Schweizerischer Städteverband Stellungnahme zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes in Bern; Mehrheit der Städte unterstützt Gesetzesanpassung
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Staatssekretariat für Migration SEM
Per Mail: vernehmlassungSBRE@sem.admin.ch Bern, 12.08.26 Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Meldung von Personen mit besonderem Beratungsbedarf bei der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung) Vernehmlassung Sehr geehrte Damen und Herren Wir danken Ihnen bestens für die Gelegenheit, zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgeset- zes betreffend Meldung von Personen mit besonderem Beratungsbedarf bei der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Stellung nehmen zu können. Der Schweizerische Städteverband vertritt die Städte, städtischen Gemeinden und Agglomerationen in der Schweiz und damit gut drei Viertel der Schweizer Bevölkerung. Allgemeine Einschätzung Das Grundanliegen der Vorlage, das inländische Fachkräftepotential besser auszuschöpfen durch die bessere Information und Integration von Personen im Familiennachzug sowie eine verstärkte Koope- ration mit den Regelstrukturen, wird von den Städten vollumfänglich unterstützt. Bezüglich der Frage, ob die vorgeschlagene Gesetzesanpassung der richtige Weg ist, gehen die Mei- nungen der Städte auseinander. Die Mehrheit der Städte unterstützt die Gesetzesanpassung, weil sie als zielführend erachtet wird. Durch die frühzeitige Information und individuelle Beratung können die betroffenen Personen gezielt über die Bildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten, die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sowie die Anforderungen des schweizerischen Arbeitsmarkts in- formiert werden. Dies erleichtert die nachhaltige berufliche Integration und stärkt gleichzeitig die Ei- genständigkeit der betroffenen Personen. Es gibt aber einige gewichtige Städte, welche die Anpassung als Ganzes ablehnen, weil sie die Wir- kung gemäss jetzigem Wissensstand in Frage stellen; die Änderung als unangemessenen Eingriff in die Kompetenzen von Kantonen und teilweise Gemeinden betrachten; durch die damit einhergehende Verschiebung bestehender KIP-Ressourcen eine Schwächung der bisherigen Integrationsförderung befürchten; und weil sie davon ausgehen, dass die Ziele der Vorlage auch ohne Gesetzesanpassung erreicht werden können. Gemeinsam ist den Städten, dass sie Vorbehalte betreffend Umsetzung haben.
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