Bundesarchitektenkammer e. V. Stellungnahme zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus in Deutschland; Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus
Bundesarchitektenkammer e. V. Stellungnahme zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus in Deutschland; Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus Lobbyregister-Stellungnahme SG2408260006 von “Bundesarchitektenkammer e. V.” Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden(Mehr Informationen) Zu Regelungsvorhaben:Änderung des Zivilrechts zur Erleichterung von Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E. ...