3- Leitlinien und damit die Voraussetzung zur Ausschöpfung ihres Potentials zur Verbesserung der Versorgung entsprechend der Antragstellung. II. Dieser Beschluss sowie der Ergebnisbericht des Projekts LL-KoPsS werden auf der Internetseite des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss unter www.innovationsfonds.g-ba.de veröffentlicht. III. Der Innovationsausschuss beauftragt seine Geschäftsstelle mit der Weiterleitung der gewonnenen Erkenntnisse des Projekts LL-KoPsS an die unter I. genannten Institution. ...

June 19, 2026