LASuV Niederlassung Plauen und Stadt Plauen planen den Ausbau der B 92 Trockentalstraße in Plauen; Gesamtkosten ca. 6,8 Mio Euro

LASuV Niederlassung Plauen und Stadt Plauen planen den Ausbau der B 92 Trockentalstraße in Plauen; Gesamtkosten ca. 6,8 Mio Euro Ausbau der Trockentalstraße - das ist geplant / Stadt Plauen Ausbau der Trockentalstraße - das ist geplant Als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Plauen und den betreffenden Versorgungsunternehmen plant das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) Niederlassung Plauen den Ausbau der B 92 Trockentalstraße für ab voraussichtlich Ende 2027 in Plauen. ...

August 3, 2026

Université de Genève étude sur la compétence carbone et biais psychologiques à Genève Suisse; 3'000 participants révèlent des biais

Université de Genève étude sur la compétence carbone et biais psychologiques à Genève Suisse; 3'000 participants révèlent des biais Pourquoi nous surestimons l’impact positif de nos actions sur le climat - Médias - UNIGE Pourquoi nous surestimons l’impact positif de nos actions sur le climat Publié le 31 déc. 2026 Plus une mesure nous vient spontanément à l’esprit, plus nous avons tendance à la juger efficace. C’est ce que montre une équipe de l’UNIGE qui s’est penchée sur notre perception des actions visant à réduire les émissions de CO2. ...

August 3, 2026

Melanie Nerlich erklärt Auswirkungen klimapolitischer Entscheidungen auf Hamburg; Auswirkungen auf Hamburgs Klimaziele

Melanie Nerlich erklärt Auswirkungen klimapolitischer Entscheidungen auf Hamburg; Auswirkungen auf Hamburgs Klimaziele Klimaschutz-Rückbau auf Bundesebene: Wie geht es in Hamburg weiter? Details Datum: Dienstag 25. August 2026 Zeit: 19:00 Veranstaltungsort Kreisgeschäftsstelle Brauhausstraße 15a HAMBURG , 22041 Deutschland Google Karte anzeigen Klimaschutz-Rückbau auf Bundesebene: Wie geht es in Hamburg weiter? Die Klimakrise ist diesen Sommer so sichtbar wie nie zuvor: Hitzewellen, Waldbrände und andere Extremwetterereignisse machen deutlich, dass wir handeln müssen! Mit konsequenten Klimaschutzmaßnahmen und einer langfristige Strategie zur Klimaanpassung. Gleichzeitig werden auf Bundesebene wichtige klimapolitische Regelungen zurückgedreht. ...

August 3, 2026

Grüner Strom-Label e.V. erreicht Rekordabsatz von Ökostrom 2025 in Deutschland; 860.000 Haushalte unterstützen Energiewende-Projekte durch Tarife

Grüner Strom-Label e.V. erreicht Rekordabsatz von Ökostrom 2025 in Deutschland; 860.000 Haushalte unterstützen Energiewende-Projekte durch Tarife Auf einen Kaffee mit… Antonia - Grüner Strom Label e.V. Grüner Strom-zertifizierter Ökostrom erreicht Rekordwert – Absatz seit 2020 fast verdoppelt Der Absatz von Ökostrom mit dem Grüner Strom-Label hat 2025 einen neuen Höchststand erreicht. Damit unterstützen etwa 860 Tausend Haushalte Energiewende-Projekte durch ihre Tarifwahl. Klarer Zukunftskurs: Grüner Strom Label e.V. beendet das Grünes Gas-Label im Jahr 2029 ...

August 3, 2026

Umweltministerium Niedersachsen Finanzierung Großschilfpolder am Dümmer See; 65,3 Mio Euro bis 2030 gesichert.

Umweltministerium Niedersachsen Finanzierung Großschilfpolder am Dümmer See; 65,3 Mio Euro bis 2030 gesichert. Dümmer-Sanierung – aber wie? - Umweltforum Osnabrücker Land e.V. „Großschilfpolder kommt und wird mit 65,3 Millionen Euro bis 2030 finanziell abgesichert“ So war eine Pressemitteilung des niedersächsischen Umweltministeriums vom 13.07.2026 überschrieben. Dort heißt es weiter: „Als zweitgrößter See Niedersachsens hat der Dümmer in den vergangenen Jahrzehnten unter verschiedenen Einflüssen gelitten. Hauptproblem sind die starken Nährstoffeinträge in das Flachgewässer. Mit einem lange geplanten Großschilfpolder soll nun der ökologische Zustand des Dümmers dauerhaft verbessert und große Fischsterben vermieden werden. Damit werden auch die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie erfüllt. ‚Auf der Haushaltsklausur der Landesregierung wurde die Finanzierung dieses von der Region lange geforderten Großprojektes auf den Weg gebracht‘, so Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer, ‚mit rund 65,3 Millionen Euro sollen die Dümmersanierung und der Bau eines Großschilfpolders auf 200 Hektar mit dem Haushalt finanziell abgesichert werden. Der Schilfpolder soll dazu beitragen, die partikelgebundenen Nährstoffeinträge in den See, vor allem Phosphor, zu reduzieren. Das ist ein großer Schritt für die Verbesserung des Dümmer.‘ Mit dem Polder soll nicht nur die Gewässerqualität verbessert werden, der Polder dient auch dem Wasserrückhalt in der Fläche in Niedrigwasserphasen sowie dem Hochwasserrückhalt bei Starkregenereignissen. Meyer: ‚Damit ist die Dümmersanierung auch ein wichtiger Beitrag zur Klimafolgenanpassung in der Region.‘ ...

August 3, 2026

Euskirchen und Bergheim Fußverkehrs-Checks NRW 2026 im Rheinland angelaufen; erste Begehungen gestartet

Euskirchen und Bergheim Fußverkehrs-Checks NRW 2026 im Rheinland angelaufen; erste Begehungen gestartet Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. Kurze Grünphasen, enge Gehwege und neue Ideen: Fußverkehrs-Checks NRW 2026 im Rheinland angelaufen ...

August 3, 2026

Rolls-Royce präsentiert neue mtu-Schiffsantriebe und Service auf der SMM 2026; 15 % weniger Kraftstoffverbrauch und CO₂-Emissionen.

Rolls-Royce präsentiert neue mtu-Schiffsantriebe und Service auf der SMM 2026; 15 % weniger Kraftstoffverbrauch und CO₂-Emissionen. Effizient und nachhaltig: Rolls-Royce präsentiert neue mtu-Schiffsantriebe und Service auf der SMM 2026 Effizient und nachhaltig: Rolls-Royce präsentiert neue mtu -Schiffsantriebe und Service auf der SMM 2026 Veröffentlicht am 03 August 2026 Bilder [1 Dateien, 433 KB] Rolls-Royce präsentiert auf der SMM 2026 neue standardisierte, drehzahlvariable mtu -Antriebsaggregate der Baureihe 2000 für Arbeitsschiffe. Sie bieten eine branchenführende Leistungsdichte und ermöglichen bis zu 15 % weniger Kraftstoffverbrauch und CO₂-Ausstoß. Die variable Drehzahl passt sich optimal an unterschiedliche Lastprofile an – ideal für Elektro- und Hybridschiffe, die maximale Effizienz und Flexibilität verlangen. JPG, 433 KB ...

August 3, 2026

Ländliche Neuordnung präsentiert Flurbereinigungsverfahren in Sachsen; Nachhaltige Maßnahmen als Vorbild für Regionen

Ländliche Neuordnung präsentiert Flurbereinigungsverfahren in Sachsen; Nachhaltige Maßnahmen als Vorbild für Regionen Klima wandelt unsere Landschaft – und wir gestalten mit. - Publikationen - sachsen.de Artikeldetails: Ausgabe: 1. Auflage Redaktionsschluss: 29.05.2026 Seitenanzahl: 29 Seiten Publikationsart: Broschüre Format: Sonderformat Sprache: deutsch Barrierefrei: ja Klima wandelt unsere Landschaft – und wir gestalten mit. Beitrag der Ländlichen Neuordnung zur Klimaanpassung Klima wandelt unsere Landwirtschaft - und wir gestalten mit. Dieser Artikel ist derzeit nicht auf Lager. ...

August 3, 2026

Stadt Drolshagen Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 49 'Auf dem Köbbinghauser Berge' Drolshagen; Schnellrestaurant und Ladepark 1,05 ha Fläche

Stadt Drolshagen Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 49 ‘Auf dem Köbbinghauser Berge’ Drolshagen; Schnellrestaurant und Ladepark 1,05 ha Fläche Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 49 “Auf dem Köbbinghauser Berge” | Beteiligung NRW Stadt Drolshagen Status Aktiv Zeitraum 03.08.2026 bis 04.09.2026 Stellungnahmen 0 Stellungnahmen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 49 “Auf dem Köbbinghauser Berge” Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 49 „Auf dem Köbbinghauser Berge“, Drolshagen Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Gemäß §§ 2 ff. i. V. m. § 3 Abs. 1 und § 4a i. V. m. § 12 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Drolshagen in der Sitzung am 21. Mai 2026 die Aufstellung des ...

August 3, 2026

Landesdirektion Sachsen führt Auslegung der Planunterlagen B 96 nördlich Königswartha (Königswartha–Caminau); Einwendungen bis einschließlich 16. September 2026

Landesdirektion Sachsen führt Auslegung der Planunterlagen B 96 nördlich Königswartha (Königswartha–Caminau); Einwendungen bis einschließlich 16. September 2026 Bundesstraßen | “B 96 nördlich Königswartha, mit Fischotterdurchlässen” [22.6.2026] Inhaltsverzeichnis (pdf-Datei; 0,47 MB) 1772] Bekanntmachung “B 96 nördlich Königswartha, mit Fischotterdurchlässen” - Auslegung der Planunterlagen - Die Landesdirektion Sachsen führt auf Antrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 17a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) durch. Gegenstand der Planung ist der Ausbau der Bundesstraße 96 zwischen dem Ortsausgang Königswartha und dem Ortseingang von Caminau. Ferner sollen im Dammbereich der B 96 zwischen Großem Ziegelteich und Pischzangteich mehrere Amphibien- und Fischotterdurchlässe mit entsprechenden Leiteinrichtungen errichtet werden. Des Weiteren ist die Erneuerung des straßenbegleitenden Radweges vorgesehen. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Königswartha und in der Gemarkung Caminau der Gemeinde Königswartha beansprucht. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für das Vorhaben nicht. Der Vorhabenträger hat die entscheidungsrelevanten Unterlagen über die Auswirkungen des Vorhabens vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind: Die Pläne (Zeichnungen und Erläuterungen im dargestellten Umfang) sind gemäß § 17a Abs. 3 FStrG in der Zeit vom Des Weiteren wird nach § 17a Abs. 3 Satz 2 FStrG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraums in der Gemeindeverwaltung Königswartha, Bahnhofstraße 4, 02699 Königswartha, zu den Dienststunden Mo.: 9.00 bis 11.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr, Di.: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 18:00 Uhr, Do.: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes können die entscheidungserheblichen Unterlagen auf Antrag auch in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, eingesehen werden. 1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt sind, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 16. September 2026 bei der Landesdirektion Sachsen Einwendungen gegen den Plan erheben bzw. sich äußern. Die Einwendungen sollen vorzugsweise als PDF-Datei elektronisch per E-Mail übermittelt werden (post@lds.sachsen.de). Eine Übermittlung ist ebenfalls schriftlich oder zur Niederschrift möglich (Postanschrift: Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Landesdirektion Sachsen, Nebenstelle Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig oder bei der o. g. Gemeindeverwaltung). Einwendungen sollen Namen, eine vollständige, zustellfähige Anschrift der Einwendenden enthalten, um Berücksichtigung im Verwaltungsverfahren zu finden. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Mit Ablauf der oben genannten Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist sind alle Einwendungen bzw. Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigungen erfolgen. 2. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Zulassungsentscheidung des beantragten Vorhabens einzulegen, werden hiermit entsprechend von der Auslegung des Plans benachrichtigt. Sie können innerhalb der in Nr. 1 genannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben bzw. sich äußern. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17a Abs. 5 FStrG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Vorbringen von Äußerungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die diejenigen, über deren Einwendung entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Veröffentlichung der Planunterlagen treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG). Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen stellen sie der Landesdirektion Sachsen Personen bezogene Daten zur Verfügung. Die Landesdirektion Sachsen erhebt solche Daten auch bei Meldebehörden, Grundbuchämtern und im Handelsregister. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Daten werden dem Vorhabenträger übermittelt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen, erfahren Sie unter dem folgenden Link: https: ...

August 3, 2026