Stadt Freiburg verbietet Betreten des Dreisam-Gewässerbetts zwischen Oberaubrücke und Leo-Wohleb-Brücke; Fische geschützt bei Niedrigwasser
Stadt Freiburg verbietet Betreten des Dreisam-Gewässerbetts zwischen Oberaubrücke und Leo-Wohleb-Brücke; Fische geschützt bei Niedrigwasser Betretungsverbot Dreisam - www.freiburg.de - Rathaus und Politik/Presse/News Betreten verboten auf einem Abschnitt der Dreisam Die Dreisam führt derzeit sehr wenig Wasser. Das gefährdet die Fische im Fluss. Daher erlässt die Stadt Freiburg eine Allgemeinverfügung zu ihrem Schutz. Diese gilt ab Freitag, 7. August, dauerhaft und greift immer dann, wenn der Wasserstand der Dreisam am Pegel Ebnet unter 42 Zentimeter liegt. Dann ist das Betreten des Gewässerbetts der Dreisam – und damit auch das Baden – im Abschnitt zwischen der Oberaubrücke (Fabrikstraße) und der Leo-Wohleb-Brücke verboten. Das Verbot gilt sowohl für Menschen als auch für Haustiere. ...