Deutsche Bank erste RMB-Clearingbank in Europa; Frankfurt wird internationaler Finanzplatz gestärkt

Deutsche Bank erste RMB-Clearingbank in Europa; Frankfurt wird internationaler Finanzplatz gestärkt Deutsche Bank erste Renminbi Clearingbank in Europa Deutsche Bank erste Renminbi Clearingbank in Europa Deutsche Bank unterstützt die wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zwischen China und Europa Die Deutsche Bank wurde von der chinesischen Zentralbank ( People’s Bank of China ) als Renminbi-(RMB)-Clearingbank für Europa ernannt. Die Deutsche Bank ist damit die erste Bank in Europa, die diese Dienstleistung anbieten darf. Durch das Clearing in Frankfurt profitieren Finanzinstitute und Unternehmen von einer direkten und schnellen Abwicklung, Verrechnung und Abrechnung grenzüberschreitender RMB-Transaktionen und stärken damit ihre Finanzverbindungen zwischen Europa und China. ...

August 11, 2026

Deutsche Krebshilfe bestätigt Förderung des Onkologischen Spitzenzentrums in Dresden; 3,8 Mio Euro für vier Jahre

Deutsche Krebshilfe bestätigt Förderung des Onkologischen Spitzenzentrums in Dresden; 3,8 Mio Euro für vier Jahre Deutsche Krebshilfe bestätigt Onkologisches Spitzenzentrum in Dresden — TU Dresden — TU Dresden Deutsche Krebshilfe bestätigt Onkologisches Spitzenzentrum in Dresden Die Deutsche Krebshilfe setzt die Förderung für das Onkologische Spitzenzentrum (Comprehensive Cancer Center, CCC) am universitären Standort Dresden fort. In CCCs behandeln interdisziplinäre Teams Krebspatientinnen und -patienten leitliniengerecht sowie nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, erarbeiten über die Forschung Innovationen für die Weiterentwicklung der Versorgung und ermöglichen den Zugang zu innovativen Therapie- und Behandlungsmethoden. Für die Weiterförderung des CCCs in Dresden stellt die Deutsche Krebshilfe insgesamt 3,8 Millionen Euro für die nächsten vier Jahre bereit. Mit dem Geld werden Forschungsvorhaben, Angebote der Bewegungstherapie sowie patientennahe Projekte umgesetzt. 2025 wurden am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden über 22.000 onkologische Patientinnen und Patienten behandelt. Über 20.000 Behandlungsempfehlungen in fachübergreifenden ärztlichen Konferenzen (Tumorbordbeschlüsse) wurden ausgesprochen. ...

August 11, 2026

Norddeutsche Landesbank GZ - Public-Sector Covered Bonds program, Germany; OC current 11.9%, stressed 2.0% buffer

Norddeutsche Landesbank GZ - Public-Sector Covered Bonds program, Germany; OC current 11.9%, stressed 2.0% buffer Prog Norddeutsche Landesbank GZ - Public-Sector Covered Bonds Covered Bonds / Germany Contacts Monitoring Monitor.CB@moodys.com Click on the icon to download data into Excel & to see Glossary of terms used Client Service Desk London: +44 20 7772-5454, csdlondon@moodys.com Reporting as of: 30/06/2026 All amounts in EUR (unless otherwise specified) For information on how to read this report, see the latest Moody’s Covered Bonds Sector Update Data as provided to Moody’s Investors Service (note 1) I. Programme Overview Overview Total outstanding liabilities: Total assets in the Cover Pool: Issuer name / CR Assessment: Group or parent name / CR Assessment: Ratings Covered bonds rating: Aaa Entity used in Moody’s EL & TPI analysis: CB anchor: CR Assessment: Adjusted BCA / SUR: a3 / Aa2 Unsecured claim used for Moody’s EL analysis: Yes II. Value of the Cover Pool Collateral Score: 6.7% Collateral Score excl. systemic risk: n/a Collateral Risk (Collateral Score post-haircut): 3.4% 34% Market Risk: 6.6% 66% 10.0% 100% III. Over-Collateralisation Levels (notes 2 & 3) Over-Collateralisation (OC) figures presented below include Eligible only collateral. Over-Collateralisation levels are provided on any of the following: nominal basis or unstressed NPV basis or on stressed NPV basis. NPV stress assumptions applied as required by the legal framework for German Pfandbriefe. Current situation Committed OC (Stressed NPV): 2.0% Current OC (Unstressed NPV): 11.9% Scenario 1: CB anchor is lowered by 1 notch 0.0% OC consistent with current rating (note 4) 0.0% IV. Timely Payment Indicator & TPI Leeway Legal framework Timely Payment Indicator (TPI): High Does a specific covered bond law apply for this programme: Yes, Pfandbrief Act TPI Leeway: 6 Main country in which collateral is based / issuer is based: Germany / Germany Programme setup / structure: Bank issuer holding cover pool Extract from TPI table CB Anchor High Timely principal payments Aaa Aaa Maturity type: Soft Bullet Aa1 Aaa Aa2 Aaa n/a Aa3 Aaa A1 Aaa Yes A2 Aaa Maximum length of maturity extension: ...

August 11, 2026

Handwerkskammer Potsdam und Zukunftszentrum Brandenburg erklären E-Rechnungspflicht ab 01.01.2027 in Brandenburg; Kostenlose KMU-Beratung zur Umstellung

Handwerkskammer Potsdam und Zukunftszentrum Brandenburg erklären E-Rechnungspflicht ab 01.01.2027 in Brandenburg; Kostenlose KMU-Beratung zur Umstellung Ab 1.1.2027: E-Rechnungspflicht für alle – wir machen Ihren Betrieb startklar - Zukunftszentrum Brandenburg Ab 1.1.2027: E-Rechnungspflicht für alle – wir machen Ihren Betrieb startklar Der Handlungsbedarf ist groß: Viele Betriebe arbeiten im Rechnungswesen noch mit gewohnten Abläufen – Rechnung als PDF, Versand per E-Mail, Ablage im Ordner oder Weiterleitung ans Steuerbüro. Für die E-Rechnungspflicht reicht das künftig nicht mehr aus. Eine E-Rechnung ist kein normales PDF, sondern ein strukturiertes, maschinenlesbares Rechnungsformat wie XRechnung oder ZUGFeRD. ...

August 11, 2026

Yaroslav Bazhenov nimmt an Praktikumswoche Region Osnabrück teil bei JW Verpackungstechnik GmbH, Georgsmarienhütte; Bereits zwei Auszubildende gewonnen bisher

Yaroslav Bazhenov nimmt an Praktikumswoche Region Osnabrück teil bei JW Verpackungstechnik GmbH, Georgsmarienhütte; Bereits zwei Auszubildende gewonnen bisher “Praktikumswoche Region Osnabrück” hautnah Sicherheitsschuhe an – und schon beginnt für einen 16-jährigen Schüler aus der Region Osnabrück ein spannender Tag. Yaroslav Bazhenov nimmt erstmals an der „Praktikumswoche Region Osnabrück“ teil und durfte bei der JW Verpackungstechnik GmbH in Georgsmarienhütte einen Tag lang in den Ausbildungsberuf des Mechatronikers hineinschnuppern. Und wir durften ihn gemeinsam mit der MaßArbeit KAöR dabei begleiten. ...

August 11, 2026

Füracker und Felßner setzen auf schnelle Hilfen in Nürnberg; Stundungen und Anpassung von Vorauszahlungen unbürokratisch möglich

Füracker und Felßner setzen auf schnelle Hilfen in Nürnberg; Stundungen und Anpassung von Vorauszahlungen unbürokratisch möglich Steuerliche Entlastungen: Das können betroffene Betriebe jetzt tun | Bayerischer Bauernverband © BBV Steuerliche Entlastungen: Das können betroffene Betriebe jetzt tun Füracker und Felßner setzen auf schnelle Hilfen: Stundungen und Anpassung von Vorauszahlungen sollen unbürokratisch möglich sein 11.08.2026 | Die wirtschaftliche Situation vieler landwirtschaftlicher Betriebe ist angespannt. Besonders die Schweinehalter stehen angesichts der dramatischen Marktlage unter erheblichem Druck. Gleichzeitig belasten Trockenheit und Dürre zahlreiche weitere Betriebe. Vor diesem Hintergrund haben Bayerns Finanzminister Albert Füracker und BBV-Präsident Günther Felßner am 7. August in Nürnberg über kurzfristige Hilfen und langfristige Verbesserungen beraten. Zugangsbeschränkung Dieser Inhalt steht exklusiv BBV-Mitgliedern zur Verfügung. Bitte melden Sie sich an oder werden Sie Mitglied um ihn zu lesen.

August 11, 2026

Handwerkskammer Freiburg bietet kommende Veranstaltungen in Freiburg.

Handwerkskammer Freiburg bietet kommende Veranstaltungen in Freiburg. Gut beraten im Betriebsalltag: Unsere nächsten Veranstaltungen - Handwerkskammer Freiburg Gut beraten im Betriebsalltag: Unsere nächsten Veranstaltungen Ob Unternehmensführung, Fachkräftesicherung, Digitalisierung oder persönliche Weiterentwicklung: Als Mitgliedsbetrieb der Handwerkskammer Freiburg profitieren Sie von einem breiten Beratungs- und Unterstützungsangebot. Neben individuellen Beratungsgesprächen bieten unsere Beratungsdienste regelmäßig Seminare, Workshops und Veranstaltungen mit konkretem Praxisbezug an . Dabei geht es um Fragen, die viele Handwerksbetriebe unmittelbar beschäftigen – von der Vorbereitung auf einen Notfall über moderne Mobilität bis hin zu Führung, Veränderungsprozessen und Unternehmensnachfolge. ...

August 11, 2026

Bundesbank führt Tenderverfahren zur Aufstockung zweier Bundesanleihen in Frankfurt am Main; 2,5 Mrd € Gesamtaufstockung vorgesehen

Bundesbank führt Tenderverfahren zur Aufstockung zweier Bundesanleihen in Frankfurt am Main; 2,5 Mrd € Gesamtaufstockung vorgesehen Ausschreibung Tenderverfahren – Aufstockung von zwei Anleihen des Bundes Deutsche Bundesbank, Kommunikation Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main presse@bundesbank.de, www.bundesbank.de Bei publizistischer Verwertung wird um die Angabe der Quelle gebeten. Pressemitteilung Frankfurt am Main 11. August 2026 Seite 1 von 2 Ausschreibung Tenderverfahren Aufstockung von zwei Anleihen des Bundes Wie bereits angekündigt, wird der Bund am 12. August 2026 die nachfolgenden Bundesanleihen im Rahmen einer Multi-ISIN-Auktion aufstocken: ...

August 11, 2026

Die Reserve Bank of Australia belässt den Leitzins bei 4,35 % in Australien; Die Inflation bleibt hoch; weitere Zinserhöhungen möglich.

Die Reserve Bank of Australia belässt den Leitzins bei 4,35 % in Australien; Die Inflation bleibt hoch; weitere Zinserhöhungen möglich. Keine Leitzinsänderung in Australien Kapitalmärkte Daily | Die Reserve Bank of Australia hat den Leitzins erwartungsgemäß bei 4,35 % belassen. Immer aktuell informiert: Kapitalmärkte Daily Wirtschaftsdaten heute aus den USA S&P 500 leichter, Gold- und Ölpreise ziehen an Die internationalen Kapitalmärkte starten mit erhöhter geopolitischer Risikoprämie in den Dienstag. Die Gespräche zwischen den USA dem Iran über eine Friedenslösung und die Wiederöffnung der Straße von Hormus sind ins Stocken geraten. Brent-Öl verteuerte sich am Morgen zeitweise auf rund 88 USD je Barrel. Der erneute Energiepreisschub schürt die Sorge, dass die Notenbanken im Kampf gegen die Inflation weniger Spielraum erhalten könnten. An der Wall Street überwogen zum Wochenauftakt leichte Gewinnmitnahmen. Der S&P 500 gab um 0,06 % nach, der Nasdaq Composite verlor 0,32 %. Unter Druck stand insbesondere der Technologiesektor. In Asien zeigt sich am Morgen eine verhalten positive Tendenz. Der MSCI-Index für Asien ...

August 11, 2026

Unleash Future Boats GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Flensburg; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Ralf Marten Pachmann

Unleash Future Boats GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Flensburg; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Ralf Marten Pachmann Veröffentlichungsdatum: 11.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 56 IN 165/26 Gericht: Flensburg Name, Vorname / Bezeichnung: Unleash Future Boats GmbH Sitz / Wohnsitz: Schleswig Register: Flensburg, HRB 14421 FL 56 IN 165/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Unleash Future Boats GmbH, Haßberg 1, 24321 Hohwacht (Ostsee), vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin Stafanie A. Engelhard Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 14421 FL - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 10.08.2026 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Ralf Marten Pachmann Büschstraße 12, 20354 Hamburg Telefon: 040 284178888 Telefax: 040 284178877 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 02.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 30.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Flensburg Südergraben 22 24937 Flensburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 10.08.2026

August 11, 2026