Patrick Sackmann Bermudez Konkurs eröffnet Kreisgericht St. Gallen; Nachlassstundung widerrufen
Patrick Sackmann Bermudez Konkurs eröffnet Kreisgericht St. Gallen; Nachlassstundung widerrufen Konkurs im Nachlassverfahren Patrick Sackmann Bermudez Konkurs im Nachlassverfahren Patrick Sackmann Bermudez Schuldner Patrick Sackmann Bermudez Heimatort: Flawil Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 07.06.1994 Schönaustrasse 43 9000 St. Gallen 1. Die mit Entscheid vom 14. Januar 2026 verlängerte definitive Nachlassstundung wird widerrufen. 2. Über Patrick Sackmann Bermudez wird mit Wirkung ab Montag, 15. Juni 2026, 15.00 Uhr, der Konkurs eröffnet. Datum der Konkurseröffnung: 15.06.2026 Rechtliche Hinweise Publikation nach SchKG Art. 296b. Ergänzende rechtliche Hinweise: Rechtsmittelbelehrung für die Gläubiger Der Entscheid betreffend die Konkurseröffnung ist vollstreckbar. Eine schriftliche Begründung dieses Entscheids wird nachgeliefert, wenn eine Partei dies innert 10 Tagen seit der Zustellung des Entscheids verlangt. Die Gerichtsferien gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Soweit dieser Entscheid eine Betreibungshandlung darstellt, bleiben in diesem Umfang die Bestimmungen des SchKG über Betreibungsferien und Rechtsstilland (Art. 56 ff. SchKG) vorbehalten. Wird eine Begründung verlangt, erhöht sich die Entscheidgebühr auf Fr. 750.00 (Art. 12 Abs. 1 GKV) und wird der Kostenspruch entsprechend angepasst (Art. 111 ZPO). Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Beschwerde. Frist: 10 Tage Kontaktstelle Kreisgericht St. Gallen, Bohl 1, 9004 St. Gallen Patrick Sackmann Bermudez Heimatort: Flawil Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 07.06.1994 Schönaustrasse 43 9000 St. Gallen 1. Die mit Entscheid vom 14. Januar 2026 verlängerte definitive Nachlassstundung wird widerrufen. 2. Über Patrick Sackmann Bermudez wird mit Wirkung ab Montag, 15. Juni 2026, 15.00 Uhr, der Konkurs eröffnet. Datum der Konkurseröffnung: 15.06.2026 Rechtliche Hinweise Publikation nach SchKG Art. 296b. Ergänzende rechtliche Hinweise: Rechtsmittelbelehrung für die Gläubiger Der Entscheid betreffend die Konkurseröffnung ist vollstreckbar. Eine schriftliche Begründung dieses Entscheids wird nachgeliefert, wenn eine Partei dies innert 10 Tagen seit der Zustellung des Entscheids verlangt. Die Gerichtsferien gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Soweit dieser Entscheid eine Betreibungshandlung darstellt, bleiben in diesem Umfang die Bestimmungen des SchKG über Betreibungsferien und Rechtsstilland (Art. 56 ff. SchKG) vorbehalten. Wird eine Begründung verlangt, erhöht sich die Entscheidgebühr auf Fr. 750.00 (Art. 12 Abs. 1 GKV) und wird der Kostenspruch entsprechend angepasst (Art. 111 ZPO). Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Beschwerde. Frist: 10 Tage Kontaktstelle Kreisgericht St. Gallen, Bohl 1, 9004 St. Gallen