Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW veräußert Aneignungsrechte (herrenloser Grundstücke) in NRW; Verfahren jederzeit abbrechen möglich

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW veräußert Aneignungsrechte (herrenloser Grundstücke) in NRW; Verfahren jederzeit abbrechen möglich Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Veräußerung von Aneignungsrechten (herrenloser Grundstücke) im Bieterverfahren gem. §§ 63, 64 LHO NRW Erläuterung des Verkaufsverfahrens Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW führt zur Veräußerung von Aneignungsrechten des Landes NRW ein Bieterverfahren durch, dessen Grundlagen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO), des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das jeweilige Haushaltsjahr (HHG) und die des europäischen Rechts sind. ...

July 29, 2026

BLB NRW verkauft Aneignungsrecht des Landes NRW in Stemwede (OT Wehdem); Mindestgebot 20.000 EUR

BLB NRW verkauft Aneignungsrecht des Landes NRW in Stemwede (OT Wehdem); Mindestgebot 20.000 EUR Herrenloses Grundstück in Stemwede (OT Wehdem) Verkauft wird das Aneignungsrecht des Landes NRW (§ 928 II BGB) an dem herrenlosen Grundstück in Stemwede (OT Wehdem) STECKBRIEF BI-548-H Foto: BLB NRW Herrenloses Grundstück in Stemwede (OT Wehdem) Gemarkung Wehdem, Flur 7, Flurstück 290 Albert-Einstein-Straße in 51429 Bergisch Gladbach 4 Grundstücksangaben Bei dem herrenlosen Flurstück 290, Flur 7, Gemarkung Wehdem, handelt es sich um ein unbebautes Grundstück (Landwirtschaftsfläche An den Wellen) mit einer Gesamtgröße von 1.459 m². Grundbuchinhalte Amtsgericht Rahden, Grundbuch von Wehdem, Blatt 387, lfd. Nr. 4 Gemarkung Wehdem Flur 7 Flurstück 290 Gesamtgrundstücksfläche 1.459 m² Abteilung II: Lfd. Nr. 6: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungsrecht einschließlich Nebeneinrichtungen und Nutzungsbeschränkung; Wegerecht) für die Gemeinde Stemwede in Stemwede. Bezug: Bewilligung vom 26.6.2018 (UR-Nr. 312/2018, Notarin Britta Hohn, Espelkamp). Eingetragen am 5.7.2018. Abteilung III: Lfd. Nr. 3 Grundschuld i.H.v. 23.000 EUR mit 18 % jährlichen Zinsen für die Sparkasse Minden- Lübbecke – Zweckverbandssparkasse des Kreises Minden-Lübbecke und der Städte Minden und Petershagen – in Minden. Der jeweilige Eigentümer ist der sofortigen Zwangsvoll- streckung unterworfen. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom 27.1.2003 in der Urkunde Nr. 15/2003 des Notars Heinze in Rahden brieflos eingetragen am 18.8.2003 Bauplanungsrecht / Belastungen Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan wird das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Ein Bebauungsplan sowie eine Innenbereichssatzung liegen nicht vor. Altlasten sind nicht vorhanden. Der Kreis Minden-Lübbecke hat in seiner Baulastauskunft mitgeteilt, dass das Grundstück nicht von Baulasten betroffen ist. Wichtige Information für Kaufinteressenten Das Grundstück ist unbebaut und mit Sträuchern sowie Büschen bewachsen und mit wenigen Laubbäumen bestockt. Das Flurstück ist unregelmäßig geschnitten. Die Grundschulden in Abt. III sind vom Käufer zu übernehmen. Rahmenbedingungen für den Verkauf Bei dem Kaufgegenstand handelt es sich um ein Aneignungsrecht des Landes NRW gem. § 928 II BGB, welches zur Aneignung des damit verbundenen Grundstücks berechtigt. Der BLB NRW übernimmt keine Haftung bspw. für Baurecht, Altlasten, Schadstoffe oder andere eventuelle Belastungen oder Rechtsverhältnisse, die in Verbindung mit dem verbundenen Grundstück stehen. Ansprechperson: Claudia Petersen Telefon: 0211 61 700 690 | eMail: claudia.petersen@blb.nrw.de Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW | www.blb.nrw.de Die in diesem Exposé enthaltenen Informationen wurden sorgfältig ermittelt: Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und den Inhalt der Angaben wird dennoch keine Gewähr übernommen. Ebenso wird keine Gewähr für die Richtigkeit der ggf. beigefügten Unterlagen (wie z.B. Maßstabstreue, Flächenangaben) übernommen. Zur Verifizierung der Angaben/Unterlagen sind ggf. eigene Prüfungshandlungen durch den jeweiligen Kaufinteressenten durchzuführen. ...

July 29, 2026

KommKlimaFöR 2026 erhöht Fördersätze in kleinen und finanziell schwachen Kommunen bundesweit; +20 pp Zuschlag für Finanzschwache Gemeinden

KommKlimaFöR 2026 erhöht Fördersätze in kleinen und finanziell schwachen Kommunen bundesweit; +20 pp Zuschlag für Finanzschwache Gemeinden Übersicht KommKlimaFöR 2026 Übersicht KommKlimaFöR 2026 1 Bei Kommunen mit unter 2.000 Einwohnern oder bei interkommunalen Zusammenschlüssen mit unter 5.000 Einwohnern wird der Fördersatz jeweils um 10 Prozentpunkte erhöht . Finanzschwache Gemeinden erhalten unabhängig von ihrer Einwohnerzahl einen um 20 Prozentpunkte erhöhten Fördersatz. Eine Kumulation der Erhöhungen nach Sätze 1 und 2 ist ausgeschlossen. 2Der Fördersatz muss bei Komplementärförderung ggf. nachträglich reduziert werden, wenn Kommunen über die Bundförderung nach Nachweis der Finanzschwäche von dort einen höheren Fördersatz erhalten. Fördergegenstand Inhalt Fördersatz in % Förder- obergrenze in Euro Entwicklungskonzept klimaneutrale Kommune (strategisches und investives Vorhaben) Erstellung eines Konzepts zur Erreichung der Klimaneutralität mit • ergänzenden niederschwelligen Begleitmaßnahmen sowie • investiven Umsetzungsvorhaben die sich aus dem Konzept ergeben und nachweislich zu einer wesentlichen Senkung der Treibhausgasemissionen im Umfang von mindestens 50 % führen. ...

July 29, 2026

Kölner Verkehrs-Betriebe AG prüft Rückkehr zum regionalen KVB-Schülerticket in Köln und Umgebung; Vertrag 2026/27 offiziell vollständig unterschrieben

Kölner Verkehrs-Betriebe AG prüft Rückkehr zum regionalen KVB-Schülerticket in Köln und Umgebung; Vertrag 2026/27 offiziell vollständig unterschrieben Beschlussvorlage Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer AN/1490/2025 Stand: 27.07.2026 Sachstandsbericht KVB-Schülerticket für Köln und Umgebung wieder einführen Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen,  welche finanziellen, tariflichen und organisatorischen Auswirkungen eine Rückkehr zu einem regionalen KVB-Schülerticket im Vergleich zum Deutschlandticket Schule hätte, einschließlich der zu erwartenden Preis- und Tarifstrukturen ab 2026 im neuen ge- meinsamen Tarifverbund VRS/AVV; ...

July 29, 2026

Bodenseekreis ÖPNV-Netz betriebliche Optimierungen und Einsparungen; Einsparungen 2026 durch BaWü-Index

Bodenseekreis ÖPNV-Netz betriebliche Optimierungen und Einsparungen; Einsparungen 2026 durch BaWü-Index SessionNet | Betriebliche Optimierungen und Einsparungen im ÖPNV-Netz des Bodenseekreises Startseite Kalender Organisation Mandatsträger Gremien Toggle navigation Rechercheauswahl Betriebliche Optimierungen und Einsparungen im ÖPNV-Netz des Bodenseekreises Informationen Beratungen Betreff Betriebliche Optimierungen und Einsparungen im ÖPNV-Netz des Bodenseekreises Vorlage 547 2026 Aktenzeichen 20-Re Art Sitzungsvorlage SV Sitzungsvorlage ANL Anlage 1 - Übersicht der umgesetzten Einsparungen ANL Anlage 2 - Einsparungen aufgrund BaWü-Index in 2026

July 29, 2026

Der Kreistag entscheidet in der Sitzung vom 28.07.2026 über Umwandlung des Abfallwirtschaftsamtes in einen Eigenbetrieb; ungeändert beschlossen

Der Kreistag entscheidet in der Sitzung vom 28.07.2026 über Umwandlung des Abfallwirtschaftsamtes in einen Eigenbetrieb; ungeändert beschlossen SessionNet | TOP Ö 9: Umwandlung des Abfallwirtschaftsamtes in einen Eigenbetrieb Startseite Kalender Organisation Mandatsträger Gremien Toggle navigation Rechercheauswahl TOP Ö 9: Umwandlung des Abfallwirtschaftsamtes in einen Eigenbetrieb Sitzung: 28.07.2026 Kreistag Beschluss: ungeändert beschlossen Vorlage: 523 1 SV Sitzungsvorlage ANL Anlage 1 - Rechtsformvergleich ANL Anlage 2 - OrganeeinesEigenbetriebs ANL Anlage 3 - Entwurf Eigenbetriebssatzung PRÄ Präsentation Umwandlung des Abfallwirtschaftsamtes in einen Eigenbetrieb

July 29, 2026

Kreistag beauftragt J. Friedrich Storz mit Außenanlagenarbeiten am Neubau Straßenmeisterei Markdorf; Auftragssumme 1.127.280,74 €

Kreistag beauftragt J. Friedrich Storz mit Außenanlagenarbeiten am Neubau Straßenmeisterei Markdorf; Auftragssumme 1.127.280,74 € Vorlage1 Beschlussprotokoll Gremium: Kreistag – öffentliche Sitzung am 28. Juli 2026 Sitzungsort: Säntissaal des Landratsamtes Bodenseekreis in Friedrichshafen, Albrechtstraße 77 (7. OG) Beginn: 15:00 Uhr Ende: 17:56 Uhr TOP 1 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse • AUT am 13. Juli 2026 Neubau Straßenmeisterei Markdorf – Vergabe von Bauleistungen Aus- schreibungspaket 4 Beschluss: Die Firma J. Friedrich Storz, aus 88213 Ravensburg, wird mit dem Gewerk der Außenanlagenarbeiten zum Angebotspreis in Höhe von 1.127.280,74 € beauf- tragt. ...

July 29, 2026

Kreistag beschließt Novellierung des EU-Abfallverbringungsrechts Schweiz; Exportverbot für gemischte Siedlungsabfälle in die Schweiz abgewendet

Kreistag beschließt Novellierung des EU-Abfallverbringungsrechts Schweiz; Exportverbot für gemischte Siedlungsabfälle in die Schweiz abgewendet SessionNet | TOP Ö 10: Novellierung des EU-Abfallverbringungsrechts - erfolgreich abgewendetes Exportverbot für gemischte Siedlungsabfälle in die Schweiz Startseite Kalender Organisation Mandatsträger Gremien Toggle navigation Rechercheauswahl TOP Ö 10: Novellierung des EU-Abfallverbringungsrechts - erfolgreich abgewendetes Exportverbot für gemischte Siedlungsabfälle in die Schweiz Sitzung: 28.07.2026 Kreistag Beschluss: zur Kenntnis genommen Vorlage: 583

July 29, 2026

Kreistag Bodenseekreis beschließt betriebliche Optimierungen und Einsparungen im ÖPNV-Netz des Bodenseekreises; ungeändert beschlossen

Kreistag Bodenseekreis beschließt betriebliche Optimierungen und Einsparungen im ÖPNV-Netz des Bodenseekreises; ungeändert beschlossen SessionNet | TOP Ö 11: Betriebliche Optimierungen und Einsparungen im ÖPNV-Netz des Bodenseekreises Startseite Kalender Organisation Mandatsträger Gremien Toggle navigation Rechercheauswahl TOP Ö 11: Betriebliche Optimierungen und Einsparungen im ÖPNV-Netz des Bodenseekreises Sitzung: 28.07.2026 Kreistag Beschluss: ungeändert beschlossen Vorlage: 547 2026 SV Sitzungsvorlage ANL Anlage 1 - Übersicht der umgesetzten Einsparungen ANL Anlage 2 - Einsparungen aufgrund BaWü-Index in 2026

July 29, 2026

Kreistag Bodenseekreis nimmt Finanzzwischenbericht zum Stichtag 30.06.2026

Kreistag Bodenseekreis nimmt Finanzzwischenbericht zum Stichtag 30.06.2026 SessionNet | TOP Ö 13: Kreishaushalt 2026 - Finanzzwischenbericht Startseite Kalender Organisation Mandatsträger Gremien Toggle navigation Rechercheauswahl TOP Ö 13: Kreishaushalt 2026 - Finanzzwischenbericht Sitzung: 28.07.2026 Kreistag Beschluss: zur Kenntnis genommen Vorlage: 591 2026 SV Sitzungsvorlage ANL Anlage 1 - Finanzzwischenbericht Bodenseekreis Hochrechnung I zum Stichtag 30.06.2026 ANL Anlage 2 - Kreisfinanzbericht 2026 des Landkreistages PRÄ Präsentation Finanzzwischenbericht zum Stichtag 30.06.2026

July 29, 2026