Bundesregierung plant Ausbau nationaler Artenhilfsprogramme in Deutschland; Zweiter Aktionsplan NBS 2030 in Arbeit

Bundesregierung plant Ausbau nationaler Artenhilfsprogramme in Deutschland; Zweiter Aktionsplan NBS 2030 in Arbeit Deutscher Bundestag - Biodiversitätsziele: Ausbau von Artenhilfsprogrammen geplant Biodiversitätsziele: Ausbau von Artenhilfsprogrammen geplant SAS) Als Beitrag zur Erreichung der globalen Biodiversitätsziele plant die Bundesregierung, den Schutz seltener Arten zu verbessern. In ihrer Antwort ( 21 7366 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 6628 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) teilt sie mit, dass sie konkret die nationalen Artenhilfsprogramme weiter ausbauen will. Derzeit werde der zweite Aktionsplan zur Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie 2030 (NBS 2030) erarbeitet und der „Nachsteuerungsbedarf“ ermittelt. ...

August 6, 2026

Bundesregierung unterstützt Flächenkäufe durch Naturschutzorganisationen in Deutschland; 10 Käufe seit 2025, Kosten 73,82 Mio Euro

Bundesregierung unterstützt Flächenkäufe durch Naturschutzorganisationen in Deutschland; 10 Käufe seit 2025, Kosten 73,82 Mio Euro Deutscher Bundestag - Bundesregierung zu Flächenkäufen für Naturschutz Bundesregierung zu Flächenkäufen für Naturschutz SAS) Seit Anfang 2025 hat die Bundesregierung insgesamt zehn Flächenkäufe von Naturschutzorganisationen und -stiftungen mit Haushaltsmitteln unterstützt. Wie aus der Antwort der Bundesregierung ( 21 7344 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion ( 21 6838 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) hervorgeht, wurde in sieben Fällen eine Teilfinanzierung und in drei Fällen eine Vollfinanzierung bewilligt. Die Kosten dafür belaufen sich den Angaben der Bundesregierung zufolge auf rund 73,82 Millionen Euro. In 15 Fällen ist die Prüfung der von den Naturschutzträgern beantragten Fördergelder noch nicht abgeschlossen. ...

August 6, 2026

Stadt Freiburg gefälschte Plakate zum Thema Hitze tauchten im Freiburger Stadtgebiet auf; Rechtliche Schritte wegen unbefugter Logo-Nutzung

Stadt Freiburg gefälschte Plakate zum Thema Hitze tauchten im Freiburger Stadtgebiet auf; Rechtliche Schritte wegen unbefugter Logo-Nutzung Gefälschte Plakate zum Thema Hitze im Umlauf - www.freiburg.de - Rathaus und Politik/Presse/Pressemitteilungen Pressemitteilung vom 5. August 2026 Gefälschte Plakate zum Thema Hitze im Umlauf Stadt prüft rechtliche Schritte - starker Kleber beschädigt Untergrund In den vergangenen Tagen sind im Freiburger Stadtgebiet Plakate zum Thema Hitze aufgetaucht, die den Eindruck erwecken, von der Stadt Freiburg zu stammen. Sie verwenden unter anderem das Logo der Stadt sowie ein Bild von Oberbürgermeister Martin Horn. Die Stadtverwaltung stellt klar: Die Plakate stammen nicht von der Stadt Freiburg und wurden weder von ihr erstellt noch aufgehängt. Es handelt sich offenbar um eine politische Guerilla-Aktion. ...

August 6, 2026

Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst modifizierten Beschluss zur Rodenkirchener Brücke; Modifizierter Antrag abgelehnt

Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst modifizierten Beschluss zur Rodenkirchener Brücke; Modifizierter Antrag abgelehnt Beschlussvorlage Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer AN/1391/2021 Stand: 31.07.2026 Sachstandsbericht Gutachten zur Verkehrstüchtigkeit der Rodenkirchener Autobahnbrücke Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 14.06.2022 8.2.1 Rodenkirchener Brücke: Appell an die Autobahn GmbH zu deren Vorgehen, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen AN/0389/2021 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion ziehen sich von dem Antrag zu- rück. Herr Görtz gibt folgendes zu Protokoll zum Bericht zum 4. Dialogforum A4plus am 27.05.2021: „Das Projekt A4plus der bundeseigenen Autobahn GmbH, der achtspurige Ausbau der Auto- bahn A4 zwischen den Kreuzen Köln-Süd und Köln-Gremberg, befindet sich derzeit in der Vorplanungsphase. Baumaßnahmen sind gemäß aktuellem Zeitplan frühestens ab 2030 zu erwarten. Ein Dialogforum begleitet als zentrales Organ kontinuierlich den gesamten Planungs- und Ge- nehmigungsprozess. Das Ziel des Dialogforums ist die frühzeitige Einbindung der wichtigsten Interessengruppen und ihre systematische Beteiligung und Informationsteil-habe bis hin zur Mitgestaltung. Eine Mitbestimmung dagegen ist explizit ausgeschlossen. Schwerpunkte des 4. Dialogforums A4plus am 27.05.2021 waren die Ergebnisse der vertie- fenden Raumanalyse der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) sowie die Vorstellung verschie- dener Varianten für die Rheinquerung (mit Weiternutzung der Bestandsbrücke, Tunnelvarian- ten, Brückenvarianten). Die Unterlagen sind öffentlich auf der Website der Autobahn GmbH zugänglich. Der Untersuchungsraum für die UVS wurde im Verfahren nach Norden erweitert, um Basisda- ten für die Prüfung einer potenziellen Tunnelvariante zu erhalten, die aufgrund der zu errei- chenden Anschlusspunkte der Autobahnkreuze, der erforderlichen maximalen Längsneigung und der Mindestüberdeckung verschwenken muss. Eine südliche Verschwenkung scheidet aufgrund der Wohnbebauung in Rodenkirchen aus. Das Ergebnis der UVP zeigt die Belastun- gen im Untersuchungsraum auf, bedeutet aber nach Aussage der Gutachter von Smeets Landschaftsarchitekten kein Ausschlusskriterium für bestimmte Varianten. Bei den vorgestellten Varianten wurde wesentliche Merkmale von Tunnellösungen (vollständig bzw. nur für LKW) und Brückenneubauten mit und ohne Erhalt der Bestandsbrücke qualitativ dargestellt. Dabei machte der vortragende Fachplaner der Kocks Consult GmbH deutlich, dass ein Erhalt der Bestandsbrücke – für welche Nutzung auch immer – nachteilige Auswir- kungen auch auf einen Brückenneubau hat, vor allem infolge eines konstruktionsbedingten ...

August 6, 2026

Gemeinde Rellingen Markterkundung zur Errichtung und zum Betrieb eines Wärmenetzes in der Gemeinde Rellingen; Interesse privater Firmen an Planung, Bau und Betrieb

Gemeinde Rellingen Markterkundung zur Errichtung und zum Betrieb eines Wärmenetzes in der Gemeinde Rellingen; Interesse privater Firmen an Planung, Bau und Betrieb Gemeinde Rellingen: Markterkundung zur Errichtung und zum Betrieb eines Wärmenetzes in der Gemeinde Rellingen Markterkundung zur Errichtung und zum Betrieb eines Wärmenetzes in der Gemeinde Rellingen Bekanntmachung: In der Gemeinde Rellingen soll eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden. Mit dieser unverbindlichen Marktsondierung soll gemäß § 28 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) das Interesse privater Unternehmen zur Planung, zum Bau und zum Betrieb eines Wärmenetzes abgefragt werden. ...

August 6, 2026

Sächsische Landwirte Stichtagsregelung Ackerland 2026 Sachsen; Kein Dauergrünland Flächen bleiben 01.01.2026 Ackerland

Sächsische Landwirte Stichtagsregelung Ackerland 2026 Sachsen; Kein Dauergrünland Flächen bleiben 01.01.2026 Ackerland Betreff: Stichtagsregelung Ackerland 2026 Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben informieren wir Sie über wichtige Änderungen bei der Entstehung von Dauergrünland im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), welche die Abschaffung der Zähljahr-Regelung betrifft und damit einen Beitrag zur Vereinfachung der nationalen GAP- Umsetzung leistet. Nach der bisherigen Regelung entwickelt sich Ackerland zu Dauergrünland immer dann, wenn auf derselben Fläche in mindestens fünf aufeinanderfolgenden Jahren, sogenannten Zähljahren, Gras oder andere Grünfutterpflanzen (GoG) angebaut oder diese aus der Erzeugung genommen wurden und in diesem Zeitraum weder ein Umbruch noch ein relevanter Fruchtwechsel erfolgte. Um den Status als Ackerland zu wahren und die Entstehung von Dauergrünland zu verhindern, wurden diese Flächen oft kurz vor Ablauf der Fünfjahresfrist, gepflügt. Diese Praxis soll vereinfacht werden, weil sie einen unnötigen Mehraufwand für die Begünstigten und die Verwaltung verursachte und sich ökologisch als kontraproduktiv erwies. Ab diesem Antragsjahr gilt der Grundsatz der Stichtagsregelung Ackerland: Alle Flächen, die am 1. Januar 2026 Ackerlandflächen waren, bleiben dauerhaft Ackerland. Es entsteht kein Dauergrünland. Dies gilt für alle Ackerflächen, auch für Flächen, die sich im Antragsjahr 2026 in ihrem sechsten Zähljahr befinden. Nach der bisherigen Definition wäre eine solche Fläche im Antragsjahr 2026 zu Dauergrünland geworden. Durch die neue Stichtagsregelung bleibt auch diese Fläche Ackerland, da die Fläche am 1. Januar 2026 den Status Ackerland hatte. Dies gilt auch dann, wenn im Antragsjahr 2026 wieder ein GoG-NC angemeldet oder die Fläche aus der Erzeugung genommen wurde (beispielsweise mit NC 591) und die Fläche nicht gepflügt wurde. Die Stichtagsregelung wird automatisch für alle Ackerflächen berücksichtigt und Sie müssen nicht tätig werden, wenn Sie damit einverstanden sind. Wird entgegen diesem Grundsatz die Beibehaltung des bisherigen Systems (Zähljahr- Regelung) und damit die Option zur Entstehung von Dauergrünland gewünscht, ist dies aktiv bis zum 30. September 2026 für jede betreffende Fläche zur erklären (Opt-out-Erklärung). Diese Erklärung • ist für jeden Ackerlandschlag möglich, • erfolgt einmalig im Antragsjahr 2026 (Frist beachten!), • ist für die Zukunft bindend und kann auch für bzw. durch nachfolgende Bewirtschafter nicht geändert werden. Die Erklärung ist für sächsische Flächen digital über die Antragsplattform DIANAweb im Verfahren Sammelantrag 2026 abzugeben. Nutzen Sie dafür das Flächenverzeichnis und setzen Sie über den Schlagerfassungsdialog das Zusatz-Merkmal „DGL-Entstehung zulassen“. Eine ausführliche Bearbeitungshilfe finden Sie im Internet unter ...

August 6, 2026

Hamburg setzt Bundesinvestitionsprogramm für Kitas in Hamburg um; 4 Mrd Euro 2026–2029

Hamburg setzt Bundesinvestitionsprogramm für Kitas in Hamburg um; 4 Mrd Euro 2026–2029 Hamburg setzt Bundesinvestitionsprogramm für Kitas um - hamburg.de Hamburg erhält vom Bund insgesamt Finanzhilfen in Höhe von rund 106 Millionen Euro. Jeweils die Hälfte der Mittel werden für Investitionen in die Kindertagesbetreuung sowie in die Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur investiert. Ziel ist es, dringend notwendige Investitionen zu ermöglichen und zentrale Infrastrukturprojekte trotz enger finanzieller Spielräume abzusichern. In Hamburg ist vorgesehen, dass sich das Förderprogramm für die Kindertagesbetreuung auf Sanierungen und Ersatzbauten von Kita-Gebäuden am bisherigen Standort konzentrieren wird. Die Maßnahmen sollen der langfristigen Sicherung bestehender Betreuungsplätze dienen und die Anpassung an aktuelle energetische Anforderungen ermöglichen. Die Verteilung der Mittel wird jährlich – erstmals im April 2027 – im Rahmen eines Auswahlverfahrens der von den Kita-Trägern eingereichten Anträge erfolgen. Der fachliche Schwerpunkt wird dabei auf der Stärkung von Teilhabe und Chancengerechtigkeit liegen. Daher sollen zuerst Kitas berücksichtigt werden, die am Programm „Kita-Plus“ teilnehmen und bzw. oder Kinder mit Eingliederungshilfebedarf betreuen. Darüber hinaus soll die energetische Situation des jeweiligen Kita-Gebäudes berücksichtigt werden. Gebäude mit höheren Treibhausgasemissionen sollen dabei für einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz vorrangig berücksichtigt werden. ...

August 6, 2026

Deutsche Bundesstiftung Umwelt und VDI Zentrum Ressourceneffizienz diskutieren Kunststoffkreislaufwirtschaft am 15. September 2026 in Berlin; Markt für Kunststoffrezyklate wird gestärkt

Deutsche Bundesstiftung Umwelt und VDI Zentrum Ressourceneffizienz diskutieren Kunststoffkreislaufwirtschaft am 15. September 2026 in Berlin; Markt für Kunststoffrezyklate wird gestärkt Kunststoffkreislaufwirtschaft – Herausforderungen, Erfolgsfaktoren und Umsetzungsperspektiven – Stadt Osnabrück Kunststoffkreislaufwirtschaft – Herausforderungen, Erfolgsfaktoren und Umsetzungsperspektiven Dialogveranstaltung in Hybridformat der Deutschen Bundesstiftung Umwelt und des VDI Zentrum Ressourceneffizienz Die Kunststoff-Kreislaufwirtschaft voranzubringen ist eine wichtige industrie- und umweltpolitische Aufgabe. Zwar sind innovative Recyclingtechnologien zunehmend verfügbar bzw. in der Entwicklung und bestehen mit Mindestrezyklatanteilen ab 2030 klare Signale der EU. Allerdings zeigen aktuelle Untersuchungen, dass Recyclingkapazitäten verloren gehen und der Einsatz von Kunststoffrezyklaten nur langsam wächst. Um nicht auf den Import von Rezyklaten angewiesen zu sein und damit die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Sekundärrohstoffwirtschaft zu stärken, müssen diese Mengen mittel- und langfristig in Europa und in Deutschland bereitgestellt werden. ...

August 6, 2026

Straßen.NRW-Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift startet Verkehrsversuch zur Asphaltkonservierung auf der L734 zwischen Erwitte und Anröchte; deutlich höhere Hitzebeständigkeit im eingebauten Zustand

Straßen.NRW-Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift startet Verkehrsversuch zur Asphaltkonservierung auf der L734 zwischen Erwitte und Anröchte; deutlich höhere Hitzebeständigkeit im eingebauten Zustand L734: Verkehrsversuch zur Asphaltkonservierung für hochbelastete Verkehrsstrecken startet zwischen Erwitte und Anröchte - Straßen.NRW L734: Verkehrsversuch zur Asphaltkonservierung für hochbelastete Verkehrsstrecken startet zwischen Erwitte und Anröchte Erwitte (straßen.nrw). Ab Samstag (8.8.) startet die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift ein neues Sanierungsverfahren für hochbelastete Verkehrsstrecken. Ziel ist es, die Lebensdauer der Fahrbahn zu verlängern. Hintergrund des Versuchs auf dem bau- und verkehrstechnisch geeigneten Streckenabschnitt der L734 sind Hitzeschäden auf Bunde- und Landesstraßen, die während der vergangenen Hitzeperioden aufgetreten sind. Die betroffenen Streckenabschnitte waren zuvor mit einer klassischen Oberflächenbehandlung versehen worden. ...

August 6, 2026

Landkreis Osnabrück startet Teilfortschreibung des RROP 2025 im Landkreis Osnabrück; Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung künftig festlegen.

Landkreis Osnabrück startet Teilfortschreibung des RROP 2025 im Landkreis Osnabrück; Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung künftig festlegen. Teilfortschreibung des RROP sichert langfristige Rohstoffversorgung | Stadt Bramsche Teilfortschreibung des RROP sichert langfristige Rohstoffversorgung Teilfortschreibung des RROP sichert langfristige Rohstoffversorgung Der Landkreis Osnabrück informiert über den Stand der Dinge beim Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP). Der Landkreis Osnabrück hat das Verfahren zur ersten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2025 eingeleitet. Ziel ist es, den Abschnitt „Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung“ neu zu fassen und damit die planerischen Grundlagen für den zukünftigen Rohstoffabbau im Kreisgebiet weiterzuentwickeln. Hintergrund sind die besonderen geologischen Gegebenheiten im Landkreis mit vielfältigen Rohstoffvorkommen sowie die gleichzeitig enge Verzahnung von Abbauflächen, Wohnbebauung und anderen schutzwürdigen Nutzungen. Durch eine vertiefte Planung sollen Nutzungskonflikte künftig noch besser berücksichtigt und die Rohstoffgewinnung gezielter gesteuert werden. Das derzeit geltende Regionale Raumordnungsprogramm 2025 ist mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 15. Januar 2026 in Kraft getreten. Bereits im Vorfeld hatte der Kreistag am 30. Juni 2026 beschlossen , den Abschnitt „Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung“ gemäß des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) fortzuschreiben. Der Landkreis Osnabrück verfügt über umfangreiche und vielfältige Rohstoffvorkommen, die räumlich jedoch sehr unterschiedlich verteilt sind. Gleichzeitig prägen zahlreiche Splittersiedlungen und Einzelhäuser im Außenbereich das Kreisgebiet. Dadurch kommt es häufig zu Nutzungskonflikten zwischen Rohstoffgewinnung, Wohnnutzung sowie weiteren Schutz- und Nutzungsansprüchen. Mit der Teilfortschreibung soll deshalb eine fachlich vertiefte Planungskonzeption entwickelt werden, um Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffgewinnung sowie gegebenenfalls Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung künftig differenzierter festlegen zu können. Mit der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück vom 30. Juni 2026 ist das Verfahren nun offiziell gestartet. Im ersten Verfahrensschritt werden ausschließlich die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beteiligt. Sie erhalten Gelegenheit, Hinweise und Anregungen sowie Informationen zu bestehenden oder geplanten Vorhaben einzubringen, die für die Erarbeitung des Planentwurfs von Bedeutung sein können. Darüber hinaus werden vorhandene fachliche Informationen gesammelt, die für die spätere planerische Abwägung relevant sind. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wird anschließend ein erster Entwurf der Teilfortschreibung erarbeitet. Im weiteren Verfahren wird dieser öffentlich ausgelegt. Dann erhalten auch Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Inhaltlich soll die Teilfortschreibung insbesondere die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffgewinnung neu festlegen. Zudem wird geprüft, ob künftig Vorranggebiete zur langfristigen Rohstoffsicherung ausgewiesen werden sollen. Grundlage hierfür ist eine aktualisierte und vertiefte planerische Konzeption, die über die bisherigen Planungsgrundlagen des RROP 2025 hinausgeht. Ein zentrales Element dieser Konzeption ist ein Bodenabbauleitplan, der bereits seit mehreren Monaten erarbeitet wird. Das Fachgutachten überprüft die im RROP 2025 ausgewiesenen sowie weitere potenzielle Rohstoffgebiete und bewertet sie unter anderem im Hinblick auf Nutzungskonflikte mit Wohnbebauung, Infrastruktur und sensiblen Nutzungen. Gleichzeitig wird der zukünftige Rohstoffbedarf vertieft ermittelt. Dafür werden vorhandene Fachdaten aktualisiert und Rohstoffunternehmen zu ihren Einschätzungen und Bedarfen befragt. Ziel des Bodenabbauleitplans ist es, die langfristige Rohstoffversorgung im Landkreis Osnabrück sicherzustellen, Nutzungskonflikte frühzeitig zu erkennen und eine fundierte Grundlage für die planerischen Entscheidungen im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms zu schaffen. Quelle: Landkreis Osnabrück Meldung vom 05.08.2026

August 6, 2026