Stadt Osnabrück verbietet Grillen am Schinkelberg und am Rubbenbruchsee; Geldbuße bis zu 5.000 Euro
Stadt Osnabrück verbietet Grillen am Schinkelberg und am Rubbenbruchsee; Geldbuße bis zu 5.000 Euro Stadt Osnabrück untersagt das Grillen am Schinkelberg und am Rubbenbruchsee – Stadt Osnabrück Stadt Osnabrück untersagt das Grillen am Schinkelberg und am Rubbenbruchsee Wegen der erhöhten Waldbrandgefahr verbietet die Stadt Osnabrück ab sofort per Verordnung das Grillen im Bereich des Schinkelbergs und am Rubbenbruchsee – auch auf den dort ausgewiesenen Grillplätzen. Darüber hinaus ist es dort verboten, Feuer anzuzünden, zu rauchen und mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen. Kraftfahrzeuge dürfen nicht außerhalb der ausdrücklich als Parkplatz ausgewiesenen Flächen abgestellt und Waldgebiete nicht mehr durchfahren werden. ...