Bundeskabinett beschloss Frühstartrente in Berlin; Rund 53.000 Euro bis zur Rente

Bundeskabinett beschloss Frühstartrente in Berlin; Rund 53.000 Euro bis zur Rente Frühstartrente | Sozialwesen | Haufe Fri Aug 14 04:00:00 UTC 2026 Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung für Selbstständige Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist Betriebliche Altersversorgung: Warum Individualisierung so wichtig ist Sonderveröffentlichung bAV: Risiken sehen – Kontrolle behalten Sonderveröffentlichung bAV Spezial April 2017 Das Bundeskabinett hat die Frühstartrente beschlossen. Ab dem sechsten Lebensjahr sollen Kinder monatlich zehn Euro vom Staat in ein Altersvorsorgedepot erhalten. Aus der staatlichen Förderung bis zur Volljährigkeit sollen bis zum Renteneintritt rund 53.000 Euro werden. Kritiker sehen darin Symbolpolitik, Befürworter eine Chance für die Altersvorsorge junger Menschen. ...

August 14, 2026

HSG-Studie Wälder; Milliardenwert durch CO₂-Bindung

HSG-Studie Wälder; Milliardenwert durch CO₂-Bindung Newsroom der Universität St.Gallen (HSG) | unisg.ch Darum HSG Darum HSG Übersicht Engagierte Community Attraktive Berufschancen Exzellent studieren HSG Best Talents Programme Programme Übersicht Bachelor Master Doktorat Austauschprogramme Austauschprogramme Übersicht Incoming Gaststudierende Outgoing HSG Studierende Get in touch Get in touch Übersicht Infotage & Austausch Campus-Touren Messen Angebote für Schulen Angebote für Unternehmen Zulassung Zulassung Übersicht Zulassung Bachelor Zulassung Master Zulassung Doktorat Zusatzqualifikationen Anerkennung von Hochschulabschlüssen Anmeldefristen Reimmatrikulation ...

August 14, 2026

LLG Bernburg organisiert Qualitätsgetreidetag in Bernburg; Klimaschutz durch Backweizen-Züchtung in der Getreidewertschöpfungskette

LLG Bernburg organisiert Qualitätsgetreidetag in Bernburg; Klimaschutz durch Backweizen-Züchtung in der Getreidewertschöpfungskette September 2026 Einlass ab 08:30 Uhr Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt Dezernat Pflanzenbau, Ökologischer Landbau Qualitätsgetreidetag 09:00 Uhr Begrüßung Prof. Dr. Falko Holz, LLG 09:10 Uhr Hinweise zur Sortenwahl bei Wintergetreide Andrea Rode, LLG 09:40 Uhr MAGIC-KlimaBack - Züchtungsforschung bei Backweizen für Klimaschutz in der Getreidewertschöpfungskette Georg Langenkämper, Max Rubner-Institut (MRI) Projektpartner MAGIC-KlimaBack 10:10 Uhr Zukunftsperspektiven bei der Ungrasbekämpfung ...

August 13, 2026

Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. lehnt Zuckersteuer im Bundestag ab; kein wirksames Instrument gegen Adipositas

Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. lehnt Zuckersteuer im Bundestag ab; kein wirksames Instrument gegen Adipositas Lobbyregister-Stellungnahme SG2608130005 von “Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e… Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 2 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und Verbrauchssteuern auf einzelne Kategorien oder Inhaltsstoffe sind kein sinnvolles Instrument zur wirksamen Bekämpfung von Adipositas. Nicht einzelne Nährstoffe, sondern der Lebensstil insgesamt (mit Gesamternährung) ist relevant. Zur Position vgl.: www.wafg.de ...

August 13, 2026

KBV Anbietermeeting zur Digitalisierung in der Versorgung Berlin

KBV Anbietermeeting zur Digitalisierung in der Versorgung Berlin Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

August 13, 2026

AELF zeichnet Teilnehmer des Coachings Kita- und Schulverpflegung 2025/2026 in der Oberpfalz aus; Zehn Einrichtungen erhalten Urkunden

AELF zeichnet Teilnehmer des Coachings Kita- und Schulverpflegung 2025/2026 in der Oberpfalz aus; Zehn Einrichtungen erhalten Urkunden AELF zeichnet Teilnehmer des Coachings Kita- und Schulverpflegung 2025/2026 ausEine Kultur der Wertschätzung AELF zeichnet Teilnehmer des Coachings Kita- und Schulverpflegung 2025 2026 aus Eine Kultur der Wertschätzung Wenn sie ausgewogen und nachhaltig verpflegt werden, entwickeln sich Kinder und Jugendliche besser und fühlen sich wohler. Um das Beste aus ihrem Verpflegungsangebot herausholen zu können, haben deshalb insgesamt zehn Kindertageseinrichtungen und Schulen aus der Oberpfalz am Coaching des Sachgebiets Gemeinschaftsverpflegung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Regensburg-Schwandorf teilgenommen. ...

August 13, 2026

Amtliche Fachassistentinnen und Fachassistenten sowie interessierte amtliche Tierärztinnen und Tierärzte Online-Fortbildung; ASP-Fallbeispiele aus Praxis II

Amtliche Fachassistentinnen und Fachassistenten sowie interessierte amtliche Tierärztinnen und Tierärzte Online-Fortbildung; ASP-Fallbeispiele aus Praxis II ◼ DATUM / ZEIT Samstag, 05. September 2026, 10:00 Uhr bis ca. 16:15 Uhr ◼ REFERENT Herr Dr. Marcus Haneke ◼ AGENDA 10:00 – 10:10 Begrüßung Frau Prof. Dr. Katja Born, Duale Hochschule Sachsen, Staatliche Studienakademie Plauen 10:10 – 10:30 10:30 – 10:50 Einführung in die Fleischhygiene – Ein Erfolgsmodell seit über 100 Jahren Fleischhygiene und Pathologie – Es kommt auf die Perspektive an ...

August 13, 2026

Tamedia und 20 Minuten liefern Umfrage zur Ernährungsinitiative in der Schweiz; Nein-Anteil beeinflusst Konsumenten und Ernährungswirtschaft

Tamedia und 20 Minuten liefern Umfrage zur Ernährungsinitiative in der Schweiz; Nein-Anteil beeinflusst Konsumenten und Ernährungswirtschaft Wie stimmt die Schweiz am 27. September? - Berner Bauern Verband Wie stimmt die Schweiz am 27. September? Der nächste wichtige Abstimmungssonntag findet Ende September statt, die Schweiz entscheidet über die Ernährungsinitiative. Die aktuelle Umfrage von Tamedia und 20 Minuten liefert bald Einblicke über die Stimmungslage in der Schweiz: Je höher der Nein-Anteil zur Ernährungsinitiative, desto besser für Konsumentinnen, Konsumenten wie für die Ernährungswirtschaft Schweiz. Ein deutliches Umfrage-Ergebnis beeinflusst die breite Meinungsbildung. ...

August 13, 2026

Gesamtindex der Produzenten- und Importpreise sank in Neuchâtel im Juli 2026 um 0,1%; 2,1% unter Juli 2025

Gesamtindex der Produzenten- und Importpreise sank in Neuchâtel im Juli 2026 um 0,1%; 2,1% unter Juli 2025 Produzenten- und Importpreisindex sinkt im Juli um 0,1% Medienmitteilung Veröffentlicht am 13. August 2026 Produzenten- und Importpreisindex sinkt im Juli um 0,1% Neuchâtel, 13.08.2026 — Der Gesamtindex der Produzenten- und Importpreise sank im Juli 2026 gegenüber dem Vormonat um 0,1% und erreichte den Stand von 99,6 Punkten (Dezember 2025 = 100). Preisrückgänge zeigten insbesondere Erdöl und Erdgas sowie Mineralölprodukte. Im Vergleich zum Juli 2025 sank das Preisniveau des Gesamtangebots von Inland- und Importprodukten um 2,1%. Dies geht aus den Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.

August 13, 2026

Cielo Bau GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Hansestadt Stendal; Forderungen bis 25.09.2026 anmelden

Cielo Bau GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Hansestadt Stendal; Forderungen bis 25.09.2026 anmelden Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 7 IN 115/26 Gericht: Hansestadt Stendal Name, Vorname / Bezeichnung: Cielo Bau GmbH Sitz / Wohnsitz: Biederitz Register: Stendal, HRB 27562 7 IN 115/26 : Über das Vermögen der Cielo Bau GmbH, Harnackstraße 4, 39175 Biederitz (AG Stendal, HRB 27562), vertr. d.: Benno Reinhold Maria Zimonczyk, (Geschäftsführer), ist am 13.08.2026 um 09:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Leonhard Wehlage, c/o Wehlage & Kollegen Insolvenzverwalter GmbH, Hegelstraße 39, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391-55688880, Fax: 0391-55688881, E-Mail: wehlage@wehlage-kollegen.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 19.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: > Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, > Anträge über: * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), * die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, * eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), * eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), * Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (25.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (19.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: > Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. > Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: > Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. > Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann ab dem 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO (in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den “Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr” auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen. Amtsgericht Stendal, 13.08.2026

August 13, 2026