Marvel Fusion und Focused Energy entwickeln Laser Fusion Hub in Hamburg Science City; Bundesförderung sichert Finanzierung und Standort

Marvel Fusion und Focused Energy entwickeln Laser Fusion Hub in Hamburg Science City; Bundesförderung sichert Finanzierung und Standort Fusionsforschung am European XFEL - hamburg.de Schwerpunkt des Hamburger Campus ist Laserphysik, Diagnostik und Materialforschung. In der Science City finden sich dafür die besten Voraussetzungen: European XFEL ermöglicht die präzise Vermessung von Laser-Target-Wechselwirkungen über einen breiten Parameterbereich – eine Grundvoraussetzung für die Validierung neuer Zünd- und Kompressionskonzepte auf dem Weg zum Fusionskraftwerk. Hinzu kommt die jahrzehntelange Expertise von DESY in der Entwicklung von Hochleistungslasern. Eine weltweit einzigartige Kombination: Statt Forschungskapazitäten neu aufbauen zu müssen, kann der Hub hier auf eine voll funktionsfähige und einzigartige wissenschaftliche Basis zurückgreifen. ...

July 29, 2026

Eirini Chrysovaltanto Siskou Bescheid für 2020 Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Zinsen Finanzamt Grimma; öffentlich zugestellt wegen unbekannten Aufenthaltsorts

Eirini Chrysovaltanto Siskou Bescheid für 2020 Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Zinsen Finanzamt Grimma; öffentlich zugestellt wegen unbekannten Aufenthaltsorts 3238_OEZ_2026-044 Finanzamt Grimma Datum 3238/ÖZ/2026/44 29.07.2026 Geschäftszeichen Öffentliche Zustellung Name, Vorname Eirini Chrysovaltanto Siskou letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz Geothestraße 22, 04808 Wurzen Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben. Der vorgenannten Person ist ein Verwaltungsakt zuzustellen: (genaue Bezeichnung des Verwaltungsaktes mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen) Bescheid für 2020 über Einkommensteuer , Solidaritätszuschlag und Zinsen 2020 vom 20.01.2026 Der Verwaltungsakt wird deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt und kann innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebenen Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden. Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 03437 - 940 2222 Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite des Finanzamtes zu entnehmen. Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechtsverluste entstehen. Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)

July 29, 2026

GModG tritt in Kraft in Deutschland; Ende der 65%-Vorgabe

GModG tritt in Kraft in Deutschland; Ende der 65%-Vorgabe BFW Newsroom - GModG tritt in Kraft: Mehr Technologiefreiheit, aber auch mehr Regulierung GModG tritt in Kraft: Mehr Technologiefreiheit, aber auch mehr Regulierung Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 28. Juli 2026 und dem Inkrafttreten wesentlicher Regelungen am 29. Juli 2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) nun geltendes Recht. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz wird damit grundlegend neu ausgerichtet. Zugleich werden zentrale Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht überführt. Die Bundesregierung beschreibt das Gesetz als technologieoffener, flexibler und praxisnäher als das bisherige „Heizungsgesetz“. Tatsächlich endet mit dem GModG die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe. Von einer Deregulierung kann jedoch keine Rede sein. Die Regulierung wird vielmehr neu organisiert und teilweise in andere Bereiche verlagert. ...

July 29, 2026

Kampfmittelbeseitigungsdienst sprengt britischen Langzeitzünder in Eversburg

Kampfmittelbeseitigungsdienst sprengt britischen Langzeitzünder in Eversburg nwerk eG Archive - Osnabrücker Rundschau Rundschau-Magazin Gastautor*innen Anna Budina Anna Louisa Asbrock Benjamin Theen Bernd Glüsenkamp Dieter Przygode Frank Imbusch Frank Schneider (Ali Boelzen) Harald Keller Hartmut Böhm Hauke Peinz Heiko Schulze ILEX-Kreis Janis Weber Joscha Hollmann Judith Kessler Kalla Wefel Kerstin Broszat Klaus Lang Lars Mosel Manfred Pollert Martina Sellmeyer Michael Kröger Pascal Grötemeyer Peter Robert Ralf Gravemann Ralph Gehrke Reiner Wolf Rolf Wortmann Sören Hage Sonja Schrapp Tina Birgitta Lauffer Tobias Romberg Toni Theilmeier ...

July 29, 2026

Karl Alexander Löwe öffentliche Zustellung der Verwaltungsakte Finanzamt Grimma; Abholung innerhalb von zwei Wochen

Karl Alexander Löwe öffentliche Zustellung der Verwaltungsakte Finanzamt Grimma; Abholung innerhalb von zwei Wochen 3238_OEZ_2026-043 Finanzamt Grimma Datum 3238/ÖZ/2026/43 29.07.2026 Geschäftszeichen Öffentliche Zustellung Name, Vorname Löwe, Karl Alexander letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz Domplatz 4, 04808 Wurzen Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben. Der vorgenannten Person sind mehrere Verwaltungsakte zuzustellen: (genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen) Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag 2021 vom 24.07.2026 Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag 2022 vom 24.07.2026 Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2022 2022 vom 24.07.2026 Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2021 2021 vom 24.07.2026 Die Verwaltungsakte werden deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt und können innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebenen Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden. Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 03437 - 940 3893 Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite des Finanzamtes zu entnehmen. Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechtsverluste entstehen. Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)

July 29, 2026

KIT wird Forschungshub für Fusionstechnologie in Karlsruhe; 30 Millionen Euro Startförderung

KIT wird Forschungshub für Fusionstechnologie in Karlsruhe; 30 Millionen Euro Startförderung KIT wird Forschungshub für Fusionstechnologie: Baden-Württemberg.de KIT wird Forschungshub für Fusionstechnologie Für den langfristig geplanten Bau eines Fusionsreaktors in Deutschland richtet die Bundesregierung drei Forschungshubs ein. Eine zentrale Rolle übernimmt dabei das Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Drei Hubs für die Fusionsforschung – Ökosysteme, die Wissenschaft, Wirtschaft und Start-ups für Innovationen verzahnen – hatte das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) zur Förderung ausgeschrieben. Am 29. Juli 2026 wurde die Entscheidung bekannt gegeben: Einer der Hubs kommt nach Baden-Württemberg an das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) . Das BMFTR fördert den Hub zu Beginn mit rund 30 Millionen Euro und setzt langfristig auf Karlsruhe als zentraler Nukleus für die Industrialisierung der Fusionstechnologie. ...

July 29, 2026

Unternehmerinnen und Unternehmer bei der BVMW-Frühschicht Netzwerk intensiv in Remscheid; 9 Teilnehmer beim ersten BVMW-Probetraining

Unternehmerinnen und Unternehmer bei der BVMW-Frühschicht Netzwerk intensiv in Remscheid; 9 Teilnehmer beim ersten BVMW-Probetraining BVMW-Frühschicht Netzwerk intensiv - BVMW DE Netzwerk, das wirkt: Erfolgreiche BVMW-Frühschicht in Remscheid Wie viel Potenzial in einem guten Gespräch steckt, zeigte sich heute bei unserer BVMW-Frühschicht „Netzwerk intensiv“ im neuen AOK-Haus in Remscheid. In einem bewusst kleinen Teilnehmerkreis trafen Unternehmerinnen und Unternehmer aus den unterschiedlichsten Branchen aufeinander. Die Vielfalt der Geschäftsmodelle und Erfahrungen machte den Austausch besonders spannend. Jeder Teilnehmende erhielt ausreichend Zeit, das eigene Unternehmen, seine Stärken und aktuelle Herausforderungen vorzustellen – ganz ohne Präsentationen, Folien oder Verkaufsgespräche. ...

July 29, 2026

Verbraucherzentrale klagt Kruut GmbH in Berlin

Verbraucherzentrale klagt Kruut GmbH in Berlin Klage gegen Kruut GmbH | Verbraucherzentrale.de Werbung für Shot-Getränke mit unerlaubten gesundheitsbezogenen Angaben Kruut GmbH Auguststraße 50 b 10119 Berlin Deutschland Rückruf von Tiefkühlbeeren der Marke ja! sowie bei Aldi, Lidl und Netto Mehrere Discounter rufen eine Vielzahl von Tiefkühlbeeren-Chargen wegen Noroviren zurück. Kürzlich hat die REWE Group Tiefkühlbeeren wegen Hepatitis-A-Viren zurückgerufen, im Mai Globus. Vom Verzehr wird dringend abgeraten. Die Verbraucherzentrale rät, Tiefkühlbeeren vor der Verwendung zu kochen. ...

July 29, 2026

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg entwickelt Hochschulentwicklungsplan 2026–2030 in Magdeburg; bis 2030 europäisch verbundene Netzwerkuniversität

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg entwickelt Hochschulentwicklungsplan 2026–2030 in Magdeburg; bis 2030 europäisch verbundene Netzwerkuniversität 1/4 UNIVERSITÄT MAGDEBURG STELLT WEICHEN BIS 2030 Hochschulentwicklungsplan setzt auf klare Prioritäten, starke Forschungsverbünde und internationale Netzwerke Die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg reagiert auf künftige Herausforderungen durch einen verschärften Wettbewerb um Studierende, Talente und Forschungsmittel: Mit ihrem Hochschulentwicklungsplan (HEP) legt die zweitgrößte Hochschule des Landes Sachsen-Anhalt jetzt einen umfassenden strategischen Kurs für die Jahre 2026–2030 vor. Damit sucht sie belastbare Antworten auf die Frage, wie eine Universität in einem strukturschwächeren und demografisch herausgeforderten Bundesland zugleich international konkurrenzfähig, regional wirksam und finanziell handlungsfähig bleiben kann und sie setzt auf Konzentration, Vernetzung und verbindliche Prioritäten. Bis 2030 will sich die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg als regional verankerte, europäisch verbundene und international sichtbare Netzwerkuniversität weiterentwickeln und ihre Rolle als Innovations- und Fachkräftemotor für Sachsen-Anhalt ausbauen. Unter dem Leitmotiv „Im Sinne Guerickes verbinden, was wirkt“ sollen Forschung, Studium und Lehre, Transfer und Organisation konsequenter an gemeinsamen strategischen Zielen ausgerichtet werden. „Ein Weiter so reicht nicht“, sagt der Rektor der Universität Magdeburg, Prof. Dr.-Ing. Jens Strackeljan. „Der Wettbewerb um kluge Köpfe, Ideen und finanzielle Mittel wird härter. Deshalb müssen wir unsere Kräfte bündeln, klare Prioritäten setzen und gezielt dort investieren, wo wir wissenschaftlich stark und für die Region besonders wirksam sind.“ Priorisierung und Bündelung dienten dabei nicht allein der Konsolidierung, so Prof. Strackeljan weiter. „Sie sollen gezielt Freiräume schaffen, um neue Ideen, Forschungsfelder und Studienangebote entwickeln zu können.“ Das begrüßt auch Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Unsere Hochschullandschaft ist attraktiv und leistungsstark. Um Nr. 58/2026 Magdeburg, 29.07.2026 Kontakt in der Pressestelle: Katharina Vorwerk Pressesprecherin 0391-67-58751 katharina.vorwerk@ovgu.de ...

July 29, 2026

Europa Verlage GmbH Insolvenzverfahren München; Forderungsanmeldungen bis 01.09.2026.

Europa Verlage GmbH Insolvenzverfahren München; Forderungsanmeldungen bis 01.09.2026. Veröffentlichungsdatum: 29.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 1508 IN 1813/26 Gericht: München Name, Vorname / Bezeichnung: Europa Verlage GmbH Sitz / Wohnsitz: München Register: Berlin, HRB 218340 B 1508 IN 1813/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Europa Verlage GmbH, Johannisplatz 15, 81667 München, vertreten durch den Geschäftsführer Strasser Christian Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handels- und Genossenschaftsregister Register-Nr.: HRB 218340 B - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Die Verwaltung eigenen Vermögens, Verlagsgeschäfte aller Art, einschließlich Beteiligungen an anderen Unternehmen. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 29.07.2026 um 08.30 Uhr eröffnet. 2. Die Tabelle im Sinne des § 175 InsO, sowie die dazugehörigen Dokumente im Sinne des § 5 Absatz 4 Satz 2 InsO werden in Papierform geführt und aufbewahrt. 3. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. jur. Schuster Michael Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München Telefon: +49(89)25548700 Telefax: +49(89)25548710 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 01.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 5. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Dienstag, 13.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 6. Prüfungstermin wird anberaumt auf Dienstag, 13.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 8. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 10. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 13.05.2026 beim Insolvenzgericht München eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.07.2026

July 29, 2026