UNO-Sanktionskomitee ändert Sanktionenliste gegen ISIL/Al-Kaida in der Schweiz; unmittelbar rechtsgültig
UNO-Sanktionskomitee ändert Sanktionenliste gegen ISIL/Al-Kaida in der Schweiz; unmittelbar rechtsgültig Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen, Gruppen, Unternehmen und Organisationen, die mit den Organisationen ISIL (Da’esh) und Al-Kaida in Verbindung stehen Fremdmitteilung Veröffentlicht am 14. August 2026 Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen, Gruppen, Unternehmen und Organisationen, die mit den Organisationen ISIL (Da’esh) und Al-Kaida in Verbindung stehen Bern, 14.08.2026 — Das zuständige UNO-Sanktionskomitee hat die Liste der sanktionierten natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen geändert. Die Datenbank SESAM wurde entsprechend angepasst. Der Bundesrat hat am 4. März 2016 die Verordnung zur automatischen Übernahme von Sanktionslisten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen verabschiedet. Damit sind Änderungen der Sanktionslisten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in der Schweiz unmittelbar rechtsgültig. ...