Direktorin/Direktor des Arbeitsgerichts Augsburg Ausschreibung; Bewerbungsfrist zwei Wochen nach Veröffentlichung
Ausschreibung der Stelle Direktorin/Direktor des Arbeitsgerichts Augsburg
Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 243 17. Juni 2026 Ausschreibung der Stelle Direktorin/Direktor des Arbeitsgerichts Augsburg Es ist demnächst die mit BesGr R 2 + AZ bewertete Stelle der Direktorin/des Direktors des Arbeitsgerichts Augsburg (m/w/d) neu zu besetzen. Vorausgesetzt wird eine hinreichende arbeitsrichterliche Erfahrung über einen Zeitraum von in der Regel vier Jahren. Vorrangig werden Bewerberinnen/Bewerber berücksichtigt, die über eine ausreichend lange Berufserfahrung als Juristin/Jurist in der Ministerialverwaltung oder in einer anderen Verwaltungsbehörde verfügen. Bis spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Präsidenten des Landesarbeitsgerichts München eingereicht werden. Wir fördern die Gleichstellung von Frauen und Männern. Auf Antrag kann die Gleichstellungsbeauftragte des Ministeriums beteiligt werden. Die Stelle ist aufgrund der besonderen Aufgabenstellung und der Amtsgebundenheit dieser Leitungsfunktion nicht teilzeitfähig. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/karriere-ausbildung/ bewerberinfo_art_13_homepage_neu.pdf Impressum Herausgeber: Bayerische Staatskanzlei, Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München Postanschrift: Postfach 220011, 80535 München Telefon: +49 (0)89 2165-0, E-Mail: direkt@bayern.de Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München Druck: Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech, Hindenburgring 12, 86899 Landsberg am Lech Telefon: +49 (0)8191 126-725, Telefax: +49 (0)8191 126-855, E-Mail: druckerei.ll@jv.bayern.de ISSN 2627-3411 Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Bayerische Ministerialblatt (BayMBl.) erscheint nach Bedarf, regelmäßiger Tag der Veröffentlichung ist Mittwoch. Es wird im Internet auf der Verkündungsplattform Bayern www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die Verkündungsplattform Bayern ist für jedermann kostenfrei verfügbar. Ein Ausdruck der verkündeten Amtsblätter kann bei der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech gegen Entgelt bestellt werden. Nähere Angaben zu den Bezugsbedingungen können der Verkündungsplattform Bayern entnommen werden.