Bezirksversammlung Wandsbek beschloss Neubau des WTB-Vereinshauses und Erweiterung des Charlotte-Paulsen-Gymnasiums in Hamburg-Wandsbek; Schallimmissionswerte eingehalten

Bezirksversammlung Wandsbek beschloss Neubau des WTB-Vereinshauses und Erweiterung des Charlotte-Paulsen-Gymnasiums in Hamburg-Wandsbek; Schallimmissionswerte eingehalten Anfrage zum Neubau des WTB-Vereinshauses und zur Erweiterung des Charlotte-Paulsen-Gymnasiums Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.02.2026 (Drs. 22-3133) Anfrage zum Neubau des WTB-Vereinshauses und zur Erweiterung des Charlotte-Paulsen-Gymnasiums Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.02.2026 (Drs. 22-3133) Letzte Beratung: 07.05.2026Bezirksversammlung WandsbekÖ 14.8 Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Amt für Bauordnung und Hochbau) wird um Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmtwie folgt Stellung: ...

May 1, 2026

SBH | Schulbau Hamburg installiert Aufzüge Grützmühlenweg 38, Hamburg; Wert 47 620 000,00 EUR Start 2026

SBH | Schulbau Hamburg installiert Aufzüge Grützmühlenweg 38, Hamburg; Wert 47 620 000,00 EUR Start 2026 296358-2026 - Ergebnis 296358-2026 Page 1/7 See the notice on TED website 296358-2026 - Ergebnis Deutschland – Installation von Aufzügen – Grützmühlenweg 38 - Aufzug OJ S 84/2026 30/04/2026 Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung Bauleistungen Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: SBH | Schulbau Hamburg E-Mail: vergabestellesbh@sbh.hamburg.de Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Grützmühlenweg 38 - Aufzug Beschreibung: SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. ————— Zu- und Ersatzbauten Schule Grützmühlenweg / Gymnasium Hummelsbüttel, Neubau Mensa/Sporthalle, Installation von Aufzugsanlagen. ————— Hier: Aufzug ————— Liefern und Montage von je einer Aufzugsanlage; in allen drei Baufeldern der zukünftigen Neubauten für Grundschule, Mensa und Gymnasium. Kennung des Verfahrens: e546487f-aeb1-4289-8b94-c82075a33603 Interne Kennung: SBH VOB OV 054-26 AS Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein Zentrale Elemente des Verfahrens: voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. August 2026; Fertigstellung ca. Juli 2028 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Bauleistungen Haupteinstufung (cpv): 45313100 Installation von Aufzügen Zusätzliche Einstufung (cpv): 42417000 Aufzüge und Fördereinrichtungen 2.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Grützmühlenweg 38 Stadt: Hamburg Postleitzahl: 22339 Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600) Land: Deutschland 2.1.3. Wert Geschätzter Wert ohne MwSt.: 47 620 000,00 EUR 296358-2026 Page 2/7 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland- Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU- Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vob-a-eu - Offenes Verfahren gem. § 3 EU Abs. 1 VOB/A 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Grützmühlenweg 38 - Aufzug Beschreibung: SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. ————— Zu- und Ersatzbauten Schule Grützmühlenweg / Gymnasium Hummelsbüttel, Neubau Mensa/Sporthalle, Installation von Aufzugsanlagen. ————— Hier: Aufzug ————— Liefern und Montage von je einer Aufzugsanlage; in allen drei Baufeldern der zukünftigen Neubauten für Grundschule, Mensa und Gymnasium. Interne Kennung: 5a51e2ef-b007-462d-a357-2219746d62ca 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Bauleistungen Haupteinstufung (cpv): 45313100 Installation von Aufzügen Zusätzliche Einstufung (cpv): 42417000 Aufzüge und Fördereinrichtungen 5.1.2. Erfüllungsort ...

May 1, 2026

SBH Schulbau Hamburg Sanierung und Umbau des Vivo zur 5-zügigen Stadtteilschule Bahrenfelder Straße 260, 22765 Hamburg; Beginn Aug 2026 - Fertig Feb 2027

SBH Schulbau Hamburg Sanierung und Umbau des Vivo zur 5-zügigen Stadtteilschule Bahrenfelder Straße 260, 22765 Hamburg; Beginn Aug 2026 - Fertig Feb 2027 VV-Bau Anlage 6-010 Bekanntmachung (national) Bekanntmachung (national) a) Auftraggeber (Vergabestelle): Öffentlicher Auftraggeber SBH | Schulbau Hamburg Einkauf/Vergabe Anschrift: An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg, Deutschland E-Mail: vergabestellesbh@sbh.hamburg.de Fax-Nr.: +49 40427310143 Internet: https://schulbau.hamburg b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB] Vergabenummer: SBH VOB ÖA 255-26 IE Maßnahme: Sanierung und Umbau des Vivo zur 5-zügigen Stadtteilschule c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. Sofern das Vergabeverfahren elektronisch über das e-Vergabe-System „eVa“ durchgeführt wird, werden nur elektronische Angebote in folgender Form akzeptiert: in Textform nach § 126b BGB d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Bahrenfelder Straße 260, 22765 Hamburg f) Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale baulichen Anlage: Hier: Bahrenfelder Straße 260 - Dachabdichtung SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Ressourcenschonender Umbau des ehemaligen Einkaufszentrums Vivo zur STS Ottensen mit neuen Kompartimentstrukturen. Rückbau des Staffelgeschosses und Nutzung der Dachfläche über dem 2. Obergeschoss als Aufenthalts- und Bewegungsfläche, mit alternativen Sportkonzepten, auf und in der Kubatur. Erstellen außenliegender Fluchttreppenhäuser als Stahlskelette. Inbetriebhaltung der Tiefgarage in der Bauphase.————— Hier: Dachabdichtung -Flachdachaufbauten nicht belüftet inkl. aller Anschlüsse, Durchdringungen etc. -Entwässerungen über Dachabläufe senkrecht, Attikaabläufe, Notüberläufe herstellen -Attika-Aluminiumblech-Abdeckungen de- und wieder montieren HINWEIS: Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: entfällt h) Aufteilung in Lose: ...

May 1, 2026

Papenburg VHS – '#FEMALES (K)NOW' Workshopreihe in Papenburg; Wiedereinstieg erleichtert durch digitale Kompetenzen

Papenburg VHS – ‘#FEMALES (K)NOW’ Workshopreihe in Papenburg; Wiedereinstieg erleichtert durch digitale Kompetenzen Papenburg VHS: #FEMALES (K)NOW - Dein Weg in die digitale Zukunft #FEMALES (K)NOW - Dein Weg in die digitale Zukunft Kostenfreie Workshopreihe kommt auch nach Papenburg Du möchtest deine digitalen Kompetenzen erweitern? Dann nimm an dieser Workshopreihe mit insgesamt 5 Modulen teil! Arbeite mit deinen Trainerinnen in einer festen Gruppe von Frauen. Wir haben folgende Inhalte für Dich vorbereitet: ...

May 1, 2026

Senat beschließt Rahmenplan für Stadteingang West, Gebiet zwischen Westkreuz und Grunewald, Berlin; 2.400 Wohnungen geplant

Senat beschließt Rahmenplan für Stadteingang West, Gebiet zwischen Westkreuz und Grunewald, Berlin; 2.400 Wohnungen geplant Senat beschließt Rahmenplan für Neues Stadtquartier „Stadteingang West“ | Nachricht Themenportal > Stadt- & Regionalentwicklung > Berlin Themenportal > Wohnungspolitik > Berlin Themenportal > Bauen & Sanieren > Neubau Senat beschließt Rahmenplan für Neues Stadtquartier „Stadteingang West“ Auf dem Gebiet zwischen den S-Bahnhöfen Westkreuz und Grunewald soll ein neues urbanes Stadtquartier mit circa 2.400 Wohneinheiten, einem Bildungsstandort, Gewerbe- und Grünflächen entwickelt werden. Bauen soll u.a. die Howoge.

May 1, 2026

Senat von Berlin beschließt Rahmenplan für Neues Stadtquartier Stadteingang West zwischen Westkreuz und Grunewald; ca. 2.400 Wohneinheiten

Senat von Berlin beschließt Rahmenplan für Neues Stadtquartier Stadteingang West zwischen Westkreuz und Grunewald; ca. 2.400 Wohneinheiten Senat beschließt Rahmenplan für Neues Stadtquartier „Stadteingang West“ | Fachinformation Der Senat von Berlin hat am 28. April 2026 auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Christian Gaebler, den Rahmenplan zum Neuen Stadtquartier „Stadteingang West“ beschlossen. Damit ist die Grundlage für die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung geschaffen. Auf dem ca. 45 Hektar großen Gebiet zwischen den S-Bahnhöfen Westkreuz und Grunewald soll ein neues urbanes Stadtquartier mit circa 2.400 Wohneinheiten, einem Bildungsstandort, Gewerbeflächen sowie entsprechender Grün- und Freiraumstruktur entwickelt werden. Kernbereich ist das Areal des brachgefallenen Güterbahnhofs Grunewald, auf dem durch das landeseigene Wohnungsunternehmen Howoge mbH bezahlbarer Wohnraum für Berlinerinnen und Berliner gebaut werden soll. Anlass des Vorhabens war die Autobahnplanung zum Ersatzneubau des Autobahndreiecks Funkturm, wodurch erstmalig eine Entwicklung der bisher schwer zugänglichen Flächen möglich wird.Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler:„Der Beschluss ist ein wichtiger Meilenstein für die gesamtstädtische Entwicklung Berlins, die wir mit insgesamt 24 Neuen Stadtquartieren sicherstellen. Der Rahmenplan zum ‚Stadteingang West‘ sichert diese Entwicklung auch langfristig. Hier entstehen zukünftig dringend benötigter Wohnraum, soziale Infrastruktur, Gewerbe und Logistik. Wir schlagen zudem, im wörtlichen Sinne, eine städtebauliche Brücke zwischen Charlottenburg und dem Grunewald. Mit einer Bewerbung Berlins für Olympische Spiele könnte eine zusätzliche Dynamik für die Entwicklung des neuen Stadtquartier entstehen.“Der beschlossene Rahmenplan ist ein Bekenntnis des Landes Berlin zur Entwicklung des Neuen Stadtquartiers „Stadteingang West“. Als Planungsinstrument stellt ein Rahmenplan die beabsichtigte übergeordnete stadtplanerische Entwicklung dar. Er bildet den Rahmen für die Durchführung von künftigen Wettbewerben, Entwicklungskonzepten sowie Bauleitplanverfahren.Mit dem Beschluss werden die zwei Änderungen des Flächennutzungsplans für die betroffenen Flächen fortgeführt. Zusätzlich soll der „Stadteingang West“ als Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 AGBauGB in Abstimmung mit dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf festgestellt werden, somit können Bebauungspläne für das Neue Stadtquartier durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen aufgestellt und bearbeitet werden.Eine besondere Funktion soll das Neue Stadtquartier „Stadteingang West“ im Falle einer erfolgreichen Bewerbung um die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele erfahren: Die dann vorgesehene temporäre Nutzung als Olympisches Dorf zeigt die Bedeutung dieses Standortes mit seiner günstigen verkehrlichen Lage, der Nähe zur Messe Berlin und bestehenden Sportstätten wie dem Olympiastadium. ...

May 1, 2026

Bildungsserver Berlin-Brandenburg organisiert Fachtag Steig ein in Brandenburg; Rechtsanspruch auf Ganztag tritt 2026 in Kraft

Bildungsserver Berlin-Brandenburg organisiert Fachtag Steig ein in Brandenburg; Rechtsanspruch auf Ganztag tritt 2026 in Kraft Aktuelle Veranstaltungen | Bildungsserver Berlin -Brandenburg Wir wünschen Ihnen viel Freude mit unseren Veranstaltungen Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an unseren Veranstaltung eine Registrierung im Fortbildungsnetz TIS nötig ist. Eine Registrierung ist auch für Fachkräfte aus der Jugendhilfe möglich. Fachtag Steig ein - die ganztägige Bildung und Betreuung in Brandenburg in Bewegung bringen ...

May 1, 2026

Richtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelisch-reformierten Kirche über Zuschüsse in Niedersachsen; Zugesagte Haushaltsmittel erlöschen bei Nichtabruf bis 31.12.

Richtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelisch-reformierten Kirche über Zuschüsse in Niedersachsen; Zugesagte Haushaltsmittel erlöschen bei Nichtabruf bis 31.12. Richtlinien Richtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelisch-reformierten Kirche über die Gewährung von Zuschüssen in der Fassung vom 11.12.2025 Allgemeine Bestimmungen Allgemeine Fördermöglichkeiten 2.1 Ambulante Dienste/Verwaltungskostenbeitrag der Synodalverbände 2.2 Kindergärten/Kinderspielkreise 2.3 Tagesaufenthalte der Nichtsesshaftenhilfe 2.4. Schuldnerberatungsstellen 2.5. Förderung gemeindediakonischer Aufgaben 2.5.1. Rüstzeiten 2.5.2. Freizeiten für besonders benachteiligte Menschen Fördermöglichkeiten in besonderen Fällen ...

May 1, 2026

Salzmannschule Schnepfenthal Aufnahmeverfahren Klasse 8 Waltershausen; Frist 12.02.2027, Halbjahreszeugnis erforderlich

Salzmannschule Schnepfenthal Aufnahmeverfahren Klasse 8 Waltershausen; Frist 12.02.2027, Halbjahreszeugnis erforderlich Anmeldeformular Klassenstufe 8_SJ 2025_26 Salzmannschule Schnepfenthal Staatliches Spezialgymnasium für Sprachen Klostermühlenweg 2-8 99880 Waltershausen Telefon: 03622 913-0; Fax: 03622 913-110 E-Mail: sekretariat@salzmannschule.de Homepage: www.salzmannschule.de Seite 1 von 2 Anmeldung zur Teilnahme am Aufnahmeverfahren für die Klassenstufe 8 im Schuljahr 2027/28 am 20.02.2027 Bitte beachten Sie die Hinweise zur Anmeldung und zum Datenschutz auf der 2. Seite! Rückgabezeitraum: bis 12.02.2027 Angaben zum Kind Name ...

May 1, 2026

Konsortium Bildungsmonitoring bundesweite Kreistypisierung unter 400 Stadt- und Landkreisen in Deutschland; sechs Cluster identifiziert

Konsortium Bildungsmonitoring bundesweite Kreistypisierung unter 400 Stadt- und Landkreisen in Deutschland; sechs Cluster identifiziert Wo ähneln sich die Rahmenbedingungen für die kommunale Bildungspolitik? Wo ähneln sich die Rahmenbedingungen für die kommunale Bildungspolitik? Ergebnisse einer bundesweiten Kreistypisierung Vor dem Hintergrund demografischer Umbrüche und sozioökonomischer Disparitäten steht die kommunale Bildungspolitik vor der Herausforderung, mit knappen Ressourcen bedarfsgerechte Infrastrukturen unter höchst unterschiedlichen Voraussetzungen zu gestalten. Um den gezielten interkommunalen Erfahrungsaus- tausch zu unterstützen und den Transfer von Lösungsstrategien zu erleichtern, wurde eine Kreistypisierung durchgeführt, die mittels Clusteranalysen über 20 Indikatoren hinweg sechs vergleichsweise homogene Gruppen unter den 400 Stadt- und Landkreisen in Deutschland identifiziert. Über die Dimensionen Demografie, soziale Lage, Wirtschafts- und Siedlungsstruktur werden strukturelle Ähnlichkeiten sichtbar gemacht. Die aus der empirischen Analyse identifizierten sechs Cluster zeigen Gemeinsamkeiten zwischen den kreis- freien Städten sowie in den großen Ballungsräumen. Strukturelle Unterschiede in den analysierten Rahmen‑ bedingungen gibt es zwischen den Landkreisen in Nord- und Ostdeutschland sowie denen in West- und Süddeutschland. Einleitung Effektive Bildungspolitik findet vor Ort statt. Als zentraler Schlüssel für die soziale und ökonomische Entwicklung einer Gesellschaft ist Bildung untrennbar mit den lokalen Rahmenbedingungen verknüpft, unter denen sie entsteht und wirkt. Während aus bildungs- politischer Perspektive die herausragende Bedeutung eines hohen Bildungsstandes für die Zukunftsfähig- keit einer globalisierten Wissensgesellschaft betont wird (Autor/-innengruppe Bildungsberichterstattung 2024), zeigt sich in der Realität der kommunalen Bil- dungslandschaften eine erhebliche Heterogenität. Für das Individuum bringt ein hoher Bildungsstand zwar bessere „Chancen auf eine individuelle Lebensführung und auf eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2010: S. 16) mit sich, doch sind die Möglichkeiten der Bildungsteilhabe räumlich ungleich verteilt. Diese unterscheiden sich nicht nur strukturell zwischen den Bundesländern, sondern noch deutlicher zwischen kleinräumigen regionalen Strukturen (vgl. Ammermül- ler und Zwick 2005; Arnold et al. 2015). So haben Siedlungsstruktur ebenso wie sozioökonomi- sche und demografische Entwicklungen einer Region, wie sinkende Geburtenzahlen oder ein negativer Wanderungssaldo, direkten Einfluss auf die kommu- nalen Handlungsmöglichkeiten und -verpflichtungen. Beispielsweise erfordern Veränderungen in der Alters- struktur der Bevölkerung eine stetige Anpassung der Bildungs- und Ausbildungsinfrastrukturen. Dabei beeinflussen wirtschaftliche Rahmenbedingungen nicht nur die Quantität von Bildungsangeboten, son- dern auch deren Nutzen (Bildungserträge) für Indivi- duen (vgl. Ammermüller und Zwick 2005). Unter die- sen Nutzen werden sowohl monetäre Erträge wie ein höheres Einkommen als auch nicht-monetäre Effekte Bildung und Kultur | Bildungsstruktur und -ausgaben 5 Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg | 4/2026 Leben und Arbeiten Leben und Arbeiten ...

April 30, 2026