IW Deutschland Kosten für Gasheizungen könnten sich bis 2040 verdoppeln; 872 Euro pro Jahr bis 2040

IW Deutschland Kosten für Gasheizungen könnten sich bis 2040 verdoppeln; 872 Euro pro Jahr bis 2040 BFW Newsroom - GModG: Kosten für Gasheizungen könnten sich bis 2040 verdoppeln GModG: Kosten für Gasheizungen könnten sich bis 2040 verdoppeln Zwar erleichtert das neue Heizungsgesetz den Einbau neuer Gasheizungen, langfristig steigen die Kostenrisiken dafür jedoch deutlich – vor allem durch die Pflicht zur Beimischung klimafreundlicher Gase, zeigt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). ...

August 5, 2026

LEG Belp Stromtarife 2026 Belp; Netznutzung und Grundpreis um 40% reduziert.

LEG Belp Stromtarife 2026 Belp; Netznutzung und Grundpreis um 40% reduziert. Microsoft Word - Tarifblatt LEG Belp 2026 Strompreise LEG Belp für das Jahr 2026 Standardstromprodukt «Haushalt & Kleingewerbe» als Vergleichsgrösse Haushalt & Kleingewerbe Rp./kWh inkl. MWST Energie 16.99 Netznutzung 12.81 Systemdienstleistungen, solidarisierte Kosten und Stromreserve 0.78 Netzzuschlag und Gemeindeabgaben 4.00 Total 34.58 Strompreise LEG Belp für Haushalt & Kleingewerbe Für den lokal erzeugten und innerhalb der LEG Belp gehandelten Strom (LEG Energie) reduziert sich das Netznutzungsentgelt – bestehend aus Arbeitstarif, Grundtarif sowie einem allfälligen Leistungstarif – um 40 %. Von der Reduktion ausgenommen sind der Messtarif, das Entgelt für Blindenergie sowie sämtliche Abgaben (Systemdienstleistungen, Stromreserve, solidarisierte Stromkosten, Netzzuschlag und Konzessionsabgaben). Die LEG Energie wird exklusive und die übrigen Kosten inklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen. Tarifposition Rp./kWh MWST LEG Belp Energie 16.99 ohne ausgewiesene MWST Netznutzung, 40 % reduziert 7.69 inkl. MWST Systemdienstleistungen, solidarisierte Kosten und Stromreserve 0.78 inkl. MWST Netzzuschlag und Gemeindeabgaben 4.00 inkl. MWST Total Kosten LEG Belp Strom 29.46 Der monatliche Grundpreis reduziert sich für den über die LEG Belp bezogenen Stromanteil ebenfalls um 40 %. Berechnungsbeispiel bei einem Anteil von 50%: Monatlicher Grundpreis: CHF 12.97 inkl. MWST Anteil LEG Belp Strom: 50% Rabatt Grundpreis: CHF 2.59 (CHF 12.97 x 50 % x 40%) ...

August 4, 2026

Bellona Deutschland fordert Verabschiedung eines klimapolitisch ambitionierten Aktionsplans Carbon Management gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung; CCS-Baustein der Industriedekarbonisierung

Bellona Deutschland fordert Verabschiedung eines klimapolitisch ambitionierten Aktionsplans Carbon Management gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung; CCS-Baustein der Industriedekarbonisierung Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0020519 04.08.2026 16:36:00 Seite 1 von 2 R005021/RV0020519 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 04.08.2026 um 16:36 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Aktionsplan Carbon Management als strategisch- klimapolitischer Rahmen Aktuell seit 04.08.2026 16:36:00 Angegeben von: am 03.11.2025 ...

August 4, 2026

Kernkraftwerk Beznau drosselt Produktion, schaltet Reaktoren ab, Schweiz; Abschaltung beider Reaktoren aufgrund Aare-Temperatur

Kernkraftwerk Beznau drosselt Produktion, schaltet Reaktoren ab, Schweiz; Abschaltung beider Reaktoren aufgrund Aare-Temperatur Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Fachsekretariat Commission fédérale de l’électricité ElCom Secrétariat technique Marktbericht Rapport de marché Überblick Basepreise der Berichtswoche ab 27.07.2026 EUR/MWh CH DE FR IT-Nord AT Wochenmittel 136.8 116.6 104.4 175.9 129.4 Vorwoche 126.7 106.6 94.9 167.8 123.6 Veränderung +8% +9% +10% +5% +5% Peakpreise der Berichtswoche ab 27.07.2026 EUR/MWh CH DE FR IT-Nord AT Wochenmittel 117.9 79.9 69.1 175.2 98.5 Vorwoche 111.3 70.1 57.2 167.2 106.8 Veränderung +6% +14% +21% +5% -8% Kurzfristausblick Base am Terminmarkt EUR/MWh CH DE FR IT-Nord AT Aktuelle Woche 143.0 131.0 121.3 182.1 153.9 +4% +12% +16% +4% +19% Folgewoche 136.9 129.2 113.4 164.0 150.8 -4% -1% -7% -10% -2% Entwicklung der Frontkontrakte EUR/MWh Vorwoche Aktuell Δ Δ% CH Y+1 108.6 104.3 -4.3 -4.0% Q+1 153.3 155.0 1.7 +1.1% M+1 143.5 141.4 -2.1 -1.5% DE Y+1 106.6 101.8 -4.8 -4.5% Q+1 138.9 137.2 -1.8 -1.3% M+1 136.4 132.5 -3.9 -2.9% FR Y+1 67.0 63.0 -4.0 -5.9% Q+1 112.3 109.5 -2.8 -2.5% M+1 96.4 91.9 -4.4 -4.6% IT Y+1 121.1 116.7 -4.4 -3.7% Q+1 165.5 164.7 -0.8 -0.5% M+1 165.7 164.7 -1.0 -0.6% AT Y+1 114.9 110.6 -4.3 -3.8% Q+1 158.5 156.5 -1.9 -1.2% M+1 146.1 144.4 -1.7 -1.2% Entwicklung der Rohstoffpreise EUR/MWh Vorwoche Aktuell Δ Δ% Gas Y+1 42.6 40.8 -1.9 -4.4% TTF Q+1 57.6 57.0 -0.6 -1.0% M+1 58.3 57.6 -0.7 -1.2% Kohle Y+1 13.3 13.0 -0.2 -1.7% API2 Q+1 12.9 13.0 0.1 +0.9% M+1 12.9 12.6 -0.4 -2.9% CO2 Dez 26 82.3 80.9 -1.5 -1.8% Marktkommentar Quellen: Entso-e, EEX®, Refinitiv Power Research® Seite 2 ab 03.08.2026 Marktbericht vom 04.08.2026 / Rapport de marché du 04.08.2026 ab 10.08.2026 Im Wochenvergleich stieg der Spotpreis für Strom in der Schweiz um 8%. In Deutschland und Frankreich betrug der Anstieg 10%, während er in Norditalien und Österreich lediglich 5% betrug. Erneut ist die Wetterlage mitverantwortlich für diese Entwicklung. Zum einen hat der Rückgang der Windenergieerzeugung den Ländern einen Teil ihres günstigeren Stroms entzogen. Zum anderen führte die Wiederkehr der Hitzewelle zu einem erneuten Anstieg der Preisspitzen am Ende des Tages. Dies war insbesondere am Mittwochabend in Österreich (327 EUR/MWh) und in Deutschland (352 EUR/MWh) der Fall, was dazu führte, dass die gesamte Schweizer Exportkapazität nach Deutschland genutzt wurde. Das Kernkraftwerk Beznau musste zudem seine Produktion drosseln und schliesslich seine beiden Reaktoren aufgrund der Temperatur der Aare abschalten (siehe Seite 4).Über die gesamte Woche beliefen sich die Nettoexporte der Schweiz auf 188 GWh, was einem leichten Anstieg entspricht. In der Regelzone erforderte am Dienstagnachmittag ein internationaler Abruf eine erhebliche Aktivierung negativer tertiärer Regelenergie. Die Aktivierungskosten des TRE lagen dabei bei über 140'000 EUR/min, während der Ausgleichsenergiepreis 677 EUR/MWh erreichte. Am Mittwochabend um 19:45 Uhr erforderte ein Defizit von 416 MW sehr kurzzeitig die Aktivierung der überwiegenden Mehrheit der Gebote von SRE+, was zu einem Ausgleichsenergiepreis von 1'050 EUR/MWh führte. Schliesslich kam es am Freitag gegen Mittag zur Aktivierung von 700 MW TRE- für den internationalen Redispatch, was jedoch keinen nennenswerten Einfluss auf die Preise hatte. Am Terminmarkt gaben die Gaspreise leicht nach, insbesondere das Frontjahr mit -4.4%. Die Stromterminpreise spiegelten diese Entwicklung wider: Die Frontjahr-Kontrakte verzeichneten Rückgänge zwischen 3.7% für Italien und 5.9% für Frankreich, während die übrigen Laufzeiten einen leichten Rückgang erfuhren. Einzige Ausnahme bildete das Schweizer Frontquartal, das um 1.1% zulegte, was wahrscheinlich auf die besonders angespannte Wasserkraftlage zurückzuführen ist. Die Füllstände der Speicherseen in der Schweiz liegen derzeit bei 54.3%, also 15 Prozentpunkte unter dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre. 0 20 40 60 80 100 120 140 01.2025 04.2025 07.2025 10.2025 01.2026 04.2026 07.2026 Preise Base 2027 [EUR/MWh] Deutschland Frankreich Italien Schweiz Gas 54% -50 0 50 100 150 200 250 300 350 400 27.07 28.07 29.07 30.07 31.07 01.08 02.08 Day-Ahead Preise [EUR/MWh] DE FR IT-Nord AT CH ...

August 4, 2026

GET H2 Nukleus liefert Wasserstoff aus Lingen nach Marl; Dekarbonisierungspotenzial für Industrie gezeigt

GET H2 Nukleus liefert Wasserstoff aus Lingen nach Marl; Dekarbonisierungspotenzial für Industrie gezeigt GET H2 Nukleus nimmt Fahrt auf - H2 Region Emsland GET H2 Nukleus nimmt Fahrt auf Erster Wasserstoff aus Lingen erreicht Marl Der erste Elektrolyse-Wasserstoff aus dem niedersächsischen Lingen hat Marl im nördlichen Ruhrgebiet erreicht. Damit arbeiten alle Bausteine des integrierten Wasserstoffprojektes GET H2 Nukleus im Verbund erfolgreich zusammen. Im Zuge des laufenden Inbetriebnahmeprozesses für zwei 100-Megawatt-Elektrolyseanlagen von RWE in Lingen werden erste Mengen erneuerbaren Wasserstoffs nach EU-Regeln erzeugt. Diese fließen über ein rund 120 Kilometer langes Leitungsnetz der Fernleitungsnetzbetreiber Nowega und OGE sowie der Evonik-Tochter SYNEQT zum Chemiepark Marl der Evonik. Dort wird der Wasserstoff eingesetzt. ...

August 4, 2026

Luana Clean Power GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Schwarzenbek; Insolvenzverwalter bestellt: Vanja Alexander Kovacev

Luana Clean Power GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Schwarzenbek; Insolvenzverwalter bestellt: Vanja Alexander Kovacev Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 1 IN 19/26 Gericht: Schwarzenbek Name, Vorname / Bezeichnung: Luana Clean Power GmbH Sitz / Wohnsitz: Geesthacht Register: Hamburg, HRB 178350 1 IN 19/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Luana Clean Power GmbH, c/o Luana AG, Max-Planck-Straße 2, 21502 Geesthacht, vertreten durch den Geschäftsführer Marcus Florek Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 178350 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Finkbeiner & Druckenbrodt Rechtsanwälte PartG mbB, Am Casinopark 15, 21465 Wentorf bei Hamburg, Gz.: 483-25 Geschäftszweig/Beschäftigung: Entwicklung von Projekten im Bereich der Energieversorgung oder Energietechnik, einschließlich des Erwerbs, der Finanzierung und des Betriebs thermischer und elektrischer Energieerzeugungsanlagen und der dazugehörigen technischen Komponenten sowie die Verwertung, Vermarktung und Veräußerung der damit erzeugten Energie. 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.08.2026 um 07.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev Stadthausbrücke 1-3, 20355 Hamburg Telefon: 040 37630700 Telefax: 040 37630799 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 11.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 22.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten sowie über die Betriebsveräußerung teilweise oder im Ganzen und über die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans wird anberaumt auf Freitag, 16.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 1, Möllner Str. 20, 21493 Schwarzenbek, 21493 Schwarzenbek Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Freitag, 16.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 1, Möllner Str. 20, 21493 Schwarzenbek, 21493 Schwarzenbek Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Schwarzenbek Möllner Straße 20 21493 Schwarzenbek einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 01.08.2026

August 4, 2026

Wasserstoffkernnetzbetreiber veröffentlichen Überblick über reservierte Kapazitäten entlang des Wasserstoff-Kernnetzes; 6 GW reserviert, Verdopplung gegenüber Mai 2026

Wasserstoffkernnetzbetreiber veröffentlichen Überblick über reservierte Kapazitäten entlang des Wasserstoff-Kernnetzes; 6 GW reserviert, Verdopplung gegenüber Mai 2026 bayernets - energie, transport, systeme: Drittes Marktinformationspaket: Reservierungen zeigen deutlichen Bedarf entlang des Wasserstoff-Kernnetzes Drittes Marktinformationspaket: Reservierungen zeigen deutlichen Bedarf entlang des Wasserstoff-Kernnetzes Nach dem sehr erfolgreichen Start der Reservierungsphase von Wasserstoffkapazitäten veröffentlichen die Wasserstoffkernnetzbetreiber heute einen detaillierten Überblick über die reservierten Kapazitäten und geben ein Update zum Kapazitätsangebot. Dieses dritte Marktinformationspaket stellt den Startpunkt für eine regelmäßige Veröffentlichung dar. ...

August 4, 2026

Ineratec ERA ONE in Frankfurt-Höchst; 2.500 Tonnen/Jahr möglich

Ineratec ERA ONE in Frankfurt-Höchst; 2.500 Tonnen/Jahr möglich Neue Maßstäbe in der industriellen e‑SAF-ProduktionInterview mit Marc Siegel, Head of Sales – Product Offtake bei INERATEC Neue Maßstäbe in der industriellen e‑SAF-Produktion Interview mit Marc Siegel, Head of Sales – Product Offtake bei INERATEC Ineratec präsentiert mit der in Frankfurt‑Höchst installierten Power‑to‑Liquid-Anlage ERA ONE Europas größte kommerzielle Produktionsstätte für e‑SAF. Durch ein modular aufgebautes Konzept ermöglicht das Projekt schnelle Skalierung und die Erzeugung von Drop‑in‑fähigen synthetischen Kraftstoffen, die direkt in bestehende Flugzeugtriebwerke einsatzfähig sind. Parallel koordiniert Ineratec unter dem Giga PtX-Projekt mit Rheinmetall eine dezentrale Netzwerkstrategie, um die Versorgungssicherheit militärischer und ziviler Flotten zu erhöhen. Der Fokus liegt auf einer nachhaltigen Wertschöpfungskette, verlässlichen Rohstoffverfügbarkeit und klaren politischen Rahmenbedingungen, die Investitionssicherheit sowie Markt‑ und Lieferkettenschlüssel schaffen. ...

August 4, 2026

RWE sperrt Frankfurter Straße in Voerde vorübergehend; Verkehr rund um Kraftwerk zeitweise behindert

RWE sperrt Frankfurter Straße in Voerde vorübergehend; Verkehr rund um Kraftwerk zeitweise behindert Wetterbedingte Vorsichtsmaßnahme am Standort in Voerde GET H2 Nukleus nimmt Fahrt auf: Erster Wasserstoff aus Lingen erreicht Marl RWE erhöht Ergebnisprognose für die Geschäftsjahre 2026 und 2027 RWE errichtet Batteriespeicher im Tagebau Hambach Aufgrund der für heute angekündigten Wetterlage mit starken Windböen kann es im Bereich des Kraftwerksstandorts in Voerde kurzfristig und rein vorsorglich zu einer temporären Sperrung an der Frankfurter Straße kommen. ...

August 4, 2026

Verbraucherzentrale Bundesverband Marktcheck zu Energiesperren in Deutschland; 1.700 Beschwerden 2025

Verbraucherzentrale Bundesverband Marktcheck zu Energiesperren in Deutschland; 1.700 Beschwerden 2025 Energiesperren: Hohe Kosten belasten Verbraucher:innen | Verbraucherzentrale Bundesverband Energiesperren: Hohe Kosten belasten Verbraucher:innen vzbv-Marktcheck offenbart teure Folgen für Betroffene Verbraucherbeschwerden zu Energiesperren sind 2025 stark gestiegen vzbv-Marktcheck: hohe Kosten und große Preisunterschiede für die Sperrung Verbraucherzentrale fordert stärkeren Schutz vor Energiesperren Energiesperren betreffen laut Bundesnetzagentur eine wachsende Zahl an Verbraucher:innen. Das zeigt sich auch in den Verbraucherzentralen, die im Jahr 2025 bundesweit über 1.700 Beschwerden zu (Liefer-)Sperren im Bereich Strom und Gas erfasst haben. Im Vergleich zum Jahr 2024 ist das Beschwerdeaufkommen um 36 Prozent gestiegen, im Vergleich zum Jahr 2023 hat es sich mehr als verdoppelt (+108 Prozent). Ein Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt außerdem deutliche Preisunterschiede für die Sperrung und Entsperrung eines Strom- und Gasanschlusses. Die Verbraucherschützer fordern präventive Schutzmechanismen und eine flächendeckende Stärkung der Verbraucherrechte bei Energiesperren. ...

August 4, 2026