Mitglieder der Bietergruppe Bundesemissionen Multi-ISIN-Tender Aufstockung Unverzinsliche Schatzanweisungen Deutschland; Tender-ID X20260076

Mitglieder der Bietergruppe Bundesemissionen Multi-ISIN-Tender Aufstockung Unverzinsliche Schatzanweisungen Deutschland; Tender-ID X20260076 Multi-ISIN-Tender – AusschreibungAufstockung Unverzinsliche Schatzanweisungen: DE000BU0E352, Aufstockung Unverzinsliche Schatzanweisungen: DE000BU0E410 | Tender-ID: X20260076 Multi-ISIN-Tender – Ausschreibung Aufstockung Unverzinsliche Schatzanweisungen: DE000BU0E352, Aufstockung Unverzinsliche Schatzanweisungen: DE000BU0E410 | Tender-ID: X20260076 Bietungsberechtigt sind die Mitglieder der Bietergruppe Bundesemissionen. Fotolia Green Finance Der Klimawandel stellt auch den Finanzsektor vor große Herausforderungen. Die Bundesbank unterstützt den Wandel hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft. Green Finance Finance Flash Themen rund um die Aufgaben der Bundesbank leicht verständlich erklärt. Finance Flash zurück Navigation ausblenden Übersicht Bundesbank Organisation zurück Übersicht Organisation Vorstand zurück Übersicht Vorstand Prof. Dr. Joachim Nagel Dr. Sabine Mauderer Burkhard Balz Lutz Lienenkämper Michael Theurer Prof. Dr. Fritzi Köhler-Geib COO und Bereiche Compliance und rechtliche Regelungen AGB und Regelungen zurück Übersicht AGB und Regelungen Mitteilungen Rundschreiben Leitbild und Strategie Die Bundesbank in Zahlen Anfahrt Hauptverwaltungen und Filialen zurück Übersicht Hauptverwaltungen und Filialen Baden-Württemberg zurück Übersicht Baden-Württemberg Filialen Präsidentin Beirat Außenwirtschaft Außenwirtschaft Finanzaufsicht Bonitätsanalyse Bayern zurück Übersicht Bayern Filialen Präsident Beirat Außenwirtschaft Finanzaufsicht Bonitätsanalyse Berlin und Brandenburg zurück Übersicht Berlin und Brandenburg Filiale Präsident Beirat Außenwirtschaft Finanzaufsicht Bonitätsanalyse Veröffentlichungen Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zurück Übersicht Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt Filialen Präsident Beirat Außenwirtschaft Finanzaufsicht Bonitätsanalyse Daten, Analysen und Veröffentlichungen Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zurück Übersicht Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein Filialen Präsident Beirat Außenwirtschaft Finanzaufsicht Bonitätsanalyse Hessen zurück Übersicht Hessen Filiale Präsident Beirat Außenwirtschaft Finanzaufsicht Bonitätsanalyse Nordrhein-Westfalen zurück Übersicht Nordrhein-Westfalen Filialen Präsident Beirat Außenwirtschaft Finanzaufsicht Bonitätsanalyse Veröffentlichungen Rheinland-Pfalz und Saarland zurück Übersicht Rheinland-Pfalz und Saarland Filialen Präsident Beirat Außenwirtschaft Finanzaufsicht Bonitätsanalyse Sachsen und Thüringen zurück Übersicht Sachsen und Thüringen Filialen Präsident Beirat Außenwirtschaft Finanzaufsicht Bonitätsanalyse Veröffentlichungen Forschung und Forschungsdaten zurück Übersicht Forschung und Forschungsdaten Forschungszentrum zurück Übersicht Forschungszentrum Forschungsbeirat, -professoren und Research Fellows Forschungsgebiete und Programm Personen Research Brief Diskussionspapiere Referierte Publikationen Seminare Invited Speakers Series Forschungsdaten- und Servicezentrum zurück Übersicht Forschungsdaten- und Servicezentrum Ihr Forschungsprojekt im FDSZ Forschungsdaten Über das FDSZ INEXDA Publikationen Konferenzen Forschungsaufenthalt und Praktikum Studie zur wirtschaftlichen Lage privater Haushalte (PHF) zurück Übersicht Studie zur wirtschaftlichen Lage privater Haushalte (PHF) Konzept Ergebnisse Informationen für Haushalte Fragen und Antworten Datenschutz infas Informationen für Forschende Studie zu Erwartungen von Privatpersonen (BOP‑HH) Unternehmensstudie (BOP-F) Green Finance Bibliothek und Archiv zurück Übersicht Bibliothek und Archiv Bibliothek Historisches Archiv Europavillon Kunst zurück Übersicht Kunst Ausstellungen Malerei und Papierarbeiten Skulpturen und Installationen Architektur und Kunst Numismatik zurück Übersicht Numismatik Sammlung Glanzstücke Bildarchiv Publikationen Ausstellungen Numismatische Fachbibliothek Kontakt Geldmuseum zurück Übersicht Geldmuseum Besucherinformationen Ausstellungen Vortragsveranstaltungen Führungen Workshops für Kinder und Jugendliche Museumsrallyes Geschichte Internationaler Zentralbankdialog zurück Übersicht Internationaler Zentralbankdialog Über uns Internationale Zentralbankkurse zurück Übersicht Internationale Zentralbankkurse Anmeldeverfahren Vergangene Kurse Bilaterale Zusammenarbeit EU-finanzierte Projekte Häufig gestellte Fragen Repräsentanzen Newsletter Kontakt Eurosystem zurück Übersicht Eurosystem Aufgaben Organisation Leitbild des Eurosystems Europäische Währungsunion ...

August 7, 2026

FHNW Fachperson Schulverwaltung Zertifikatslehrgang Brugg-Windisch; Anerkanntes Zertifikat, erweiterte Einsatzmöglichkeiten in Gemeinden und Schulen

FHNW Fachperson Schulverwaltung Zertifikatslehrgang Brugg-Windisch; Anerkanntes Zertifikat, erweiterte Einsatzmöglichkeiten in Gemeinden und Schulen Fachfrau / Fachmann Schulverwaltung | FHNW Wollen Sie die Schulverwaltung professionell managen und als zentrale Ansprechperson ihre Kompetenzen erweitern? Mit dem Zertifikatslehrgang Fachperson Schulverwaltung stärken Sie Ihre Kompetenz in Administration, Personalführung, Finanzen und Recht – für einen effizienten und sicheren Schulbetrieb. Auch Leadership-Kompetenzen als Grundlage einer selbständigen, zielorientierten Arbeitsweise sind unentbehrlich. Steckbrief - Abschluss - Zertifikat - Lernsetting - Präsenz - Nächster Start - 13.9.2027 - Dauer - 12 Monate - Durchführungssprache - Deutsch - Durchführungsort - Brugg-Windisch - Preis - CHF 7 400 Auf einen Blick - Ganzheitlich kompetent: Sie decken alle Kernbereiche der Schulverwaltung ab – von Finanzen über Personal bis Recht. - Praxisnah & aktuell: Entwickelt mit SCASO und Fachbeirat, abgestimmt auf Gesetzes- und Bildungsreformen. - Führungsstark: Sie entwickeln Leadership-Skills für selbständiges, situatives Arbeiten – auch ohne direkte Weisungsbefugnis. - Berufsbegleitend & vernetzt: Präsenz in Brugg ...

August 7, 2026

Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/-in Online-Weiterbildung via Microsoft Teams IHK Schwaben; Preis EUR 4.390

Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/-in Online-Weiterbildung via Microsoft Teams IHK Schwaben; Preis EUR 4.390 Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/-in 4437 WYPW 26L erstellt am 07.08.2026, 12:07 Uhr Seite 1 von 3 Aufstiegs-BAföG Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/-in Nutzen Wirtschaft verstehen. Verantwortung übernehmen. Karriere gezielt voranbringen. Suchst du einen Weg raus aus dem Alltagstrott – hin zu Verantwortung, Anerkennung und echter Perspektive? Willst du verstehen, wie Unternehmen funktionieren, Entscheidungen vorbereiten und Abläufe besser machen? Fragst du dich, ob du jemand sein kannst, der den Überblick hat und den Kurs mitbestimmt? Dann ist jetzt dein Moment. Die Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt macht dich zu der Person, die Zahlen versteht, Zusammenhänge erkennt und Lösungen findet. Du lernst, wie Marketing, Controlling, Personal und Recht ineinandergreifen – und wächst in eine Rolle hinein, in der du Orientierung gibst. Ein Talent für Logik oder Organisation hilft, ist aber kein Muss. Wenn du Marktanalysen erstellst, trainierst du gleichzeitig deine analytische Klarheit. Wenn du Entscheidungen vorbereitest, stärkst du deine empathische Entscheidungskompetenz. Und wenn du neue Prozesse einführst, wächst deine Selbstorganisation. Du wirst jemand, der Ordnung in Komplexität bringt. Als Wirtschaftsfachwirt arbeitest du in Handel, Industrie, Dienstleistungen oder im Personal- und Projektmanagement. Du hast echte Aufstiegschancen – vom Teamlead bis zur mittleren Führungsebene. Willst du Zukunftssicherheit, Anerkennung und das gute Gefühl, Wirkung zu haben? Dann ist dieser Abschluss dein Weg in eine stabile, starke berufliche Zukunft. Kompetenzwelt: #IchTreffeFundierteEntscheidungenAufBasisVonZahlenUndFakten #IchEntwickleMichKontinuierlichWeiterUndLerneSelbstgesteuert #IchSetzeZieleStrukturiertUndKonsequentInErgebnisseUm Inhalt Wirtschaftsbezogene Qualifikationen Arbeitsmethodik - Volks- und Betriebswirtschaft - Rechnungswesen - Recht und Steuern - Unternehmensführung Handlungsspezifische Qualifikationen Betriebliches Management - Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling - Logistik - Marketing und Vertrieb - Führung und Zusammenarbeit Zielgruppe Kaufleute oder kaufmännische Mitarbeiter mit Berufserfahrung Voraussetzungen Zur Prüfung in der Teilprüfung “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” ist zugelassen, wer ...

August 7, 2026

ABB erwirbt Minderheitsbeteiligung an LevelTen Energy in Seattle, USA; Transaktionsvolumen über 20 GW sauberer Energie weltweit

ABB erwirbt Minderheitsbeteiligung an LevelTen Energy in Seattle, USA; Transaktionsvolumen über 20 GW sauberer Energie weltweit Zürcher Handelskammer: ABB erwirbt Minderheitsbeteiligung an LevelTen Energy ABB erwirbt Minderheitsbeteiligung an LevelTen Energy Seattle - ABB hat eine Minderheitsbeteiligung an LevelTen Energy erworben. Mit der strategischen Partnerschaft mit dem Marktplatz für nachhaltige Energie erweitert ABB sein Energie- und CO2-Beratungsangebot, um Unternehmen bei der Dekarbonisierung und dem Einkauf erneuerbarer Energien zu unterstützen. ( CONNECT ) ABB hat eine strategische Partnerschaft mit LevelTen Energy geschlossen und zugleich eine Minderheitsbeteiligung an dem Unternehmen aus Seattle im US-Bundesstaat Washington erworben. LevelTen Energy betreibt den weltweit grössten Marktplatz für saubere Energie, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. ...

August 7, 2026

Deutsche Bundesbank, Federal Treasury discount paper (Bubills) reopening via multi-ISIN auction, Frankfurt am Main; €5B total, €2B Nov 2025, €3B May 2026

Deutsche Bundesbank, Federal Treasury discount paper (Bubills) reopening via multi-ISIN auction, Frankfurt am Main; €5B total, €2B Nov 2025, €3B May 2026 Press release multi-ISIN: Invitation to bid - Federal Treasury discount paper (Bubills) Deutsche Bundesbank, Communications Department Wilhelm-Epstein-Strasse 14, 60431 Frankfurt am Main, Germany presse@bundesbank.de, www.bundesbank.de Reproduction permitted only if source is stated. Press release Frankfurt am Main 7 August 2026 Page 1 of 2 Invitation to bid Federal Treasury discount paper (Bubills) ...

August 7, 2026

Destatis Industrieproduktion im Juni 2026 in Deutschland um 0,2% gestiegen; Talfahrt beendet, Zuversicht zweite Jahreshälfte

Destatis Industrieproduktion im Juni 2026 in Deutschland um 0,2% gestiegen; Talfahrt beendet, Zuversicht zweite Jahreshälfte Deutschland: Inzwischen scheint die Talfahrt der Industrie beendet. Deutschland: Industrieproduktion im Juni 2026 Einschätzung | Nach Angaben von Destatis ist die Produktion im Produzierenden Gewerbe im Juni um 0,2% zum Vormonat gestiegen. Nach Angaben von Destatis ist die Produktion im Produzierenden Gewerbe im Juni um 0,2% zum Vormonat gestiegen. Der Wert für Mai wurde von +0,9% auf +0,7% revidiert. ...

August 7, 2026

KAMID Immobilien GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Hamburg; Gläubigerversammlung am 03.11.2026

KAMID Immobilien GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Hamburg; Gläubigerversammlung am 03.11.2026 Veröffentlichungsdatum: 07.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 67g IN 168/26 Gericht: Hamburg Name, Vorname / Bezeichnung: KAMID Immobilien GmbH Sitz / Wohnsitz: Hamburg Register: Hamburg, HRB 164913 67g IN 168/26 : Über das Vermögen der KAMID Immobilien GmbH, Erwerb, die Verwaltung, Vermietung, Verpachtung und die Verwertung von Grundbesitz, Alte Landstraße 217 B, 22391 Hamburg (AG Hamburg, HRB 164913), ist am 05.08.2026 um 11:23 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg, Tel.: 040 650 52 59-0. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.10.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Es ist das mündliche Verfahren angeordnet. Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 03.11.2026, 09:00 Uhr, B405, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO), - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 03.11.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (02.10.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (03.11.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hamburg, 05.08.2026 Datenschutzhinweise: Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise

August 7, 2026

Schroders secures regulatory approval for first tokenised share class in Ireland; on-chain redemptions and transfers unlock liquidity.

Schroders secures regulatory approval for first tokenised share class in Ireland; on-chain redemptions and transfers unlock liquidity. Schroders secures regulatory approval for first tokenised share class Schroders secures regulatory approval for first tokenised share class Schroders, a global leader in active asset management, today announces it has received regulatory approval for the firm’s first tokenised share class of a US dollar money market fund, representing a significant milestone amid its focus on developing digital investment solutions for its clients. ...

August 7, 2026

Deutsche Bundesbank Ausschreibung Tenderverfahren Bubills Frankfurt am Main; Aufstockung um 5 Mrd € insgesamt

Deutsche Bundesbank Ausschreibung Tenderverfahren Bubills Frankfurt am Main; Aufstockung um 5 Mrd € insgesamt Pressemitteilung: Ausschreibung Multi ISIN Tenderverfahren - Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes (Bubills) Deutsche Bundesbank, Kommunikation Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main presse@bundesbank.de, www.bundesbank.de Bei publizistischer Verwertung wird um die Angabe der Quelle gebeten. Pressemitteilung Frankfurt am Main 7. August 2026 Seite 1 von 2 Ausschreibung Tenderverfahren Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes (Bubills) Wie bereits angekündigt, wird der Bund am 10. August 2026 die nachfolgenden Bubills im Rahmen einer Multi-ISIN-Auktion aufstocken: ...

August 7, 2026

Unternehmerinnen und Unternehmer, Fach- und Führungskräfte, Projektverantwortliche Online-Zertifikatslehrgang; bundesweit anerkanntes IHK-Zertifikat inklusive digitalem IHK-Badge

Unternehmerinnen und Unternehmer, Fach- und Führungskräfte, Projektverantwortliche Online-Zertifikatslehrgang; bundesweit anerkanntes IHK-Zertifikat inklusive digitalem IHK-Badge Qualitätsmanagementbeauftragter (IHK) 4428 TQLD 26A erstellt am 07.08.2026, 10:07 Uhr Seite 1 von 3 Qualitätsmanagementbeauftragter (IHK) Online-Zertifikatslehrgang Zentrale Durchführung mit erfahrenen Online-Trainerinnen und -Trainern Abwechslungsreiches Blended-Learning-Konzept für optimale Lernerfolge bundesweit anerkanntes IHK-Zertifikat (in Deutsch und Englisch) inklusive digitalem IHK-Badge für Social-Media-Profile, E-Mail-Signatur usw. im Lehrgangspreis ist folgende Literatur inbegriffen: DIN EN ISO 9000:2015-11: Qualitätsmanagementsysteme – Grundlagen und Begriffe DIN EN ISO 9001:2015-11: Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen Informationen zum Datenschutz: Dieser Lehrgang wird in Kooperation mit der DIHK-Bildungs-gGmbH durchgeführt. Entsprechend der Auflagen der geltenden Datenschutzbestimmungen speichern und verarbeiten wir die zur Anmeldung erforderlichen personenbezogenen Daten und geben diese ausschließlich zur ordnungsgemäßen Durchführung der Online-Weiterbildung an Dienstleister der IHK-Organisation weiter. Nutzen Qualität ist einer der entscheidenden Wettbewerbsfaktoren unserer Zeit. Dennoch gibt es in vielen deutschen Unternehmen kein einheitliches Verständnis für Qualität. Dieses Verständnis wird in diesem Zertifikatslehrgang vermittelt. Nach der erfolgreichen Teilnahme erlangen die Teilnehmenden den erforderlichen Kenntnisstand, um ein Qualitätsmanagement in ihrem Unternehmen als ganzheitliche Unternehmensstrategie anzuwenden. Nach dem erfolgreichen Abschluss verfügen Sie über folgende Kenntnisse: Qualitätsmanagement als ganzheitliche Unternehmensstrategie Anforderungen an Audits und Zertifizierungen Aufbau der ISO-Familie in der aktuellen Fassung Zweck und Einsatzgebiete der Normen Methoden/Werkzeuge zur Einführung und kontinuierlichen Verbesserung von Qualitätsmaßnahmen Anwenden der Normentexte auf unternehmensspezifische Bedürfnisse Inhalt Modul 1 – Grundlagen Normung von Qualitätsmanagementsystemen Vorteile und Rahmenbedingungen von Qualitätsmanagementsystemen (QMS) und deren Zertifizierung Die Sprache der ISO 9000ff Zielsetzungen der ISO-9000ff.-Familie und Überblick zum Regelwerk Modul 2 – Qualitätsmanagementsystem DIN EN ISO 9001: 2015 Qualitätsmanagementsysteme Anforderungen – Analyse der Regelwerke mit Beispielen aus der Praxis Übersicht DIN EN ISO 9004: 2009 Leiten und Lenken für den nachhaltigen Erfolg einer Organisation – ein Qualitätsmanagementansatz Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen Modul 3 – Methoden und Werkzeug Werkzeuge und Methoden im QM (Übersicht/Grundlagen) IHK-Zertifikatstest (online) Schriftlicher Multiple-Choice-Test (120 Minuten) Zielgruppe 4428 TQLD 26A erstellt am 07.08.2026, 10:07 Uhr Seite 2 von 3 Dieser online Zertifikatslehrgang richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, Fach- und Führungskräfte sowie Projektverantwortliche, die das Thema Qualitätsmanagement in ihren Aufgabenbereich integrieren wollen, bzw. Personen, die an der Einführung und Aufrechterhaltung von Managementsystemen mitwirken. Voraussetzungen Technische Voraussetzungen: Betriebssystem mit einer aktuellen Version, jeweils mit Soundkarte/Soundausgabe und Anschluss für ein Headset // Kopfhörer mit Mikrofon (Headset), Webcam // Internetzugang mit mind. 0,6 Mbps Downstream und mind. 1 Mbps im Upstream (im Router oder unter Einstellungen/ Netzwerkgeschwindigkeit abrufbar) // Aktuelle Version eines HTML5-Browsers (z. B. Chrome, Firefox) // Per Link gelangen die Teilnehmenden in den virtuellen Klassenraum. Darüber hinaus empfehlen wir: Für die Teilnahme an dieser Veranstaltung wird ein Sprachniveau von mindestens B2 vorausgesetzt. Dies stellt sicher, dass Sie den Inhalten gut folgen und aktiv am Unterricht teilnehmen können. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprachniveau ausreicht, beraten wir Sie gerne persönlich. Technische Voraussetzungen Bitte prüfen Sie vor Ihrer Teilnahme Ihre technischen Komponenten. Um bestmöglich an diesen Online-Formaten teilnehmen zu können, benötigen Sie ...

August 7, 2026