Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft Dresden veranstaltet Kolloquium zum Rosengarten im Stadtforum Dresden; 90-jähriges Bestehen des Rosengartens

Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft Dresden veranstaltet Kolloquium zum Rosengarten im Stadtforum Dresden; 90-jähriges Bestehen des Rosengartens Kolloquium Rosengarten | Beteiligungsportal Landeshauptstadt Dresden Status Aktiv Termin 04.09.2026 09:00 Uhr Buchungsstatus 80 freie Plätze Der Rosengarten am Dresdner Elbufer feiert in diesem Jahr sein 90-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass veranstalten das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft und der Regiebetrieb Zentrale Technische Dienstleistungen der Landeshauptstadt Dresden am 4. September 2026 im Stadtforum Dresden ein nicht öffentliches Kolloquium mit anschließender Exkursion in den Rosengarten. ...

August 3, 2026

Landesdirektion Sachsen Auslegung der Planunterlagen B 96 nördlich Königswartha, Caminau; Einwendungen bis 16.09.2026 möglich

Landesdirektion Sachsen Auslegung der Planunterlagen B 96 nördlich Königswartha, Caminau; Einwendungen bis 16.09.2026 möglich Bundesstraßen | “B 96 nördlich Königswartha, mit Fischotterdurchlässen” [22.6.2026] Inhaltsverzeichnis (pdf-Datei; 0,47 MB) 1772] Bekanntmachung “B 96 nördlich Königswartha, mit Fischotterdurchlässen” - Auslegung der Planunterlagen - Die Landesdirektion Sachsen führt auf Antrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 17a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) durch. Gegenstand der Planung ist der Ausbau der Bundesstraße 96 zwischen dem Ortsausgang Königswartha und dem Ortseingang von Caminau. Ferner sollen im Dammbereich der B 96 zwischen Großem Ziegelteich und Pischzangteich mehrere Amphibien- und Fischotterdurchlässe mit entsprechenden Leiteinrichtungen errichtet werden. Des Weiteren ist die Erneuerung des straßenbegleitenden Radweges vorgesehen. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Königswartha und in der Gemarkung Caminau der Gemeinde Königswartha beansprucht. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für das Vorhaben nicht. Der Vorhabenträger hat die entscheidungsrelevanten Unterlagen über die Auswirkungen des Vorhabens vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind: Die Pläne (Zeichnungen und Erläuterungen im dargestellten Umfang) sind gemäß § 17a Abs. 3 FStrG in der Zeit vom Des Weiteren wird nach § 17a Abs. 3 Satz 2 FStrG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraums in der Gemeindeverwaltung Königswartha, Bahnhofstraße 4, 02699 Königswartha, zu den Dienststunden Mo.: 9.00 bis 11.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr, Di.: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 18:00 Uhr, Do.: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes können die entscheidungserheblichen Unterlagen auf Antrag auch in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, eingesehen werden. 1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt sind, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 16. September 2026 bei der Landesdirektion Sachsen Einwendungen gegen den Plan erheben bzw. sich äußern. Die Einwendungen sollen vorzugsweise als PDF-Datei elektronisch per E-Mail übermittelt werden (post@lds.sachsen.de). Eine Übermittlung ist ebenfalls schriftlich oder zur Niederschrift möglich (Postanschrift: Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Landesdirektion Sachsen, Nebenstelle Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig oder bei der o. g. Gemeindeverwaltung). Einwendungen sollen Namen, eine vollständige, zustellfähige Anschrift der Einwendenden enthalten, um Berücksichtigung im Verwaltungsverfahren zu finden. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Mit Ablauf der oben genannten Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist sind alle Einwendungen bzw. Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigungen erfolgen. 2. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Zulassungsentscheidung des beantragten Vorhabens einzulegen, werden hiermit entsprechend von der Auslegung des Plans benachrichtigt. Sie können innerhalb der in Nr. 1 genannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben bzw. sich äußern. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17a Abs. 5 FStrG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Vorbringen von Äußerungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die diejenigen, über deren Einwendung entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Veröffentlichung der Planunterlagen treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG). Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen stellen sie der Landesdirektion Sachsen Personen bezogene Daten zur Verfügung. Die Landesdirektion Sachsen erhebt solche Daten auch bei Meldebehörden, Grundbuchämtern und im Handelsregister. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Daten werden dem Vorhabenträger übermittelt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen, erfahren Sie unter dem folgenden Link: https: ...

August 3, 2026

Wirtschaftsminister Martin Dulig eröffnet den 5. Industriedialog Neue Mobilität Sachsen im Internationalen Congress Center Dresden; CO2-Senkungspotenzial durch neue Technologien

Wirtschaftsminister Martin Dulig eröffnet den 5. Industriedialog Neue Mobilität Sachsen im Internationalen Congress Center Dresden; CO2-Senkungspotenzial durch neue Technologien Medienservice Sachsen - Pressemitteilung Seite 1 von 2 Medieninformation Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Ihr Ansprechpartner Jens Jungmann Durchwahl Telefon +49 351 564 80600 Telefax +49 351 564 80680 presse@smwa.sachsen.de* 14.08.2024 5. Industriedialog: Experten aus Transport, Logistik und Industrie diskutieren Zukunftstechnologien für den straßengebundenen Güterverkehr Im Rahmen des fünften Industriedialogs »Neue Mobilität Sachsen« widmen sich heute auf Einladung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und der Kompetenzstelle Efziente Mobilität Sachsen bei der Sächsischen Energieagentur – SAENA GmbH mehr als 200 Branchenvertreter der Zukunft des straßengebundenen Güterverkehrs. Wirtschaftsminister Martin Dulig eröffnet die diesjährige Auage des Fachkongresses: »Ohne efziente Güterlogistik kann ein Industrieland wie Sachsen nicht bestehen. Trotz erfolgreicher Verlagerungsinitiativen stellt der straßengebundene Anteil mit immerhin 500 Milliarden Tonnenkilometern in Deutschland pro Jahr den Hauptanteil und folglich eine große Herausforderung im Sinne der angestrebten Antriebswende dar. Ich freue mich, dass unser Industriedialog auf so gute Resonanz stößt und alle Akteure an einem Tisch zusammenbringt. Die Dekarbonisierung der Industrie und des Dienstleistungssektors kann nur unter Einbeziehung der Transportwege gelingen.« Daher gehe es nun darum, den Wandel in der Logistik auch als Chance für neue Geschäftsmodelle zu verstehen. »Die heute vorgestellten Technologien skizzieren Wege hin zum Transport- und Logistikgewerbe der Zukunft. Zugleich zeigen sie Wertschöpfungspotenziale für den Freistaat Sachsen auf,« so Dulig. Im Internationalen Congress Center Dresden stellen DHL, Hermes und Elein ihre Erfahrungen zur Einführung alternativer Antriebe und dafür benötigter Infrastruktur dar. Darüber hinaus beschreibt MAN Truck & Bus seine Tests des autonomen Fahrens, SCHMALZ+SCHÖN Logistik eine Transportsteuerung mit intelligenter Software und CargoBeamer sein vollautomatisiertes Verladesystem von der Straße auf die Schiene. Noch zahlreiche weitere Beiträge erläutern Innovationen für den Güterverkehr. Vor dem Gebäude erwarten die Expertinnen und Experten Exponate Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Zu erreichen ab Bahnhof Dresden-Neustadt mit den Straßenbahnlinien 3 und 9, ab Dresden-Hauptbahnhof mit den Linien 3, 7 und 8. Haltestelle Carolaplatz. ...

August 2, 2026

Landratsamt Lörrach verschärft Wasserentnahmeverbot im Landkreis Lörrach; Bußgelder bis zu 10.000 Euro.

Landratsamt Lörrach verschärft Wasserentnahmeverbot im Landkreis Lörrach; Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Stadt Schönau im Schwarzwald - Wasserentnahmeverbot: Verschärfung und Verlängerung bis vorerst 17. September Wasserentnahmeverbot: Verschärfung und Verlängerung bis vorerst 17. September Aufgrund der weiter sinkenden Wasserstände in Bächen, Flüssen und Seen wird das seit dem 27. Juni geltende Verbot, Wasser zur Bewässerung oder Beregnung aus Oberflächengewässern zu entnehmen, verschärft und vorerst bis zum 17. September verlängert. Die neue Allgemeinverfügung wurde durch das Landratsamt Lörrach erlassen und gilt seit 31. Juli 2026, für den gesamten Landkreis Lörrach. Der Rhein ist vom Verbot ausgenommen. ...

August 2, 2026

Landratsamt Lörrach verschärft Wasserentnahmeverbot im Landkreis Lörrach; Verlängerung bis 17. September, Bußgelder bis 10.000 Euro

Landratsamt Lörrach verschärft Wasserentnahmeverbot im Landkreis Lörrach; Verlängerung bis 17. September, Bußgelder bis 10.000 Euro Schönenberg - Wasserentnahmeverbot: Verschärfung und Verlängerung bis vorerst 17. September Wasserentnahmeverbot: Verschärfung und Verlängerung bis vorerst 17. September Aufgrund der weiter sinkenden Wasserstände in Bächen, Flüssen und Seen wird das seit dem 27. Juni geltende Verbot, Wasser zur Bewässerung oder Beregnung aus Oberflächengewässern zu entnehmen, verschärft und vorerst bis zum 17. September verlängert. Die neue Allgemeinverfügung wurde durch das Landratsamt Lörrach erlassen und gilt seit 31. Juli 2026, für den gesamten Landkreis Lörrach. Der Rhein ist vom Verbot ausgenommen. ...

August 2, 2026

Landratsamt Lörrach verhängt verschärftes Wasserentnahmeverbot im Landkreis Lörrach; Verlängertes Verbot bis 17. September

Landratsamt Lörrach verhängt verschärftes Wasserentnahmeverbot im Landkreis Lörrach; Verlängertes Verbot bis 17. September Tunau - Wasserentnahmeverbot: Verschärfung und Verlängerung bis vorerst 17. September Wasserentnahmeverbot: Verschärfung und Verlängerung bis vorerst 17. September Aufgrund der weiter sinkenden Wasserstände in Bächen, Flüssen und Seen wird das seit dem 27. Juni geltende Verbot, Wasser zur Bewässerung oder Beregnung aus Oberflächengewässern zu entnehmen, verschärft und vorerst bis zum 17. September verlängert. Die neue Allgemeinverfügung wurde durch das Landratsamt Lörrach erlassen und gilt seit 31. Juli 2026, für den gesamten Landkreis Lörrach. Der Rhein ist vom Verbot ausgenommen. ...

August 2, 2026

Die Verwaltung prüft Ersetzung der Drängelgitter durch barrierefreiere Zugänge am beweideten Bereich der Worringer Rheinaue; Monitoringbericht BV6 in H2 2026

Die Verwaltung prüft Ersetzung der Drängelgitter durch barrierefreiere Zugänge am beweideten Bereich der Worringer Rheinaue; Monitoringbericht BV6 in H2 2026 Beschlussvorlage Dezernat, Dienststelle VIII/57 Vorlagen-Nummer AN/1225/2021 Stand: 17.07.2026 Sachstandsbericht Prüfung alternativer Zugänge zum beweideten Bereich der Worringer Rheinaue Geänderter Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Ersetzung der Drängelgitter um den beweideten Bereich der Worringer Rheinaue durch barrierefreiere Zugänge zu prüfen. Wann erhält die Bezirksvertretung erste Monitoringergebnisse? Welche Maßnahmen können durchgeführt werden in Bezug auf die Hochwassermaßnahmen? ...

August 2, 2026

Pakistanische Botschafterin Saqlain Syedah besucht die BTU Cottbus-Senftenberg; Interesse an Kooperationen, Schwerpunkt AI und Cyber Security

Pakistanische Botschafterin Saqlain Syedah besucht die BTU Cottbus-Senftenberg; Interesse an Kooperationen, Schwerpunkt AI und Cyber Security Pakistanische Botschafterin besucht die BTU - Gründungsservice - BTU Cottbus-Senftenberg Pakistanische Botschafterin besucht die BTU Am 29. Juli 2026 war eine Delegation aus Pakistan zu Gast an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU). In Gesprächen mit der Hochschulleitung und mit Studierenden informierte sich Botschafterin Saqlain Syedah zu Studiengängen und Forschungsfeldern. Welches sind die aktuellen Schwerpunkte in Forschung und Entwicklung an der BTU? Welches sind die Perspektiven? Welche Studienfächer sind für Studierende aus Pakistan von besonderem Interesse? Wie sehen die Studienbedingungen aus? – Antworten auf diese und weitere Fragen waren Gegenstand des Gespräches mit der dreiköpfigen Delegation der Pakistanischen Botschaft in Deutschland. ...

August 1, 2026

Der Landrat des Kreises Borken untersagt Wasserentnahmen aus Ahauser Aa, Berkel, Dinkel, Schlinge und Lippe im Kreis Borken; Sofortige Vollziehung angeordnet

Der Landrat des Kreises Borken untersagt Wasserentnahmen aus Ahauser Aa, Berkel, Dinkel, Schlinge und Lippe im Kreis Borken; Sofortige Vollziehung angeordnet Allgemeinverfügung zur Untersagung von Wasserentnahmen aus der Ahauser Aa, der Berkel, der Dinkel, der Schlinge und den weiteren Oberflächengewässern in ihren Einzugsgebieten sowie dem Einzugsgebiet der Lippe im Kreis Borken Der Landrat des Kreises Borken erlässt als Untere Wasserbehörde auf der Grundlage des § 100 Abs. 1 S. 1 und 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Landeswassergesetz (LWG NRW) i. V. m. § 18 Abs. 1 WHG i.V.m. § 20 Landeswassergesetz (LWG NRW) i.V.m. § 21 LWG NRW i.V.m. § 35 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, folgende Allgemeinverfügung ...

August 1, 2026